XII. Neue Kriege in Norden und Süden; und de- ren Einfluß in die Teutsche Reichsverfassung 1700-1705.
I. Zwey neue Kriege, der Nordische Krieg, und der Spanische Successionskrieg. -- Nur in den letztern wurde das Teutsche Reich mit verwickelt. -- II. Aber auch der Nordische Krieg zog sich zu Zeiten auf Teutschen Boden; -- wobey das Recht der Bündnisse mit auswärtigen Mächten selbst eine Ausnahme vom Landfrieden zu machen schien. -- III. Mit dem Spanischen Successionskriege kam die Associa- tion der Kreise wieder in Bewegung, -- IV. wie auch ein Vorschlag die Reichscontingente auch in Friedenszeiten bestän- dig zu unterhalten, -- der jedoch nicht völlig zu Stande kam.
I.
Die kurze Ruhe, die Europa nach dem Ryß- wickischen Frieden, und nach dem Frieden, der (1699. Jan. 26.) zu Carlowitz mit den Tür- ken geschlossen wurde, zu genießen hatte, war kaum zu rechnen, als im Jahre 1700. schon wieder ein weitaussehender Nordischer Krieg ausbrach, und bald darauf auch der Spanische Successions- fall eintrat, der den südlichen Theil von Europa in gleiche Kriegsunruhen verwickelte. An diesem letztern Kriege sah sich auch das Teutsche Reich im Ganzen Theil zu nehmen genöthiget. Das ge- schah zwar beym Nordischen Kriege nicht; aber auch dieser erstreckte sich doch mehr als einmal auf Teutschen Boden, zumal da die kriegführenden Könige von Dänemark, Polen und Schweden zu- gleich Teutsche Reichsstände waren, und auf jeder
Seite
IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
XII. Neue Kriege in Norden und Suͤden; und de- ren Einfluß in die Teutſche Reichsverfaſſung 1700-1705.
I. Zwey neue Kriege, der Nordiſche Krieg, und der Spaniſche Succeſſionskrieg. — Nur in den letztern wurde das Teutſche Reich mit verwickelt. — II. Aber auch der Nordiſche Krieg zog ſich zu Zeiten auf Teutſchen Boden; — wobey das Recht der Buͤndniſſe mit auswaͤrtigen Maͤchten ſelbſt eine Ausnahme vom Landfrieden zu machen ſchien. — III. Mit dem Spaniſchen Succeſſionskriege kam die Aſſocia- tion der Kreiſe wieder in Bewegung, — IV. wie auch ein Vorſchlag die Reichscontingente auch in Friedenszeiten beſtaͤn- dig zu unterhalten, — der jedoch nicht voͤllig zu Stande kam.
I.
Die kurze Ruhe, die Europa nach dem Ryß- wickiſchen Frieden, und nach dem Frieden, der (1699. Jan. 26.) zu Carlowitz mit den Tuͤr- ken geſchloſſen wurde, zu genießen hatte, war kaum zu rechnen, als im Jahre 1700. ſchon wieder ein weitausſehender Nordiſcher Krieg ausbrach, und bald darauf auch der Spaniſche Succeſſions- fall eintrat, der den ſuͤdlichen Theil von Europa in gleiche Kriegsunruhen verwickelte. An dieſem letztern Kriege ſah ſich auch das Teutſche Reich im Ganzen Theil zu nehmen genoͤthiget. Das ge- ſchah zwar beym Nordiſchen Kriege nicht; aber auch dieſer erſtreckte ſich doch mehr als einmal auf Teutſchen Boden, zumal da die kriegfuͤhrenden Koͤnige von Daͤnemark, Polen und Schweden zu- gleich Teutſche Reichsſtaͤnde waren, und auf jeder
Seite
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0406"n="364"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">IX.</hi> Leop. u. Joſeph <hirendition="#aq">I.</hi> 1657-1711.</hi></fw><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="2"><head><hirendition="#aq">XII.</hi><lb/>
Neue Kriege in Norden und Suͤden; und de-<lb/>
ren Einfluß in die Teutſche Reichsverfaſſung<lb/>
1700-1705.</head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><argument><p><hirendition="#aq">I.</hi> Zwey neue Kriege, der Nordiſche Krieg, und der<lb/>
Spaniſche Succeſſionskrieg. — Nur in den letztern wurde<lb/>
das Teutſche Reich mit verwickelt. —<hirendition="#aq">II.</hi> Aber auch der<lb/>
Nordiſche Krieg zog ſich zu Zeiten auf Teutſchen Boden; —<lb/>
wobey das Recht der Buͤndniſſe mit auswaͤrtigen Maͤchten<lb/>ſelbſt eine Ausnahme vom Landfrieden zu machen ſchien. —<lb/><hirendition="#aq">III.</hi> Mit dem Spaniſchen Succeſſionskriege kam die Aſſocia-<lb/>
tion der Kreiſe wieder in Bewegung, —<hirendition="#aq">IV.</hi> wie auch ein<lb/>
Vorſchlag die Reichscontingente auch in Friedenszeiten beſtaͤn-<lb/>
dig zu unterhalten, — der jedoch nicht voͤllig zu Stande<lb/>
kam.</p></argument><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><noteplace="left"><hirendition="#aq">I.</hi></note><p><hirendition="#in">D</hi>ie kurze Ruhe, die Europa nach dem Ryß-<lb/>
wickiſchen Frieden, und nach dem Frieden,<lb/>
der (1699. Jan. 26.) zu Carlowitz mit den Tuͤr-<lb/>
ken geſchloſſen wurde, zu genießen hatte, war kaum<lb/>
zu rechnen, als im Jahre 1700. ſchon wieder ein<lb/>
weitausſehender <hirendition="#fr">Nordiſcher Krieg</hi> ausbrach, und<lb/>
bald darauf auch der <hirendition="#fr">Spaniſche Succeſſions-<lb/>
fall</hi> eintrat, der den ſuͤdlichen Theil von Europa<lb/>
in gleiche Kriegsunruhen verwickelte. An dieſem<lb/>
letztern Kriege ſah ſich auch das Teutſche Reich im<lb/>
Ganzen Theil zu nehmen genoͤthiget. Das ge-<lb/>ſchah zwar beym Nordiſchen Kriege nicht; aber<lb/>
auch dieſer erſtreckte ſich doch mehr als einmal auf<lb/>
Teutſchen Boden, zumal da die kriegfuͤhrenden<lb/>
Koͤnige von Daͤnemark, Polen und Schweden zu-<lb/>
gleich Teutſche Reichsſtaͤnde waren, und auf jeder<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Seite</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[364/0406]
IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
XII.
Neue Kriege in Norden und Suͤden; und de-
ren Einfluß in die Teutſche Reichsverfaſſung
1700-1705.
I. Zwey neue Kriege, der Nordiſche Krieg, und der
Spaniſche Succeſſionskrieg. — Nur in den letztern wurde
das Teutſche Reich mit verwickelt. — II. Aber auch der
Nordiſche Krieg zog ſich zu Zeiten auf Teutſchen Boden; —
wobey das Recht der Buͤndniſſe mit auswaͤrtigen Maͤchten
ſelbſt eine Ausnahme vom Landfrieden zu machen ſchien. —
III. Mit dem Spaniſchen Succeſſionskriege kam die Aſſocia-
tion der Kreiſe wieder in Bewegung, — IV. wie auch ein
Vorſchlag die Reichscontingente auch in Friedenszeiten beſtaͤn-
dig zu unterhalten, — der jedoch nicht voͤllig zu Stande
kam.
Die kurze Ruhe, die Europa nach dem Ryß-
wickiſchen Frieden, und nach dem Frieden,
der (1699. Jan. 26.) zu Carlowitz mit den Tuͤr-
ken geſchloſſen wurde, zu genießen hatte, war kaum
zu rechnen, als im Jahre 1700. ſchon wieder ein
weitausſehender Nordiſcher Krieg ausbrach, und
bald darauf auch der Spaniſche Succeſſions-
fall eintrat, der den ſuͤdlichen Theil von Europa
in gleiche Kriegsunruhen verwickelte. An dieſem
letztern Kriege ſah ſich auch das Teutſche Reich im
Ganzen Theil zu nehmen genoͤthiget. Das ge-
ſchah zwar beym Nordiſchen Kriege nicht; aber
auch dieſer erſtreckte ſich doch mehr als einmal auf
Teutſchen Boden, zumal da die kriegfuͤhrenden
Koͤnige von Daͤnemark, Polen und Schweden zu-
gleich Teutſche Reichsſtaͤnde waren, und auf jeder
Seite
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 364. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/406>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.