[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.Daß man einer Gemeyne / keinen Pfarherrn wider jhren willen auff dringen sol. Wan sol niemand (wie dann die alten Canones beschlossen haben) wider jhren willen / einen Bischoff geben / Es sollen auch weder die Bürger / noch die Priester von der Obrigkeit mit gewalt (welches eine schande were zusagen) zur bewilligung beweget vnd gezwungen werden. Wo aber solchs geschehen würde / so sol derselbige Bischoff / der mehr mit gewalt / denn ordentlicher weise eingesetzt wirt / seiner Bischofflichen Ehre / ewiglich beraubet sein. Canon 11. Synodi quintae Aurelianensis. Cent. 6. fol. 566. Vnd dieweil in etlichen dingen / die alte gewonheit verachtet / vnd die Satzungen der Canonum vbertreten werden / so sehen wirs für gut an / daß dieselbigen nach alten gebrauch sollen gehalten werden. Es sol kein Bischoff / wider der Bürger willen eingesetzt werden / es sey dann / daß in die Wahl deß Volcks vnd der Clerisey / mit volkommener bewilligung erfordert hat. Sol auch weder mit gewalt deß Fürsten / noch andere weise / wider der Haubtstadt vnd Benachbarten Bischoff willen / eingedrungen werden. Vnnd da sich jemand auß Königlicher Verordnung / zu solchen hohen Ehren zukomen / freffentlich vnterstehen würde / so sol er von den Benachbarten / keines weges / für einen Bischoff deß orts gehalten vnd angenommen werden / als den sie vnbillich angenommen erkennen. Vnd so jhn jemand von den Benachbarten / wider diß Gebot annemen wirt / der sol von allen Brüdern abgesondert / vnnd von jhrer aller Liebe außgeschlossen sein. Canon. 8. Synodi Parrhisiensis. Cent. 6. fol. 584. Falsche Lehrer / wie auch alle Eingedrungene sind / sol man nicht hören noch Sacrament von jhnen empfangen. Matth. 7. Sehet euch für / für den falschen Propheten / die in Schaffskleydern zu euch kommen / jnwendig aber sind sie reissende Wölffe / Anjhren Früchten solt jhr sie erkennen. Kan man auch Drauben lesen von den Dörnen? oder Feigen von den Disteln? Johan. 10. Einem frembden aber folgen sie nicht nach / sondern fliehen von jhm / dann sie kennen der frembden Stimme nicht. Item / Warlich / warlich ich sage euch / Ich bin die Thür zu den Schaffen. Alle die vor mir (das ist / ohne mich / oder die ich nicht gesandt habe) kommen sind / die sind Diebe vnnd Mörder gewesen / aber die Schaffe haben jhnen nicht gehorchet. Daß man einer Gemeyne / keinen Pfarherrn wider jhren willen auff dringen sol. Wan sol niemand (wie dann die alten Canones beschlossen haben) wider jhren willen / einen Bischoff geben / Es sollen auch weder die Bürger / noch die Priester von der Obrigkeit mit gewalt (welches eine schande were zusagen) zur bewilligung beweget vnd gezwungen werden. Wo aber solchs geschehen würde / so sol derselbige Bischoff / der mehr mit gewalt / denn ordentlicher weise eingesetzt wirt / seiner Bischofflichen Ehre / ewiglich beraubet sein. Canon 11. Synodi quintae Aurelianensis. Cent. 6. fol. 566. Vnd dieweil in etlichen dingen / die alte gewonheit verachtet / vnd die Satzungen der Canonum vbertreten werden / so sehen wirs für gut an / daß dieselbigen nach altẽ gebrauch sollen gehalten werden. Es sol kein Bischoff / wider der Bürger willen eingesetzt werden / es sey dañ / daß in die Wahl deß Volcks vnd der Clerisey / mit volkommener bewilligung erfordert hat. Sol auch weder mit gewalt deß Fürsten / noch andere weise / wider der Haubtstadt vnd Benachbarten Bischoff willen / eingedrungen werden. Vnnd da sich jemand auß Königlicher Verordnung / zu solchen hohen Ehren zukomen / freffentlich vnterstehen würde / so sol er von den Benachbarten / keines weges / für einen Bischoff deß orts gehalten vnd angenommen werden / als den sie vnbillich angenommen erkennen. Vnd so jhn jemand von den Benachbarten / wider diß Gebot annemen wirt / der sol von allen Brüdern abgesondert / vnnd von jhrer aller Liebe außgeschlossen sein. Canon. 8. Synodi Parrhisiensis. Cent. 6. fol. 584. Falsche Lehrer / wie auch alle Eingedrungene sind / sol man nicht hören noch Sacrament von jhnen empfangen. Matth. 7. Sehet euch für / für den falschen Propheten / die in Schaffskleydern zu euch kommen / jnwendig aber sind sie reissende Wölffe / Anjhren Früchten solt jhr sie erkennen. Kan man auch Drauben lesen von den Dörnen? oder Feigen von den Disteln? Johan. 10. Einem frembden aber folgen sie nicht nach / sondern fliehen von jhm / dann sie kennen der frembden Stimme nicht. Item / Warlich / warlich ich sage euch / Ich bin die Thür zu den Schaffen. Alle die vor mir (das ist / ohne mich / oder die ich nicht gesandt habe) kom̃en sind / die sind Diebe vnnd Mörder gewesen / aber die Schaffe haben jhnen nicht gehorchet. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0080" n="80"/> </div> <div> <head>Daß man einer Gemeyne / keinen Pfarherrn wider jhren willen auff dringen sol.<lb/></head> <p>Wan sol niemand (wie dann die alten Canones beschlossen haben) wider jhren willen / einen Bischoff geben / Es sollen auch weder die Bürger / noch die Priester von der Obrigkeit mit gewalt (welches eine schande were zusagen) zur bewilligung beweget vnd gezwungen werden. Wo aber solchs geschehen würde / so sol derselbige Bischoff / der mehr mit gewalt / denn ordentlicher weise eingesetzt wirt / seiner Bischofflichen Ehre / ewiglich beraubet sein. Canon 11. Synodi quintae Aurelianensis. Cent. 6. fol. 566.</p> <p>Vnd dieweil in etlichen dingen / die alte gewonheit verachtet / vnd die Satzungen der Canonum vbertreten werden / so sehen wirs für gut an / daß dieselbigen nach altẽ gebrauch sollen gehalten werden. Es sol kein Bischoff / wider der Bürger willen eingesetzt werden / es sey dañ / daß in die Wahl deß Volcks vnd der Clerisey / mit volkommener bewilligung erfordert hat. Sol auch weder mit gewalt deß Fürsten / noch andere weise / wider der Haubtstadt vnd Benachbarten Bischoff willen / eingedrungen werden. Vnnd da sich jemand auß Königlicher Verordnung / zu solchen hohen Ehren zukomen / freffentlich vnterstehen würde / so sol er von den Benachbarten / keines weges / für einen Bischoff deß orts gehalten vnd angenommen werden / als den sie vnbillich angenommen erkennen. Vnd so jhn jemand von den Benachbarten / wider diß Gebot annemen wirt / der sol von allen Brüdern abgesondert / vnnd von jhrer aller Liebe außgeschlossen sein. Canon. 8. Synodi Parrhisiensis. 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Daß man einer Gemeyne / keinen Pfarherrn wider jhren willen auff dringen sol.
Wan sol niemand (wie dann die alten Canones beschlossen haben) wider jhren willen / einen Bischoff geben / Es sollen auch weder die Bürger / noch die Priester von der Obrigkeit mit gewalt (welches eine schande were zusagen) zur bewilligung beweget vnd gezwungen werden. Wo aber solchs geschehen würde / so sol derselbige Bischoff / der mehr mit gewalt / denn ordentlicher weise eingesetzt wirt / seiner Bischofflichen Ehre / ewiglich beraubet sein. Canon 11. Synodi quintae Aurelianensis. Cent. 6. fol. 566.
Vnd dieweil in etlichen dingen / die alte gewonheit verachtet / vnd die Satzungen der Canonum vbertreten werden / so sehen wirs für gut an / daß dieselbigen nach altẽ gebrauch sollen gehalten werden. Es sol kein Bischoff / wider der Bürger willen eingesetzt werden / es sey dañ / daß in die Wahl deß Volcks vnd der Clerisey / mit volkommener bewilligung erfordert hat. Sol auch weder mit gewalt deß Fürsten / noch andere weise / wider der Haubtstadt vnd Benachbarten Bischoff willen / eingedrungen werden. Vnnd da sich jemand auß Königlicher Verordnung / zu solchen hohen Ehren zukomen / freffentlich vnterstehen würde / so sol er von den Benachbarten / keines weges / für einen Bischoff deß orts gehalten vnd angenommen werden / als den sie vnbillich angenommen erkennen. Vnd so jhn jemand von den Benachbarten / wider diß Gebot annemen wirt / der sol von allen Brüdern abgesondert / vnnd von jhrer aller Liebe außgeschlossen sein. Canon. 8. Synodi Parrhisiensis. Cent. 6. fol. 584.
Falsche Lehrer / wie auch alle Eingedrungene sind / sol man nicht hören noch Sacrament von jhnen empfangen.
Matth. 7. Sehet euch für / für den falschen Propheten / die in Schaffskleydern zu euch kommen / jnwendig aber sind sie reissende Wölffe / Anjhren Früchten solt jhr sie erkennen. Kan man auch Drauben lesen von den Dörnen? oder Feigen von den Disteln?
Johan. 10. Einem frembden aber folgen sie nicht nach / sondern fliehen von jhm / dann sie kennen der frembden Stimme nicht.
Item / Warlich / warlich ich sage euch / Ich bin die Thür zu den Schaffen. Alle die vor mir (das ist / ohne mich / oder die ich nicht gesandt habe) kom̃en sind / die sind Diebe vnnd Mörder gewesen / aber die Schaffe haben jhnen nicht gehorchet.
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Zitationshilfe: | [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 80. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/80>, abgerufen am 28.02.2025. |