III. Ursachen des siebenjährigen Krieges, und was Kaiser und Reich dabey für eine Parthey er- griffen. 1756. 1757.
I. Geheimer Vertrag, den die Höfe von Wien und Dresden am 18. May 1745. zu Leipzig geschlossen, um dem Könige in Preussen nicht nur Schlesien, sondern noch mehr Länder abzunöthigen. -- II. Geheimer Artikel eines vom Wiener Hofe mit dem zu Petersburg am 22. May 1746. geschlossenen Bündnisses. -- III. Noch hinzugekommene ge- heime Nachrichten, wegen deren der König in Preussen glaubte, sich im Fall einer Nothwehr und gerechten Prä- vention zu finden -- IV. Der Reichshofrath nahm es hin- gegen auf den Fuß eines Landfriedenshruchs. -- V. Und am Reichstage ward ein Reichsexecutionskrieg gegen Chur- brandenburg beschlossen. -- VI. Wegen Versagung der Di- ctatur, die einem dawider gerichteten Aufsatze des Berliner Hofes widerfuhr, ward bey dieser Gelegenheit eine bisher bestrittene Stelle der Wahlcapitulation in Gang gebracht. -- VII. VIII. Auch entstand ein Streit über die Art die Stim- men auf dem Reichstage abzulegen. -- IX. Inzwischen er- folgte eine Erklärung der Kronen Frankreich und Schweden wegen ihrer übernommenen Garantie des Westphälischen Frie- dens. -- X. Hingegen der Berliner Hof berief sich auf ei- ne Stelle der Wahlcapitulation, vermöge deren keine frem- de Kriegsvölker auf Teutschen Boden geführet werden soll- ten. -- XI. Nach einer vom Könige verlohrnen Schlacht und nach dem Vorgange Französischer, Russischer und Schwe- discher Kriegsheere kam auch ein Reichsexecutionsheer ins Feld, ward aber bey Roßbach geschlagen.
Während der Zeit, als der König in PreussenI. in Gefolg der Frankfurter Union im Jahre 1744. von neuem in Böhmen eingebrochen war, und ehe noch der Dresdner Friede diesem neuen Kriege ein Ende gemacht hatte, war am 18. May
1745.
F 4
3) Urſach. d. ſiebenjaͤhr. Kr. 1756. 1757.
III. Urſachen des ſiebenjaͤhrigen Krieges, und was Kaiſer und Reich dabey fuͤr eine Parthey er- griffen. 1756. 1757.
I. Geheimer Vertrag, den die Hoͤfe von Wien und Dresden am 18. May 1745. zu Leipzig geſchloſſen, um dem Koͤnige in Preuſſen nicht nur Schleſien, ſondern noch mehr Laͤnder abzunoͤthigen. — II. Geheimer Artikel eines vom Wiener Hofe mit dem zu Petersburg am 22. May 1746. geſchloſſenen Buͤndniſſes. — III. Noch hinzugekommene ge- heime Nachrichten, wegen deren der Koͤnig in Preuſſen glaubte, ſich im Fall einer Nothwehr und gerechten Praͤ- vention zu finden — IV. Der Reichshofrath nahm es hin- gegen auf den Fuß eines Landfriedenshruchs. — V. Und am Reichstage ward ein Reichsexecutionskrieg gegen Chur- brandenburg beſchloſſen. — VI. Wegen Verſagung der Di- ctatur, die einem dawider gerichteten Aufſatze des Berliner Hofes widerfuhr, ward bey dieſer Gelegenheit eine bisher beſtrittene Stelle der Wahlcapitulation in Gang gebracht. — VII. VIII. Auch entſtand ein Streit uͤber die Art die Stim- men auf dem Reichstage abzulegen. — IX. Inzwiſchen er- folgte eine Erklaͤrung der Kronen Frankreich und Schweden wegen ihrer uͤbernommenen Garantie des Weſtphaͤliſchen Frie- dens. — X. Hingegen der Berliner Hof berief ſich auf ei- ne Stelle der Wahlcapitulation, vermoͤge deren keine frem- de Kriegsvoͤlker auf Teutſchen Boden gefuͤhret werden ſoll- ten. — XI. Nach einer vom Koͤnige verlohrnen Schlacht und nach dem Vorgange Franzoͤſiſcher, Ruſſiſcher und Schwe- diſcher Kriegsheere kam auch ein Reichsexecutionsheer ins Feld, ward aber bey Roßbach geſchlagen.
Waͤhrend der Zeit, als der Koͤnig in PreuſſenI. in Gefolg der Frankfurter Union im Jahre 1744. von neuem in Boͤhmen eingebrochen war, und ehe noch der Dresdner Friede dieſem neuen Kriege ein Ende gemacht hatte, war am 18. May
1745.
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[87/0121]
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Wiener Hofe mit dem zu Petersburg am 22. May 1746.
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glaubte, ſich im Fall einer Nothwehr und gerechten Praͤ-
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gegen auf den Fuß eines Landfriedenshruchs. — V. Und
am Reichstage ward ein Reichsexecutionskrieg gegen Chur-
brandenburg beſchloſſen. — VI. Wegen Verſagung der Di-
ctatur, die einem dawider gerichteten Aufſatze des Berliner
Hofes widerfuhr, ward bey dieſer Gelegenheit eine bisher
beſtrittene Stelle der Wahlcapitulation in Gang gebracht. —
VII. VIII. Auch entſtand ein Streit uͤber die Art die Stim-
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wegen ihrer uͤbernommenen Garantie des Weſtphaͤliſchen Frie-
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ne Stelle der Wahlcapitulation, vermoͤge deren keine frem-
de Kriegsvoͤlker auf Teutſchen Boden gefuͤhret werden ſoll-
ten. — XI. Nach einer vom Koͤnige verlohrnen Schlacht
und nach dem Vorgange Franzoͤſiſcher, Ruſſiſcher und Schwe-
diſcher Kriegsheere kam auch ein Reichsexecutionsheer ins
Feld, ward aber bey Roßbach geſchlagen.
Waͤhrend der Zeit, als der Koͤnig in Preuſſen
in Gefolg der Frankfurter Union im Jahre
1744. von neuem in Boͤhmen eingebrochen war,
und ehe noch der Dresdner Friede dieſem neuen
Kriege ein Ende gemacht hatte, war am 18. May
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/121>, abgerufen am 22.02.2025.
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