Pflüger, Eduard Friedrich Wilhelm: Die sensorischen Functionen des Rückenmarks der Wirbelthiere. Berlin, 1853.Körperseite, welcher die Verletzung angehörte. (Gesetz I., III., Beobachtung XXIX. Babington, Guy's hospital reports. Vol. VI. p. 423. Eine Frau, 20 Jahre alt, deren rechter Arm wegen scro¬ Physiologisches Resultat: Gesetz der gleichseitigen Beobachtung XXX. Dr. Michaelis, in Graefe's und Walther's Journal. Vol. X. p. 169. Folgender Fall ist von G. Bell mitgetheilt. Eine junge Dame hatte an der Cephalica des rechten Armes Physiologisches Resultat: Gesetz der gleichseitigen 7 *
Körperseite, welcher die Verletzung angehörte. (Gesetz I., III., Beobachtung XXIX. Babington, Guy's hospital reports. Vol. VI. p. 423. Eine Frau, 20 Jahre alt, deren rechter Arm wegen scro¬ Physiologisches Resultat: Gesetz der gleichseitigen Beobachtung XXX. Dr. Michaelis, in Graefe's und Walther's Journal. Vol. X. p. 169. Folgender Fall ist von G. Bell mitgetheilt. Eine junge Dame hatte an der Cephalica des rechten Armes Physiologisches Resultat: Gesetz der gleichseitigen 7 *
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Körperseite, welcher die Verletzung angehörte. (Gesetz I., III.,
V. A. und C.)
Beobachtung XXIX.
Babington, Guy's hospital reports. Vol. VI. p. 423.
Eine Frau, 20 Jahre alt, deren rechter Arm wegen scro¬
phulöser Desorganisation des Ellenbogengelenks amputirt wurde,
litt einige Zeit nach der Operation an convulsivischen Zuckun¬
gen in den Muskeln des Armes und der Schulter, wodurch der
Stumpf hin und her bewegt wurde. Während des Schlafes war
nur ein Zittern der Muskeln bemerkbar.
Physiologisches Resultat: Gesetz der gleichseitigen
Leitung. (Gesetz I. und V. A.)
Beobachtung XXX.
Dr. Michaelis, in Graefe's und Walther's Journal. Vol. X. p. 169.
Folgender Fall ist von G. Bell mitgetheilt.
Eine junge Dame hatte an der Cephalica des rechten Armes
zur Ader gelassen und Darauf Schmerzen an dieser Stelle em¬
pfunden. Die Flexoren wurden in Folge Dessen am rechten
Arme dergestalt contrahirt, dass der Vorderarm mit dem Ober¬
arm in einen Winkel gestellt und die Finger fest in die Hand
geballt waren. Die Kranke konnte weder den Arm, noch die
Finger ohne die heftigsten Schmerzen ausstrecken; der Arm
war nicht geschwollen, die Venenwunde zwar geheilt, aber bei
der leisesten Berührung schmerzhaft. Da man das Hinzutreten
des Tetanus befürchtete, und es schwer schien, einen so feinen
Nerven aufzufinden und von den Nachbartheilen zu trennen,
wurde ein grosser Theil der Vene exstirpirt, um ganz sicher
den verletzten Nerven mit zu entfernen. Gleich nach der
Operation konnte die Kranke den Arm, sowie die Finger, mit
Leichtigkeit und ohne Schmerzen bewegen.
Physiologisches Resultat: Gesetz der gleichseitigen
Leitung. (Gesetz I., V. A.)
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