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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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den sol er meiden / vnd ehe sein Lebelang deß Sacraments emperen / ehe ers von jhm empfangen solt / ja auch ehe darüber sterben / vnd alles leiden.

Schrifft D. M. L. Ob ein Christ / welcher Göttlicher Lehre bericht ist / bey Abgöttischem Götzendienst / ohn Verletzung seines Gewissens sein möge. Tom. 6. f. 339. a.

GNade vnd Friede im HErrn / Gestrenger Ehrnvester lieber HErr vnd Freund / auß ewer Schrisst an N. N. vnd mich gethan / hab ich vernommen / wie euch fast beschweret / daß jhr als im Regiment zu N. sollet mit zum Opffer vnnd allerley Bäpstlichen Ceremonien gehen / vnd euch aller ding als ein rechter Papist stellen in eusserlichen gebärden / vnd doch im Hertzen viel anders / ja dawider gesinnet / sich süten / sonderlich weil durch solch Exempel jenes Theyl gestercket / vnnd diß geergert oder geschwecht wirt / darauff jhr von mir Bericht vnd Trost begert / etc.

Erstlich / weil ewer Gewissen sich hierinnen beschwert findet / so könnet jhr keinen bessern Rathmeyster / noch Doctor finden / dann eben ewer eigen Gewissen / warumm wolt jhr so leben / da euch ohne vnterlaß ewer Gewissen solt beissen vnd straffen / vnd keine Ruhe lassen? Were doch daß die rechte (wie mans vorzeiten hies) Vorburg der Helle.

Darumb / wo ewer Gewissen hierin vnrühig / oder vngewis ist / da suchet jhr / wie jhr könnet / daß jhr auß solcher Vnruhe (welche strebet wider den Glauben / der ein fast sicher Gewissen machen sol) je ehe je besser euch wircken müget / vnd daheymen / wie bißher in dem ewren bey dem wort bleiben / Dann so jhr soltet mit den andern offentlich in der Procession / zum Opffer in der Messe / vnd dergleichen gehen / so ewer Gewissen dawider murret / nach dem jhr die Warheyt erkant / so were solchs eben so viel / als die Warheyt verleugnen / wie S. Paulus sagt Rom. 14. Wer wider sein Gewissen thut / der ist verdampt / Oder wie weiter seine wort lauten / was nicht auß dem Glauben gehet / das ist Sünde.

Solches vnd deß mehr / acht ich / werdet jhr auß der Schrifft vnnd andern Büchern / welche das Gewissen recht vnterrichten / wol gelernet vnd genugsam verstanden haben.

Ewer HErr N. ist deß Teuffels Diener in solchen sachen. Darumb / ob jhm gleich jederman schuldig ist / in zeitlichem zugehörchen / so kan man doch in Geystlichen sachen (die ewiges Leben belangen) jm nicht gehorchen / als der nit kan ewiges Leben geben / vnd keinen Befehl hat / daß so Geystlich ist / vnd ewige Seeligkeit belanget / in seinem zeitlichen Regiment zu meystern.

den sol er meiden / vnd ehe sein Lebelang deß Sacraments emperen / ehe ers von jhm empfangen solt / ja auch ehe darüber sterben / vnd alles leiden.

Schrifft D. M. L. Ob ein Christ / welcher Göttlicher Lehre bericht ist / bey Abgöttischem Götzendienst / ohn Verletzung seines Gewissens sein möge. Tom. 6. f. 339. a.

GNade vnd Friede im HErrn / Gestrenger Ehrnvester lieber HErr vnd Freund / auß ewer Schrisst an N. N. vnd mich gethan / hab ich vernom̃en / wie euch fast beschweret / daß jhr als im Regiment zu N. sollet mit zum Opffer vnnd allerley Bäpstlichen Ceremonien gehen / vñ euch aller ding als ein rechter Papist stellen in eusserlichen gebärden / vnd doch im Hertzen viel anders / ja dawider gesinnet / sich süten / sonderlich weil durch solch Exempel jenes Theyl gestercket / vnnd diß geergert oder geschwecht wirt / darauff jhr von mir Bericht vnd Trost begert / etc.

Erstlich / weil ewer Gewissen sich hierinnen beschwert findet / so könnet jhr keinen bessern Rathmeyster / noch Doctor finden / dann eben ewer eigen Gewissen / warum̃ wolt jhr so leben / da euch ohne vnterlaß ewer Gewissen solt beissen vnd straffen / vnd keine Ruhe lassen? Were doch daß die rechte (wie mans vorzeiten hies) Vorburg der Helle.

Darumb / wo ewer Gewissen hierin vnrühig / oder vngewis ist / da suchet jhr / wie jhr könnet / daß jhr auß solcher Vnruhe (welche strebet wider den Glauben / der ein fast sicher Gewissen machen sol) je ehe je besser euch wircken müget / vnd daheymen / wie bißher in dem ewren bey dem wort bleiben / Dann so jhr soltet mit den andern offentlich in der Procession / zum Opffer in der Messe / vnd dergleichen gehen / so ewer Gewissen dawider murret / nach dem jhr die Warheyt erkant / so were solchs eben so viel / als die Warheyt verleugnen / wie S. Paulus sagt Rom. 14. Wer wider sein Gewissen thut / der ist verdampt / Oder wie weiter seine wort lauten / was nicht auß dem Glauben gehet / das ist Sünde.

Solches vnd deß mehr / acht ich / werdet jhr auß der Schrifft vnnd andern Büchern / welche das Gewissen recht vnterrichten / wol gelernet vnd genugsam verstanden haben.

Ewer HErr N. ist deß Teuffels Diener in solchen sachen. Darumb / ob jhm gleich jederman schuldig ist / in zeitlichem zugehörchen / so kan man doch in Geystlichen sachen (die ewiges Leben belangen) jm nicht gehorchen / als der nit kan ewiges Leben geben / vnd keinen Befehl hat / daß so Geystlich ist / vñ ewige Seeligkeit belanget / in seinem zeitlichen Regiment zu meystern.

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[83/0083] den sol er meiden / vnd ehe sein Lebelang deß Sacraments emperen / ehe ers von jhm empfangen solt / ja auch ehe darüber sterben / vnd alles leiden. Schrifft D. M. L. Ob ein Christ / welcher Göttlicher Lehre bericht ist / bey Abgöttischem Götzendienst / ohn Verletzung seines Gewissens sein möge. Tom. 6. f. 339. a. GNade vnd Friede im HErrn / Gestrenger Ehrnvester lieber HErr vnd Freund / auß ewer Schrisst an N. N. vnd mich gethan / hab ich vernom̃en / wie euch fast beschweret / daß jhr als im Regiment zu N. sollet mit zum Opffer vnnd allerley Bäpstlichen Ceremonien gehen / vñ euch aller ding als ein rechter Papist stellen in eusserlichen gebärden / vnd doch im Hertzen viel anders / ja dawider gesinnet / sich süten / sonderlich weil durch solch Exempel jenes Theyl gestercket / vnnd diß geergert oder geschwecht wirt / darauff jhr von mir Bericht vnd Trost begert / etc. Erstlich / weil ewer Gewissen sich hierinnen beschwert findet / so könnet jhr keinen bessern Rathmeyster / noch Doctor finden / dann eben ewer eigen Gewissen / warum̃ wolt jhr so leben / da euch ohne vnterlaß ewer Gewissen solt beissen vnd straffen / vnd keine Ruhe lassen? Were doch daß die rechte (wie mans vorzeiten hies) Vorburg der Helle. Darumb / wo ewer Gewissen hierin vnrühig / oder vngewis ist / da suchet jhr / wie jhr könnet / daß jhr auß solcher Vnruhe (welche strebet wider den Glauben / der ein fast sicher Gewissen machen sol) je ehe je besser euch wircken müget / vnd daheymen / wie bißher in dem ewren bey dem wort bleiben / Dann so jhr soltet mit den andern offentlich in der Procession / zum Opffer in der Messe / vnd dergleichen gehen / so ewer Gewissen dawider murret / nach dem jhr die Warheyt erkant / so were solchs eben so viel / als die Warheyt verleugnen / wie S. Paulus sagt Rom. 14. Wer wider sein Gewissen thut / der ist verdampt / Oder wie weiter seine wort lauten / was nicht auß dem Glauben gehet / das ist Sünde. Solches vnd deß mehr / acht ich / werdet jhr auß der Schrifft vnnd andern Büchern / welche das Gewissen recht vnterrichten / wol gelernet vnd genugsam verstanden haben. Ewer HErr N. ist deß Teuffels Diener in solchen sachen. Darumb / ob jhm gleich jederman schuldig ist / in zeitlichem zugehörchen / so kan man doch in Geystlichen sachen (die ewiges Leben belangen) jm nicht gehorchen / als der nit kan ewiges Leben geben / vnd keinen Befehl hat / daß so Geystlich ist / vñ ewige Seeligkeit belanget / in seinem zeitlichen Regiment zu meystern.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/83>, abgerufen am 21.11.2024.