XXIX.
Hohebucke.
OB dieses ein altes Haus / ist vnwissend / vom Churfürst Augusto aber zum Jagthaus gewidmet / vnd mit newen Gebewden versehen / ligt im Ampt Schlieben / vnd fast an der Grentze / des gleichen Namens auch eines an der Elben vor alten Jahren / wo aber / ist vnwissend / gelegen gewesen sol / so jederzeit vor eine der Sachsen wolverwarte Festung gehalten / vnd setzet Albinus in seinem Meißnischen Commentario, daß solche Festung von den Viltzer Wenden Anno 810. eröbert / vnd zu grunde eingerissen / vom Carolo Magno aber hinwieder erbawet / dauon aber keine vestigia mehr verhanden.
XXX.
Senfftenberg.
ISt fast ein Grentzhaus nach der Laußnitz / vnd vmb vnd vmb mit Wendischen Dörffern vmbgeben / vom Churfürst Moritzen von Sachsen anfenglichen erbawet / vnd insonderheit gezieret / Ob daselbsten zuuor eine alte Schlosstat gewesen / dauon ist keine Gewisheit verhanden.
XXXI.
Radeberg.
INgleichen von diesem Schlos Radeberg / so auch durch Churfürst Moritzen mit sondern newen Gebewden gezieret / vnnd beyde zu Emptern gewidmet / sind vorneme Grentz vnd Fürstenheuser.
XXXII.
Libenwerdaw.
SChlos vnd Ampt in der Chur Sachsen / vnd an der Grentze gelegen / Ist ein altes Haus daselbsten gestanden / so durch die von Rammelshain einem alten vnd abgegangenem Adelstand / bewonet /
XXIX.
Hohebucke.
OB dieses ein altes Haus / ist vnwissend / vom Churfürst Augusto aber zum Jagthaus gewidmet / vñ mit newen Gebewden versehen / ligt im Ampt Schlieben / vnd fast an der Grentze / des gleichen Namens auch eines an der Elben vor alten Jahren / wo aber / ist vnwissend / gelegen gewesen sol / so jederzeit vor eine der Sachsen wolverwarte Festung gehalten / vnd setzet Albinus in seinem Meißnischen Commentario, daß solche Festung von den Viltzer Wenden Anno 810. eröbert / vnd zu grunde eingerissen / vom Carolo Magno aber hinwieder erbawet / dauon aber keine vestigia mehr verhanden.
XXX.
Senfftenberg.
ISt fast ein Grentzhaus nach der Laußnitz / vnd vmb vnd vmb mit Wendischen Dörffern vmbgeben / vom Churfürst Moritzen von Sachsen anfenglichen erbawet / vnd insonderheit gezieret / Ob daselbsten zuuor eine alte Schlosstat gewesen / dauon ist keine Gewisheit verhanden.
XXXI.
Radeberg.
INgleichen von diesem Schlos Radeberg / so auch durch Churfürst Moritzen mit sondern newen Gebewden gezieret / vnnd beyde zu Emptern gewidmet / sind vorneme Grentz vnd Fürstenheuser.
XXXII.
Libenwerdaw.
SChlos vnd Ampt in der Chur Sachsen / vnd an der Grentze gelegen / Ist ein altes Haus daselbsten gestanden / so durch die von Rammelshain einem alten vñ abgegangenem Adelstand / bewonet /
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XXIX.
Hohebucke.
OB dieses ein altes Haus / ist vnwissend / vom Churfürst Augusto aber zum Jagthaus gewidmet / vñ mit newen Gebewden versehen / ligt im Ampt Schlieben / vnd fast an der Grentze / des gleichen Namens auch eines an der Elben vor alten Jahren / wo aber / ist vnwissend / gelegen gewesen sol / so jederzeit vor eine der Sachsen wolverwarte Festung gehalten / vnd setzet Albinus in seinem Meißnischen Commentario, daß solche Festung von den Viltzer Wenden Anno 810. eröbert / vnd zu grunde eingerissen / vom Carolo Magno aber hinwieder erbawet / dauon aber keine vestigia mehr verhanden.
XXX.
Senfftenberg.
ISt fast ein Grentzhaus nach der Laußnitz / vnd vmb vnd vmb mit Wendischen Dörffern vmbgeben / vom Churfürst Moritzen von Sachsen anfenglichen erbawet / vnd insonderheit gezieret / Ob daselbsten zuuor eine alte Schlosstat gewesen / dauon ist keine Gewisheit verhanden.
XXXI.
Radeberg.
INgleichen von diesem Schlos Radeberg / so auch durch Churfürst Moritzen mit sondern newen Gebewden gezieret / vnnd beyde zu Emptern gewidmet / sind vorneme Grentz vnd Fürstenheuser.
XXXII.
Libenwerdaw.
SChlos vnd Ampt in der Chur Sachsen / vnd an der Grentze gelegen / Ist ein altes Haus daselbsten gestanden / so durch die von Rammelshain einem alten vñ abgegangenem Adelstand / bewonet /