Jedoch mit dem frühzeitigen Tode des Kaisers be- kam alles wieder eine ganz veränderte Gestalt.
V. Merkwürdigkeiten beym Antritt der Regierung Kaisers Franz des I. 1745.
I. Füßner Friede zwischen Oesterreich und Baiern. -- II. Kaiserwahl und Krönung Franz des I. -- III. Nun- mehrige Zulaßung des Böhmischen Wahlbotschafters, ohne weitern Anstand, daß eine Dame die Churstimme führen könne. -- IV. Dresdner und Aachner Friedensschlüsse. -- V. Beide ohne Theilnehmung des Reichs, -- VI. außer daß der Dresdner Friede vom Reiche garantirt wurde, -- nur mit Vorbehalte der Rechte des Reichs in Ansehung Schlesiens. -- VII. Das Reich hatte dem Kaiser nur eine Geldhülfe bewilliget, und sich zur Vermittelung des Frie- deus erboten. -- VIII. Neue Frage und Verordnung über die Fortdauer der Association der vorliegenden Kreise. -- IX. Neue Einrichtung wegen Abwechselung des Rheinischen Reichsvicariates. -- X. Rückkehr des ehemaligen Verhält- nisses zwischen der Kaiserwürde und dem Hause Oester- reich. -- XI. Damit gehobene Schwierigkeit wegen des kaiserlichen Reichshofarchives, -- XII. wie auch wegen Veränderung des Reichshofraths von einer kaiserlichen Re- gierung zur andern, -- XIII. ingleichen mit den Stellen des Reichsvicecanzlers und Reichsreferendarien.
Carl der VII. hatte seinen Sohn, Max Joseph,I. dem nur noch wenige Monathe an der bey den Churfürsten mit dem achtzehnten Jahre ein- tretenden Volljährigkeit abgiengen, noch kurz vor seinem Tode für volljährig erkläret. Derselbe fand sich aber bald bewogen, dem bisherigen Kriege seines Orts ein Ende zu machen. In einem Frie- den, den er am 22. Apr. 1745. zu Fueßen zeich-
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5) Regierungsantritt Franz d. I. 1745.
Jedoch mit dem fruͤhzeitigen Tode des Kaiſers be- kam alles wieder eine ganz veraͤnderte Geſtalt.
V. Merkwuͤrdigkeiten beym Antritt der Regierung Kaiſers Franz des I. 1745.
I. Fuͤßner Friede zwiſchen Oeſterreich und Baiern. — II. Kaiſerwahl und Kroͤnung Franz des I. — III. Nun- mehrige Zulaßung des Boͤhmiſchen Wahlbotſchafters, ohne weitern Anſtand, daß eine Dame die Churſtimme fuͤhren koͤnne. — IV. Dresdner und Aachner Friedensſchluͤſſe. — V. Beide ohne Theilnehmung des Reichs, — VI. außer daß der Dresdner Friede vom Reiche garantirt wurde, — nur mit Vorbehalte der Rechte des Reichs in Anſehung Schleſiens. — VII. Das Reich hatte dem Kaiſer nur eine Geldhuͤlfe bewilliget, und ſich zur Vermittelung des Frie- deus erboten. — VIII. Neue Frage und Verordnung uͤber die Fortdauer der Aſſociation der vorliegenden Kreiſe. — IX. Neue Einrichtung wegen Abwechſelung des Rheiniſchen Reichsvicariates. — X. Ruͤckkehr des ehemaligen Verhaͤlt- niſſes zwiſchen der Kaiſerwuͤrde und dem Hauſe Oeſter- reich. — XI. Damit gehobene Schwierigkeit wegen des kaiſerlichen Reichshofarchives, — XII. wie auch wegen Veraͤnderung des Reichshofraths von einer kaiſerlichen Re- gierung zur andern, — XIII. ingleichen mit den Stellen des Reichsvicecanzlers und Reichsreferendarien.
Carl der VII. hatte ſeinen Sohn, Max Joſeph,I. dem nur noch wenige Monathe an der bey den Churfuͤrſten mit dem achtzehnten Jahre ein- tretenden Volljaͤhrigkeit abgiengen, noch kurz vor ſeinem Tode fuͤr volljaͤhrig erklaͤret. Derſelbe fand ſich aber bald bewogen, dem bisherigen Kriege ſeines Orts ein Ende zu machen. In einem Frie- den, den er am 22. Apr. 1745. zu Fueßen zeich-
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5) Regierungsantritt Franz d. I. 1745.
Jedoch mit dem fruͤhzeitigen Tode des Kaiſers be-
kam alles wieder eine ganz veraͤnderte Geſtalt.
V.
Merkwuͤrdigkeiten beym Antritt der Regierung
Kaiſers Franz des I. 1745.
I. Fuͤßner Friede zwiſchen Oeſterreich und Baiern. —
II. Kaiſerwahl und Kroͤnung Franz des I. — III. Nun-
mehrige Zulaßung des Boͤhmiſchen Wahlbotſchafters, ohne
weitern Anſtand, daß eine Dame die Churſtimme fuͤhren
koͤnne. — IV. Dresdner und Aachner Friedensſchluͤſſe. —
V. Beide ohne Theilnehmung des Reichs, — VI. außer
daß der Dresdner Friede vom Reiche garantirt wurde, —
nur mit Vorbehalte der Rechte des Reichs in Anſehung
Schleſiens. — VII. Das Reich hatte dem Kaiſer nur eine
Geldhuͤlfe bewilliget, und ſich zur Vermittelung des Frie-
deus erboten. — VIII. Neue Frage und Verordnung uͤber
die Fortdauer der Aſſociation der vorliegenden Kreiſe. —
IX. Neue Einrichtung wegen Abwechſelung des Rheiniſchen
Reichsvicariates. — X. Ruͤckkehr des ehemaligen Verhaͤlt-
niſſes zwiſchen der Kaiſerwuͤrde und dem Hauſe Oeſter-
reich. — XI. Damit gehobene Schwierigkeit wegen des
kaiſerlichen Reichshofarchives, — XII. wie auch wegen
Veraͤnderung des Reichshofraths von einer kaiſerlichen Re-
gierung zur andern, — XIII. ingleichen mit den Stellen
des Reichsvicecanzlers und Reichsreferendarien.
Carl der VII. hatte ſeinen Sohn, Max Joſeph,
dem nur noch wenige Monathe an der bey
den Churfuͤrſten mit dem achtzehnten Jahre ein-
tretenden Volljaͤhrigkeit abgiengen, noch kurz vor
ſeinem Tode fuͤr volljaͤhrig erklaͤret. Derſelbe fand
ſich aber bald bewogen, dem bisherigen Kriege
ſeines Orts ein Ende zu machen. In einem Frie-
den, den er am 22. Apr. 1745. zu Fueßen zeich-
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/71>, abgerufen am 22.02.2025.
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