Dem Allerdurchlauchtigsten Großmächtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Friederich, Könige in Preußen; Markgrafen zu Brandenburg; Des heiligen Römischen Reichs Erzkämmerern und Churfürsten; Souverainen und Obersten Herzoge von Schlesien; Souverainen Prinzen von Oranien, Neufchatel und Valengin, wie auch der Grafschaft Glaz; In Geldern, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berg, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, zu Mecklenburg, auch zu Crossen Herzoge; Burggrafen zu Nürnberg; Fürsten zu Halberstadt, Minden, Camin, Wenden, Schwerin, Ratzeburg, Ostfriesland und Moeurs; Grafen zu Hohenzollern, Ruppin, der Mark, Ravensberg, Hohenstein, Tecklenburg, Lingen, Schwerin, Bühren und Lehrdam; Herrn zu Ravenstein, der Lande Rostock, Stargard, Lauenburg, Bütow, Arlay und Breda.
Meinem allergnädigsten Könige und Herrn.
Dem Allerdurchlauchtigsten Großmächtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Friederich, Könige in Preußen; Markgrafen zu Brandenburg; Des heiligen Römischen Reichs Erzkämmerern und Churfürsten; Souverainen und Obersten Herzoge von Schlesien; Souverainen Prinzen von Oranien, Neufchatel und Valengin, wie auch der Grafschaft Glaz; In Geldern, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berg, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, zu Mecklenburg, auch zu Crossen Herzoge; Burggrafen zu Nürnberg; Fürsten zu Halberstadt, Minden, Camin, Wenden, Schwerin, Ratzeburg, Ostfriesland und Moeurs; Grafen zu Hohenzollern, Ruppin, der Mark, Ravensberg, Hohenstein, Tecklenburg, Lingen, Schwerin, Bühren und Lehrdam; Herrn zu Ravenstein, der Lande Rostock, Stargard, Lauenburg, Bütow, Arlay und Breda.
Meinem allergnädigsten Könige und Herrn.
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[III/0003]
Dem
Allerdurchlauchtigsten
Großmächtigsten
Fürsten und Herrn,
HERRN
Friederich,
Könige in Preußen;
Markgrafen zu Brandenburg;
Des heiligen Römischen Reichs Erzkämmerern
und Churfürsten;
Souverainen und Obersten Herzoge
von Schlesien;
Souverainen Prinzen von Oranien, Neufchatel und
Valengin, wie auch der Grafschaft Glaz;
In Geldern, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berg, Stettin, Pommern,
der Cassuben und Wenden, zu Mecklenburg, auch zu Crossen
Herzoge;
Burggrafen zu Nürnberg;
Fürsten zu Halberstadt, Minden, Camin, Wenden, Schwerin,
Ratzeburg, Ostfriesland und Moeurs;
Grafen zu Hohenzollern, Ruppin, der Mark, Ravensberg, Hohenstein,
Tecklenburg, Lingen, Schwerin, Bühren und Lehrdam;
Herrn zu Ravenstein, der Lande Rostock, Stargard, Lauenburg,
Bütow, Arlay und Breda.
Meinem allergnädigsten Könige und Herrn.
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Quantz, Johann Joachim: Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen. Berlin, 1752, S. III. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/quantz_versuchws_1752/3>, abgerufen am 23.11.2024.
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