Drittes Capitel.
Versuch einer Vermittelung zwischen den beiden
protestantischen Parteien.
In sehr naher Beziehung finden wir nun die Eidge-
nossenschaft zu dem Reiche.
Einer aufstrebenden mit der öffentlichen Meinung ver-
bündeten Minorität stand auf den Tagsatzungen, wie auf
dem Reichstag eine altgläubige Mehrheit gegenüber.
Der nächste Unterschied lag darin, daß Kaiser und Reich
zugleich eine kirchliche Autorität besaßen, welche der Tag-
satzung, die sich hiebei auch nicht auf den Kaiser berufen
konnte, zu dem sie als solche kein gesetzliches Verhältniß
hatte, mit nichten zukam. Dagegen hatte aber auch die
Minorität in der Schweiz nicht wie die deutsche frühere
allgemeine Beschlüsse für sich. Der Kampf war in der Schweiz
mehr factischer, in Deutschland mehr rechtlicher Natur.
Beide Majoritäten suchten ihre vornehmste Hülfe bei
dem Hause Oestreich. Sollten da nicht auch die Minori-
täten auf das ernstlichste daran denken, die alte Zwietracht,
die sich zwischen ihnen erhoben, fallen zu lassen?
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Drittes Capitel.
Verſuch einer Vermittelung zwiſchen den beiden
proteſtantiſchen Parteien.
In ſehr naher Beziehung finden wir nun die Eidge-
noſſenſchaft zu dem Reiche.
Einer aufſtrebenden mit der öffentlichen Meinung ver-
bündeten Minorität ſtand auf den Tagſatzungen, wie auf
dem Reichstag eine altgläubige Mehrheit gegenüber.
Der nächſte Unterſchied lag darin, daß Kaiſer und Reich
zugleich eine kirchliche Autorität beſaßen, welche der Tag-
ſatzung, die ſich hiebei auch nicht auf den Kaiſer berufen
konnte, zu dem ſie als ſolche kein geſetzliches Verhältniß
hatte, mit nichten zukam. Dagegen hatte aber auch die
Minorität in der Schweiz nicht wie die deutſche frühere
allgemeine Beſchlüſſe für ſich. Der Kampf war in der Schweiz
mehr factiſcher, in Deutſchland mehr rechtlicher Natur.
Beide Majoritäten ſuchten ihre vornehmſte Hülfe bei
dem Hauſe Oeſtreich. Sollten da nicht auch die Minori-
täten auf das ernſtlichſte daran denken, die alte Zwietracht,
die ſich zwiſchen ihnen erhoben, fallen zu laſſen?
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Drittes Capitel.
Verſuch einer Vermittelung zwiſchen den beiden
proteſtantiſchen Parteien.
In ſehr naher Beziehung finden wir nun die Eidge-
noſſenſchaft zu dem Reiche.
Einer aufſtrebenden mit der öffentlichen Meinung ver-
bündeten Minorität ſtand auf den Tagſatzungen, wie auf
dem Reichstag eine altgläubige Mehrheit gegenüber.
Der nächſte Unterſchied lag darin, daß Kaiſer und Reich
zugleich eine kirchliche Autorität beſaßen, welche der Tag-
ſatzung, die ſich hiebei auch nicht auf den Kaiſer berufen
konnte, zu dem ſie als ſolche kein geſetzliches Verhältniß
hatte, mit nichten zukam. Dagegen hatte aber auch die
Minorität in der Schweiz nicht wie die deutſche frühere
allgemeine Beſchlüſſe für ſich. Der Kampf war in der Schweiz
mehr factiſcher, in Deutſchland mehr rechtlicher Natur.
Beide Majoritäten ſuchten ihre vornehmſte Hülfe bei
dem Hauſe Oeſtreich. Sollten da nicht auch die Minori-
täten auf das ernſtlichſte daran denken, die alte Zwietracht,
die ſich zwiſchen ihnen erhoben, fallen zu laſſen?
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