[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].auch die Fürstl. Lüneburgische/ so widrige falls die Sache nicht veraccordiret würde/ als Executores praesent. gewesen wiederumb nach ihren Quartiren marschiret/ die Hollsteinische Edelleuthe/ so an Ihr. Durchl. von Commission wird zu Lübeck völlig verglichen. Mecklenburg Seel. Herrn Vatter am Capital 90000. Rthlr. geliehen/ von welchen die Interesse schier über zweymahl soviel sich beloffen/ haben von dem Mecklenburgischen Adel/ welcher Ihr. Durchl. caviret/ nach geschehener Liquidation, jetzo 14000. Rthlr. empfangen/ vor das übrige sind ihnen die Fürstl. Aembter Verckenthien und Reckenthien von Ihr. Durchl. verpfändet/ die Gelter daraus zu heben/ biß die Schuld erleget/ solte es aber ein Jahr manquiren/ daß der gesetzte Termin nicht erfolgte/ so soll der Accord von nichts seyn/ und diesem zu folge die Sache bey voriger Daselbft werden 3. Blinde sehend gemacht. Käyserl. Urtheilen der ergehenden Execution bleiben. Sonsten hat der hier seyende berühmter Medicinae Practicus Herr Clauselius den 17. drey Blinde wieder sehend gemacht/ und hat deren noch mehr in der Chur: GOtt gebe ferner seine Gnade. Den 27. arrivirte allhier der Herr Bischoff von Eytin/ Ihr. Hochfl. Durchl. von Hollstein-Gottorff Herr Bruder/ hatte wohl 8. biß 9. Wägen mit Equipagie bey sich. Eodem dato hat ein Weibsbild ein Kind gebohren/ und solchem Arm und Beingen zerbrochen/ selbiges in eine Schachtel geleget/ und hat man es in St. Marien Kirche gefunden/ man weiß aber den Thäter oder Mörder nicht/ es gehen allerhand Praesumtiones, aber ohne Fundament. So hat man auch den 26. noch ein ander todt ermordetes Kind gefunden. Das vierdte Capittel Meldet von Königl. Frantzösisch-Spannisch- und Portugesischen Begebenheiten. Königl. Frantzös. Geschichten. PAriser Brieff melden / daß der Abbt von Aury/ welcher daselbst die Function, als Inter-Nuntius, ohne erkannt zu werden/ versehen hat/ von dem Pabst zurück geruffen worden / deßhalben er seine Abschieds-Audientz gehabt/ welchen der König mit einer schönen güldenen Ketten und Gnaden-Pfenning über 500. Rthl. werth beschencket hat/ worauff er wieder nach Rom abgereist ist. Der König hat an Madame Gräfin von Quintin/ so Römisch Catholisch worden/ eine Jährliche Renthe von 4000. Livres gegeben. Zwischen dem 1. und 2. dieses zu Nachts/ als die P. P. Capuciner in S. Honore Gassen/ Morgens früh aus der Metten giengen/ sahen sie / auch die Fürstl. Lüneburgische/ so widrige falls die Sache nicht veraccordiret würde/ als Executores praesent. gewesen wiederumb nach ihren Quartiren marschiret/ die Hollsteinische Edelleuthe/ so an Ihr. Durchl. von Commission wird zu Lübeck völlig verglichen. Mecklenburg Seel. Herrn Vatter am Capital 90000. Rthlr. geliehen/ von welchen die Interesse schier über zweymahl soviel sich beloffen/ haben von dem Mecklenburgischen Adel/ welcher Ihr. Durchl. caviret/ nach geschehener Liquidation, jetzo 14000. Rthlr. empfangen/ vor das übrige sind ihnen die Fürstl. Aembter Verckenthien und Reckenthien von Ihr. Durchl. verpfändet/ die Gelter daraus zu heben/ biß die Schuld erleget/ solte es aber ein Jahr manquiren/ daß der gesetzte Termin nicht erfolgte/ so soll der Accord von nichts seyn/ und diesem zu folge die Sache bey voriger Daselbft werden 3. Blinde sehend gemacht. Käyserl. Urtheilen der ergehenden Execution bleiben. Sonsten hat der hier seyende berühmter Medicinae Practicus Herr Clauselius den 17. drey Blinde wieder sehend gemacht/ und hat deren noch mehr in der Chur: GOtt gebe ferner seine Gnade. Den 27. arrivirte allhier der Herr Bischoff von Eytin/ Ihr. Hochfl. Durchl. von Hollstein-Gottorff Herr Bruder/ hatte wohl 8. biß 9. Wägen mit Equipagie bey sich. Eodem dato hat ein Weibsbild ein Kind gebohren/ und solchem Arm und Beingen zerbrochen/ selbiges in eine Schachtel geleget/ und hat man es in St. Marien Kirche gefunden/ man weiß aber den Thäter oder Mörder nicht/ es gehen allerhand Praesumtiones, aber ohne Fundament. So hat man auch den 26. noch ein ander todt ermordetes Kind gefunden. Das vierdte Capittel Meldet von Königl. Frantzösisch-Spannisch- und Portugesischen Begebenheiten. Königl. Frantzös. Geschichten. PAriser Brieff melden / daß der Abbt von Aury/ welcher daselbst die Function, als Inter-Nuntius, ohne erkannt zu werden/ versehen hat/ von dem Pabst zurück geruffen worden / deßhalben er seine Abschieds-Audientz gehabt/ welchen der König mit einer schönen güldenen Ketten und Gnaden-Pfenning über 500. Rthl. werth beschencket hat/ worauff er wieder nach Rom abgereist ist. Der König hat an Madame Gräfin von Quintin/ so Römisch Catholisch worden/ eine Jährliche Renthe von 4000. Livres gegeben. Zwischen dem 1. und 2. dieses zu Nachts/ als die P. P. Capuciner in S. Honore Gassen/ Morgens früh aus der Metten giengen/ sahen sie / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0297" n="285"/> auch die Fürstl. Lüneburgische/ so widrige falls die Sache nicht veraccordiret würde/ als Executores praesent. gewesen wiederumb nach ihren Quartiren marschiret/ die Hollsteinische Edelleuthe/ so an Ihr. Durchl. von <note place="right">Commission wird zu Lübeck völlig verglichen.</note> Mecklenburg Seel. Herrn Vatter am Capital 90000. Rthlr. geliehen/ von welchen die Interesse schier über zweymahl soviel sich beloffen/ haben von dem Mecklenburgischen Adel/ welcher Ihr. Durchl. caviret/ nach geschehener Liquidation, jetzo 14000. Rthlr. empfangen/ vor das übrige sind ihnen die Fürstl. Aembter Verckenthien und Reckenthien von Ihr. Durchl. verpfändet/ die Gelter daraus zu heben/ biß die Schuld erleget/ solte es aber ein Jahr manquiren/ daß der gesetzte Termin nicht erfolgte/ so soll der Accord von nichts seyn/ und diesem zu folge die Sache bey voriger <note place="right">Daselbft werden 3. Blinde sehend gemacht.</note> Käyserl. Urtheilen der ergehenden Execution bleiben. Sonsten hat der hier seyende berühmter Medicinae Practicus Herr Clauselius den 17. drey Blinde wieder sehend gemacht/ und hat deren noch mehr in der Chur: GOtt gebe ferner seine Gnade.</p> <p>Den 27. arrivirte allhier der Herr Bischoff von Eytin/ Ihr. Hochfl. Durchl. von Hollstein-Gottorff Herr Bruder/ hatte wohl 8. biß 9. Wägen mit Equipagie bey sich. Eodem dato hat ein Weibsbild ein Kind gebohren/ und solchem Arm und Beingen zerbrochen/ selbiges in eine Schachtel geleget/ und hat man es in St. Marien Kirche gefunden/ man weiß aber den Thäter oder Mörder nicht/ es gehen allerhand Praesumtiones, aber ohne Fundament. So hat man auch den 26. noch ein ander todt ermordetes Kind gefunden.</p> </div> <div> <head>Das vierdte Capittel</head> <p>Meldet von Königl. Frantzösisch-Spannisch- und Portugesischen Begebenheiten.</p> <p><note place="right">Königl. Frantzös. Geschichten.</note> PAriser Brieff melden / daß der Abbt von Aury/ welcher daselbst die Function, als Inter-Nuntius, ohne erkannt zu werden/ versehen hat/ von dem Pabst zurück geruffen worden / deßhalben er seine Abschieds-Audientz gehabt/ welchen der König mit einer schönen güldenen Ketten und Gnaden-Pfenning über 500. Rthl. werth beschencket hat/ worauff er wieder nach Rom abgereist ist. Der König hat an Madame Gräfin von Quintin/ so Römisch Catholisch worden/ eine Jährliche Renthe von 4000. Livres gegeben. Zwischen dem 1. und 2. dieses zu Nachts/ als die P. P. Capuciner in S. Honore Gassen/ Morgens früh aus der Metten giengen/ sahen sie / </p> </div> </body> </text> </TEI> [285/0297]
auch die Fürstl. Lüneburgische/ so widrige falls die Sache nicht veraccordiret würde/ als Executores praesent. gewesen wiederumb nach ihren Quartiren marschiret/ die Hollsteinische Edelleuthe/ so an Ihr. Durchl. von Mecklenburg Seel. Herrn Vatter am Capital 90000. Rthlr. geliehen/ von welchen die Interesse schier über zweymahl soviel sich beloffen/ haben von dem Mecklenburgischen Adel/ welcher Ihr. Durchl. caviret/ nach geschehener Liquidation, jetzo 14000. Rthlr. empfangen/ vor das übrige sind ihnen die Fürstl. Aembter Verckenthien und Reckenthien von Ihr. Durchl. verpfändet/ die Gelter daraus zu heben/ biß die Schuld erleget/ solte es aber ein Jahr manquiren/ daß der gesetzte Termin nicht erfolgte/ so soll der Accord von nichts seyn/ und diesem zu folge die Sache bey voriger Käyserl. Urtheilen der ergehenden Execution bleiben. Sonsten hat der hier seyende berühmter Medicinae Practicus Herr Clauselius den 17. drey Blinde wieder sehend gemacht/ und hat deren noch mehr in der Chur: GOtt gebe ferner seine Gnade.
Commission wird zu Lübeck völlig verglichen.
Daselbft werden 3. Blinde sehend gemacht. Den 27. arrivirte allhier der Herr Bischoff von Eytin/ Ihr. Hochfl. Durchl. von Hollstein-Gottorff Herr Bruder/ hatte wohl 8. biß 9. Wägen mit Equipagie bey sich. Eodem dato hat ein Weibsbild ein Kind gebohren/ und solchem Arm und Beingen zerbrochen/ selbiges in eine Schachtel geleget/ und hat man es in St. Marien Kirche gefunden/ man weiß aber den Thäter oder Mörder nicht/ es gehen allerhand Praesumtiones, aber ohne Fundament. So hat man auch den 26. noch ein ander todt ermordetes Kind gefunden.
Das vierdte Capittel Meldet von Königl. Frantzösisch-Spannisch- und Portugesischen Begebenheiten.
PAriser Brieff melden / daß der Abbt von Aury/ welcher daselbst die Function, als Inter-Nuntius, ohne erkannt zu werden/ versehen hat/ von dem Pabst zurück geruffen worden / deßhalben er seine Abschieds-Audientz gehabt/ welchen der König mit einer schönen güldenen Ketten und Gnaden-Pfenning über 500. Rthl. werth beschencket hat/ worauff er wieder nach Rom abgereist ist. Der König hat an Madame Gräfin von Quintin/ so Römisch Catholisch worden/ eine Jährliche Renthe von 4000. Livres gegeben. Zwischen dem 1. und 2. dieses zu Nachts/ als die P. P. Capuciner in S. Honore Gassen/ Morgens früh aus der Metten giengen/ sahen sie /
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