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Wiener Zeitung. Nr. 302. [Wien], 19. Dezember 1850.

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[Beginn Spaltensatz] verübten Angriffes hervorzurufen, an Jhrer Majestät
Staats=Secretär für das Jnnere geleitet hatte, beehrt
er sich nunmehr dem Freiherrn v. Koller die beilie-
gende Abschrift eines Schreibens zu übersenden, welches
an das hierortige Departement im Auftrage des Sir
George Grey über diese Angelegenheit gerichtet worden ist.

Der Unterzeichnete hat die Ehre dem Freih. v. Kol-
ler
die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung
zu erneuern.     ( gez. ) Palmerston.

V.
( Beilage der vorstehenden Note. )
Schreiben des Unter=Staats=Secretärs im
Ministerium des Jnnern,
Mr. Waddington,
an den Unter=Staatst=Secretär im auswär-
tigen Amte, Herrn Addington
Esq.

    Whitehall, 24. September 1850.

Jch habe dem Staats=Secretär Sir George Grey Jhr
an mich gerichtetes Schreiben vom 17. d. M. vorgelegt,
welchem die Abschrift einer Note des Oesterr. Geschäfts-
trägers am hiesigen Hofe vom 5. d. beigeschlossen war,
und bin beauftragt die tiefen Gefühle von Theilnahme
und Bedauern auszudrücken, mit welchen J. M. Regie-
rung den schändlichen Angriff auf General Haynau
betrachtet, welcher den Gegenstand der Zuschrift des Ba-
ron Koller bildet. Obgleich das schleunige Einschreiten
der Polizei glücklicherweise den Freiherrn vor jeder un-
mittelbaren Gefahr bewahrte, so hat der Staats=Secretär
Sir George Grey gleichwohl ohne Zeitverlust die
nöthigen Anordnungen getroffen, um ihn vor jeder ferne-
ren Beschimpfung oder Beunruhigung zu schützen, und
er hat Ursache zu glauben, daß der General seine völlige
Zufriedenheit mit den von der Polizei zu diesem Ende
ergriffenen Maßnahmen, eben so wie mit der von ihr bei
dem Attentate selbst beobachteten Haltung ausgesprochen
hat. Der von Baron Koller erwähnte Entschluß des
Generals Haynau, keine Klage in dieser Angelegen-
heit bei den Gerichten anhängig zu machen oder hervor-
zurufen, wurde dem Sir George Grey unmittelbar
nach dem Ereignisse und gleichzeitig mit der Thatsache
mitgetheilt, daß der General und seine Freunde, als ihnen
von der zu seinem Schutze herbeigeeilten Polizei der
Wunsch geäußert worden, die Uebelthäter zu bezeichnen,
sich entschieden geweigert hatten dies zu thun, so wie irgend
eine Schilderung oder Auskunft zu geben, die zu deren
Verhaftung hätte führen können.

Sir George Grey bedauert, daß diese, wiewohl für
den General ehrenvolle Nachsicht, einem summarischen
gerichtlichen Verfahren, welches nach dem Gesetze nur
auf die Klage des Beschädigten hin eingeleitet werden
kann, unübersteigliche Hindernisse in den Weg gelegt
hat. Da die Polizei in der Anstalt der HH. Barclay
nicht gegenwärtig war, so hatte sie von keinem Acte per-
sönlicher Mißhandlung unmittelbare Kunde, und es war
bis zur Stunde nicht möglich, volle Gewißheit über die
Jdentität auch nur eines der bei diesem ärgerlichen Vor-
falle betheiligten Jndividuen zu erlangen, ohne welche
Gewißheit eine Anklage vor der großen Jury natürlich
nicht erhoben werden kann. Selbst wenn dieses Hin-
derniß beseitigt wäre, so könnte eine auf eine solche An-
klage gegründete gerichtliche Untersuchung bei freiwilliger
Abwesenheit der beleidigten Personen, deren Zeugniß in
solchen Fällen sowohl von dem Gerichtshofe als von der
Jury gefordert wird, kaum mit gegründeter Aussicht auf
Erfolg angeordnet werden. Unter solchen Umständen
glaubt Sir G. Grey nicht, daß eine gerichtliche Unter-
suchung dieser unseligen Angelegenheit einen befriedigen-
den Erfolg haben würde.

Jn Bezug auf die in der Zuschrift des Oesterreichischen
Geschäftsträgers enthaltene Andeutung, daß die Herren
Barclay und Perkins aufgefordert werden sollten,
eine Untersuchung in ihrer eigenen Anstalt vorzunehmen,
bin ich beauftragt, Sie zu benachrichtigen, daß der Bei-
stand der Polizei den Herren Barclay und Perkins
zu diesem Ende angeboten wurde, daß aber Sir G. Grey
aus einem Briefe Mr. Barclay's mit Bedauern er-
sehen hat, daß die von den Herren Barclay und Per-
kins
eingeleitete Untersuchung nicht zur Entdeckung der
Anstifter des Attentates, oder auch nur der Hauptthäter
desselben geführt hat.

Jch bin u. s. w.     ( gez. ) H. Waddington.

VI.
Note des Freiherrn v. Koller an Lord Pal-
merston, vom
3. October 1850.

Der unterzeichnete k. k. Oesterreichische Geschäftsträ-
ger hat die Ehre gehabt, vorgestern Abends die Note
vom 30. September zu erhalten, mittelst welcher Se.
Excellenz der Herr Viscount Palmerston, Jhrer Ma-
jestät der Königin des vereinigten Königreiches Groß-
britanien und Jrland Erster Staats=Secretär für die
auswärtigen Angelegenheiten, ihm die Abschrift eines
Schreibens mitgetheilt hat, welches, in Abwesenheit
und aus Auftrag des Sir George Grey, von dem
[Spaltenumbruch] Unter=Staats=Secretär im Ministerium des Jnnern,
Herrn Waddington, unterm 24. September an den
Unter=Staats=Secretär im auswärtigen Amte, Herrn
Addington, in Betreff des am 4ten desselben Mona-
tes vorgefallenen ernsten und ärgerlichen Ereignisses ge-
richtet worden ist.

Mit Bedauern und wider sein Erwarten hat der Un-
terzeichnete in diesem Schreiben erstlich das Bestreben, der
fraglichen Angelegenheit eine ganz untergeordnete Bedeu-
tung zu geben, und zweitens den Mangel jenes thatkräf-
tigen und willfährigen Eifers, welchen dieselbe zu erfor-
dern schien, wahrgenommen.

Der an General Haynau verübte Angriff war von
einer bedeutenden Zusammenrottung ( riot ) begleitet und
gegen einen im Dienste Sr. Majestät des Kaisers von
Oesterreich stehenden hohen Officier gerichtet.

Es läßt sich gewiß nicht behaupten, daß in einem
solchen Falle die königlich Großbritanische Regierung
ihre Autorität nicht geltend machen könne. Es scheint
vielmehr, daß die durch den Aufstand eingetretene ge-
waltsame Störung der öffentlichen Ordnung, so wie die
bestehenden freundschaftlichen Verhältnisse mit dem kais.
Cabinete hinreichende Beweggründe sein mußten, um sie
dringend aufzufordern, von dem ihr zustehenden Rechte
Gebrauch zu machen, in allen Fällen, wo ihr eigenes
Jnteresse dies verlangt, von Amtswegen eine gerichtliche
Untersuchung einzuleiten.

Der Attorney general kann in einem solchen Falle
gegen die Schuldigen einschreiten, oder der großen Jury
einen Anklage=Act vorlegen lassen.

Jn dem aus Auftrag des Sir George Grey abgefaß-
ten Schreiben ist gesagt, daß die Weigerung des Gene-
rals Haynau, als Kläger aufzutreten, eine gerichtliche
Untersuchung unmöglich gemacht habe; daß dessen frei-
willige Abwesenheit einem Verfahren durch " indictment "
( Anklage vor der großen Jury ) entgegenstehe, und daß,
da die Polizei bei der im Jnnern der Anstalt der Her-
ren Barclay, Perkins und Comp. begangenen Un-
that nicht gegenwärtig war, die Jdentität der Schuldigen
nicht nachgewiesen werden könne.

Der Unterzeichnete erlaubt sich vor Allem zu bemerken,
daß der Pöbelaufstand ( riot ) vom 4. September, welcher
die Jnteressen einer fremden Regierung so nahe berührte,
nicht unter jene Rechtssachen untergeordneter Bedeutung
gereiht werden kann, welche im Allgemeinen der " summary
jurisdiction of a magistrate
" anheimfallen.

Als General Haynau auf die Anstellung einer Klage
verzichtete, ging er von der Ansicht aus, daß die königl.
Britische Regierung bedacht sein würde ihr Ansehen zu
wahren.

Erfüllt von Ekel über den schändlichen Vorfall, glaubte
er sich das Widerwärtige eines persönlichen Einschreitens
ersparen zu können.

Unter gewöhnlichen Umständen mag es nöthig sein auf
der Anwesenheit solcher Personen, die wegen einer erlit-
tenen Unbill Genugthuung fordern, zu bestehen, damit
sie über eine möglicherweise von ihnen selbst ausgegan-
gene Herausforderung zu dieser Unbill vernommen wer-
den können. Es läßt sich aber nicht einen Augenblick vor-
aussetzen, daß auch nur der geringste Act dieser Art von
General Haynau ausgegangen wäre, und sein Zeugniß
ist daher vollkommen überflüssig, wenn es sich um einen
" riot " handelt, welcher eine Störung der öffentlichen
Ordnung bewirkte, und die einer befreundeten Regierung
schuldigen Rücksichten berührt.

Vom streng gesetzlichen Standpuncte aus ist das Er-
scheinen der beleidigten Person nicht erforderlich.

Wenn Sir George Grey bemerkt, daß die Polizei
nicht Augenzeuge der Vorgänge im Jnnern des Brau-
hauses war, so vergißt er, daß sie den Schuldigen auf
der Straße und vor dem Hause, in welches der Gene-
ral sich geflüchtet hatte, gegenüberstand, und daß es fast
unmöglich ist anzunehmen, daß die Eigenthümer dieses
in der Nachbarschaft der Brauerei gelegenen Hauses nicht
den einen oder andern der Schuldigen erkannt haben
sollten.

Diese Umstände hätten wohl hinreichende Veranlassung
geboten, dem Solicitor of the Treasury oder jedem an-
dern gesetzlichen Organe die nöthigen Weisungen wegen
Ausforschung und Sammlung der zur Begründung der
Anklage erforderlichen Beweismittel zu ertheilen, und der
Unterzeichnete hatte zu diesem Zwecke überdieß in seiner
amtlichen Zuschrift vom 5. September auf den jetzt un-
zweifelhaften Umstand einer fremden Anstiftung, welche
im Jnnern der Barclay=Perkins' schen Anstalt selbst
ihren Sitz hatte, aufmerksam gemacht.

Es scheinen aber nicht alle Mittel und nicht mit dem
ernstlichen Willen die Schuldigen ausfindig zu machen,
angewendet worden zu sein, und es ist somit allerdings
die Behauptung des Sir. G. Grey vollkommen rich-
tig, daß unter solchen Umständen eine gerichtliche Unter-
suchung wohl zu keinem befriedigenden Ergebnisse führen
würde.

[Spaltenumbruch]

Was die Stelle des Schreibens von Sir. G. Grey
betrifft, in welcher gesagt wird, der Oesterreichische Ge-
schäftsträger habe den Gedanken angeregt, daß die HH.
Barclay und Perkins aufgefordert werden sollten
" to institute an inquiry in their own establishment "
so beehrt sich der Unterzeichnete zu erklären, daß er einen
solchen Antrag nie gestellt hat, da er sich stets der Hoff-
nung hingab und noch hingibt, daß von Jhrer königl.
Großbritanischen Majestät Regierung selbst die zur
Einleitung einer strengen Untersuchung nöthigen Anord-
nungen werden getroffen werden.

Hinsichtlich der Herren Barclay, Perkins und
Comp., glaubt der Unterzeichnete die Aufmerksamkeit Sr.
Excellenz auf den Umstand lenken zu sollen, daß diesel-
ben in ihrem von Sir G. Grey angeführten Schrei-
ben nicht behaupten keinen der Schuldigen zu kennen, son-
dern nur, daß es ihnen nicht möglich war " the insti-
gators
of the outrage, or even the principal
actors in it
" zu ermitteln.

Das einzige Ergebniß der Erhebungen in einer so ern-
sten Angelegenheit, welche nicht nur die öffentliche Ord-
nung betrifft, sondern den täglichen Verkehr der Staats-
angehörigen einer jeden der beiden Regierungen in dem
Staatsgebiete der andern berührt, -- bestünde demnach
in dem unzweideutigen Beweise des üblen Willens der
Herren Barclay, Perkins.

Da es dem Unterzeichneten widerstrebt anzunehmen,
daß dies der Schluß jener Angelegenheit sein könne, so
hat er die Ehre sich auf seine Note vom 5. September,
so wie auf die Sr. Exc. unterm 24sten mitgetheilte De-
pesche vom 12ten desselben Monats zu berufen, und Hoch-
dieselben zu ersuchen, bei Sir G. Grey im Sinne
der gegenwärtigen Note dahin wirken zu wollen, daß
sämmtliche zum Zwecke führende Mittel allen Ernstes in
Anwendung gebracht werden.

Der Unterzeichnete benutzt u. s. w.

    ( gez. ) Koller.

VII.
Note Lord Palmerstons an Freih. v. Koller.

    Foreign office, 8. October 1850.

Der Unterzeichnete, Jhrer Majestät erster Staats-
Secretär für die auswärtigen Angelegenheiten, beehrt
sich, den Empfang der ferneren Note über den an Ge-
neral Haynau verübten Angriff zu bestätigen, welche
von dem kaiserl. Oesterreichischen Geschäftsträger, Frei-
herrn v. Koller, unterm 3ten d. M. an ihn gerichtet
worden ist, und gibt sich in Erwiderung derselben die
Ehre, dem Freiherrn v. Koller Abschrift eines auf obi-
gen Gegenstand bezüglichen Schreibens zu übersenden,
welches an sein Departement im Auftrage Sir George
Grey's erlassen worden war, bevor der Unterzeichnete
die Note des Freih. v. Koller vom 3. d. erhalten hatte.

Unter diesen Umständen ersucht der Unterzeichnete den
Freiherrn v. Koller, ihm gefälligst eröffnen zu wol-
len, ob er noch ein ferneres Einschreiten bei Sir George
Grey in dieser Angelegenheit wünsche.

Der Unterzeichnete hat die Ehre, dem Freiherrn v.
Koller die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochach-
tung zu erneuern.     ( gez. ) Palmerston.

VIII.
( Beilage der vorstehenden Note. )
Schreiben des Britischen Unter=Staats-
Secretärs im Ministerium des Jnnern an
den Unter=Staats=Secretär im auswär-
tigen Amte.

    Whitehall, 1. October 1850.

Jhr Schreiben vom 28sten v. M., welchem die Ab-
schrift einer Depesche des Fürsten Schwarzenberg
in Betreff des gegen General Haynau bei dessen
Besuche in der Brauerei der HH. Barclay et Comp.
verübten Angriffs beilag, habe ich dem Staats=Secre-
tär Sir George Grey vorgelegt. Mein Schreiben vom
24sten v. M. wird den Viscount Palmerston von
den Gründen in Kenntniß gesetzt haben, welche der Ein-
leitung gerichtlicher Schritte wider irgend eine der bei die-
sem schmachvollen Ueberfalle betheiligten Jndividuen im
Wege standen. Seine Herrlichkeit wissen wohl, daß in
einem solchen Falle kein Verfahren angeordnet werden
kann, welches mit der bestehenden ordentlichen Gesetz-
gebung nicht im Einklange stünde.

General Haynau's eigene Weigerung, eine Klage
anhängig zu machen oder einen der Schuldigen persönlich
zu bezeichnen, war die alleinige Ursache, daß nicht so-
fort Einleitungen getroffen wurden, die Thäter vor Ge-
richt zu stellen, und bei dem mißlungenen Versuche, ge-
gen einzelne Personen den vollen Beweis herzustellen,
bedauert Sir G. Grey, daß es unmöglich gewe-
sen ist, auch nur mit der geringsten Aussicht auf Er-
folg ein Strafverfahren einzuleiten. Jch muß überdies
bemerken, daß das Ergebniß der von der Regierung an-
geordneten Erhebungen die Ansicht nicht rechtfertigt, als
wären die bei Ms. Barclay und Comp. angestellten
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] verübten Angriffes hervorzurufen, an Jhrer Majestät
Staats=Secretär für das Jnnere geleitet hatte, beehrt
er sich nunmehr dem Freiherrn v. Koller die beilie-
gende Abschrift eines Schreibens zu übersenden, welches
an das hierortige Departement im Auftrage des Sir
George Grey über diese Angelegenheit gerichtet worden ist.

Der Unterzeichnete hat die Ehre dem Freih. v. Kol-
ler
die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung
zu erneuern.     ( gez. ) Palmerston.

V.
( Beilage der vorstehenden Note. )
Schreiben des Unter=Staats=Secretärs im
Ministerium des Jnnern,
Mr. Waddington,
an den Unter=Staatst=Secretär im auswär-
tigen Amte, Herrn Addington
Esq.

    Whitehall, 24. September 1850.

Jch habe dem Staats=Secretär Sir George Grey Jhr
an mich gerichtetes Schreiben vom 17. d. M. vorgelegt,
welchem die Abschrift einer Note des Oesterr. Geschäfts-
trägers am hiesigen Hofe vom 5. d. beigeschlossen war,
und bin beauftragt die tiefen Gefühle von Theilnahme
und Bedauern auszudrücken, mit welchen J. M. Regie-
rung den schändlichen Angriff auf General Haynau
betrachtet, welcher den Gegenstand der Zuschrift des Ba-
ron Koller bildet. Obgleich das schleunige Einschreiten
der Polizei glücklicherweise den Freiherrn vor jeder un-
mittelbaren Gefahr bewahrte, so hat der Staats=Secretär
Sir George Grey gleichwohl ohne Zeitverlust die
nöthigen Anordnungen getroffen, um ihn vor jeder ferne-
ren Beschimpfung oder Beunruhigung zu schützen, und
er hat Ursache zu glauben, daß der General seine völlige
Zufriedenheit mit den von der Polizei zu diesem Ende
ergriffenen Maßnahmen, eben so wie mit der von ihr bei
dem Attentate selbst beobachteten Haltung ausgesprochen
hat. Der von Baron Koller erwähnte Entschluß des
Generals Haynau, keine Klage in dieser Angelegen-
heit bei den Gerichten anhängig zu machen oder hervor-
zurufen, wurde dem Sir George Grey unmittelbar
nach dem Ereignisse und gleichzeitig mit der Thatsache
mitgetheilt, daß der General und seine Freunde, als ihnen
von der zu seinem Schutze herbeigeeilten Polizei der
Wunsch geäußert worden, die Uebelthäter zu bezeichnen,
sich entschieden geweigert hatten dies zu thun, so wie irgend
eine Schilderung oder Auskunft zu geben, die zu deren
Verhaftung hätte führen können.

Sir George Grey bedauert, daß diese, wiewohl für
den General ehrenvolle Nachsicht, einem summarischen
gerichtlichen Verfahren, welches nach dem Gesetze nur
auf die Klage des Beschädigten hin eingeleitet werden
kann, unübersteigliche Hindernisse in den Weg gelegt
hat. Da die Polizei in der Anstalt der HH. Barclay
nicht gegenwärtig war, so hatte sie von keinem Acte per-
sönlicher Mißhandlung unmittelbare Kunde, und es war
bis zur Stunde nicht möglich, volle Gewißheit über die
Jdentität auch nur eines der bei diesem ärgerlichen Vor-
falle betheiligten Jndividuen zu erlangen, ohne welche
Gewißheit eine Anklage vor der großen Jury natürlich
nicht erhoben werden kann. Selbst wenn dieses Hin-
derniß beseitigt wäre, so könnte eine auf eine solche An-
klage gegründete gerichtliche Untersuchung bei freiwilliger
Abwesenheit der beleidigten Personen, deren Zeugniß in
solchen Fällen sowohl von dem Gerichtshofe als von der
Jury gefordert wird, kaum mit gegründeter Aussicht auf
Erfolg angeordnet werden. Unter solchen Umständen
glaubt Sir G. Grey nicht, daß eine gerichtliche Unter-
suchung dieser unseligen Angelegenheit einen befriedigen-
den Erfolg haben würde.

Jn Bezug auf die in der Zuschrift des Oesterreichischen
Geschäftsträgers enthaltene Andeutung, daß die Herren
Barclay und Perkins aufgefordert werden sollten,
eine Untersuchung in ihrer eigenen Anstalt vorzunehmen,
bin ich beauftragt, Sie zu benachrichtigen, daß der Bei-
stand der Polizei den Herren Barclay und Perkins
zu diesem Ende angeboten wurde, daß aber Sir G. Grey
aus einem Briefe Mr. Barclay's mit Bedauern er-
sehen hat, daß die von den Herren Barclay und Per-
kins
eingeleitete Untersuchung nicht zur Entdeckung der
Anstifter des Attentates, oder auch nur der Hauptthäter
desselben geführt hat.

Jch bin u. s. w.     ( gez. ) H. Waddington.

VI.
Note des Freiherrn v. Koller an Lord Pal-
merston, vom
3. October 1850.

Der unterzeichnete k. k. Oesterreichische Geschäftsträ-
ger hat die Ehre gehabt, vorgestern Abends die Note
vom 30. September zu erhalten, mittelst welcher Se.
Excellenz der Herr Viscount Palmerston, Jhrer Ma-
jestät der Königin des vereinigten Königreiches Groß-
britanien und Jrland Erster Staats=Secretär für die
auswärtigen Angelegenheiten, ihm die Abschrift eines
Schreibens mitgetheilt hat, welches, in Abwesenheit
und aus Auftrag des Sir George Grey, von dem
[Spaltenumbruch] Unter=Staats=Secretär im Ministerium des Jnnern,
Herrn Waddington, unterm 24. September an den
Unter=Staats=Secretär im auswärtigen Amte, Herrn
Addington, in Betreff des am 4ten desselben Mona-
tes vorgefallenen ernsten und ärgerlichen Ereignisses ge-
richtet worden ist.

Mit Bedauern und wider sein Erwarten hat der Un-
terzeichnete in diesem Schreiben erstlich das Bestreben, der
fraglichen Angelegenheit eine ganz untergeordnete Bedeu-
tung zu geben, und zweitens den Mangel jenes thatkräf-
tigen und willfährigen Eifers, welchen dieselbe zu erfor-
dern schien, wahrgenommen.

Der an General Haynau verübte Angriff war von
einer bedeutenden Zusammenrottung ( riot ) begleitet und
gegen einen im Dienste Sr. Majestät des Kaisers von
Oesterreich stehenden hohen Officier gerichtet.

Es läßt sich gewiß nicht behaupten, daß in einem
solchen Falle die königlich Großbritanische Regierung
ihre Autorität nicht geltend machen könne. Es scheint
vielmehr, daß die durch den Aufstand eingetretene ge-
waltsame Störung der öffentlichen Ordnung, so wie die
bestehenden freundschaftlichen Verhältnisse mit dem kais.
Cabinete hinreichende Beweggründe sein mußten, um sie
dringend aufzufordern, von dem ihr zustehenden Rechte
Gebrauch zu machen, in allen Fällen, wo ihr eigenes
Jnteresse dies verlangt, von Amtswegen eine gerichtliche
Untersuchung einzuleiten.

Der Attorney general kann in einem solchen Falle
gegen die Schuldigen einschreiten, oder der großen Jury
einen Anklage=Act vorlegen lassen.

Jn dem aus Auftrag des Sir George Grey abgefaß-
ten Schreiben ist gesagt, daß die Weigerung des Gene-
rals Haynau, als Kläger aufzutreten, eine gerichtliche
Untersuchung unmöglich gemacht habe; daß dessen frei-
willige Abwesenheit einem Verfahren durch „ indictment
( Anklage vor der großen Jury ) entgegenstehe, und daß,
da die Polizei bei der im Jnnern der Anstalt der Her-
ren Barclay, Perkins und Comp. begangenen Un-
that nicht gegenwärtig war, die Jdentität der Schuldigen
nicht nachgewiesen werden könne.

Der Unterzeichnete erlaubt sich vor Allem zu bemerken,
daß der Pöbelaufstand ( riot ) vom 4. September, welcher
die Jnteressen einer fremden Regierung so nahe berührte,
nicht unter jene Rechtssachen untergeordneter Bedeutung
gereiht werden kann, welche im Allgemeinen der „ summary
jurisdiction of a magistrate
“ anheimfallen.

Als General Haynau auf die Anstellung einer Klage
verzichtete, ging er von der Ansicht aus, daß die königl.
Britische Regierung bedacht sein würde ihr Ansehen zu
wahren.

Erfüllt von Ekel über den schändlichen Vorfall, glaubte
er sich das Widerwärtige eines persönlichen Einschreitens
ersparen zu können.

Unter gewöhnlichen Umständen mag es nöthig sein auf
der Anwesenheit solcher Personen, die wegen einer erlit-
tenen Unbill Genugthuung fordern, zu bestehen, damit
sie über eine möglicherweise von ihnen selbst ausgegan-
gene Herausforderung zu dieser Unbill vernommen wer-
den können. Es läßt sich aber nicht einen Augenblick vor-
aussetzen, daß auch nur der geringste Act dieser Art von
General Haynau ausgegangen wäre, und sein Zeugniß
ist daher vollkommen überflüssig, wenn es sich um einen
riot “ handelt, welcher eine Störung der öffentlichen
Ordnung bewirkte, und die einer befreundeten Regierung
schuldigen Rücksichten berührt.

Vom streng gesetzlichen Standpuncte aus ist das Er-
scheinen der beleidigten Person nicht erforderlich.

Wenn Sir George Grey bemerkt, daß die Polizei
nicht Augenzeuge der Vorgänge im Jnnern des Brau-
hauses war, so vergißt er, daß sie den Schuldigen auf
der Straße und vor dem Hause, in welches der Gene-
ral sich geflüchtet hatte, gegenüberstand, und daß es fast
unmöglich ist anzunehmen, daß die Eigenthümer dieses
in der Nachbarschaft der Brauerei gelegenen Hauses nicht
den einen oder andern der Schuldigen erkannt haben
sollten.

Diese Umstände hätten wohl hinreichende Veranlassung
geboten, dem Solicitor of the Treasury oder jedem an-
dern gesetzlichen Organe die nöthigen Weisungen wegen
Ausforschung und Sammlung der zur Begründung der
Anklage erforderlichen Beweismittel zu ertheilen, und der
Unterzeichnete hatte zu diesem Zwecke überdieß in seiner
amtlichen Zuschrift vom 5. September auf den jetzt un-
zweifelhaften Umstand einer fremden Anstiftung, welche
im Jnnern der Barclay=Perkins' schen Anstalt selbst
ihren Sitz hatte, aufmerksam gemacht.

Es scheinen aber nicht alle Mittel und nicht mit dem
ernstlichen Willen die Schuldigen ausfindig zu machen,
angewendet worden zu sein, und es ist somit allerdings
die Behauptung des Sir. G. Grey vollkommen rich-
tig, daß unter solchen Umständen eine gerichtliche Unter-
suchung wohl zu keinem befriedigenden Ergebnisse führen
würde.

[Spaltenumbruch]

Was die Stelle des Schreibens von Sir. G. Grey
betrifft, in welcher gesagt wird, der Oesterreichische Ge-
schäftsträger habe den Gedanken angeregt, daß die HH.
Barclay und Perkins aufgefordert werden sollten
to institute an inquiry in their own establishment
so beehrt sich der Unterzeichnete zu erklären, daß er einen
solchen Antrag nie gestellt hat, da er sich stets der Hoff-
nung hingab und noch hingibt, daß von Jhrer königl.
Großbritanischen Majestät Regierung selbst die zur
Einleitung einer strengen Untersuchung nöthigen Anord-
nungen werden getroffen werden.

Hinsichtlich der Herren Barclay, Perkins und
Comp., glaubt der Unterzeichnete die Aufmerksamkeit Sr.
Excellenz auf den Umstand lenken zu sollen, daß diesel-
ben in ihrem von Sir G. Grey angeführten Schrei-
ben nicht behaupten keinen der Schuldigen zu kennen, son-
dern nur, daß es ihnen nicht möglich war „ the insti-
gators
of the outrage, or even the principal
actors in it
“ zu ermitteln.

Das einzige Ergebniß der Erhebungen in einer so ern-
sten Angelegenheit, welche nicht nur die öffentliche Ord-
nung betrifft, sondern den täglichen Verkehr der Staats-
angehörigen einer jeden der beiden Regierungen in dem
Staatsgebiete der andern berührt, — bestünde demnach
in dem unzweideutigen Beweise des üblen Willens der
Herren Barclay, Perkins.

Da es dem Unterzeichneten widerstrebt anzunehmen,
daß dies der Schluß jener Angelegenheit sein könne, so
hat er die Ehre sich auf seine Note vom 5. September,
so wie auf die Sr. Exc. unterm 24sten mitgetheilte De-
pesche vom 12ten desselben Monats zu berufen, und Hoch-
dieselben zu ersuchen, bei Sir G. Grey im Sinne
der gegenwärtigen Note dahin wirken zu wollen, daß
sämmtliche zum Zwecke führende Mittel allen Ernstes in
Anwendung gebracht werden.

Der Unterzeichnete benutzt u. s. w.

    ( gez. ) Koller.

VII.
Note Lord Palmerstons an Freih. v. Koller.

    Foreign office, 8. October 1850.

Der Unterzeichnete, Jhrer Majestät erster Staats-
Secretär für die auswärtigen Angelegenheiten, beehrt
sich, den Empfang der ferneren Note über den an Ge-
neral Haynau verübten Angriff zu bestätigen, welche
von dem kaiserl. Oesterreichischen Geschäftsträger, Frei-
herrn v. Koller, unterm 3ten d. M. an ihn gerichtet
worden ist, und gibt sich in Erwiderung derselben die
Ehre, dem Freiherrn v. Koller Abschrift eines auf obi-
gen Gegenstand bezüglichen Schreibens zu übersenden,
welches an sein Departement im Auftrage Sir George
Grey's erlassen worden war, bevor der Unterzeichnete
die Note des Freih. v. Koller vom 3. d. erhalten hatte.

Unter diesen Umständen ersucht der Unterzeichnete den
Freiherrn v. Koller, ihm gefälligst eröffnen zu wol-
len, ob er noch ein ferneres Einschreiten bei Sir George
Grey in dieser Angelegenheit wünsche.

Der Unterzeichnete hat die Ehre, dem Freiherrn v.
Koller die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochach-
tung zu erneuern.     ( gez. ) Palmerston.

VIII.
( Beilage der vorstehenden Note. )
Schreiben des Britischen Unter=Staats-
Secretärs im Ministerium des Jnnern an
den Unter=Staats=Secretär im auswär-
tigen Amte.

    Whitehall, 1. October 1850.

Jhr Schreiben vom 28sten v. M., welchem die Ab-
schrift einer Depesche des Fürsten Schwarzenberg
in Betreff des gegen General Haynau bei dessen
Besuche in der Brauerei der HH. Barclay et Comp.
verübten Angriffs beilag, habe ich dem Staats=Secre-
tär Sir George Grey vorgelegt. Mein Schreiben vom
24sten v. M. wird den Viscount Palmerston von
den Gründen in Kenntniß gesetzt haben, welche der Ein-
leitung gerichtlicher Schritte wider irgend eine der bei die-
sem schmachvollen Ueberfalle betheiligten Jndividuen im
Wege standen. Seine Herrlichkeit wissen wohl, daß in
einem solchen Falle kein Verfahren angeordnet werden
kann, welches mit der bestehenden ordentlichen Gesetz-
gebung nicht im Einklange stünde.

General Haynau's eigene Weigerung, eine Klage
anhängig zu machen oder einen der Schuldigen persönlich
zu bezeichnen, war die alleinige Ursache, daß nicht so-
fort Einleitungen getroffen wurden, die Thäter vor Ge-
richt zu stellen, und bei dem mißlungenen Versuche, ge-
gen einzelne Personen den vollen Beweis herzustellen,
bedauert Sir G. Grey, daß es unmöglich gewe-
sen ist, auch nur mit der geringsten Aussicht auf Er-
folg ein Strafverfahren einzuleiten. Jch muß überdies
bemerken, daß das Ergebniß der von der Regierung an-
geordneten Erhebungen die Ansicht nicht rechtfertigt, als
wären die bei Ms. Barclay und Comp. angestellten
[Ende Spaltensatz]

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[3848/0002] 3848 verübten Angriffes hervorzurufen, an Jhrer Majestät Staats=Secretär für das Jnnere geleitet hatte, beehrt er sich nunmehr dem Freiherrn v. Koller die beilie- gende Abschrift eines Schreibens zu übersenden, welches an das hierortige Departement im Auftrage des Sir George Grey über diese Angelegenheit gerichtet worden ist. Der Unterzeichnete hat die Ehre dem Freih. v. Kol- ler die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern. ( gez. ) Palmerston. V. ( Beilage der vorstehenden Note. ) Schreiben des Unter=Staats=Secretärs im Ministerium des Jnnern, Mr. Waddington, an den Unter=Staatst=Secretär im auswär- tigen Amte, Herrn Addington Esq. Whitehall, 24. September 1850. Jch habe dem Staats=Secretär Sir George Grey Jhr an mich gerichtetes Schreiben vom 17. d. M. vorgelegt, welchem die Abschrift einer Note des Oesterr. 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Der von Baron Koller erwähnte Entschluß des Generals Haynau, keine Klage in dieser Angelegen- heit bei den Gerichten anhängig zu machen oder hervor- zurufen, wurde dem Sir George Grey unmittelbar nach dem Ereignisse und gleichzeitig mit der Thatsache mitgetheilt, daß der General und seine Freunde, als ihnen von der zu seinem Schutze herbeigeeilten Polizei der Wunsch geäußert worden, die Uebelthäter zu bezeichnen, sich entschieden geweigert hatten dies zu thun, so wie irgend eine Schilderung oder Auskunft zu geben, die zu deren Verhaftung hätte führen können. Sir George Grey bedauert, daß diese, wiewohl für den General ehrenvolle Nachsicht, einem summarischen gerichtlichen Verfahren, welches nach dem Gesetze nur auf die Klage des Beschädigten hin eingeleitet werden kann, unübersteigliche Hindernisse in den Weg gelegt hat. Da die Polizei in der Anstalt der HH. Barclay nicht gegenwärtig war, so hatte sie von keinem Acte per- sönlicher Mißhandlung unmittelbare Kunde, und es war bis zur Stunde nicht möglich, volle Gewißheit über die Jdentität auch nur eines der bei diesem ärgerlichen Vor- falle betheiligten Jndividuen zu erlangen, ohne welche Gewißheit eine Anklage vor der großen Jury natürlich nicht erhoben werden kann. Selbst wenn dieses Hin- derniß beseitigt wäre, so könnte eine auf eine solche An- klage gegründete gerichtliche Untersuchung bei freiwilliger Abwesenheit der beleidigten Personen, deren Zeugniß in solchen Fällen sowohl von dem Gerichtshofe als von der Jury gefordert wird, kaum mit gegründeter Aussicht auf Erfolg angeordnet werden. Unter solchen Umständen glaubt Sir G. Grey nicht, daß eine gerichtliche Unter- suchung dieser unseligen Angelegenheit einen befriedigen- den Erfolg haben würde. Jn Bezug auf die in der Zuschrift des Oesterreichischen Geschäftsträgers enthaltene Andeutung, daß die Herren Barclay und Perkins aufgefordert werden sollten, eine Untersuchung in ihrer eigenen Anstalt vorzunehmen, bin ich beauftragt, Sie zu benachrichtigen, daß der Bei- stand der Polizei den Herren Barclay und Perkins zu diesem Ende angeboten wurde, daß aber Sir G. Grey aus einem Briefe Mr. Barclay's mit Bedauern er- sehen hat, daß die von den Herren Barclay und Per- kins eingeleitete Untersuchung nicht zur Entdeckung der Anstifter des Attentates, oder auch nur der Hauptthäter desselben geführt hat. Jch bin u. s. w. ( gez. ) H. Waddington. VI. Note des Freiherrn v. Koller an Lord Pal- merston, vom 3. October 1850. Der unterzeichnete k. k. Oesterreichische Geschäftsträ- ger hat die Ehre gehabt, vorgestern Abends die Note vom 30. September zu erhalten, mittelst welcher Se. Excellenz der Herr Viscount Palmerston, Jhrer Ma- jestät der Königin des vereinigten Königreiches Groß- britanien und Jrland Erster Staats=Secretär für die auswärtigen Angelegenheiten, ihm die Abschrift eines Schreibens mitgetheilt hat, welches, in Abwesenheit und aus Auftrag des Sir George Grey, von dem Unter=Staats=Secretär im Ministerium des Jnnern, Herrn Waddington, unterm 24. September an den Unter=Staats=Secretär im auswärtigen Amte, Herrn Addington, in Betreff des am 4ten desselben Mona- tes vorgefallenen ernsten und ärgerlichen Ereignisses ge- richtet worden ist. Mit Bedauern und wider sein Erwarten hat der Un- terzeichnete in diesem Schreiben erstlich das Bestreben, der fraglichen Angelegenheit eine ganz untergeordnete Bedeu- tung zu geben, und zweitens den Mangel jenes thatkräf- tigen und willfährigen Eifers, welchen dieselbe zu erfor- dern schien, wahrgenommen. Der an General Haynau verübte Angriff war von einer bedeutenden Zusammenrottung ( riot ) begleitet und gegen einen im Dienste Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich stehenden hohen Officier gerichtet. Es läßt sich gewiß nicht behaupten, daß in einem solchen Falle die königlich Großbritanische Regierung ihre Autorität nicht geltend machen könne. Es scheint vielmehr, daß die durch den Aufstand eingetretene ge- waltsame Störung der öffentlichen Ordnung, so wie die bestehenden freundschaftlichen Verhältnisse mit dem kais. Cabinete hinreichende Beweggründe sein mußten, um sie dringend aufzufordern, von dem ihr zustehenden Rechte Gebrauch zu machen, in allen Fällen, wo ihr eigenes Jnteresse dies verlangt, von Amtswegen eine gerichtliche Untersuchung einzuleiten. Der Attorney general kann in einem solchen Falle gegen die Schuldigen einschreiten, oder der großen Jury einen Anklage=Act vorlegen lassen. Jn dem aus Auftrag des Sir George Grey abgefaß- ten Schreiben ist gesagt, daß die Weigerung des Gene- rals Haynau, als Kläger aufzutreten, eine gerichtliche Untersuchung unmöglich gemacht habe; daß dessen frei- willige Abwesenheit einem Verfahren durch „ indictment “ ( Anklage vor der großen Jury ) entgegenstehe, und daß, da die Polizei bei der im Jnnern der Anstalt der Her- ren Barclay, Perkins und Comp. begangenen Un- that nicht gegenwärtig war, die Jdentität der Schuldigen nicht nachgewiesen werden könne. Der Unterzeichnete erlaubt sich vor Allem zu bemerken, daß der Pöbelaufstand ( riot ) vom 4. September, welcher die Jnteressen einer fremden Regierung so nahe berührte, nicht unter jene Rechtssachen untergeordneter Bedeutung gereiht werden kann, welche im Allgemeinen der „ summary jurisdiction of a magistrate “ anheimfallen. Als General Haynau auf die Anstellung einer Klage verzichtete, ging er von der Ansicht aus, daß die königl. Britische Regierung bedacht sein würde ihr Ansehen zu wahren. Erfüllt von Ekel über den schändlichen Vorfall, glaubte er sich das Widerwärtige eines persönlichen Einschreitens ersparen zu können. Unter gewöhnlichen Umständen mag es nöthig sein auf der Anwesenheit solcher Personen, die wegen einer erlit- tenen Unbill Genugthuung fordern, zu bestehen, damit sie über eine möglicherweise von ihnen selbst ausgegan- gene Herausforderung zu dieser Unbill vernommen wer- den können. Es läßt sich aber nicht einen Augenblick vor- aussetzen, daß auch nur der geringste Act dieser Art von General Haynau ausgegangen wäre, und sein Zeugniß ist daher vollkommen überflüssig, wenn es sich um einen „ riot “ handelt, welcher eine Störung der öffentlichen Ordnung bewirkte, und die einer befreundeten Regierung schuldigen Rücksichten berührt. Vom streng gesetzlichen Standpuncte aus ist das Er- scheinen der beleidigten Person nicht erforderlich. Wenn Sir George Grey bemerkt, daß die Polizei nicht Augenzeuge der Vorgänge im Jnnern des Brau- hauses war, so vergißt er, daß sie den Schuldigen auf der Straße und vor dem Hause, in welches der Gene- ral sich geflüchtet hatte, gegenüberstand, und daß es fast unmöglich ist anzunehmen, daß die Eigenthümer dieses in der Nachbarschaft der Brauerei gelegenen Hauses nicht den einen oder andern der Schuldigen erkannt haben sollten. Diese Umstände hätten wohl hinreichende Veranlassung geboten, dem Solicitor of the Treasury oder jedem an- dern gesetzlichen Organe die nöthigen Weisungen wegen Ausforschung und Sammlung der zur Begründung der Anklage erforderlichen Beweismittel zu ertheilen, und der Unterzeichnete hatte zu diesem Zwecke überdieß in seiner amtlichen Zuschrift vom 5. September auf den jetzt un- zweifelhaften Umstand einer fremden Anstiftung, welche im Jnnern der Barclay=Perkins' schen Anstalt selbst ihren Sitz hatte, aufmerksam gemacht. Es scheinen aber nicht alle Mittel und nicht mit dem ernstlichen Willen die Schuldigen ausfindig zu machen, angewendet worden zu sein, und es ist somit allerdings die Behauptung des Sir. G. Grey vollkommen rich- tig, daß unter solchen Umständen eine gerichtliche Unter- suchung wohl zu keinem befriedigenden Ergebnisse führen würde. Was die Stelle des Schreibens von Sir. G. Grey betrifft, in welcher gesagt wird, der Oesterreichische Ge- schäftsträger habe den Gedanken angeregt, daß die HH. Barclay und Perkins aufgefordert werden sollten „ to institute an inquiry in their own establishment “ so beehrt sich der Unterzeichnete zu erklären, daß er einen solchen Antrag nie gestellt hat, da er sich stets der Hoff- nung hingab und noch hingibt, daß von Jhrer königl. Großbritanischen Majestät Regierung selbst die zur Einleitung einer strengen Untersuchung nöthigen Anord- nungen werden getroffen werden. Hinsichtlich der Herren Barclay, Perkins und Comp., glaubt der Unterzeichnete die Aufmerksamkeit Sr. Excellenz auf den Umstand lenken zu sollen, daß diesel- ben in ihrem von Sir G. Grey angeführten Schrei- ben nicht behaupten keinen der Schuldigen zu kennen, son- dern nur, daß es ihnen nicht möglich war „ the insti- gators of the outrage, or even the principal actors in it “ zu ermitteln. Das einzige Ergebniß der Erhebungen in einer so ern- sten Angelegenheit, welche nicht nur die öffentliche Ord- nung betrifft, sondern den täglichen Verkehr der Staats- angehörigen einer jeden der beiden Regierungen in dem Staatsgebiete der andern berührt, — bestünde demnach in dem unzweideutigen Beweise des üblen Willens der Herren Barclay, Perkins. Da es dem Unterzeichneten widerstrebt anzunehmen, daß dies der Schluß jener Angelegenheit sein könne, so hat er die Ehre sich auf seine Note vom 5. September, so wie auf die Sr. Exc. unterm 24sten mitgetheilte De- pesche vom 12ten desselben Monats zu berufen, und Hoch- dieselben zu ersuchen, bei Sir G. Grey im Sinne der gegenwärtigen Note dahin wirken zu wollen, daß sämmtliche zum Zwecke führende Mittel allen Ernstes in Anwendung gebracht werden. Der Unterzeichnete benutzt u. s. w. ( gez. ) Koller. VII. Note Lord Palmerstons an Freih. v. Koller. Foreign office, 8. October 1850. Der Unterzeichnete, Jhrer Majestät erster Staats- Secretär für die auswärtigen Angelegenheiten, beehrt sich, den Empfang der ferneren Note über den an Ge- neral Haynau verübten Angriff zu bestätigen, welche von dem kaiserl. Oesterreichischen Geschäftsträger, Frei- herrn v. Koller, unterm 3ten d. M. an ihn gerichtet worden ist, und gibt sich in Erwiderung derselben die Ehre, dem Freiherrn v. Koller Abschrift eines auf obi- gen Gegenstand bezüglichen Schreibens zu übersenden, welches an sein Departement im Auftrage Sir George Grey's erlassen worden war, bevor der Unterzeichnete die Note des Freih. v. Koller vom 3. d. erhalten hatte. Unter diesen Umständen ersucht der Unterzeichnete den Freiherrn v. Koller, ihm gefälligst eröffnen zu wol- len, ob er noch ein ferneres Einschreiten bei Sir George Grey in dieser Angelegenheit wünsche. Der Unterzeichnete hat die Ehre, dem Freiherrn v. Koller die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochach- tung zu erneuern. ( gez. ) Palmerston. VIII. ( Beilage der vorstehenden Note. ) Schreiben des Britischen Unter=Staats- Secretärs im Ministerium des Jnnern an den Unter=Staats=Secretär im auswär- tigen Amte. Whitehall, 1. October 1850. Jhr Schreiben vom 28sten v. M., welchem die Ab- schrift einer Depesche des Fürsten Schwarzenberg in Betreff des gegen General Haynau bei dessen Besuche in der Brauerei der HH. Barclay et Comp. verübten Angriffs beilag, habe ich dem Staats=Secre- tär Sir George Grey vorgelegt. Mein Schreiben vom 24sten v. M. wird den Viscount Palmerston von den Gründen in Kenntniß gesetzt haben, welche der Ein- leitung gerichtlicher Schritte wider irgend eine der bei die- sem schmachvollen Ueberfalle betheiligten Jndividuen im Wege standen. Seine Herrlichkeit wissen wohl, daß in einem solchen Falle kein Verfahren angeordnet werden kann, welches mit der bestehenden ordentlichen Gesetz- gebung nicht im Einklange stünde. General Haynau's eigene Weigerung, eine Klage anhängig zu machen oder einen der Schuldigen persönlich zu bezeichnen, war die alleinige Ursache, daß nicht so- fort Einleitungen getroffen wurden, die Thäter vor Ge- richt zu stellen, und bei dem mißlungenen Versuche, ge- gen einzelne Personen den vollen Beweis herzustellen, bedauert Sir G. Grey, daß es unmöglich gewe- sen ist, auch nur mit der geringsten Aussicht auf Er- folg ein Strafverfahren einzuleiten. Jch muß überdies bemerken, daß das Ergebniß der von der Regierung an- geordneten Erhebungen die Ansicht nicht rechtfertigt, als wären die bei Ms. Barclay und Comp. angestellten

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Zitationshilfe: Wiener Zeitung. Nr. 302. [Wien], 19. Dezember 1850, S. 3848. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_wiener302_1850/2>, abgerufen am 16.07.2024.