Reichardt, Christian: Land- u. Garten-Schatzes. Bd. 3. Erfurt, 1753.des Unkrautes. damit er nicht auf das Land treten dorfte, sondern erblieb auf dem Rasen-Rande stehen, denn die Lände- reyen in den Kohl-Gärten sind mehrentheils damit eingefasset. Wir in Erfurt kehren uns nicht daran, daß wir nicht auf das Land treten solten, denn wir machen mit unsern gewöhnlichen kleinen Harken auf den Garten-Beeten alles gleich, denn das Dar- auftreten ist nicht schädlich. §. 2. Der Wind- oder Wild-Haber, AvenaVon und
des Unkrautes. damit er nicht auf das Land treten dorfte, ſondern erblieb auf dem Raſen-Rande ſtehen, denn die Laͤnde- reyen in den Kohl-Gaͤrten ſind mehrentheils damit eingefaſſet. Wir in Erfurt kehren uns nicht daran, daß wir nicht auf das Land treten ſolten, denn wir machen mit unſern gewoͤhnlichen kleinen Harken auf den Garten-Beeten alles gleich, denn das Dar- auftreten iſt nicht ſchaͤdlich. §. 2. Der Wind- oder Wild-Haber, AvenaVon und
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des Unkrautes.
damit er nicht auf das Land treten dorfte, ſondern er
blieb auf dem Raſen-Rande ſtehen, denn die Laͤnde-
reyen in den Kohl-Gaͤrten ſind mehrentheils damit
eingefaſſet. Wir in Erfurt kehren uns nicht daran,
daß wir nicht auf das Land treten ſolten, denn wir
machen mit unſern gewoͤhnlichen kleinen Harken
auf den Garten-Beeten alles gleich, denn das Dar-
auftreten iſt nicht ſchaͤdlich.
§. 2.
Der Wind- oder Wild-Haber, Avena
ſemine nigro, C. B. wird allezeit 14. Tage eher
reif, als der Rocken, Waizen, Gerſte und Haber,
und faͤlt auch aus, ehe die andern Fruͤchte geſchnit-
ten oder abgemaͤhet werden, da ihn denn der
Wind umher fuͤhret, und die um ſelbige Gegend
befindlichen Aecker damit beſaͤet und verderbet.
Jn vielen Fluhren ſind die Ackerleute damit ent-
ſetzlich geplaget, denn er pfleget ſich mit unter alle
Korn-Fruͤchte zu miſchen. Wenn nur hier und
da einige Stauden unter dem Waizen, Rocken,
Gerſte oder guten Haber ſich befinden, ſo vermeh-
ret er ſich auf den Aeckern ſo ſehr, daß man dar-
uͤber erſtaunen mus; ja, er findet ſich auch noch
im andern und dritten Jahre, wenn man den Acker
zur Brache liegen laͤſſet, ſo haͤufig, daß man
nicht anders meynen ſolte, als wenn er wirklich
waͤre beſtellet und uͤberſamet worden. Einen ſol-
chen durch dieſen Windhaber verdorbenen Acker
darf man nicht eher graben noch ackern laſſen, bis
in den halben May-Monat. Denn zu derſelben
Zeit wird ſolcher mehrentheils alle aufgekaͤumet
und
Von
Wind- oder
Wild-Ha-
ber.
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