Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597.VI. Calvinische Irrthumb / von guten Wercken / wider den sechsten Articul Augspurgischer Confession. VNser Bekentnis lehret / das der GlaubeVerba Augustanae confessionis. gute Früchte vnd gute Werck bringen sol / vnd daß man müsse gute Werck thun vmb Gottes willen / weil sie Gott geboten hat. Vnd solchs wird Art. 11. von der Busse / vnd in der Apologia auch inn Schmaleald. Artick. von vnsern Lehrern allenthalben erkleret von solcher nothwendigkeit der guten Wercken / daß / welche derselben sich nicht befleissigen / sondernVerba ex Smalcald. Articulis. in Sünd vnd Laster wider das Gewissen geraten / daß die den Glauben / den heiligen Geist / vnd Gottes gnade verlieren / aus der Auserwehlten Zal entfallen / vnd in des Teufels Strick / vnter die Verdampten geraten. 2. Haltens auch nötig zu wissen / wo heilige Leute / die den heiligen Geist vnd vergebung der Sünden empfangen vnd gleubig sind / in offentliche Todtsünde fallen / als Dauid in Ehebruch / Mordt vnd Gotteslesterung / daß als denn der Glaub vnd heilig Geist ist weg gewest / Sintemahl der heilig Geist vnd Glaube / die Sünde nicht lesset walten / vnd nicht bleibet neben der Sünde wider das Gewissen / wie Johan. 3. geschrieben / Wer aus Gott geboren ist / der sündiget nicht / vnd kan nicht sündigen / denn sein Same blewet in jm / wie solchs Artic. 3. Schmalc. von D. Luther geschrieben vnd von den fürnembsten Theologen Deutsches Lands einhellig vnterschrieben An. 1537. VI. Calvinische Irrthumb / von guten Wercken / wider den sechsten Articul Augspurgischer Confession. VNser Bekentnis lehret / das der GlaubeVerba Augustanae confessionis. gute Früchte vnd gute Werck bringen sol / vnd daß man müsse gute Werck thun vmb Gottes willen / weil sie Gott geboten hat. Vnd solchs wird Art. 11. von der Busse / vnd in der Apologia auch inn Schmaleald. Artick. von vnsern Lehrern allenthalben erkleret von solcher nothwendigkeit der guten Wercken / daß / welche derselben sich nicht befleissigen / sondernVerba ex Smalcald. Articulis. in Sünd vnd Laster wider das Gewissen geraten / daß die den Glauben / den heiligen Geist / vnd Gottes gnade verlieren / aus der Auserwehlten Zal entfallen / vnd in des Teufels Strick / vnter die Verdampten geraten. 2. Haltens auch nötig zu wissen / wo heilige Leute / die den heiligen Geist vnd vergebung der Sünden empfangen vnd gleubig sind / in offentliche Todtsünde fallen / als Dauid in Ehebruch / Mordt vnd Gotteslesterung / daß als denn der Glaub vnd heilig Geist ist weg gewest / Sintemahl der heilig Geist vnd Glaube / die Sünde nicht lesset walten / vnd nicht bleibet neben der Sünde wider das Gewissen / wie Johan. 3. geschrieben / Wer aus Gott geboren ist / der sündiget nicht / vnd kan nicht sündigen / denn sein Same blewet in jm / wie solchs Artic. 3. Schmalc. von D. Luther geschrieben vnd von den fürnembsten Theologen Deutsches Lands einhellig vnterschrieben An. 1537. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0117" n="51"/> </div> <div> <head>VI. Calvinische Irrthumb / von guten Wercken / wider den sechsten Articul Augspurgischer Confession.<lb/></head> <p>VNser Bekentnis lehret / das der Glaube<note place="right">Verba Augustanae confessionis.</note> gute Früchte vnd gute Werck bringen sol / vnd daß man müsse gute Werck thun vmb Gottes willen / weil sie Gott geboten hat. Vnd solchs wird Art. 11. von der Busse / vnd in der Apologia auch inn Schmaleald. Artick. von vnsern Lehrern allenthalben erkleret von solcher nothwendigkeit der guten Wercken / daß / welche derselben sich nicht befleissigen / sondern<note place="right">Verba ex Smalcald. Articulis.</note> in Sünd vnd Laster wider das Gewissen geraten / daß die den Glauben / den heiligen Geist / vnd Gottes gnade verlieren / aus der Auserwehlten Zal entfallen / vnd in des Teufels Strick / vnter die Verdampten geraten.</p> <p>2. Haltens auch nötig zu wissen / wo heilige Leute / die den heiligen Geist vnd vergebung der Sünden empfangen vnd gleubig sind / in offentliche Todtsünde fallen / als Dauid in Ehebruch / Mordt vnd Gotteslesterung / daß als denn der Glaub vnd heilig Geist ist weg gewest / Sintemahl der heilig Geist vnd Glaube / die Sünde nicht lesset walten / vnd nicht bleibet neben der Sünde wider das Gewissen / wie Johan. 3. geschrieben / Wer aus Gott geboren ist / der sündiget nicht / vnd kan nicht sündigen / denn sein Same blewet in jm / wie solchs Artic. 3. Schmalc. von D. Luther geschrieben vnd von den fürnembsten Theologen Deutsches Lands einhellig vnterschrieben An. 1537.</p> </div> </body> </text> </TEI> [51/0117]
VI. Calvinische Irrthumb / von guten Wercken / wider den sechsten Articul Augspurgischer Confession.
VNser Bekentnis lehret / das der Glaube gute Früchte vnd gute Werck bringen sol / vnd daß man müsse gute Werck thun vmb Gottes willen / weil sie Gott geboten hat. Vnd solchs wird Art. 11. von der Busse / vnd in der Apologia auch inn Schmaleald. Artick. von vnsern Lehrern allenthalben erkleret von solcher nothwendigkeit der guten Wercken / daß / welche derselben sich nicht befleissigen / sondern in Sünd vnd Laster wider das Gewissen geraten / daß die den Glauben / den heiligen Geist / vnd Gottes gnade verlieren / aus der Auserwehlten Zal entfallen / vnd in des Teufels Strick / vnter die Verdampten geraten.
Verba Augustanae confessionis.
Verba ex Smalcald. Articulis. 2. Haltens auch nötig zu wissen / wo heilige Leute / die den heiligen Geist vnd vergebung der Sünden empfangen vnd gleubig sind / in offentliche Todtsünde fallen / als Dauid in Ehebruch / Mordt vnd Gotteslesterung / daß als denn der Glaub vnd heilig Geist ist weg gewest / Sintemahl der heilig Geist vnd Glaube / die Sünde nicht lesset walten / vnd nicht bleibet neben der Sünde wider das Gewissen / wie Johan. 3. geschrieben / Wer aus Gott geboren ist / der sündiget nicht / vnd kan nicht sündigen / denn sein Same blewet in jm / wie solchs Artic. 3. Schmalc. von D. Luther geschrieben vnd von den fürnembsten Theologen Deutsches Lands einhellig vnterschrieben An. 1537.
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