wäre hierher zu rechnen, bedeuten zwar noch keine Contra- selection, aber doch schon eine schädliche Aufhebung des Kampfes um's Dasein in Bezug auf mancherlei, meist wirth- schaftliche Fähigkeiten. Kranken-, Alters-, Unfall- und Arbeitslosen-Versicherung, der ganze sogenannte Schutz der wirthschaftlich Schwachen, sind in stets wachsender Organisation begriffen und verfolgen bewusst den Zweck, den Kampf um's Dasein einzuschränken.
Noch nicht erwähnte nonselectorische Schäden. Unfälle. Trinksitten.
Die grobe Zeichnung des heutigen Rassenprocesses darf der Linien nicht entbehren, die sich auf die nonselec- torischen Schädlichkeiten beziehen, d. h. auf solche, die nach dem jetzigen Stande unseres Wissens Jeden ohne Rücksicht auf den Grad seiner Constitutionskraft treffen und schädigen können. Dass ein bedeutender Theil der Armuth hierher gehört, ist oben schon erwähnt worden.
Ferner gehört hierher der Theil der Unfälle, von dem die Geschädigten betroffen wurden, ohne daran schuld und ohne durch die Art ihrer Constitutionskraft der Gelegenheit zu dem Unfall besonders ausgesetzt gewesen zu sein. Diesen Theil abzugrenzen, ist natürlich sehr schwierig und in vielen Fällen unmöglich; ein selectorisches Element spielt doch sehr häufig in stärkerem oder geringerem Grade mit. Wenn ein unbeaufsichtigter Junge an einem Fenster mit einem geladenen Revolver spielt, ihn abdrückt und einen zufällig Vorbeigehenden tödtlich trifft, so ist das ein Beispiel rein nonselectorischer Vernichtung. Ein anderes reines Beispiel bieten die mehreren Tausend Be- wohner von Ischia, die vor einigen Jahren bei einem Erd- beben zu Grunde gingen.
Wenn ein Weichensteller beim Wagenkoppeln zwischen zwei Puffern zerquetscht wird, so können hier schon eine
wäre hierher zu rechnen, bedeuten zwar noch keine Contra- selection, aber doch schon eine schädliche Aufhebung des Kampfes um’s Dasein in Bezug auf mancherlei, meist wirth- schaftliche Fähigkeiten. Kranken-, Alters-, Unfall- und Arbeitslosen-Versicherung, der ganze sogenannte Schutz der wirthschaftlich Schwachen, sind in stets wachsender Organisation begriffen und verfolgen bewusst den Zweck, den Kampf um’s Dasein einzuschränken.
Noch nicht erwähnte nonselectorische Schäden. Unfälle. Trinksitten.
Die grobe Zeichnung des heutigen Rassenprocesses darf der Linien nicht entbehren, die sich auf die nonselec- torischen Schädlichkeiten beziehen, d. h. auf solche, die nach dem jetzigen Stande unseres Wissens Jeden ohne Rücksicht auf den Grad seiner Constitutionskraft treffen und schädigen können. Dass ein bedeutender Theil der Armuth hierher gehört, ist oben schon erwähnt worden.
Ferner gehört hierher der Theil der Unfälle, von dem die Geschädigten betroffen wurden, ohne daran schuld und ohne durch die Art ihrer Constitutionskraft der Gelegenheit zu dem Unfall besonders ausgesetzt gewesen zu sein. Diesen Theil abzugrenzen, ist natürlich sehr schwierig und in vielen Fällen unmöglich; ein selectorisches Element spielt doch sehr häufig in stärkerem oder geringerem Grade mit. Wenn ein unbeaufsichtigter Junge an einem Fenster mit einem geladenen Revolver spielt, ihn abdrückt und einen zufällig Vorbeigehenden tödtlich trifft, so ist das ein Beispiel rein nonselectorischer Vernichtung. Ein anderes reines Beispiel bieten die mehreren Tausend Be- wohner von Ischia, die vor einigen Jahren bei einem Erd- beben zu Grunde gingen.
Wenn ein Weichensteller beim Wagenkoppeln zwischen zwei Puffern zerquetscht wird, so können hier schon eine
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[188/0208]
wäre hierher zu rechnen, bedeuten zwar noch keine Contra-
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Kampfes um’s Dasein in Bezug auf mancherlei, meist wirth-
schaftliche Fähigkeiten. Kranken-, Alters-, Unfall- und
Arbeitslosen-Versicherung, der ganze sogenannte Schutz
der wirthschaftlich Schwachen, sind in stets wachsender
Organisation begriffen und verfolgen bewusst den Zweck,
den Kampf um’s Dasein einzuschränken.
Noch nicht erwähnte nonselectorische Schäden.
Unfälle. Trinksitten.
Die grobe Zeichnung des heutigen Rassenprocesses
darf der Linien nicht entbehren, die sich auf die nonselec-
torischen Schädlichkeiten beziehen, d. h. auf solche, die
nach dem jetzigen Stande unseres Wissens Jeden ohne
Rücksicht auf den Grad seiner Constitutionskraft treffen und
schädigen können. Dass ein bedeutender Theil der Armuth
hierher gehört, ist oben schon erwähnt worden.
Ferner gehört hierher der Theil der Unfälle, von dem
die Geschädigten betroffen wurden, ohne daran schuld
und ohne durch die Art ihrer Constitutionskraft der
Gelegenheit zu dem Unfall besonders ausgesetzt gewesen
zu sein. Diesen Theil abzugrenzen, ist natürlich sehr
schwierig und in vielen Fällen unmöglich; ein selectorisches
Element spielt doch sehr häufig in stärkerem oder geringerem
Grade mit. Wenn ein unbeaufsichtigter Junge an einem
Fenster mit einem geladenen Revolver spielt, ihn abdrückt
und einen zufällig Vorbeigehenden tödtlich trifft, so ist
das ein Beispiel rein nonselectorischer Vernichtung. Ein
anderes reines Beispiel bieten die mehreren Tausend Be-
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beben zu Grunde gingen.
Wenn ein Weichensteller beim Wagenkoppeln zwischen
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Ploetz, Alfred: Grundlinien einer Rassenhygiene. Berlin: Fischer, 1895, S. 188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ploetz_rassenhygiene_1895/208>, abgerufen am 22.02.2025.
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