Verbindet man die Schütze und Rechen mit einan- der, so kömmt man noch wohlfeiler dazu, als wenn Schutze und Rechen, jeder allein angelegt werden. Man kann sie nämlich sehr bequem an den zwei Docken der Rechen, die an den Enden des Fluth- bettes stehen, mit andringen; doch muß es so ge- schehen, daß durch das Aufziehen der Schütze der Rechen nicht leidet.
Bei Striegelröschen neben den Dämmen in den Widerlagen macht man auch vor das Mundloch im Teichraume kleine Rechen vor, und zwar des- wegen, um den Unrath von der Rösche abzuhalten, durch welchen sonst die Oeffnung des Zapfengeren- nes leicht verstopft werden könnte.
§. 177. Bekleidung der Erd- und Schuttdämme.
Wenn der ganze Teich fertig ist, und die Ar- beiten am Damme und seinen Anlagen so weit ge- bracht sind, daß die Vollendung des Werkes bevor- steht, so bleibt noch übrig den Damm zu beklei- den. Die Bekleidung ist also die letzte Arbeit, und dient weniger und fast gar nicht dazu, dem Damme mehrere Sicherheit und Stärke zu verschaf- fen, als seinem außern Ansehn, etwas mehreres Ge- fälliges zu geben.
Ueberhaupt besteht sie darinn, daß man den aufgeführten Damm, der gewöhnlich bis dahin unansehnlich ist, (wegen der vielen Unebenheiten) an seiner Brust- und Rückenseite, ingleichen auf
der
Verbindet man die Schuͤtze und Rechen mit einan- der, ſo koͤmmt man noch wohlfeiler dazu, als wenn Schutze und Rechen, jeder allein angelegt werden. Man kann ſie naͤmlich ſehr bequem an den zwei Docken der Rechen, die an den Enden des Fluth- bettes ſtehen, mit andringen; doch muß es ſo ge- ſchehen, daß durch das Aufziehen der Schuͤtze der Rechen nicht leidet.
Bei Striegelroͤſchen neben den Daͤmmen in den Widerlagen macht man auch vor das Mundloch im Teichraume kleine Rechen vor, und zwar des- wegen, um den Unrath von der Roͤſche abzuhalten, durch welchen ſonſt die Oeffnung des Zapfengeren- nes leicht verſtopft werden koͤnnte.
§. 177. Bekleidung der Erd- und Schuttdaͤmme.
Wenn der ganze Teich fertig iſt, und die Ar- beiten am Damme und ſeinen Anlagen ſo weit ge- bracht ſind, daß die Vollendung des Werkes bevor- ſteht, ſo bleibt noch uͤbrig den Damm zu beklei- den. Die Bekleidung iſt alſo die letzte Arbeit, und dient weniger und faſt gar nicht dazu, dem Damme mehrere Sicherheit und Staͤrke zu verſchaf- fen, als ſeinem außern Anſehn, etwas mehreres Ge- faͤlliges zu geben.
Ueberhaupt beſteht ſie darinn, daß man den aufgefuͤhrten Damm, der gewoͤhnlich bis dahin unanſehnlich iſt, (wegen der vielen Unebenheiten) an ſeiner Bruſt- und Ruͤckenſeite, ingleichen auf
der
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Verbindet man die Schuͤtze und Rechen mit einan-
der, ſo koͤmmt man noch wohlfeiler dazu, als wenn
Schutze und Rechen, jeder allein angelegt werden.
Man kann ſie naͤmlich ſehr bequem an den zwei
Docken der Rechen, die an den Enden des Fluth-
bettes ſtehen, mit andringen; doch muß es ſo ge-
ſchehen, daß durch das Aufziehen der Schuͤtze der
Rechen nicht leidet.
Bei Striegelroͤſchen neben den Daͤmmen in den
Widerlagen macht man auch vor das Mundloch
im Teichraume kleine Rechen vor, und zwar des-
wegen, um den Unrath von der Roͤſche abzuhalten,
durch welchen ſonſt die Oeffnung des Zapfengeren-
nes leicht verſtopft werden koͤnnte.
§. 177.
Bekleidung der Erd- und Schuttdaͤmme.
Wenn der ganze Teich fertig iſt, und die Ar-
beiten am Damme und ſeinen Anlagen ſo weit ge-
bracht ſind, daß die Vollendung des Werkes bevor-
ſteht, ſo bleibt noch uͤbrig den Damm zu beklei-
den. Die Bekleidung iſt alſo die letzte Arbeit,
und dient weniger und faſt gar nicht dazu, dem
Damme mehrere Sicherheit und Staͤrke zu verſchaf-
fen, als ſeinem außern Anſehn, etwas mehreres Ge-
faͤlliges zu geben.
Ueberhaupt beſteht ſie darinn, daß man den
aufgefuͤhrten Damm, der gewoͤhnlich bis dahin
unanſehnlich iſt, (wegen der vielen Unebenheiten)
an ſeiner Bruſt- und Ruͤckenſeite, ingleichen auf
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 384. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/394>, abgerufen am 21.12.2024.
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