[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.den sol er meiden / vnd ehe sein Lebelang deß Sacraments emperen / ehe ers von jhm empfangen solt / ja auch ehe darüber sterben / vnd alles leiden. Schrifft D. M. L. Ob ein Christ / welcher Göttlicher Lehre bericht ist / bey Abgöttischem Götzendienst / ohn Verletzung seines Gewissens sein möge. Tom. 6. f. 339. a. GNade vnd Friede im HErrn / Gestrenger Ehrnvester lieber HErr vnd Freund / auß ewer Schrisst an N. N. vnd mich gethan / hab ich vernommen / wie euch fast beschweret / daß jhr als im Regiment zu N. sollet mit zum Opffer vnnd allerley Bäpstlichen Ceremonien gehen / vnd euch aller ding als ein rechter Papist stellen in eusserlichen gebärden / vnd doch im Hertzen viel anders / ja dawider gesinnet / sich süten / sonderlich weil durch solch Exempel jenes Theyl gestercket / vnnd diß geergert oder geschwecht wirt / darauff jhr von mir Bericht vnd Trost begert / etc. Erstlich / weil ewer Gewissen sich hierinnen beschwert findet / so könnet jhr keinen bessern Rathmeyster / noch Doctor finden / dann eben ewer eigen Gewissen / warumm wolt jhr so leben / da euch ohne vnterlaß ewer Gewissen solt beissen vnd straffen / vnd keine Ruhe lassen? Were doch daß die rechte (wie mans vorzeiten hies) Vorburg der Helle. Darumb / wo ewer Gewissen hierin vnrühig / oder vngewis ist / da suchet jhr / wie jhr könnet / daß jhr auß solcher Vnruhe (welche strebet wider den Glauben / der ein fast sicher Gewissen machen sol) je ehe je besser euch wircken müget / vnd daheymen / wie bißher in dem ewren bey dem wort bleiben / Dann so jhr soltet mit den andern offentlich in der Procession / zum Opffer in der Messe / vnd dergleichen gehen / so ewer Gewissen dawider murret / nach dem jhr die Warheyt erkant / so were solchs eben so viel / als die Warheyt verleugnen / wie S. Paulus sagt Rom. 14. Wer wider sein Gewissen thut / der ist verdampt / Oder wie weiter seine wort lauten / was nicht auß dem Glauben gehet / das ist Sünde. Solches vnd deß mehr / acht ich / werdet jhr auß der Schrifft vnnd andern Büchern / welche das Gewissen recht vnterrichten / wol gelernet vnd genugsam verstanden haben. Ewer HErr N. ist deß Teuffels Diener in solchen sachen. Darumb / ob jhm gleich jederman schuldig ist / in zeitlichem zugehörchen / so kan man doch in Geystlichen sachen (die ewiges Leben belangen) jm nicht gehorchen / als der nit kan ewiges Leben geben / vnd keinen Befehl hat / daß so Geystlich ist / vnd ewige Seeligkeit belanget / in seinem zeitlichen Regiment zu meystern. den sol er meiden / vnd ehe sein Lebelang deß Sacraments emperen / ehe ers von jhm empfangen solt / ja auch ehe darüber sterben / vnd alles leiden. Schrifft D. M. L. Ob ein Christ / welcher Göttlicher Lehre bericht ist / bey Abgöttischem Götzendienst / ohn Verletzung seines Gewissens sein möge. Tom. 6. f. 339. a. GNade vnd Friede im HErrn / Gestrenger Ehrnvester lieber HErr vnd Freund / auß ewer Schrisst an N. N. vnd mich gethan / hab ich vernom̃en / wie euch fast beschweret / daß jhr als im Regiment zu N. sollet mit zum Opffer vnnd allerley Bäpstlichen Ceremonien gehen / vñ euch aller ding als ein rechter Papist stellen in eusserlichen gebärden / vnd doch im Hertzen viel anders / ja dawider gesinnet / sich süten / sonderlich weil durch solch Exempel jenes Theyl gestercket / vnnd diß geergert oder geschwecht wirt / darauff jhr von mir Bericht vnd Trost begert / etc. Erstlich / weil ewer Gewissen sich hierinnen beschwert findet / so könnet jhr keinen bessern Rathmeyster / noch Doctor finden / dann eben ewer eigen Gewissen / warum̃ wolt jhr so leben / da euch ohne vnterlaß ewer Gewissen solt beissen vnd straffen / vnd keine Ruhe lassen? Were doch daß die rechte (wie mans vorzeiten hies) Vorburg der Helle. Darumb / wo ewer Gewissen hierin vnrühig / oder vngewis ist / da suchet jhr / wie jhr könnet / daß jhr auß solcher Vnruhe (welche strebet wider den Glauben / der ein fast sicher Gewissen machen sol) je ehe je besser euch wircken müget / vnd daheymen / wie bißher in dem ewren bey dem wort bleiben / Dann so jhr soltet mit den andern offentlich in der Procession / zum Opffer in der Messe / vnd dergleichen gehen / so ewer Gewissen dawider murret / nach dem jhr die Warheyt erkant / so were solchs eben so viel / als die Warheyt verleugnen / wie S. Paulus sagt Rom. 14. Wer wider sein Gewissen thut / der ist verdampt / Oder wie weiter seine wort lauten / was nicht auß dem Glauben gehet / das ist Sünde. Solches vnd deß mehr / acht ich / werdet jhr auß der Schrifft vnnd andern Büchern / welche das Gewissen recht vnterrichten / wol gelernet vnd genugsam verstanden haben. Ewer HErr N. ist deß Teuffels Diener in solchen sachen. Darumb / ob jhm gleich jederman schuldig ist / in zeitlichem zugehörchen / so kan man doch in Geystlichen sachen (die ewiges Leben belangen) jm nicht gehorchen / als der nit kan ewiges Leben geben / vnd keinen Befehl hat / daß so Geystlich ist / vñ ewige Seeligkeit belanget / in seinem zeitlichen Regiment zu meystern. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0083" n="83"/> den sol er meiden / vnd ehe sein Lebelang deß Sacraments emperen / ehe ers von jhm empfangen solt / ja auch ehe darüber sterben / vnd alles leiden.</p> </div> <div> <head>Schrifft D. M. L. Ob ein Christ / welcher Göttlicher Lehre bericht ist / bey Abgöttischem Götzendienst / ohn Verletzung seines Gewissens sein möge. Tom. 6. f. 339. a.<lb/></head> <p>GNade vnd Friede im HErrn / Gestrenger Ehrnvester lieber HErr vnd Freund / auß ewer Schrisst an N. N. vnd mich gethan / hab ich vernom̃en / wie euch fast beschweret / daß jhr als im Regiment zu N. sollet mit zum Opffer vnnd allerley Bäpstlichen Ceremonien gehen / vñ euch aller ding als ein rechter Papist stellen in eusserlichen gebärden / vnd doch im Hertzen viel anders / ja dawider gesinnet / sich süten / sonderlich weil durch solch Exempel jenes Theyl gestercket / vnnd diß geergert oder geschwecht wirt / darauff jhr von mir Bericht vnd Trost begert / etc.</p> <p>Erstlich / weil ewer Gewissen sich hierinnen beschwert findet / so könnet jhr keinen bessern Rathmeyster / noch Doctor finden / dann eben ewer eigen Gewissen / warum̃ wolt jhr so leben / da euch ohne vnterlaß ewer Gewissen solt beissen vnd straffen / vnd keine Ruhe lassen? Were doch daß die rechte (wie mans vorzeiten hies) Vorburg der Helle.</p> <p>Darumb / wo ewer Gewissen hierin vnrühig / oder vngewis ist / da suchet jhr / wie jhr könnet / daß jhr auß solcher Vnruhe (welche strebet wider den Glauben / der ein fast sicher Gewissen machen sol) je ehe je besser euch wircken müget / vnd daheymen / wie bißher in dem ewren bey dem wort bleiben / Dann so jhr soltet mit den andern offentlich in der Procession / zum Opffer in der Messe / vnd dergleichen gehen / so ewer Gewissen dawider murret / nach dem jhr die Warheyt erkant / so were solchs eben so viel / als die Warheyt verleugnen / wie S. Paulus sagt Rom. 14. Wer wider sein Gewissen thut / der ist verdampt / Oder wie weiter seine wort lauten / was nicht auß dem Glauben gehet / das ist Sünde.</p> <p>Solches vnd deß mehr / acht ich / werdet jhr auß der Schrifft vnnd andern Büchern / welche das Gewissen recht vnterrichten / wol gelernet vnd genugsam verstanden haben.</p> <p>Ewer HErr N. ist deß Teuffels Diener in solchen sachen. Darumb / ob jhm gleich jederman schuldig ist / in zeitlichem zugehörchen / so kan man doch in Geystlichen sachen (die ewiges Leben belangen) jm nicht gehorchen / als der nit kan ewiges Leben geben / vnd keinen Befehl hat / daß so Geystlich ist / vñ ewige Seeligkeit belanget / in seinem zeitlichen Regiment zu meystern.</p> </div> </body> </text> </TEI> [83/0083]
den sol er meiden / vnd ehe sein Lebelang deß Sacraments emperen / ehe ers von jhm empfangen solt / ja auch ehe darüber sterben / vnd alles leiden.
Schrifft D. M. L. Ob ein Christ / welcher Göttlicher Lehre bericht ist / bey Abgöttischem Götzendienst / ohn Verletzung seines Gewissens sein möge. Tom. 6. f. 339. a.
GNade vnd Friede im HErrn / Gestrenger Ehrnvester lieber HErr vnd Freund / auß ewer Schrisst an N. N. vnd mich gethan / hab ich vernom̃en / wie euch fast beschweret / daß jhr als im Regiment zu N. sollet mit zum Opffer vnnd allerley Bäpstlichen Ceremonien gehen / vñ euch aller ding als ein rechter Papist stellen in eusserlichen gebärden / vnd doch im Hertzen viel anders / ja dawider gesinnet / sich süten / sonderlich weil durch solch Exempel jenes Theyl gestercket / vnnd diß geergert oder geschwecht wirt / darauff jhr von mir Bericht vnd Trost begert / etc.
Erstlich / weil ewer Gewissen sich hierinnen beschwert findet / so könnet jhr keinen bessern Rathmeyster / noch Doctor finden / dann eben ewer eigen Gewissen / warum̃ wolt jhr so leben / da euch ohne vnterlaß ewer Gewissen solt beissen vnd straffen / vnd keine Ruhe lassen? Were doch daß die rechte (wie mans vorzeiten hies) Vorburg der Helle.
Darumb / wo ewer Gewissen hierin vnrühig / oder vngewis ist / da suchet jhr / wie jhr könnet / daß jhr auß solcher Vnruhe (welche strebet wider den Glauben / der ein fast sicher Gewissen machen sol) je ehe je besser euch wircken müget / vnd daheymen / wie bißher in dem ewren bey dem wort bleiben / Dann so jhr soltet mit den andern offentlich in der Procession / zum Opffer in der Messe / vnd dergleichen gehen / so ewer Gewissen dawider murret / nach dem jhr die Warheyt erkant / so were solchs eben so viel / als die Warheyt verleugnen / wie S. Paulus sagt Rom. 14. Wer wider sein Gewissen thut / der ist verdampt / Oder wie weiter seine wort lauten / was nicht auß dem Glauben gehet / das ist Sünde.
Solches vnd deß mehr / acht ich / werdet jhr auß der Schrifft vnnd andern Büchern / welche das Gewissen recht vnterrichten / wol gelernet vnd genugsam verstanden haben.
Ewer HErr N. ist deß Teuffels Diener in solchen sachen. Darumb / ob jhm gleich jederman schuldig ist / in zeitlichem zugehörchen / so kan man doch in Geystlichen sachen (die ewiges Leben belangen) jm nicht gehorchen / als der nit kan ewiges Leben geben / vnd keinen Befehl hat / daß so Geystlich ist / vñ ewige Seeligkeit belanget / in seinem zeitlichen Regiment zu meystern.
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Zitationshilfe: | [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/83>, abgerufen am 28.02.2025. |