Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.Betriebslänge am Ende des Jahres:
Infolge der zur Zeit lebhaften Bahnbautätigkeit im Katangabezirk, in Nigerien, im französischen Sudan, in den Deutschen Schutzgebieten u. s. w. wird die Länge des Netzes sich in wenigen Jahren um einige 1000 km steigern. Baltzer. Agenten (agents; agents; agenti). In Deutschland und Österreich werden unter A. schlechthin solche Personen bezeichnet, die von den Eisenbahnverwaltungen sowohl an den Hauptpunkten ihrer Linien als auch an anderen für ihren Verkehr wichtigen Verkehrszentren, auch im Auslande bestellt sind, um die Eisenbahnverwaltungen über Verkehrsverhältnisse zu unterrichten, vielfach auch, um an Parteien Auskünfte über Tarife, Fahrpläne u. s. w. zu geben. Sie stehen selten in dauerndem Dienstverhältnis, meistens werden als A. Geschäftsleute, namentlich Spediteure bestellt, deren Vergütung sich nach dem Ergebnisse ihrer Tätigkeit als Anwerber von Verkehr bemißt. Die Zahl dieser Personen ist jedenfalls im mittleren Europa fast in gleichem Maße geringer geworden, in dem das Staatsbahnsystem sich ausgedehnt hat. Manche Staatsbahnen bestellen A. der bezeichneten Art überhaupt nicht mehr. Dagegen beteiligen sie sich an den Auskunftsstellen (s. d.), die zur Erleichterung der Auskunftserteilung an die Verkehrstreibenden und Reisenden eingerichtet sind und nicht den Zweck haben, die Benutzung einzelner Linien anzupreisen. Englische und französische Bahnverwaltungen bedienen sich indessen auch jetzt noch häufiger der für einzelne Bahnen werbenden A., u. zw. nicht bloß im Inlande, sondern auch im Auslande. Ähnliches gilt von den belgischen, österreichischen und russischen Staatsbahnen. In ausgedehntestem Maße war das für einzelne Bahnlinien werbende Agentenwesen in Nordamerika ausgebildet. Die A. von Konkurrenzunternehmungen traten in geradezu marktschreierischer Weise hervor, und es sollen sich sogar Bahnverwaltungen mit den sog. "Scalpers", Leuten, die unerlaubten Handel mit Eisenbahnfahrkarten treiben, in Verbindung gesetzt haben. Schattenseiten schlimmster Art haben zwar die Bahngesellschaften gezwungen, das so geordnete Agentenwesen einzuschränken, immerhin ist es auch jetzt noch nicht ausgerottet (Hoff-Schwabach, Die nordamerikanischen Eisenbahnen, S. 121, 197, 206 ff.). Als A. werden vielfach auch die Personen bezeichnet, die in Hotels, Kaufläden größerer Städte u. s. w. mit Zustimmung oder auf Veranlassung der Bahnverwaltungen Fahrkarten, Zusatzkarten verabfolgen. Diese Einrichtung wird zur Erleichterung des Reiseverkehrs gepflegt. Als Bahnagenten oder Güteragenten sind häufig auf Haltestellen oder Haltepunkten von Neben-, Lokal- oder Kleinbahnen mit geringem Verkehr teils Bedienstete der Eisenbahnen, teils Privatpersonen, namentlich in der Nähe der Bahn seßhafte Gastwirte, Landwirte oder Handwerker bestellt, denen die Besorgung des Abfertigungsdienstes obliegt, wofür sie feste oder nach dem Verkehr bemessene Vergütungen erhalten. Der Betriebsdienst pflegt in solchen Fällen von dem beamteten Zugspersonal auch auf den Haltestellen wahrgenommen zu werden. Seltener werden solche Bahnagenten aus der Zahl der Hilfsbediensteten entnommen. Geschieht dies, so pflegt ihnen der gesamte Dienst übertragen zu werden. Die Erfahrungen, die mit Bahnagenten gemacht sind, lauten im allgemeinen günstig. (Ztg. d. VDEV. 1910, S. 1430.) Es kommt auch vor, daß von der Eisenbahnverwaltung in seitwärts von der Bahnlinie Betriebslänge am Ende des Jahres:
Infolge der zur Zeit lebhaften Bahnbautätigkeit im Katangabezirk, in Nigerien, im französischen Sudan, in den Deutschen Schutzgebieten u. s. w. wird die Länge des Netzes sich in wenigen Jahren um einige 1000 km steigern. Baltzer. Agenten (agents; agents; agenti). In Deutschland und Österreich werden unter A. schlechthin solche Personen bezeichnet, die von den Eisenbahnverwaltungen sowohl an den Hauptpunkten ihrer Linien als auch an anderen für ihren Verkehr wichtigen Verkehrszentren, auch im Auslande bestellt sind, um die Eisenbahnverwaltungen über Verkehrsverhältnisse zu unterrichten, vielfach auch, um an Parteien Auskünfte über Tarife, Fahrpläne u. s. w. zu geben. Sie stehen selten in dauerndem Dienstverhältnis, meistens werden als A. Geschäftsleute, namentlich Spediteure bestellt, deren Vergütung sich nach dem Ergebnisse ihrer Tätigkeit als Anwerber von Verkehr bemißt. Die Zahl dieser Personen ist jedenfalls im mittleren Europa fast in gleichem Maße geringer geworden, in dem das Staatsbahnsystem sich ausgedehnt hat. Manche Staatsbahnen bestellen A. der bezeichneten Art überhaupt nicht mehr. Dagegen beteiligen sie sich an den Auskunftsstellen (s. d.), die zur Erleichterung der Auskunftserteilung an die Verkehrstreibenden und Reisenden eingerichtet sind und nicht den Zweck haben, die Benutzung einzelner Linien anzupreisen. Englische und französische Bahnverwaltungen bedienen sich indessen auch jetzt noch häufiger der für einzelne Bahnen werbenden A., u. zw. nicht bloß im Inlande, sondern auch im Auslande. Ähnliches gilt von den belgischen, österreichischen und russischen Staatsbahnen. In ausgedehntestem Maße war das für einzelne Bahnlinien werbende Agentenwesen in Nordamerika ausgebildet. Die A. von Konkurrenzunternehmungen traten in geradezu marktschreierischer Weise hervor, und es sollen sich sogar Bahnverwaltungen mit den sog. „Scalpers“, Leuten, die unerlaubten Handel mit Eisenbahnfahrkarten treiben, in Verbindung gesetzt haben. Schattenseiten schlimmster Art haben zwar die Bahngesellschaften gezwungen, das so geordnete Agentenwesen einzuschränken, immerhin ist es auch jetzt noch nicht ausgerottet (Hoff-Schwabach, Die nordamerikanischen Eisenbahnen, S. 121, 197, 206 ff.). Als A. werden vielfach auch die Personen bezeichnet, die in Hotels, Kaufläden größerer Städte u. s. w. mit Zustimmung oder auf Veranlassung der Bahnverwaltungen Fahrkarten, Zusatzkarten verabfolgen. Diese Einrichtung wird zur Erleichterung des Reiseverkehrs gepflegt. Als Bahnagenten oder Güteragenten sind häufig auf Haltestellen oder Haltepunkten von Neben-, Lokal- oder Kleinbahnen mit geringem Verkehr teils Bedienstete der Eisenbahnen, teils Privatpersonen, namentlich in der Nähe der Bahn seßhafte Gastwirte, Landwirte oder Handwerker bestellt, denen die Besorgung des Abfertigungsdienstes obliegt, wofür sie feste oder nach dem Verkehr bemessene Vergütungen erhalten. Der Betriebsdienst pflegt in solchen Fällen von dem beamteten Zugspersonal auch auf den Haltestellen wahrgenommen zu werden. Seltener werden solche Bahnagenten aus der Zahl der Hilfsbediensteten entnommen. Geschieht dies, so pflegt ihnen der gesamte Dienst übertragen zu werden. Die Erfahrungen, die mit Bahnagenten gemacht sind, lauten im allgemeinen günstig. (Ztg. d. VDEV. 1910, S. 1430.) 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Sie stehen selten in dauerndem Dienstverhältnis, meistens werden als A. Geschäftsleute, namentlich Spediteure bestellt, deren Vergütung sich nach dem Ergebnisse ihrer Tätigkeit als Anwerber von Verkehr bemißt. Die Zahl dieser Personen ist jedenfalls im mittleren Europa fast in gleichem Maße geringer geworden, in dem das Staatsbahnsystem sich ausgedehnt hat. Manche Staatsbahnen bestellen A. der bezeichneten Art überhaupt nicht mehr. Dagegen beteiligen sie sich an den Auskunftsstellen (s. d.), die zur Erleichterung der Auskunftserteilung an die Verkehrstreibenden und Reisenden eingerichtet sind und nicht den Zweck haben, die Benutzung einzelner Linien anzupreisen.</p><lb/> <p>Englische und französische Bahnverwaltungen bedienen sich indessen auch jetzt noch häufiger der für einzelne Bahnen werbenden A., u. zw. nicht bloß im Inlande, sondern auch im Auslande. Ähnliches gilt von den belgischen, österreichischen und russischen Staatsbahnen.</p><lb/> <p>In ausgedehntestem Maße war das für einzelne Bahnlinien werbende Agentenwesen in Nordamerika ausgebildet. Die A. von Konkurrenzunternehmungen traten in geradezu marktschreierischer Weise hervor, und es sollen sich sogar Bahnverwaltungen mit den sog. „Scalpers“, Leuten, die unerlaubten Handel mit Eisenbahnfahrkarten treiben, in Verbindung gesetzt haben. Schattenseiten schlimmster Art haben zwar die Bahngesellschaften gezwungen, das so geordnete Agentenwesen einzuschränken, immerhin ist es auch jetzt noch nicht ausgerottet (<hi rendition="#g">Hoff-Schwabach</hi>, Die nordamerikanischen Eisenbahnen, S. 121, 197, 206 ff.).</p><lb/> <p>Als A. werden vielfach auch die Personen bezeichnet, die in Hotels, Kaufläden größerer Städte u. s. w. mit Zustimmung oder auf Veranlassung der Bahnverwaltungen Fahrkarten, Zusatzkarten verabfolgen. Diese Einrichtung wird zur Erleichterung des Reiseverkehrs gepflegt.</p><lb/> <p>Als <hi rendition="#g">Bahnagenten oder Güteragenten</hi> sind häufig auf Haltestellen oder Haltepunkten von Neben-, Lokal- oder Kleinbahnen mit geringem Verkehr teils Bedienstete der Eisenbahnen, teils Privatpersonen, namentlich in der Nähe der Bahn seßhafte Gastwirte, Landwirte oder Handwerker bestellt, denen die Besorgung des Abfertigungsdienstes obliegt, wofür sie feste oder nach dem Verkehr bemessene Vergütungen erhalten. Der Betriebsdienst pflegt in solchen Fällen von dem beamteten Zugspersonal auch auf den Haltestellen wahrgenommen zu werden. Seltener werden solche Bahnagenten aus der Zahl der Hilfsbediensteten entnommen. Geschieht dies, so pflegt ihnen der gesamte Dienst übertragen zu werden. Die Erfahrungen, die mit Bahnagenten gemacht sind, lauten im allgemeinen günstig. (Ztg. d. VDEV. 1910, S. 1430.)</p><lb/> <p>Es kommt auch vor, daß von der Eisenbahnverwaltung in seitwärts von der Bahnlinie </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [110/0118]
Betriebslänge am Ende des Jahres:
km
Ägypten 1909 5638
Algier 1910 3297
Tunis 1908 2150
Belgisch-Kongo 1910 881
Britisch-Südafrika:
Kapkolonie 1909 5340
Natal 1909 1759
Transvaal und Oranjekolonie 1909 4167
Betschuanaland u. Rhodesia 1909 3120
Deutsche Schutzgebiete:
Ostafrika 1910 717
Südwestafrika 1910 1404
Togo 1910 298
Kamerun 1910 107
Englische Schutzgebiete:
Britisch-Ostafrika 1909 940
Sierra Leone 1909 410
Goldküste 1909 270
Lagos-Nigeria 1908 523
Britisch-Zentralafrika 1908 192
Mauritius 1909 212
Französische Schutzgebiete:
Sudan, Senegal, Guinea,
Elfenbeinküste, Dahome 1908 1562
Somaliküste (Abessinien) 1909 309
Madagaskar 1908 270
Réunion 1909 127
Italienisches Schutzgebiet:
Erithrea 1909 115
Portugiesische Schutzgebiete:
Angola 1908 679
Mozambique 1908 707
Infolge der zur Zeit lebhaften Bahnbautätigkeit im Katangabezirk, in Nigerien, im französischen Sudan, in den Deutschen Schutzgebieten u. s. w. wird die Länge des Netzes sich in wenigen Jahren um einige 1000 km steigern.
Baltzer.
Agenten (agents; agents; agenti). In Deutschland und Österreich werden unter A. schlechthin solche Personen bezeichnet, die von den Eisenbahnverwaltungen sowohl an den Hauptpunkten ihrer Linien als auch an anderen für ihren Verkehr wichtigen Verkehrszentren, auch im Auslande bestellt sind, um die Eisenbahnverwaltungen über Verkehrsverhältnisse zu unterrichten, vielfach auch, um an Parteien Auskünfte über Tarife, Fahrpläne u. s. w. zu geben. Sie stehen selten in dauerndem Dienstverhältnis, meistens werden als A. Geschäftsleute, namentlich Spediteure bestellt, deren Vergütung sich nach dem Ergebnisse ihrer Tätigkeit als Anwerber von Verkehr bemißt. Die Zahl dieser Personen ist jedenfalls im mittleren Europa fast in gleichem Maße geringer geworden, in dem das Staatsbahnsystem sich ausgedehnt hat. Manche Staatsbahnen bestellen A. der bezeichneten Art überhaupt nicht mehr. Dagegen beteiligen sie sich an den Auskunftsstellen (s. d.), die zur Erleichterung der Auskunftserteilung an die Verkehrstreibenden und Reisenden eingerichtet sind und nicht den Zweck haben, die Benutzung einzelner Linien anzupreisen.
Englische und französische Bahnverwaltungen bedienen sich indessen auch jetzt noch häufiger der für einzelne Bahnen werbenden A., u. zw. nicht bloß im Inlande, sondern auch im Auslande. Ähnliches gilt von den belgischen, österreichischen und russischen Staatsbahnen.
In ausgedehntestem Maße war das für einzelne Bahnlinien werbende Agentenwesen in Nordamerika ausgebildet. Die A. von Konkurrenzunternehmungen traten in geradezu marktschreierischer Weise hervor, und es sollen sich sogar Bahnverwaltungen mit den sog. „Scalpers“, Leuten, die unerlaubten Handel mit Eisenbahnfahrkarten treiben, in Verbindung gesetzt haben. Schattenseiten schlimmster Art haben zwar die Bahngesellschaften gezwungen, das so geordnete Agentenwesen einzuschränken, immerhin ist es auch jetzt noch nicht ausgerottet (Hoff-Schwabach, Die nordamerikanischen Eisenbahnen, S. 121, 197, 206 ff.).
Als A. werden vielfach auch die Personen bezeichnet, die in Hotels, Kaufläden größerer Städte u. s. w. mit Zustimmung oder auf Veranlassung der Bahnverwaltungen Fahrkarten, Zusatzkarten verabfolgen. Diese Einrichtung wird zur Erleichterung des Reiseverkehrs gepflegt.
Als Bahnagenten oder Güteragenten sind häufig auf Haltestellen oder Haltepunkten von Neben-, Lokal- oder Kleinbahnen mit geringem Verkehr teils Bedienstete der Eisenbahnen, teils Privatpersonen, namentlich in der Nähe der Bahn seßhafte Gastwirte, Landwirte oder Handwerker bestellt, denen die Besorgung des Abfertigungsdienstes obliegt, wofür sie feste oder nach dem Verkehr bemessene Vergütungen erhalten. Der Betriebsdienst pflegt in solchen Fällen von dem beamteten Zugspersonal auch auf den Haltestellen wahrgenommen zu werden. Seltener werden solche Bahnagenten aus der Zahl der Hilfsbediensteten entnommen. Geschieht dies, so pflegt ihnen der gesamte Dienst übertragen zu werden. Die Erfahrungen, die mit Bahnagenten gemacht sind, lauten im allgemeinen günstig. (Ztg. d. VDEV. 1910, S. 1430.)
Es kommt auch vor, daß von der Eisenbahnverwaltung in seitwärts von der Bahnlinie
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