Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.chenden Gnade: wie auch daß der Glaube/ Hoffnung / und Liebe seye eine eingegossene in der Seelen beharrende qualität? freylich nirgend nach Zeugnüß eures Adami Burghaber Theol. polem. controv. 28. Wo wars vor den Zeiten des Concilii zu Florentz und Trident ein Glaubens-Articul daß die Ehe seye ein Sacrament? auch nirgend nach Zeugnüß eures Durandi de Sacram. zu geschweigen die verdammliche Satzungen des Concilii zu Costnitz und Trident/ so das klare Wort GOttes gäntzlich umstossen. Ja wan wird einsmahls Hoffnung seyn/ daß die immerwährende Neuerungen der päbstischen Kirchen werden ihre Endschafft erreichen/ indem der Pabst mit seinen Conciliis noch heutiges Tages nach Gutbedüncken neue Glaubens-Articulen seiner Kirchen auffbürden kan? Ist demnach eine beständige und unveränderliche Glaubens-form in der also genannten uhralten/ aber in der That aller-jüngften päbstischen Kirchen eben so wenig zu hoffen / als eine beständige Gestalt zu hoffen ist von dem veränderlichen Mohn/ so lang er seinen Glantz von der beweglichen Sonnen (gleichwie die päbstische Kirch vom Pabst und dessen Conciliis, und nicht von dem festen und unwanckelbahren Wort GOttes) entlehnen wird. VI. Spricht doch S. Paulus Rom. 10. v. 14. Wie sollen sie hören ohne Prediger? Item daselbst v. 17. Der Glaube kommt aus dem Hören/ das Hören aber durch das Wort GOttes. So muß man ja anhören die Concilia, und nach deren Worten und Ausspruch die Glaubens-Warheiten abmessen. Antwort. S. Paulus redet von den Propheten und Aposteln/ daß nemlich ihre Glaubens-Warheiten bestehen in dem/ was sie von Gott gehört haben: diese aber von Gott geoffenbahrte Glaubens-Warheiten könne man nicht wissen ohne das Wort Gottes oder Verkündigung der Aposteln im Nahmen und Ansehen Christi. Nun aber was die Aposteln im Nahmen Christi haben als nohtwendig zur Seligkeit verkündiget/ solches ist alles schrifftlich verfasset/ daß man der päbstischen Concilien gar wohl entrahten kan. Das neundte Capitel. Von der Form und Manier der Päbstischen Concilien und ihrem Ansehen. DIe Päbstische Concilia werden also eingerichtet. Erstlich werden auf gegebene Ordre und Veranstaltung des Pabstes die zweyspaltige puncten fürgenommen und zu deren Erörterung vom Pabst gefordert unterschiedliche Gattungen der Menschen/ wie dis ausführlich beschreibt Gaspar Cordillus ein Papist d. 7. de conc. Trid. Zu der ersten Gattung gehören die päbstischen Theologen oder Gotts-Gelehrten/ welche nach Zeugnüß Adami Burghaber controv. XXXIII. die zweiffelhafftige Articulen müssen embsig durchsuchen/ und mit disputiren allerley Einwürff gegen einander ausfechten/ wie in politischen Sachen und Gerichts-Händeln die also genannte Referenten die streitige Sachen pflegen fürzutragen. Zum zweyten werden zu den päbstischen Concilien gefordert die Cardinäl/ Ertz-Bischöffe / Bischöffe/ Ordens-Generalen/ Prälaten &c. welche durch ihren scharff-sichtigen Verstand aus diesen unterschiedenen Meinungen der Theologen müssen das Urtheil fällen / und daraus in ihrem klugen Gehirn die quintessence der göttlichen Warheit distilliren. Zum dritten wird ein Uberschlag gemacht der mehrsten Stimmen derer/ so mit einhelliger Meinung einer Partey beypflichten / chenden Gnade: wie auch daß der Glaube/ Hoffnung / und Liebe seye eine eingegossene in der Seelen beharrende qualität? freylich nirgend nach Zeugnüß eures Adami Burghaber Theol. polem. controv. 28. Wo wars vor den Zeiten des Concilii zu Florentz und Trident ein Glaubens-Articul daß die Ehe seye ein Sacrament? auch nirgend nach Zeugnüß eures Durandi de Sacram. zu geschweigen die verdammliche Satzungen des Concilii zu Costnitz und Trident/ so das klare Wort GOttes gäntzlich umstossen. Ja wan wird einsmahls Hoffnung seyn/ daß die immerwährende Neuerungen der päbstischen Kirchen werden ihre Endschafft erreichen/ indem der Pabst mit seinen Conciliis noch heutiges Tages nach Gutbedüncken neue Glaubens-Articulen seiner Kirchen auffbürden kan? Ist demnach eine beständige und unveränderliche Glaubens-form in der also genannten uhralten/ aber in der That aller-jüngften päbstischen Kirchen eben so wenig zu hoffen / als eine beständige Gestalt zu hoffen ist von dem veränderlichen Mohn/ so lang er seinen Glantz von der beweglichen Sonnen (gleichwie die päbstische Kirch vom Pabst und dessen Conciliis, und nicht von dem festen und unwanckelbahren Wort GOttes) entlehnen wird. VI. Spricht doch S. Paulus Rom. 10. v. 14. Wie sollen sie hören ohne Prediger? Item daselbst v. 17. Der Glaube kommt aus dem Hören/ das Hören aber durch das Wort GOttes. So muß man ja anhören die Concilia, und nach deren Worten und Ausspruch die Glaubens-Warheiten abmessen. Antwort. S. Paulus redet von den Propheten und Aposteln/ daß nemlich ihre Glaubens-Warheiten bestehen in dem/ was sie von Gott gehört haben: diese aber von Gott geoffenbahrte Glaubens-Warheiten könne man nicht wissen ohne das Wort Gottes oder Verkündigung der Aposteln im Nahmen und Ansehen Christi. Nun aber was die Aposteln im Nahmen Christi haben als nohtwendig zur Seligkeit verkündiget/ solches ist alles schrifftlich verfasset/ daß man der päbstischen Concilien gar wohl entrahten kan. Das neundte Capitel. Von der Form und Manier der Päbstischen Concilien und ihrem Ansehen. DIe Päbstische Concilia werden also eingerichtet. Erstlich werden auf gegebene Ordre und Veranstaltung des Pabstes die zweyspaltige puncten fürgenommen und zu deren Erörterung vom Pabst gefordert unterschiedliche Gattungen der Menschen/ wie dis ausführlich beschreibt Gaspar Cordillus ein Papist d. 7. de conc. Trid. Zu der ersten Gattung gehören die päbstischen Theologen oder Gotts-Gelehrten/ welche nach Zeugnüß Adami Burghaber controv. XXXIII. die zweiffelhafftige Articulen müssen embsig durchsuchen/ und mit disputiren allerley Einwürff gegen einander ausfechten/ wie in politischen Sachen und Gerichts-Händeln die also genannte Referenten die streitige Sachen pflegen fürzutragen. Zum zweyten werden zu den päbstischen Concilien gefordert die Cardinäl/ Ertz-Bischöffe / Bischöffe/ Ordens-Generalen/ Prälaten &c. welche durch ihren scharff-sichtigen Verstand aus diesen unterschiedenen Meinungen der Theologen müssen das Urtheil fällen / und daraus in ihrem klugen Gehirn die quintessence der göttlichen Warheit distilliren. Zum dritten wird ein Uberschlag gemacht der mehrsten Stimmen derer/ so mit einhelliger Meinung einer Partey beypflichten / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0145" n="125"/> chenden Gnade: wie auch daß der Glaube/ Hoffnung / und Liebe seye eine eingegossene in der Seelen beharrende qualität? freylich nirgend nach Zeugnüß eures Adami Burghaber Theol. polem. controv. 28. Wo wars vor den Zeiten des Concilii zu Florentz und Trident ein Glaubens-Articul daß die Ehe seye ein Sacrament? auch nirgend nach Zeugnüß eures Durandi de Sacram. zu geschweigen die verdammliche Satzungen des Concilii zu Costnitz und Trident/ so das klare Wort GOttes gäntzlich umstossen. Ja wan wird einsmahls Hoffnung seyn/ daß die immerwährende Neuerungen der päbstischen Kirchen werden ihre Endschafft erreichen/ indem der Pabst mit seinen Conciliis noch heutiges Tages nach Gutbedüncken neue Glaubens-Articulen seiner Kirchen auffbürden kan? Ist demnach eine beständige und unveränderliche Glaubens-form in der also genannten uhralten/ aber in der That aller-jüngften päbstischen Kirchen eben so wenig zu hoffen / als eine beständige Gestalt zu hoffen ist von dem veränderlichen Mohn/ so lang er seinen Glantz von der beweglichen Sonnen (gleichwie die päbstische Kirch vom Pabst und dessen Conciliis, und nicht von dem festen und unwanckelbahren Wort GOttes) entlehnen wird.</p> <p>VI. Spricht doch S. Paulus Rom. 10. v. 14. Wie sollen sie hören ohne Prediger? Item daselbst v. 17. Der Glaube kommt aus dem Hören/ das Hören aber durch das Wort GOttes. So muß man ja anhören die Concilia, und nach deren Worten und Ausspruch die Glaubens-Warheiten abmessen.</p> <p>Antwort. S. Paulus redet von den Propheten und Aposteln/ daß nemlich ihre Glaubens-Warheiten bestehen in dem/ was sie von Gott gehört haben: diese aber von Gott geoffenbahrte Glaubens-Warheiten könne man nicht wissen ohne das Wort Gottes oder Verkündigung der Aposteln im Nahmen und Ansehen Christi. Nun aber was die Aposteln im Nahmen Christi haben als nohtwendig zur Seligkeit verkündiget/ solches ist alles schrifftlich verfasset/ daß man der päbstischen Concilien gar wohl entrahten kan.</p> </div> <div> <head>Das neundte Capitel.</head> <argument> <p>Von der Form und Manier der Päbstischen Concilien und ihrem Ansehen.</p> </argument> <p>DIe Päbstische Concilia werden also eingerichtet. Erstlich werden auf gegebene Ordre und Veranstaltung des Pabstes die zweyspaltige puncten fürgenommen und zu deren Erörterung vom Pabst gefordert unterschiedliche Gattungen der Menschen/ wie dis ausführlich beschreibt Gaspar Cordillus ein Papist d. 7. de conc. Trid. Zu der ersten Gattung gehören die päbstischen Theologen oder Gotts-Gelehrten/ welche nach Zeugnüß Adami Burghaber controv. XXXIII. die zweiffelhafftige Articulen müssen embsig durchsuchen/ und mit disputiren allerley Einwürff gegen einander ausfechten/ wie in politischen Sachen und Gerichts-Händeln die also genannte Referenten die streitige Sachen pflegen fürzutragen. Zum zweyten werden zu den päbstischen Concilien gefordert die Cardinäl/ Ertz-Bischöffe / Bischöffe/ Ordens-Generalen/ Prälaten &c. welche durch ihren scharff-sichtigen Verstand aus diesen unterschiedenen Meinungen der Theologen müssen das Urtheil fällen / und daraus in ihrem klugen Gehirn die quintessence der göttlichen Warheit distilliren. Zum dritten wird ein Uberschlag gemacht der mehrsten Stimmen derer/ so mit einhelliger Meinung einer Partey beypflichten / </p> </div> </body> </text> </TEI> [125/0145]
chenden Gnade: wie auch daß der Glaube/ Hoffnung / und Liebe seye eine eingegossene in der Seelen beharrende qualität? freylich nirgend nach Zeugnüß eures Adami Burghaber Theol. polem. controv. 28. Wo wars vor den Zeiten des Concilii zu Florentz und Trident ein Glaubens-Articul daß die Ehe seye ein Sacrament? auch nirgend nach Zeugnüß eures Durandi de Sacram. zu geschweigen die verdammliche Satzungen des Concilii zu Costnitz und Trident/ so das klare Wort GOttes gäntzlich umstossen. Ja wan wird einsmahls Hoffnung seyn/ daß die immerwährende Neuerungen der päbstischen Kirchen werden ihre Endschafft erreichen/ indem der Pabst mit seinen Conciliis noch heutiges Tages nach Gutbedüncken neue Glaubens-Articulen seiner Kirchen auffbürden kan? Ist demnach eine beständige und unveränderliche Glaubens-form in der also genannten uhralten/ aber in der That aller-jüngften päbstischen Kirchen eben so wenig zu hoffen / als eine beständige Gestalt zu hoffen ist von dem veränderlichen Mohn/ so lang er seinen Glantz von der beweglichen Sonnen (gleichwie die päbstische Kirch vom Pabst und dessen Conciliis, und nicht von dem festen und unwanckelbahren Wort GOttes) entlehnen wird.
VI. Spricht doch S. Paulus Rom. 10. v. 14. Wie sollen sie hören ohne Prediger? Item daselbst v. 17. Der Glaube kommt aus dem Hören/ das Hören aber durch das Wort GOttes. So muß man ja anhören die Concilia, und nach deren Worten und Ausspruch die Glaubens-Warheiten abmessen.
Antwort. S. Paulus redet von den Propheten und Aposteln/ daß nemlich ihre Glaubens-Warheiten bestehen in dem/ was sie von Gott gehört haben: diese aber von Gott geoffenbahrte Glaubens-Warheiten könne man nicht wissen ohne das Wort Gottes oder Verkündigung der Aposteln im Nahmen und Ansehen Christi. Nun aber was die Aposteln im Nahmen Christi haben als nohtwendig zur Seligkeit verkündiget/ solches ist alles schrifftlich verfasset/ daß man der päbstischen Concilien gar wohl entrahten kan.
Das neundte Capitel. Von der Form und Manier der Päbstischen Concilien und ihrem Ansehen.
DIe Päbstische Concilia werden also eingerichtet. Erstlich werden auf gegebene Ordre und Veranstaltung des Pabstes die zweyspaltige puncten fürgenommen und zu deren Erörterung vom Pabst gefordert unterschiedliche Gattungen der Menschen/ wie dis ausführlich beschreibt Gaspar Cordillus ein Papist d. 7. de conc. Trid. Zu der ersten Gattung gehören die päbstischen Theologen oder Gotts-Gelehrten/ welche nach Zeugnüß Adami Burghaber controv. XXXIII. die zweiffelhafftige Articulen müssen embsig durchsuchen/ und mit disputiren allerley Einwürff gegen einander ausfechten/ wie in politischen Sachen und Gerichts-Händeln die also genannte Referenten die streitige Sachen pflegen fürzutragen. Zum zweyten werden zu den päbstischen Concilien gefordert die Cardinäl/ Ertz-Bischöffe / Bischöffe/ Ordens-Generalen/ Prälaten &c. welche durch ihren scharff-sichtigen Verstand aus diesen unterschiedenen Meinungen der Theologen müssen das Urtheil fällen / und daraus in ihrem klugen Gehirn die quintessence der göttlichen Warheit distilliren. Zum dritten wird ein Uberschlag gemacht der mehrsten Stimmen derer/ so mit einhelliger Meinung einer Partey beypflichten /
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |