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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.

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3) Otto der Große 936-974.
wig anlegte, für die Zukunft in größere Sicher-
heit setzte. Mit der letztern Marggrafschaft ward
zugleich die nördliche Gränze von Teutschland noch
über das von Carl dem Großen bestimmte Ziel
der Eider hinaus erstrecket. Schade nur, daß
Henrichs Sohn und Nachfolger Otto der Große
sich durch Ehrbegierde und auswärtige Reizungen
blenden ließ, die weitere Aufnahme des innern
Zustandes des Reiches nicht mit gleichem Eifer zu
befördern.



III.
Von Otto dem Großen 936-974.


I. II. Merkwürdigkeiten bey Otto's Thronfolge. --
Erste Spuhr der Untheilbarkeit des Reichs und des Rechts der
Erstgebuhrt. -- III-V. Erster Keim der nachherigen churfürst-
lichen Vorrechte der Erzbischöfe von Mainz, Trier, Cölln, und
vier weltlicher Erzbeamten. -- VI. VII. Erneuerte Verbin-
dung mit Rom und Italien. -- VIII-XII. Folgen der er-
neuerten Kaiserwürde. -- XIII-XV. Neue Eroberungen
Wendischer Länder, und neue geistliche Stiftungen in diesen
Gegenden, -- insonderheit zu Magdeburg, Hamburg, Prag. --
XVI-XVIII. Freygebigkeit gegen Geistliche und Beförderung
ihrer größeren Aufnahme. -- XIX-XXI. Verhältniß der
damaligen Herzogthümer. -- XXII. Ursprung der Pfalzgraf-
schaften. -- XXIII-XXV. Verschiedene Gründe zum nach-
herigen Verfall des Reichs.



Bey Otto des Großen Thronfolge darf derI.
Umstand nicht außer Acht gelaßen werden,936
daß dieses der erste Fall war, da von mehreren
Söhnen eines Königes nur Einer auf den Thron
kam; an statt daß nach der Merovinger und Ca-
rolinger Regierungsform in solchen Fällen Theilun-

gen

3) Otto der Große 936-974.
wig anlegte, fuͤr die Zukunft in groͤßere Sicher-
heit ſetzte. Mit der letztern Marggrafſchaft ward
zugleich die noͤrdliche Graͤnze von Teutſchland noch
uͤber das von Carl dem Großen beſtimmte Ziel
der Eider hinaus erſtrecket. Schade nur, daß
Henrichs Sohn und Nachfolger Otto der Große
ſich durch Ehrbegierde und auswaͤrtige Reizungen
blenden ließ, die weitere Aufnahme des innern
Zuſtandes des Reiches nicht mit gleichem Eifer zu
befoͤrdern.



III.
Von Otto dem Großen 936-974.


I. II. Merkwuͤrdigkeiten bey Otto’s Thronfolge. —
Erſte Spuhr der Untheilbarkeit des Reichs und des Rechts der
Erſtgebuhrt. — III-V. Erſter Keim der nachherigen churfuͤrſt-
lichen Vorrechte der Erzbiſchoͤfe von Mainz, Trier, Coͤlln, und
vier weltlicher Erzbeamten. — VI. VII. Erneuerte Verbin-
dung mit Rom und Italien. — VIII-XII. Folgen der er-
neuerten Kaiſerwuͤrde. — XIII-XV. Neue Eroberungen
Wendiſcher Laͤnder, und neue geiſtliche Stiftungen in dieſen
Gegenden, — inſonderheit zu Magdeburg, Hamburg, Prag. —
XVI-XVIII. Freygebigkeit gegen Geiſtliche und Befoͤrderung
ihrer groͤßeren Aufnahme. — XIX-XXI. Verhaͤltniß der
damaligen Herzogthuͤmer. — XXII. Urſprung der Pfalzgraf-
ſchaften. — XXIII-XXV. Verſchiedene Gruͤnde zum nach-
herigen Verfall des Reichs.



Bey Otto des Großen Thronfolge darf derI.
Umſtand nicht außer Acht gelaßen werden,936
daß dieſes der erſte Fall war, da von mehreren
Soͤhnen eines Koͤniges nur Einer auf den Thron
kam; an ſtatt daß nach der Merovinger und Ca-
rolinger Regierungsform in ſolchen Faͤllen Theilun-

gen
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[111/0145] 3) Otto der Große 936-974. wig anlegte, fuͤr die Zukunft in groͤßere Sicher- heit ſetzte. Mit der letztern Marggrafſchaft ward zugleich die noͤrdliche Graͤnze von Teutſchland noch uͤber das von Carl dem Großen beſtimmte Ziel der Eider hinaus erſtrecket. Schade nur, daß Henrichs Sohn und Nachfolger Otto der Große ſich durch Ehrbegierde und auswaͤrtige Reizungen blenden ließ, die weitere Aufnahme des innern Zuſtandes des Reiches nicht mit gleichem Eifer zu befoͤrdern. III. Von Otto dem Großen 936-974. I. II. Merkwuͤrdigkeiten bey Otto’s Thronfolge. — Erſte Spuhr der Untheilbarkeit des Reichs und des Rechts der Erſtgebuhrt. — III-V. Erſter Keim der nachherigen churfuͤrſt- lichen Vorrechte der Erzbiſchoͤfe von Mainz, Trier, Coͤlln, und vier weltlicher Erzbeamten. — VI. VII. Erneuerte Verbin- dung mit Rom und Italien. — VIII-XII. Folgen der er- neuerten Kaiſerwuͤrde. — XIII-XV. Neue Eroberungen Wendiſcher Laͤnder, und neue geiſtliche Stiftungen in dieſen Gegenden, — inſonderheit zu Magdeburg, Hamburg, Prag. — XVI-XVIII. Freygebigkeit gegen Geiſtliche und Befoͤrderung ihrer groͤßeren Aufnahme. — XIX-XXI. Verhaͤltniß der damaligen Herzogthuͤmer. — XXII. Urſprung der Pfalzgraf- ſchaften. — XXIII-XXV. Verſchiedene Gruͤnde zum nach- herigen Verfall des Reichs. Bey Otto des Großen Thronfolge darf der Umſtand nicht außer Acht gelaßen werden, daß dieſes der erſte Fall war, da von mehreren Soͤhnen eines Koͤniges nur Einer auf den Thron kam; an ſtatt daß nach der Merovinger und Ca- rolinger Regierungsform in ſolchen Faͤllen Theilun- gen I. 936

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/145>, abgerufen am 21.11.2024.