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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Dresden, Bahnhof Osthalle, Leipzig, Grimmaische Straße 2 (auch für den gesamten Tier- und Güterverkehr von und nach Sachsen) und Chemnitz, Albertstraße 5; die württembergische Staatseisenbahnverwaltung in Stuttgart; die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen in Basel und Straßburg i. E. Außerdem unterhalten die badischen, bayerischen, oldenburgischen, sächsischen, württembergischen Staatseisenbahnen sowie die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen und die Schweizer Bundesbahnen eine gemeinschaftliche A. in Berlin W. Unter den Linden 14.

Die österr. Staatsbahnen besitzen A. in Wien, Gmunden, Innsbruck, Karlsbad, Linz, Meran, Bad Ischl, Lemberg und Salzburg im Stadtbureau der k. k. österr. Staatsbahnen, ferner beim Verkehrsbureau der k. k. österr. Staatsbahnen in Berlin, Unter den Linden 47, beim Austrian Travel Information Bureau in London, 86, Piccadilly und beim offiziellen Reise- und Auskunftsbureau in Paris, 5, Boulevard des Capucines.

Die niederländischen Staatseisenbahnen haben eigene A. in Amsterdam, Rotterdam, Haag, Scheveningen, Utrecht, Brüssel, London, New York, Berlin, Unter den Linden 71 und Cöln, Domhof 6; die Holländische Eisenbahngesellschaft solche in Amsterdam, Brüssel, Berlin und Cöln; die Schweizer Bundesbahnen außer der gemeinschaftlichen A. in Berlin eigene A. in Paris, London und New York; die dänischen, schwedischen und norwegischen Staatsbahnen je eine solche in Berlin.

Nicht alle A. beschränken ihre Wirksamkeit auf die unentgeltliche Erteilung der dem Publikum erforderlichen und wünschenswerten Auskünfte über die Frachtpreis-, Lieferzeit-, Leitungs- und Abfertigungsverhältnisse zwischen den Verkehrsbezirken; namentlich die außerhalb des Bereichs der eigenen Bahnverwaltung errichteten A. haben zugleich die Aufgabe, lebhaftere Verbindungen zwischen den Eisenbahnverwaltungen und dem Handelsstande wachzurufen und die Eisenbahnverwaltungen in die Lage zu setzen, sich über die Bedürfnisse und Wünsche von Handel und Gewerbe genau zu unterrichten, ihnen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen und begründeten Beschwerden rasch abzuhelfen.

Eine Einschränkung der selbständigen und nicht unerhebliche Kosten verursachenden A. ist von den Eisenbahnverwaltungen dadurch ohne Nachteil für das Publikum erzielt worden, daß die Verkehrs- (Tarif-) Bureaus der Eisenbahnbehörden (Direktionen) die Befugnis erhalten haben, über die oben erwähnten Fragen sowohl den Verkehrtreibenden als auch den örtlichen Dienststellen selbständig - also unter Vermeidung der Vorlage an die vorgesetzte Behörde - in demselben Umfange Auskunft zu erteilen, in dem dies den A. gestattet ist. Zum Teil aus der gleichen Erwägung ist vielfach den A. auch die Anfertigung und Ausgabe zusammengestellter Fahrscheinhefte und der Verkauf von festen Fahrkarten sowie die Ausgabe von Platzkarten für Durchgangszüge, von Bettkarten für Schlafwagen u. s. f. übertragen worden.

Außer den amtlichen A. werden in vielen größeren Städten des In- und Auslandes von Verkehrs- und Verschönerungsvereinen, größeren Zeitungen, von Privatgesellschaften und großen Hotels Reisebureaus und A. für den Reiseverkehr, die in der Regel auch mit der Ausgabe von Fahrkarten und der Abfertigung von Reisegepäck betraut sind, unterhalten.

Die bedeutendsten Gesellschaften sind zurzeit die "Internationale Schlafwagengesellschaft", deren 75 eigene Reisebureaus sich über alle 5 Erdteile verteilen und die englische Reisegesellschaft von Thos. Cook and Son, die allein in 35 größeren englischen Städten und an 55 wichtigeren Plätzen Europas und Amerikas eigene Reisebureaus unterhält.

Auch die bedeutenderen Dampfschiffahrtsgesellschaften, wie z. B. die Hamburg-Amerika-Linie, der Norddeutsche Lloyd, Red Star Line u. s. w. haben in größeren Städten eigene A. (Reisebureaus) eingerichtet, in denen Auskünfte für den Schiffs- und Eisenbahnverkehr erteilt und in der Regel auch direkte Fahrkarten nach ihren Hafenplätzen ausgegeben werden.

Hoff.


Ausladebuch (discharge-, outway book; journal des dechargements; libro di scarico), Ausladeaufschreibung, Entladebuch, ein bei verschiedenen Eisenbahnverwaltungen eingeführtes Verzeichnis, in das von der Empfangsabfertigungsstelle zum Zweck einer richtigen Kontrolle der Ausladung die von dem zu entladenden Wagen abgenommenen Plomben, das Datum der Ausladung und die ausgeladenen Frachtstücke einzeln mit Angabe des Zeichens und der Nummer sowie der Wagennummer einzutragen sind. Auf größeren Stationen ist es zweckmäßiger, die Ausladung der in verschlossenen Wagen angekommenen Einzelgüter nicht, wie dies häufig der Fall ist, nach den Frachtkarten (oder Frachtbriefen), sondern nach einem Ausladebuch vorzunehmen, damit schon vor oder während der Ausladung die Nachprüfung der Frachtbriefe und Verrechnungspapiere sowie die sonstigen, die Auslieferung der Güter vorbereitenden Geschäfte besorgt werden können. Nach Beendigung der Ausladung eines Wagens hat der diese leitende Beamte (Lademeister, Packer) die Eintragungen in dem A. zu unterschreiben

Dresden, Bahnhof Osthalle, Leipzig, Grimmaische Straße 2 (auch für den gesamten Tier- und Güterverkehr von und nach Sachsen) und Chemnitz, Albertstraße 5; die württembergische Staatseisenbahnverwaltung in Stuttgart; die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen in Basel und Straßburg i. E. Außerdem unterhalten die badischen, bayerischen, oldenburgischen, sächsischen, württembergischen Staatseisenbahnen sowie die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen und die Schweizer Bundesbahnen eine gemeinschaftliche A. in Berlin W. Unter den Linden 14.

Die österr. Staatsbahnen besitzen A. in Wien, Gmunden, Innsbruck, Karlsbad, Linz, Meran, Bad Ischl, Lemberg und Salzburg im Stadtbureau der k. k. österr. Staatsbahnen, ferner beim Verkehrsbureau der k. k. österr. Staatsbahnen in Berlin, Unter den Linden 47, beim Austrian Travel Information Bureau in London, 86, Piccadilly und beim offiziellen Reise- und Auskunftsbureau in Paris, 5, Boulevard des Capucines.

Die niederländischen Staatseisenbahnen haben eigene A. in Amsterdam, Rotterdam, Haag, Scheveningen, Utrecht, Brüssel, London, New York, Berlin, Unter den Linden 71 und Cöln, Domhof 6; die Holländische Eisenbahngesellschaft solche in Amsterdam, Brüssel, Berlin und Cöln; die Schweizer Bundesbahnen außer der gemeinschaftlichen A. in Berlin eigene A. in Paris, London und New York; die dänischen, schwedischen und norwegischen Staatsbahnen je eine solche in Berlin.

Nicht alle A. beschränken ihre Wirksamkeit auf die unentgeltliche Erteilung der dem Publikum erforderlichen und wünschenswerten Auskünfte über die Frachtpreis-, Lieferzeit-, Leitungs- und Abfertigungsverhältnisse zwischen den Verkehrsbezirken; namentlich die außerhalb des Bereichs der eigenen Bahnverwaltung errichteten A. haben zugleich die Aufgabe, lebhaftere Verbindungen zwischen den Eisenbahnverwaltungen und dem Handelsstande wachzurufen und die Eisenbahnverwaltungen in die Lage zu setzen, sich über die Bedürfnisse und Wünsche von Handel und Gewerbe genau zu unterrichten, ihnen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen und begründeten Beschwerden rasch abzuhelfen.

Eine Einschränkung der selbständigen und nicht unerhebliche Kosten verursachenden A. ist von den Eisenbahnverwaltungen dadurch ohne Nachteil für das Publikum erzielt worden, daß die Verkehrs- (Tarif-) Bureaus der Eisenbahnbehörden (Direktionen) die Befugnis erhalten haben, über die oben erwähnten Fragen sowohl den Verkehrtreibenden als auch den örtlichen Dienststellen selbständig – also unter Vermeidung der Vorlage an die vorgesetzte Behörde – in demselben Umfange Auskunft zu erteilen, in dem dies den A. gestattet ist. Zum Teil aus der gleichen Erwägung ist vielfach den A. auch die Anfertigung und Ausgabe zusammengestellter Fahrscheinhefte und der Verkauf von festen Fahrkarten sowie die Ausgabe von Platzkarten für Durchgangszüge, von Bettkarten für Schlafwagen u. s. f. übertragen worden.

Außer den amtlichen A. werden in vielen größeren Städten des In- und Auslandes von Verkehrs- und Verschönerungsvereinen, größeren Zeitungen, von Privatgesellschaften und großen Hotels Reisebureaus und A. für den Reiseverkehr, die in der Regel auch mit der Ausgabe von Fahrkarten und der Abfertigung von Reisegepäck betraut sind, unterhalten.

Die bedeutendsten Gesellschaften sind zurzeit die „Internationale Schlafwagengesellschaft“, deren 75 eigene Reisebureaus sich über alle 5 Erdteile verteilen und die englische Reisegesellschaft von Thos. Cook and Son, die allein in 35 größeren englischen Städten und an 55 wichtigeren Plätzen Europas und Amerikas eigene Reisebureaus unterhält.

Auch die bedeutenderen Dampfschiffahrtsgesellschaften, wie z. B. die Hamburg-Amerika-Linie, der Norddeutsche Lloyd, Red Star Line u. s. w. haben in größeren Städten eigene A. (Reisebureaus) eingerichtet, in denen Auskünfte für den Schiffs- und Eisenbahnverkehr erteilt und in der Regel auch direkte Fahrkarten nach ihren Hafenplätzen ausgegeben werden.

Hoff.


Ausladebuch (discharge-, outway book; journal des déchargements; libro di scarico), Ausladeaufschreibung, Entladebuch, ein bei verschiedenen Eisenbahnverwaltungen eingeführtes Verzeichnis, in das von der Empfangsabfertigungsstelle zum Zweck einer richtigen Kontrolle der Ausladung die von dem zu entladenden Wagen abgenommenen Plomben, das Datum der Ausladung und die ausgeladenen Frachtstücke einzeln mit Angabe des Zeichens und der Nummer sowie der Wagennummer einzutragen sind. Auf größeren Stationen ist es zweckmäßiger, die Ausladung der in verschlossenen Wagen angekommenen Einzelgüter nicht, wie dies häufig der Fall ist, nach den Frachtkarten (oder Frachtbriefen), sondern nach einem Ausladebuch vorzunehmen, damit schon vor oder während der Ausladung die Nachprüfung der Frachtbriefe und Verrechnungspapiere sowie die sonstigen, die Auslieferung der Güter vorbereitenden Geschäfte besorgt werden können. Nach Beendigung der Ausladung eines Wagens hat der diese leitende Beamte (Lademeister, Packer) die Eintragungen in dem A. zu unterschreiben

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[320/0330] Dresden, Bahnhof Osthalle, Leipzig, Grimmaische Straße 2 (auch für den gesamten Tier- und Güterverkehr von und nach Sachsen) und Chemnitz, Albertstraße 5; die württembergische Staatseisenbahnverwaltung in Stuttgart; die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen in Basel und Straßburg i. E. Außerdem unterhalten die badischen, bayerischen, oldenburgischen, sächsischen, württembergischen Staatseisenbahnen sowie die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen und die Schweizer Bundesbahnen eine gemeinschaftliche A. in Berlin W. Unter den Linden 14. Die österr. Staatsbahnen besitzen A. in Wien, Gmunden, Innsbruck, Karlsbad, Linz, Meran, Bad Ischl, Lemberg und Salzburg im Stadtbureau der k. k. österr. Staatsbahnen, ferner beim Verkehrsbureau der k. k. österr. Staatsbahnen in Berlin, Unter den Linden 47, beim Austrian Travel Information Bureau in London, 86, Piccadilly und beim offiziellen Reise- und Auskunftsbureau in Paris, 5, Boulevard des Capucines. Die niederländischen Staatseisenbahnen haben eigene A. in Amsterdam, Rotterdam, Haag, Scheveningen, Utrecht, Brüssel, London, New York, Berlin, Unter den Linden 71 und Cöln, Domhof 6; die Holländische Eisenbahngesellschaft solche in Amsterdam, Brüssel, Berlin und Cöln; die Schweizer Bundesbahnen außer der gemeinschaftlichen A. in Berlin eigene A. in Paris, London und New York; die dänischen, schwedischen und norwegischen Staatsbahnen je eine solche in Berlin. Nicht alle A. beschränken ihre Wirksamkeit auf die unentgeltliche Erteilung der dem Publikum erforderlichen und wünschenswerten Auskünfte über die Frachtpreis-, Lieferzeit-, Leitungs- und Abfertigungsverhältnisse zwischen den Verkehrsbezirken; namentlich die außerhalb des Bereichs der eigenen Bahnverwaltung errichteten A. haben zugleich die Aufgabe, lebhaftere Verbindungen zwischen den Eisenbahnverwaltungen und dem Handelsstande wachzurufen und die Eisenbahnverwaltungen in die Lage zu setzen, sich über die Bedürfnisse und Wünsche von Handel und Gewerbe genau zu unterrichten, ihnen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen und begründeten Beschwerden rasch abzuhelfen. Eine Einschränkung der selbständigen und nicht unerhebliche Kosten verursachenden A. ist von den Eisenbahnverwaltungen dadurch ohne Nachteil für das Publikum erzielt worden, daß die Verkehrs- (Tarif-) Bureaus der Eisenbahnbehörden (Direktionen) die Befugnis erhalten haben, über die oben erwähnten Fragen sowohl den Verkehrtreibenden als auch den örtlichen Dienststellen selbständig – also unter Vermeidung der Vorlage an die vorgesetzte Behörde – in demselben Umfange Auskunft zu erteilen, in dem dies den A. gestattet ist. Zum Teil aus der gleichen Erwägung ist vielfach den A. auch die Anfertigung und Ausgabe zusammengestellter Fahrscheinhefte und der Verkauf von festen Fahrkarten sowie die Ausgabe von Platzkarten für Durchgangszüge, von Bettkarten für Schlafwagen u. s. f. übertragen worden. Außer den amtlichen A. werden in vielen größeren Städten des In- und Auslandes von Verkehrs- und Verschönerungsvereinen, größeren Zeitungen, von Privatgesellschaften und großen Hotels Reisebureaus und A. für den Reiseverkehr, die in der Regel auch mit der Ausgabe von Fahrkarten und der Abfertigung von Reisegepäck betraut sind, unterhalten. Die bedeutendsten Gesellschaften sind zurzeit die „Internationale Schlafwagengesellschaft“, deren 75 eigene Reisebureaus sich über alle 5 Erdteile verteilen und die englische Reisegesellschaft von Thos. Cook and Son, die allein in 35 größeren englischen Städten und an 55 wichtigeren Plätzen Europas und Amerikas eigene Reisebureaus unterhält. Auch die bedeutenderen Dampfschiffahrtsgesellschaften, wie z. B. die Hamburg-Amerika-Linie, der Norddeutsche Lloyd, Red Star Line u. s. w. haben in größeren Städten eigene A. (Reisebureaus) eingerichtet, in denen Auskünfte für den Schiffs- und Eisenbahnverkehr erteilt und in der Regel auch direkte Fahrkarten nach ihren Hafenplätzen ausgegeben werden. Hoff. Ausladebuch (discharge-, outway book; journal des déchargements; libro di scarico), Ausladeaufschreibung, Entladebuch, ein bei verschiedenen Eisenbahnverwaltungen eingeführtes Verzeichnis, in das von der Empfangsabfertigungsstelle zum Zweck einer richtigen Kontrolle der Ausladung die von dem zu entladenden Wagen abgenommenen Plomben, das Datum der Ausladung und die ausgeladenen Frachtstücke einzeln mit Angabe des Zeichens und der Nummer sowie der Wagennummer einzutragen sind. Auf größeren Stationen ist es zweckmäßiger, die Ausladung der in verschlossenen Wagen angekommenen Einzelgüter nicht, wie dies häufig der Fall ist, nach den Frachtkarten (oder Frachtbriefen), sondern nach einem Ausladebuch vorzunehmen, damit schon vor oder während der Ausladung die Nachprüfung der Frachtbriefe und Verrechnungspapiere sowie die sonstigen, die Auslieferung der Güter vorbereitenden Geschäfte besorgt werden können. Nach Beendigung der Ausladung eines Wagens hat der diese leitende Beamte (Lademeister, Packer) die Eintragungen in dem A. zu unterschreiben

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 320. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/330>, abgerufen am 22.12.2024.