von oben nieder, und zwar so hinter die Jöcher und Haupthölzer, daß der nächstfolgende untere Pfahl, mit seinem Kopfe den Schwanz des nächst obern, vom Gevierte hinweg nach dem Gebirge hinaus treibe, wie Figur 69 zeigt. Wird der Schacht tief, und steht er durchgängig im Gezim- mer, so muß er, besonders wenn viel Druck zu be- fürchten ist, noch durch Kreuz- und Trage- stempel verwahrt und gesichert werden, wobei man sich, wie überhaupt bei dieser Arbeit, der Holz- arbeiter von Bergwerken mit Nutzen bedient, da sie diese Arbeiten mit besondern Handgriffen zu vollenden wissen.
Das unterste Gevierte wird fast auf das Ge- stein aufgelegt, oder auf selbiges, wenn es nicht überall aufruhen kann, doch so gelagert und befe- stigt, daß die andern Gevierte, die über ihm sind, fest und unerschütterlich liegen, und die verlang- ten Dienste thun, ohne Nachtheil oder Unglück besorgen zu lassen.
§. 161.
Wenn die Zimmerung so tief in den Schacht hinein gehn sollte, daß sie nahe an und um das Zapsengerenne kömmt, so muß man unten auf die Sohle, wo das Zapfengerenne liegt, etliche starke Schrotgevierte bringen, damit man das Zapfenge- renne darinnen wohl verwahren kann. Haben diese Schrotgevierte viel zu tragen, so muß man zu der oben angegebenen Stärke derselben, etwa
2 Zoll
von oben nieder, und zwar ſo hinter die Joͤcher und Haupthoͤlzer, daß der naͤchſtfolgende untere Pfahl, mit ſeinem Kopfe den Schwanz des naͤchſt obern, vom Gevierte hinweg nach dem Gebirge hinaus treibe, wie Figur 69 zeigt. Wird der Schacht tief, und ſteht er durchgaͤngig im Gezim- mer, ſo muß er, beſonders wenn viel Druck zu be- fuͤrchten iſt, noch durch Kreuz- und Trage- ſtempel verwahrt und geſichert werden, wobei man ſich, wie uͤberhaupt bei dieſer Arbeit, der Holz- arbeiter von Bergwerken mit Nutzen bedient, da ſie dieſe Arbeiten mit beſondern Handgriffen zu vollenden wiſſen.
Das unterſte Gevierte wird faſt auf das Ge- ſtein aufgelegt, oder auf ſelbiges, wenn es nicht uͤberall aufruhen kann, doch ſo gelagert und befe- ſtigt, daß die andern Gevierte, die uͤber ihm ſind, feſt und unerſchuͤtterlich liegen, und die verlang- ten Dienſte thun, ohne Nachtheil oder Ungluͤck beſorgen zu laſſen.
§. 161.
Wenn die Zimmerung ſo tief in den Schacht hinein gehn ſollte, daß ſie nahe an und um das Zapſengerenne koͤmmt, ſo muß man unten auf die Sohle, wo das Zapfengerenne liegt, etliche ſtarke Schrotgevierte bringen, damit man das Zapfenge- renne darinnen wohl verwahren kann. Haben dieſe Schrotgevierte viel zu tragen, ſo muß man zu der oben angegebenen Staͤrke derſelben, etwa
2 Zoll
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0356"n="346"/>
von oben nieder, und zwar ſo hinter die Joͤcher<lb/>
und Haupthoͤlzer, daß der naͤchſtfolgende untere<lb/>
Pfahl, mit ſeinem Kopfe den Schwanz des naͤchſt<lb/>
obern, vom Gevierte hinweg nach dem Gebirge<lb/>
hinaus treibe, wie Figur 69 zeigt. Wird der<lb/>
Schacht tief, und ſteht er durchgaͤngig im Gezim-<lb/>
mer, ſo muß er, beſonders wenn viel Druck zu be-<lb/>
fuͤrchten iſt, noch durch <hirendition="#g">Kreuz</hi>- und <hirendition="#g">Trage-<lb/>ſtempel</hi> verwahrt und geſichert werden, wobei<lb/>
man ſich, wie uͤberhaupt bei dieſer Arbeit, der Holz-<lb/>
arbeiter von Bergwerken mit Nutzen bedient, da<lb/>ſie dieſe Arbeiten mit beſondern Handgriffen zu<lb/>
vollenden wiſſen.</p><lb/><p>Das unterſte Gevierte wird faſt auf das Ge-<lb/>ſtein aufgelegt, oder auf ſelbiges, wenn es nicht<lb/>
uͤberall aufruhen kann, doch ſo gelagert und befe-<lb/>ſtigt, daß die andern Gevierte, die uͤber ihm ſind,<lb/>
feſt und unerſchuͤtterlich liegen, und die verlang-<lb/>
ten Dienſte thun, ohne Nachtheil oder Ungluͤck<lb/>
beſorgen zu laſſen.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 161.</head><lb/><p>Wenn die Zimmerung ſo tief in den Schacht<lb/>
hinein gehn ſollte, daß ſie nahe an und um das<lb/>
Zapſengerenne koͤmmt, ſo muß man unten auf die<lb/>
Sohle, wo das Zapfengerenne liegt, etliche ſtarke<lb/>
Schrotgevierte bringen, damit man das Zapfenge-<lb/>
renne darinnen wohl verwahren kann. Haben<lb/>
dieſe Schrotgevierte viel zu tragen, ſo muß man<lb/>
zu der oben angegebenen Staͤrke derſelben, etwa<lb/><fwplace="bottom"type="catch">2 Zoll</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[346/0356]
von oben nieder, und zwar ſo hinter die Joͤcher
und Haupthoͤlzer, daß der naͤchſtfolgende untere
Pfahl, mit ſeinem Kopfe den Schwanz des naͤchſt
obern, vom Gevierte hinweg nach dem Gebirge
hinaus treibe, wie Figur 69 zeigt. Wird der
Schacht tief, und ſteht er durchgaͤngig im Gezim-
mer, ſo muß er, beſonders wenn viel Druck zu be-
fuͤrchten iſt, noch durch Kreuz- und Trage-
ſtempel verwahrt und geſichert werden, wobei
man ſich, wie uͤberhaupt bei dieſer Arbeit, der Holz-
arbeiter von Bergwerken mit Nutzen bedient, da
ſie dieſe Arbeiten mit beſondern Handgriffen zu
vollenden wiſſen.
Das unterſte Gevierte wird faſt auf das Ge-
ſtein aufgelegt, oder auf ſelbiges, wenn es nicht
uͤberall aufruhen kann, doch ſo gelagert und befe-
ſtigt, daß die andern Gevierte, die uͤber ihm ſind,
feſt und unerſchuͤtterlich liegen, und die verlang-
ten Dienſte thun, ohne Nachtheil oder Ungluͤck
beſorgen zu laſſen.
§. 161.
Wenn die Zimmerung ſo tief in den Schacht
hinein gehn ſollte, daß ſie nahe an und um das
Zapſengerenne koͤmmt, ſo muß man unten auf die
Sohle, wo das Zapfengerenne liegt, etliche ſtarke
Schrotgevierte bringen, damit man das Zapfenge-
renne darinnen wohl verwahren kann. Haben
dieſe Schrotgevierte viel zu tragen, ſo muß man
zu der oben angegebenen Staͤrke derſelben, etwa
2 Zoll
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 346. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/356>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.