[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 1. Breslau, 1776.Sechstes Kapitel. Von der Justiz und dem bürgerlichen Die Jurisprudenz ist von der practischen Die Perser haben ein Gesetzbuch, welches sie lein
Sechſtes Kapitel. Von der Juſtiz und dem buͤrgerlichen Die Jurisprudenz iſt von der practiſchen Die Perſer haben ein Geſetzbuch, welches ſie lein
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Sechſtes Kapitel.
Von der Juſtiz und dem buͤrgerlichen
Rechte — Vom Criminalrechte und
Policey der Perſer.
Die Jurisprudenz iſt von der practiſchen
Theologie bey den Perſern wenig oder
gar nicht unterſchieden. Mohammed hat hier-
in vielleicht dem Beyſpiele der Alten folgen
wollen, welche ihre buͤrgerliche und politiſche
Anordnungen auf die Grundſaͤtze der Religion,
die ſie bekannten, gruͤndeten, um dadurch glaub-
haft zu machen, daß die Geſetze eben ſowohl,
als die Vorſchriften der Religion, von Gott
kaͤmen. Dieſen Kunſtgriff haben die Geſetzge-
ber des Alterthums von jeher beobachtet, weil
ſie uͤberzeugt waren, daß ſie das Volk dadurch
zur Beobachtung ihrer Geſetze viel bereitwilli-
ger finden wuͤrden. ‒ Chardin aber will der
Meynung ſeyn, daß Mohammed bey ſeiner Ge-
ſetzgebung mehr auf das juͤdiſche Geſetzbuch,
und beſonders auf das dritte Buch Moſis ge-
ſehen habe, welches die buͤrgerlichen und Ceri-
monialgeſetze, mit einander verbunden, enthaͤlt.
Die Perſer haben ein Geſetzbuch, welches ſie
Cherait nennen, und das die Geſetze des
Buͤrgerlichen- und Criminalrechts enthaͤlt; al-
lein
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