ein neuer Vertrag geschlossen worden, daß, im Fall der Lauenburgische Mannsstamm abgehen würde, Lauenburg an das Haus Braunschweig fal- len sollte. (Mit Chursachsen ist hernach 1697. ein Vergleich getroffen, wodurch dasselbe auch sei- ne Ansprüche an das Haus Braunschweig cedirt hat. Im Jahre 1716. ist das erstemal die kaiser- liche Belehnung hierüber erfolget.)
VIII. Einige neue Linien im Hause Sachsen, und ver- schiedene neue Fürsten 1685-1697.
I. Durch die vielen Successionsfälle ward die Zahl der regierenden Häuser nach dem Rechte der Erstgebuhrt sehr vermindert. -- Nur im Hause Sachsen entstanden von neuem mehrere Linien. -- II. III. Im Churhause Sachsen gab es neue Nebenlinien zu Weissenfels, Merseburg, Zeiz. -- IV. Im herzoglichen Hause bildeten sich sieben neue Linien zu Gotha, Coburg, Meinungen, Römhild, Eisenberg, Hild- burghausen, Saalfeld. -- V. Durch kaiserliche Standeser- höhungen wurden viele Grafen zu Fürsten gemacht. -- Ei- nige neue Fürsten gelangten auch zu Sitz und Stimme im Fürstenrathe.
I.
Bey den vielerley Successionsfällen, welche sich seit einiger Zeit ereignet hatten, blieben zwar die Stimmen, welche die ausgestorbenen Häuser oder Linien im Reichsfürstenrathe gehabt hatten, unverändert so, wie sie seit dem Jahre 1582. auf dem Reichstage im Gange gewesen waren (h). Aber die bisherige Anzahl der regierenden Häuser nahm doch mit einem jeden solchen Falle ab; ohne
daß
(h) Oben S. 13.
IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
ein neuer Vertrag geſchloſſen worden, daß, im Fall der Lauenburgiſche Mannsſtamm abgehen wuͤrde, Lauenburg an das Haus Braunſchweig fal- len ſollte. (Mit Churſachſen iſt hernach 1697. ein Vergleich getroffen, wodurch daſſelbe auch ſei- ne Anſpruͤche an das Haus Braunſchweig cedirt hat. Im Jahre 1716. iſt das erſtemal die kaiſer- liche Belehnung hieruͤber erfolget.)
VIII. Einige neue Linien im Hauſe Sachſen, und ver- ſchiedene neue Fuͤrſten 1685-1697.
I. Durch die vielen Succeſſionsfaͤlle ward die Zahl der regierenden Haͤuſer nach dem Rechte der Erſtgebuhrt ſehr vermindert. — Nur im Hauſe Sachſen entſtanden von neuem mehrere Linien. — II. III. Im Churhauſe Sachſen gab es neue Nebenlinien zu Weiſſenfels, Merſeburg, Zeiz. — IV. Im herzoglichen Hauſe bildeten ſich ſieben neue Linien zu Gotha, Coburg, Meinungen, Roͤmhild, Eiſenberg, Hild- burghauſen, Saalfeld. — V. Durch kaiſerliche Standeser- hoͤhungen wurden viele Grafen zu Fuͤrſten gemacht. — Ei- nige neue Fuͤrſten gelangten auch zu Sitz und Stimme im Fuͤrſtenrathe.
I.
Bey den vielerley Succeſſionsfaͤllen, welche ſich ſeit einiger Zeit ereignet hatten, blieben zwar die Stimmen, welche die ausgeſtorbenen Haͤuſer oder Linien im Reichsfuͤrſtenrathe gehabt hatten, unveraͤndert ſo, wie ſie ſeit dem Jahre 1582. auf dem Reichstage im Gange geweſen waren (h). Aber die bisherige Anzahl der regierenden Haͤuſer nahm doch mit einem jeden ſolchen Falle ab; ohne
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(h) Oben S. 13.
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IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
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Fall der Lauenburgiſche Mannsſtamm abgehen
wuͤrde, Lauenburg an das Haus Braunſchweig fal-
len ſollte. (Mit Churſachſen iſt hernach 1697.
ein Vergleich getroffen, wodurch daſſelbe auch ſei-
ne Anſpruͤche an das Haus Braunſchweig cedirt
hat. Im Jahre 1716. iſt das erſtemal die kaiſer-
liche Belehnung hieruͤber erfolget.)
VIII.
Einige neue Linien im Hauſe Sachſen, und ver-
ſchiedene neue Fuͤrſten 1685-1697.
I. Durch die vielen Succeſſionsfaͤlle ward die Zahl der
regierenden Haͤuſer nach dem Rechte der Erſtgebuhrt ſehr
vermindert. — Nur im Hauſe Sachſen entſtanden von
neuem mehrere Linien. — II. III. Im Churhauſe Sachſen
gab es neue Nebenlinien zu Weiſſenfels, Merſeburg, Zeiz. —
IV. Im herzoglichen Hauſe bildeten ſich ſieben neue Linien
zu Gotha, Coburg, Meinungen, Roͤmhild, Eiſenberg, Hild-
burghauſen, Saalfeld. — V. Durch kaiſerliche Standeser-
hoͤhungen wurden viele Grafen zu Fuͤrſten gemacht. — Ei-
nige neue Fuͤrſten gelangten auch zu Sitz und Stimme im
Fuͤrſtenrathe.
Bey den vielerley Succeſſionsfaͤllen, welche ſich
ſeit einiger Zeit ereignet hatten, blieben zwar
die Stimmen, welche die ausgeſtorbenen Haͤuſer
oder Linien im Reichsfuͤrſtenrathe gehabt hatten,
unveraͤndert ſo, wie ſie ſeit dem Jahre 1582. auf
dem Reichstage im Gange geweſen waren (h).
Aber die bisherige Anzahl der regierenden Haͤuſer
nahm doch mit einem jeden ſolchen Falle ab; ohne
daß
(h) Oben S. 13.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 324. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/366>, abgerufen am 22.02.2025.
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