Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880.schleppt, so daß für ihre Herstellung günstige Geschäfts-Kon¬ II. Mängel so tief greifender Art lassen das Verlangen nach Man wird einerseits dafür sorgen müssen, daß Man wird andererseits von der Herstellung bau¬ Wenn der Bruch mit den durch lange Zeit festgehaltenen Daß sich in Deutschland ein Institut der Baubeamten ent¬ ſchleppt, ſo daß für ihre Herſtellung günſtige Geſchäfts-Kon¬ II. Mängel ſo tief greifender Art laſſen das Verlangen nach Man wird einerſeits dafür ſorgen müſſen, daß Man wird andererſeits von der Herſtellung bau¬ Wenn der Bruch mit den durch lange Zeit feſtgehaltenen Daß ſich in Deutſchland ein Inſtitut der Baubeamten ent¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0018" n="10"/> ſchleppt, ſo daß für ihre Herſtellung <hi rendition="#g">günſtige Geſchäfts-Kon¬<lb/> junkturen häufig nicht ausgenutzt werden können</hi>. — Für<lb/> die unvermeidlichen <hi rendition="#g">Sünden des Ausführenden</hi> muß der<lb/> Staat das Lehrgeld zahlen. — Und bei alledem iſt derſelbe durch<lb/> einen ſo ſchwerfälligen und komplizirten Apparat nicht einmal<lb/> davor geſchützt, daß die veranſchlagten und bewilligten Baukoſten<lb/> eingehalten werden! — —</p><lb/> </div> <div n="1"> <head><hi rendition="#aq">II</hi>.<lb/></head> <p>Mängel ſo tief greifender Art laſſen das Verlangen nach<lb/> einer <hi rendition="#g">radikalen Reform des preußiſchen Staats</hi>-<hi rendition="#g">Bau¬<lb/> weſens</hi> allerdings als ein ſehr gerechtfertigtes erſcheinen. Auch<lb/> die weſentlichſten Zielpunkte dieſer Reform ſind — ſoweit es um die<lb/> hier vorzugsweiſe in Betracht gezogene Seite unſerer Staats¬<lb/> bauten ſich handelt — kaum noch zweifelhaft.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Man wird einerſeits dafür ſorgen müſſen</hi>, <hi rendition="#g">daß<lb/> die den Staatsbauten zugewendete baukünſtleriſche<lb/> Thätigkeit des Landes hinfort nicht mehr durch die<lb/> Hauptſtadt allein aufgeſaugt werde</hi>, <hi rendition="#g">daß vielmehr in<lb/> den Provinzen des Staates wiederum ein eigenartiges<lb/> architektoniſches Leben ſich entfalte</hi>!</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Man wird andererſeits von der Herſtellung bau¬<lb/> künſtleriſcher Werke im Wege eines bureaukratiſch ge¬<lb/> regelten</hi>, <hi rendition="#g">amtlichen Geſchäftsganges abſehen müſſen</hi>,<lb/><hi rendition="#g">wie man längſt überall darauf verzichtet hat</hi>, <hi rendition="#g">Schöpfun¬<lb/> gen der übrigen Künſte durch amtliche Anſtellung von<lb/> Malern</hi>, <hi rendition="#g">Bildhauern</hi>, <hi rendition="#g">Dichtern und Komponiſten her¬<lb/> vor rufen zu wollen</hi>! —</p><lb/> <p>Wenn der Bruch mit den durch lange Zeit feſtgehaltenen<lb/> Traditionen des Staats, welchen die zweite Forderung enthält,<lb/> zunächſt bedenklich erſcheinen ſollte, ſo wird ein Rückblick auf den<lb/> hiſtoriſchen Urſprung der bisherigen Einrichtungen unſeres Staats-<lb/> Bauweſens dieſe Bedenken leicht zerſtreuen.</p><lb/> <p>Daß ſich in Deutſchland ein Inſtitut der Baubeamten ent¬<lb/> wickelt hat, wie es die übrigen Kulturſtaaten in gleichem Sinne<lb/> und namentlich in gleicher Anwendung auf das Gebiet der ſchöpfe¬<lb/> riſchen architektoniſchen Leiſtungen nicht kennen, iſt die natürliche<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [10/0018]
ſchleppt, ſo daß für ihre Herſtellung günſtige Geſchäfts-Kon¬
junkturen häufig nicht ausgenutzt werden können. — Für
die unvermeidlichen Sünden des Ausführenden muß der
Staat das Lehrgeld zahlen. — Und bei alledem iſt derſelbe durch
einen ſo ſchwerfälligen und komplizirten Apparat nicht einmal
davor geſchützt, daß die veranſchlagten und bewilligten Baukoſten
eingehalten werden! — —
II.
Mängel ſo tief greifender Art laſſen das Verlangen nach
einer radikalen Reform des preußiſchen Staats-Bau¬
weſens allerdings als ein ſehr gerechtfertigtes erſcheinen. Auch
die weſentlichſten Zielpunkte dieſer Reform ſind — ſoweit es um die
hier vorzugsweiſe in Betracht gezogene Seite unſerer Staats¬
bauten ſich handelt — kaum noch zweifelhaft.
Man wird einerſeits dafür ſorgen müſſen, daß
die den Staatsbauten zugewendete baukünſtleriſche
Thätigkeit des Landes hinfort nicht mehr durch die
Hauptſtadt allein aufgeſaugt werde, daß vielmehr in
den Provinzen des Staates wiederum ein eigenartiges
architektoniſches Leben ſich entfalte!
Man wird andererſeits von der Herſtellung bau¬
künſtleriſcher Werke im Wege eines bureaukratiſch ge¬
regelten, amtlichen Geſchäftsganges abſehen müſſen,
wie man längſt überall darauf verzichtet hat, Schöpfun¬
gen der übrigen Künſte durch amtliche Anſtellung von
Malern, Bildhauern, Dichtern und Komponiſten her¬
vor rufen zu wollen! —
Wenn der Bruch mit den durch lange Zeit feſtgehaltenen
Traditionen des Staats, welchen die zweite Forderung enthält,
zunächſt bedenklich erſcheinen ſollte, ſo wird ein Rückblick auf den
hiſtoriſchen Urſprung der bisherigen Einrichtungen unſeres Staats-
Bauweſens dieſe Bedenken leicht zerſtreuen.
Daß ſich in Deutſchland ein Inſtitut der Baubeamten ent¬
wickelt hat, wie es die übrigen Kulturſtaaten in gleichem Sinne
und namentlich in gleicher Anwendung auf das Gebiet der ſchöpfe¬
riſchen architektoniſchen Leiſtungen nicht kennen, iſt die natürliche
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