IV. Unmittelbare Folgen des Nimweger. Friedens 1679-1685.; insonderheit neu eingerichtete Reichskriegsverfassung und Association der Kreise.
I. Widriger Erfolg des Nimweger Friedens, -- un- ter andern mit Anlegung der Französischen Rennionscam- mern. -- II. Conferenz zu Frankfurt. -- Ueberrumpelung der Reichsstadt Straßburg. -- Neue Reichskriegsverfas- sung, -- III. IV. mittelst Vertheilung eines allenfalls dop- pelt oder dreyfach ins Feld zu stellenden Kriegsheeres von 40. tausend Mann auf die zehn Kreise. -- V. VI. Beson- dere Verhältnisse der Kreise Churrhein, Oberrhein, Baiern und Oesterreich in Ansehung dieser Reichskriegsverfassung. -- VII-IX. Anfang und Fortgang der Association der Kreise.
I.
Kaum konnte der ganze Nimweger Friede als ein wahrer Friede angesehen werden, weil die Feindseligkeiten von Seiten der Krone Frankreich nach wie vor ihren Fortgang behielten. Es gab vielmehr gleich nach dem Frieden noch neue Be- schwerden über die Reunionscammern zu Brei- sach, Metz und Bisanz, durch welche Ludewig der XIV. alle in Anspruch genommene Zugehörungen von der Landgrafschaft Elsaß, von den drey Lothrin- gischen Bisthümern und von der Grafschaft Bur- gund sich kurz und gut zusprechen und gleich in Be- sitz nehmen ließ: worüber ganze Länder, Aemter und Städte unter Französische Botmäßigkeit gesetzt wurden, als namentlich unter andern ganz Zwey- brücken, Saarbrücken, Veldenz, Germersheim u. s. w.
Eine
IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
IV. Unmittelbare Folgen des Nimweger. Friedens 1679-1685.; inſonderheit neu eingerichtete Reichskriegsverfaſſung und Aſſociation der Kreiſe.
I. Widriger Erfolg des Nimweger Friedens, — un- ter andern mit Anlegung der Franzoͤſiſchen Rennionscam- mern. — II. Conferenz zu Frankfurt. — Ueberrumpelung der Reichsſtadt Straßburg. — Neue Reichskriegsverfaſ- ſung, — III. IV. mittelſt Vertheilung eines allenfalls dop- pelt oder dreyfach ins Feld zu ſtellenden Kriegsheeres von 40. tauſend Mann auf die zehn Kreiſe. — V. VI. Beſon- dere Verhaͤltniſſe der Kreiſe Churrhein, Oberrhein, Baiern und Oeſterreich in Anſehung dieſer Reichskriegsverfaſſung. — VII-IX. Anfang und Fortgang der Aſſociation der Kreiſe.
I.
Kaum konnte der ganze Nimweger Friede als ein wahrer Friede angeſehen werden, weil die Feindſeligkeiten von Seiten der Krone Frankreich nach wie vor ihren Fortgang behielten. Es gab vielmehr gleich nach dem Frieden noch neue Be- ſchwerden uͤber die Reunionscammern zu Brei- ſach, Metz und Biſanz, durch welche Ludewig der XIV. alle in Anſpruch genommene Zugehoͤrungen von der Landgrafſchaft Elſaß, von den drey Lothrin- giſchen Biſthuͤmern und von der Grafſchaft Bur- gund ſich kurz und gut zuſprechen und gleich in Be- ſitz nehmen ließ: woruͤber ganze Laͤnder, Aemter und Staͤdte unter Franzoͤſiſche Botmaͤßigkeit geſetzt wurden, als namentlich unter andern ganz Zwey- bruͤcken, Saarbruͤcken, Veldenz, Germersheim u. ſ. w.
Eine
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IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
IV.
Unmittelbare Folgen des Nimweger. Friedens
1679-1685.; inſonderheit neu eingerichtete
Reichskriegsverfaſſung und Aſſociation der
Kreiſe.
I. Widriger Erfolg des Nimweger Friedens, — un-
ter andern mit Anlegung der Franzoͤſiſchen Rennionscam-
mern. — II. Conferenz zu Frankfurt. — Ueberrumpelung
der Reichsſtadt Straßburg. — Neue Reichskriegsverfaſ-
ſung, — III. IV. mittelſt Vertheilung eines allenfalls dop-
pelt oder dreyfach ins Feld zu ſtellenden Kriegsheeres von
40. tauſend Mann auf die zehn Kreiſe. — V. VI. Beſon-
dere Verhaͤltniſſe der Kreiſe Churrhein, Oberrhein, Baiern
und Oeſterreich in Anſehung dieſer Reichskriegsverfaſſung. —
VII-IX. Anfang und Fortgang der Aſſociation der Kreiſe.
Kaum konnte der ganze Nimweger Friede als ein
wahrer Friede angeſehen werden, weil die
Feindſeligkeiten von Seiten der Krone Frankreich
nach wie vor ihren Fortgang behielten. Es gab
vielmehr gleich nach dem Frieden noch neue Be-
ſchwerden uͤber die Reunionscammern zu Brei-
ſach, Metz und Biſanz, durch welche Ludewig der
XIV. alle in Anſpruch genommene Zugehoͤrungen
von der Landgrafſchaft Elſaß, von den drey Lothrin-
giſchen Biſthuͤmern und von der Grafſchaft Bur-
gund ſich kurz und gut zuſprechen und gleich in Be-
ſitz nehmen ließ: woruͤber ganze Laͤnder, Aemter
und Staͤdte unter Franzoͤſiſche Botmaͤßigkeit geſetzt
wurden, als namentlich unter andern ganz Zwey-
bruͤcken, Saarbruͤcken, Veldenz, Germersheim
u. ſ. w.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 292. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/334>, abgerufen am 21.12.2024.
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