Bey dem Einkauf des Hopfens hat man hauptsächlich dahin zu sehen, daß er fein gelbgrün aussiehet, auch nicht aus lauter Blättern, sondern fein in ganzen Häuptern bestehet.
Ferner kan man bey dem Einkaufe die Güte des Hopfens erkennen, wenn einige Köpfe genom- men und mit den Händen gerieben werden. Wenn er fein klebricht und fett ist, auch stark riechet, so ist er, ohne sich weitere Gedanken darüber zu ma- chen, zum Aufschütten und Verwahren gut, und zum Biere nützlich zu gebrauchen.
§. 29.
Jnnländi- scher Hopfen ist eben so aut als der Fremde.
Eine bloße Einbildung ist es auch, daß der fremde Hopfen besser als der in unserem Lande ge- wachsene seyn sol, weil dieser sich im Kochen nicht so bald geben und gar werden wolte, daß um des- willen das Getränke hiervon bitter würde. Men müste daher auch viel mehr Holz darzu haben, mit- hin hätte der Brau-Herr mehrere Kosten aufza- wenden.
Es ist dieses zwar wahr, daß unser inländi- scher Hopfen allezeit fetter ist, und mehrere Krifte als der fremde, sonderlich wenn er noch neue ist, bey sich führet; allein, kan man denn solchen nicht eben so wohl, als wie die fremden, dre[y] bis vier Jahr, und noch länger, in den Kammer[n] lie- gen lassen und auf behalten; alsdenn wird die Un- serige sich im Kochen und Sieden eben so w[o]hl als der fremde geben.
Eben
Erſtes Cap.
Bey dem Einkauf des Hopfens hat man hauptſaͤchlich dahin zu ſehen, daß er fein gelbgruͤn ausſiehet, auch nicht aus lauter Blaͤttern, ſondern fein in ganzen Haͤuptern beſtehet.
Ferner kan man bey dem Einkaufe die Guͤte des Hopfens erkennen, wenn einige Koͤpfe genom- men und mit den Haͤnden gerieben werden. Wenn er fein klebricht und fett iſt, auch ſtark riechet, ſo iſt er, ohne ſich weitere Gedanken daruͤber zu ma- chen, zum Aufſchuͤtten und Verwahren gut, und zum Biere nuͤtzlich zu gebrauchen.
§. 29.
Jnnlaͤndi- ſcher Hopfen iſt eben ſo aut als der Fremde.
Eine bloße Einbildung iſt es auch, daß der fremde Hopfen beſſer als der in unſerem Lande ge- wachſene ſeyn ſol, weil dieſer ſich im Kochen nicht ſo bald geben und gar werden wolte, daß um des- willen das Getraͤnke hiervon bitter wuͤrde. Men muͤſte daher auch viel mehr Holz darzu haben, mit- hin haͤtte der Brau-Herr mehrere Koſten aufza- wenden.
Es iſt dieſes zwar wahr, daß unſer inlaͤndi- ſcher Hopfen allezeit fetter iſt, und mehrere Krifte als der fremde, ſonderlich wenn er noch neue iſt, bey ſich fuͤhret; allein, kan man denn ſolchen nicht eben ſo wohl, als wie die fremden, dre[y] bis vier Jahr, und noch laͤnger, in den Kammer[n] lie- gen laſſen und auf behalten; alsdenn wird die Un- ſerige ſich im Kochen und Sieden eben ſo w[o]hl als der fremde geben.
Eben
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Erſtes Cap.
Bey dem Einkauf des Hopfens hat man
hauptſaͤchlich dahin zu ſehen, daß er fein gelbgruͤn
ausſiehet, auch nicht aus lauter Blaͤttern, ſondern
fein in ganzen Haͤuptern beſtehet.
Ferner kan man bey dem Einkaufe die Guͤte
des Hopfens erkennen, wenn einige Koͤpfe genom-
men und mit den Haͤnden gerieben werden. Wenn
er fein klebricht und fett iſt, auch ſtark riechet, ſo
iſt er, ohne ſich weitere Gedanken daruͤber zu ma-
chen, zum Aufſchuͤtten und Verwahren gut, und
zum Biere nuͤtzlich zu gebrauchen.
§. 29.
Eine bloße Einbildung iſt es auch, daß der
fremde Hopfen beſſer als der in unſerem Lande ge-
wachſene ſeyn ſol, weil dieſer ſich im Kochen nicht
ſo bald geben und gar werden wolte, daß um des-
willen das Getraͤnke hiervon bitter wuͤrde. Men
muͤſte daher auch viel mehr Holz darzu haben, mit-
hin haͤtte der Brau-Herr mehrere Koſten aufza-
wenden.
Es iſt dieſes zwar wahr, daß unſer inlaͤndi-
ſcher Hopfen allezeit fetter iſt, und mehrere Krifte
als der fremde, ſonderlich wenn er noch neue iſt,
bey ſich fuͤhret; allein, kan man denn ſolchen
nicht eben ſo wohl, als wie die fremden, drey bis
vier Jahr, und noch laͤnger, in den Kammern lie-
gen laſſen und auf behalten; alsdenn wird die Un-
ſerige ſich im Kochen und Sieden eben ſo wohl als
der fremde geben.
Eben
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Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 6. 2. Aufl. Erfurt, 1765, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reichart_landschatz06_1755/54>, abgerufen am 21.02.2025.
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