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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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Die zu Constantinopel / wöllen mit dem Arsatio auch nicht reden / darumb daß er sich gebrauchen ließ an Johannis stadt / der mit gewalt entsetzet war. Theodor. im 5. buch am 34. Cap. Sozomenus im 8. buch am 23. Cap Vnd Innocentius der Bischoff zu Rom / hat alle Bischoffe in den Bann gethan / die mit Arsatio sein vmbgangen. Nicephorus im 13. buch am 39. Capitel.

Zu Rom ist kein Bürger in das Bethauß gangen / wann Felix der an deß Liberii stadt bestellet war / darinnen gewesen. Theodoretus im 2. buch am 17. Capitel.

Der Synodus Sardicensis hat Athanasium Marcellum Asclepam vnnd andere so mit jhm im Predigampte gewesen / vnschuldig vnnd rechtschaffen erkandt. Die andern aber / welche wie die Wölffe / in andere Kirchen gefallen sein / als den Gregorium zu Alexandria, Basilium zu Ancyra, Quintianum zu Gaza, hat der Synodus nicht für Bischoffe / ja auch für keine Christen gehalten / vnd beschlossen / daß jederman sich für jhnen hüten solte / keine Brieffe von jhnen annemen / auch nicht an sie schreiben. Theodoretus im 2. buch Cap. 8.

Cyprianus Epist. 4. ad Cornelium.

Darumb / in dem das Volck deß HErrn Geboten gehorsam ist / vnd Gott fürchtet / so sol es sich von einem sündhafftigen Vorsteher absondern / vnnd sich zu eines Kirchen Reuberischen Priesters Opffer nicht mengen. Dann sie (verstehe die Gemeyne) fürnemlich gewalt hat / Priester zuerwehlen / vnd die vntüchtigen zuverwerffen. Antiochus wil nicht nachgeben / daß jhm Jovianus / der sich eine zeitlang zu den Arianern gehalten hatte / die Hand sol auff legen. Theod. lib. 4. C. 15. Item Moses sagt zu Lucio. Absit ut tua me manus consecret. Theod. lib. 4. c. 23. Socrates lib. 4. cap. 36.

Lutherus Tom. 6. f. 342. b.

Köntjrs sonst (wo es zuthun sein wil) etwa holen / vnd wöllet wagen / weil ewer Gewissen das gerne haben wolt / vnd gewis ist / so möget jhrs thun im Namen Gottes.

Idem Tom. 6. f. 383. a.

Vnd wie eine hoffertige Lügen / ist das / so er das Wallfart heyst / wann jemand zu Leißnick das Sacrament empfehet oder Predigt höret / daß vns der Geyst mit newer Sprach muß deuten?

Tom. 6. fol. 111. a. b.

Wer seinen Seelsorger offentlich weyß / daß er Zwingelisch lehret /

Die zu Constantinopel / wöllen mit dem Arsatio auch nicht reden / darumb daß er sich gebrauchen ließ an Johannis stadt / der mit gewalt entsetzet war. Theodor. im 5. buch am 34. Cap. Sozomenus im 8. buch am 23. Cap Vnd Innocentius der Bischoff zu Rom / hat alle Bischoffe in den Bann gethan / die mit Arsatio sein vmbgangen. Nicephorus im 13. buch am 39. Capitel.

Zu Rom ist kein Bürger in das Bethauß gangen / wann Felix der an deß Liberii stadt bestellet war / darinnen gewesen. Theodoretus im 2. buch am 17. Capitel.

Der Synodus Sardicensis hat Athanasium Marcellum Asclepam vnnd andere so mit jhm im Predigampte gewesen / vnschuldig vnnd rechtschaffen erkandt. Die andern aber / welche wie die Wölffe / in andere Kirchen gefallen sein / als den Gregorium zu Alexandria, Basilium zu Ancyra, Quintianum zu Gaza, hat der Synodus nicht für Bischoffe / ja auch für keine Christen gehalten / vnd beschlossen / daß jederman sich für jhnen hüten solte / keine Brieffe von jhnen annemen / auch nicht an sie schreiben. Theodoretus im 2. buch Cap. 8.

Cyprianus Epist. 4. ad Cornelium.

Darumb / in dem das Volck deß HErrn Geboten gehorsam ist / vnd Gott fürchtet / so sol es sich von einem sündhafftigen Vorsteher absondern / vnnd sich zu eines Kirchen Reuberischen Priesters Opffer nicht mengen. Dañ sie (verstehe die Gemeyne) fürnemlich gewalt hat / Priester zuerwehlen / vnd die vntüchtigen zuverwerffen. Antiochus wil nicht nachgeben / daß jhm Jovianus / der sich eine zeitlang zu den Arianern gehalten hatte / die Hand sol auff legen. Theod. lib. 4. C. 15. Item Moses sagt zu Lucio. Absit ut tua me manus consecret. Theod. lib. 4. c. 23. Socrates lib. 4. cap. 36.

Lutherus Tom. 6. f. 342. b.

Köntjrs sonst (wo es zuthun sein wil) etwa holen / vnd wöllet wagen / weil ewer Gewissen das gerne haben wolt / vnd gewis ist / so möget jhrs thun im Namen Gottes.

Idem Tom. 6. f. 383. a.

Vnd wie eine hoffertige Lügen / ist das / so er das Wallfart heyst / wañ jemand zu Leißnick das Sacrament empfehet oder Predigt höret / daß vns der Geyst mit newer Sprach muß deuten?

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Wer seinen Seelsorger offentlich weyß / daß er Zwingelisch lehret /

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        <p>Der Synodus Sardicensis hat Athanasium Marcellum Asclepam vnnd andere so mit jhm                      im Predigampte gewesen / vnschuldig vnnd rechtschaffen erkandt. Die andern aber                      / welche wie die Wölffe / in andere Kirchen gefallen sein / als den Gregorium zu                      Alexandria, Basilium zu Ancyra, Quintianum zu Gaza, hat der Synodus nicht für                      Bischoffe / ja auch für keine Christen gehalten / vnd beschlossen / daß jederman                      sich für jhnen hüten solte / keine Brieffe von jhnen annemen / auch nicht an sie                      schreiben. Theodoretus im 2. buch Cap. 8.</p>
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[82/0082] Die zu Constantinopel / wöllen mit dem Arsatio auch nicht reden / darumb daß er sich gebrauchen ließ an Johannis stadt / der mit gewalt entsetzet war. Theodor. im 5. buch am 34. Cap. Sozomenus im 8. buch am 23. Cap Vnd Innocentius der Bischoff zu Rom / hat alle Bischoffe in den Bann gethan / die mit Arsatio sein vmbgangen. Nicephorus im 13. buch am 39. Capitel. Zu Rom ist kein Bürger in das Bethauß gangen / wann Felix der an deß Liberii stadt bestellet war / darinnen gewesen. Theodoretus im 2. buch am 17. Capitel. Der Synodus Sardicensis hat Athanasium Marcellum Asclepam vnnd andere so mit jhm im Predigampte gewesen / vnschuldig vnnd rechtschaffen erkandt. Die andern aber / welche wie die Wölffe / in andere Kirchen gefallen sein / als den Gregorium zu Alexandria, Basilium zu Ancyra, Quintianum zu Gaza, hat der Synodus nicht für Bischoffe / ja auch für keine Christen gehalten / vnd beschlossen / daß jederman sich für jhnen hüten solte / keine Brieffe von jhnen annemen / auch nicht an sie schreiben. Theodoretus im 2. buch Cap. 8. Cyprianus Epist. 4. ad Cornelium. Darumb / in dem das Volck deß HErrn Geboten gehorsam ist / vnd Gott fürchtet / so sol es sich von einem sündhafftigen Vorsteher absondern / vnnd sich zu eines Kirchen Reuberischen Priesters Opffer nicht mengen. Dañ sie (verstehe die Gemeyne) fürnemlich gewalt hat / Priester zuerwehlen / vnd die vntüchtigen zuverwerffen. Antiochus wil nicht nachgeben / daß jhm Jovianus / der sich eine zeitlang zu den Arianern gehalten hatte / die Hand sol auff legen. Theod. lib. 4. C. 15. Item Moses sagt zu Lucio. Absit ut tua me manus consecret. Theod. lib. 4. c. 23. Socrates lib. 4. cap. 36. Lutherus Tom. 6. f. 342. b. Köntjrs sonst (wo es zuthun sein wil) etwa holen / vnd wöllet wagen / weil ewer Gewissen das gerne haben wolt / vnd gewis ist / so möget jhrs thun im Namen Gottes. Idem Tom. 6. f. 383. a. Vnd wie eine hoffertige Lügen / ist das / so er das Wallfart heyst / wañ jemand zu Leißnick das Sacrament empfehet oder Predigt höret / daß vns der Geyst mit newer Sprach muß deuten? Tom. 6. fol. 111. a. b. Wer seinen Seelsorger offentlich weyß / daß er Zwingelisch lehret /

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/82>, abgerufen am 21.11.2024.