Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608.PRIMORUM AR- CIUM MISNENSIUM Ducum Principum Saxo- niae Origines. I. Schlos Meissen. AVs beglaubten Historicis ist allerding kundbar / daß Keyser Heinricus Saxo, Auceps zugenamet / Anno 934. nach dem er die Vngern vor Merseburg allerding biß vffs Heupt erlegt / vnd von der grossen Menge derselben nicht mehr als jhr sieben vbrig vnd am Leben gelassen / welchen er doch die Ohren / Nasen vnd Hände abhawen / vnd also zerstümmelt anheim schaffen lassen / den andern die Zeitunge zu bringen / sich fort nicht mehr also mutwillig in andere Herrschafften zu wagen / vnd mit eusserstem Vnheil der Vnterthanen einen Tribut zu erzwingen / an dem Ort / da hernacher die Stadt Meissen angelegt / vnd nahe an der Elbe eine Burg / Castell vnd Landesfestung erbawet / daraus nicht allein den einfallenden Vngern / besondern auch andern Völckern / als die Laußnitzer / Dalomincier / vnnd Milciener Wenden / so er damals auch vnter seinen Gehorsam gebracht / zu wehren vnnd den Vnterthanen Schutz zu halten. Inmassen Ditmarus, als der Eltisten einer dauon also schreibet: Imperator Heinricus montem juxta Albim positum, & arborum densitate tunc occupatum, excoluit, ibi arcem propugnaculum nec non urbem statuens, eidem de rivo quodam, qui in parte Septentrionali fluit, nomen Misna imposuit, quam, ut hodie in usu habetur, praesidiis & aliis impositionibus munivit, ut ex ea Milcienos suae subactos ditioni, censum persolvere PRIMORUM AR- CIUM MISNENSIUM Ducum Principumꝙ Saxo- niae Origines. I. Schlos Meissen. AVs beglaubten Historicis ist allerding kundbar / daß Keyser Heinricus Saxo, Auceps zugenamet / Anno 934. nach dem er die Vngern vor Merseburg allerding biß vffs Heupt erlegt / vnd von der grossen Menge derselben nicht mehr als jhr sieben vbrig vnd am Leben gelassen / welchen er doch die Ohren / Nasen vnd Hände abhawen / vnd also zerstümmelt anheim schaffen lassen / den andern die Zeitunge zu bringen / sich fort nicht mehr also mutwillig in andere Herrschafften zu wagen / vnd mit eusserstem Vnheil der Vnterthanen einen Tribut zu erzwingen / an dem Ort / da hernacher die Stadt Meissen angelegt / vnd nahe an der Elbe eine Burg / Castell vnd Landesfestung erbawet / daraus nicht allein den einfallenden Vngern / besondern auch andern Völckern / als die Laußnitzer / Dalomincier / vnnd Milciener Wenden / so er damals auch vnter seinen Gehorsam gebracht / zu wehren vnnd den Vnterthanen Schutz zu halten. Inmassen Ditmarus, als der Eltisten einer dauon also schreibet: Imperator Heinricus montem juxta Albim positum, & arborum densitate tunc occupatum, excoluit, ibiꝙ arcem propugnaculum nec non urbem statuens, eidemꝙ de rivo quodam, qui in parte Septentrionali fluit, nomen Misna imposuit, quam, ut hodie in usu habetur, praesidiis & aliis impositionibus munivit, ut ex ea Milcienos suae subactos ditioni, censum persolvere <TEI> <text> <pb facs="#f0004" n="3"/> <body> <div n="1"> <head> <hi rendition="#aq"><hi rendition="#g">PRIMORUM AR-<lb/> CIUM MISNENSIUM</hi><lb/> Ducum Principumꝙ Saxo-<lb/> niae Origines.</hi> </head><lb/> <div n="2"> <head><hi rendition="#aq">I.</hi><lb/> Schlos Meissen.</head><lb/> <p><hi rendition="#in">A</hi>Vs beglaubten <hi rendition="#aq">Historicis</hi> ist allerding kundbar / daß Keyser <hi rendition="#aq">Heinricus Saxo, Auceps</hi> zugenamet / <hi rendition="#aq">Anno</hi> 934. nach dem er die Vngern vor Merseburg allerding biß vffs Heupt erlegt / vnd von der grossen Menge derselben nicht mehr als jhr sieben vbrig vnd am Leben gelassen / welchen er doch die Ohren / Nasen vnd Hände abhawen / vnd also zerstümmelt anheim schaffen lassen / den andern die Zeitunge zu bringen / sich fort nicht mehr also mutwillig in andere Herrschafften zu wagen / vnd mit eusserstem Vnheil der Vnterthanen einen <hi rendition="#aq">Tribut</hi> zu erzwingen / an dem Ort / da hernacher die Stadt Meissen angelegt / vnd nahe an der Elbe eine Burg / Castell vnd Landesfestung erbawet / daraus nicht allein den einfallenden Vngern / besondern auch andern Völckern / als die Laußnitzer / Dalomincier / vnnd Milciener Wenden / so er damals auch vnter seinen Gehorsam gebracht / zu wehren vnnd den Vnterthanen Schutz zu halten. Inmassen <hi rendition="#aq">Ditmarus,</hi> als der Eltisten einer dauon also schreibet: <hi rendition="#aq">Imperator Heinricus montem juxta Albim positum, & arborum densitate tunc occupatum, excoluit, ibiꝙ arcem propugnaculum nec non urbem statuens, eidemꝙ de rivo quodam, qui in parte Septentrionali fluit, nomen Misna imposuit, quam, ut hodie in usu habetur, praesidiis & aliis impositionibus munivit, ut ex ea Milcienos suae subactos ditioni, censum persolvere </hi></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [3/0004]
PRIMORUM AR-
CIUM MISNENSIUM
Ducum Principumꝙ Saxo-
niae Origines.
I.
Schlos Meissen.
AVs beglaubten Historicis ist allerding kundbar / daß Keyser Heinricus Saxo, Auceps zugenamet / Anno 934. nach dem er die Vngern vor Merseburg allerding biß vffs Heupt erlegt / vnd von der grossen Menge derselben nicht mehr als jhr sieben vbrig vnd am Leben gelassen / welchen er doch die Ohren / Nasen vnd Hände abhawen / vnd also zerstümmelt anheim schaffen lassen / den andern die Zeitunge zu bringen / sich fort nicht mehr also mutwillig in andere Herrschafften zu wagen / vnd mit eusserstem Vnheil der Vnterthanen einen Tribut zu erzwingen / an dem Ort / da hernacher die Stadt Meissen angelegt / vnd nahe an der Elbe eine Burg / Castell vnd Landesfestung erbawet / daraus nicht allein den einfallenden Vngern / besondern auch andern Völckern / als die Laußnitzer / Dalomincier / vnnd Milciener Wenden / so er damals auch vnter seinen Gehorsam gebracht / zu wehren vnnd den Vnterthanen Schutz zu halten. Inmassen Ditmarus, als der Eltisten einer dauon also schreibet: Imperator Heinricus montem juxta Albim positum, & arborum densitate tunc occupatum, excoluit, ibiꝙ arcem propugnaculum nec non urbem statuens, eidemꝙ de rivo quodam, qui in parte Septentrionali fluit, nomen Misna imposuit, quam, ut hodie in usu habetur, praesidiis & aliis impositionibus munivit, ut ex ea Milcienos suae subactos ditioni, censum persolvere
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