[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.oder gnugsam auff jhn beweiset werden / so soll der Bischoff / der sich bey Leben deß vnschüldigen / verkehrter weise vnd wider die Canones, in seine Kirchen hat lassen einsetzen / deß Priesterthumbs beraubet / vnnd von allen Kirchendiensten verstossen werden. C. 2. q. 1. In primis. Idem, Salonitano Episcopo. Welcher bewilliget / daß er wider die Ordnung der Gerechtigkeit / in eines andern Archidiaconat eingesetzt wird / denselbigen entsetzen wir / daß er der Ehre solches Ampts sol beraubet sein / vnnd da er hinfort daselbst das Ampt zutreiben / sich freventlich vnterstehen wirt / so sol er wissen / daß er zum gebrauch deß Hochwürdigen Sacraments nit sol gelassen werden. C. 7. q. 1. Cum qui. Non debet fieri secunda electio prima non cassata. Gloss. de electione & electi potestate. c. Consideravimus. Si quis Episcopus vacans in Ecclesiam non habentem Episcopum surripiens populos, &c. distinct. 93. DIALOGUS Oder Gespräche deß Bischoffs Liberii mit dem Keyser Constantio / von der Enturlaubung Athanasii, Theodor. l. 2. c. 16. Der Keyser Constantius sagt. DIeweil du ein Christ bist / derhalben haben wir dich deß Bischofflichen Ampts vnser Stadt / wirdig geachtet / vnnd dich derwegen her fordern lassen / zuvermanen / daß du dich der Gemeynschafft der schedlichen Schwermerey deß Gottlosen Athanasti / entschlahen wöllest / dann das hat die gantze Welt gebillichet / vnnd ist durch gemeynen Beschlus deß Synodi für recht erkandt / daß er von der Gemeynschafft der Christlichen Kirchen / abgesondert sein sol. Der Bischoff Liberius sagt / Lieber Keyser / die Kirchengerichte sollen / der Gerechtigkeit nach / fleissig gehalten werden / derwegen so es deiner Gottseligkeit geliebet / so befiehl daß ein Gerichte angestelt werde / darinnen wieder Athanasium / wann mans dafür achtet / daß er sol verdammet werden / nach Ordnung vnd Gebrauch der Kirchen / ein Vrtheyl gefellet werde. oder gnugsam auff jhn beweiset werden / so soll der Bischoff / der sich bey Leben deß vnschüldigen / verkehrter weise vñ wider die Canones, in seine Kirchen hat lassen einsetzen / deß Priesterthumbs beraubet / vnnd von allen Kirchendiensten verstossen werden. C. 2. q. 1. In primis. Idem, Salonitano Episcopo. Welcher bewilliget / daß er wider die Ordnung der Gerechtigkeit / in eines andern Archidiaconat eingesetzt wird / denselbigen entsetzen wir / daß er der Ehre solches Ampts sol beraubet sein / vnnd da er hinfort daselbst das Ampt zutreiben / sich freventlich vnterstehen wirt / so sol er wissen / daß er zum gebrauch deß Hochwürdigen Sacraments nit sol gelassen werden. C. 7. q. 1. Cum qui. Non debet fieri secunda electio primâ non cassatâ. Gloss. de electione & electi potestate. c. Consideravimus. Si quis Episcopus vacans in Ecclesiam non habentem Episcopum surripiens populos, &c. distinct. 93. DIALOGUS Oder Gespräche deß Bischoffs Liberii mit dem Keyser Constantio / von der Enturlaubung Athanasii, Theodor. l. 2. c. 16. Der Keyser Constantius sagt. DIeweil du ein Christ bist / derhalben haben wir dich deß Bischofflichen Ampts vnser Stadt / wirdig geachtet / vnnd dich derwegen her fordern lassen / zuvermanen / daß du dich der Gemeynschafft der schedlichen Schwermerey deß Gottlosen Athanasti / entschlahen wöllest / dann das hat die gantze Welt gebillichet / vnnd ist durch gemeynen Beschlus deß Synodi für recht erkandt / daß er von der Gemeynschafft der Christlichen Kirchen / abgesondert sein sol. Der Bischoff Liberius sagt / Lieber Keyser / die Kirchengerichte sollen / der Gerechtigkeit nach / fleissig gehalten werden / derwegen so es deiner Gottseligkeit geliebet / so befiehl daß ein Gerichte angestelt werde / darinnen wieder Athanasium / wann mans dafür achtet / daß er sol verdammet werden / nach Ordnung vñ Gebrauch der Kirchen / ein Vrtheyl gefellet werde. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0075" n="75"/> oder gnugsam auff jhn beweiset werden / so soll der Bischoff / der sich bey Leben deß vnschüldigen / verkehrter weise vñ wider die Canones, in seine Kirchen hat lassen einsetzen / deß Priesterthumbs beraubet / vnnd von allen Kirchendiensten verstossen werden. C. 2. q. 1. 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oder gnugsam auff jhn beweiset werden / so soll der Bischoff / der sich bey Leben deß vnschüldigen / verkehrter weise vñ wider die Canones, in seine Kirchen hat lassen einsetzen / deß Priesterthumbs beraubet / vnnd von allen Kirchendiensten verstossen werden. C. 2. q. 1. In primis.
Idem, Salonitano Episcopo.
Welcher bewilliget / daß er wider die Ordnung der Gerechtigkeit / in eines andern Archidiaconat eingesetzt wird / denselbigen entsetzen wir / daß er der Ehre solches Ampts sol beraubet sein / vnnd da er hinfort daselbst das Ampt zutreiben / sich freventlich vnterstehen wirt / so sol er wissen / daß er zum gebrauch deß Hochwürdigen Sacraments nit sol gelassen werden. C. 7. q. 1. Cum qui.
Non debet fieri secunda electio primâ non cassatâ. Gloss. de electione & electi potestate. c. Consideravimus.
Si quis Episcopus vacans in Ecclesiam non habentem Episcopum surripiens populos, &c. distinct. 93.
DIALOGUS Oder Gespräche deß Bischoffs Liberii mit dem Keyser Constantio / von der Enturlaubung Athanasii, Theodor. l. 2. c. 16.
Der Keyser Constantius sagt.
DIeweil du ein Christ bist / derhalben haben wir dich deß Bischofflichen Ampts vnser Stadt / wirdig geachtet / vnnd dich derwegen her fordern lassen / zuvermanen / daß du dich der Gemeynschafft der schedlichen Schwermerey deß Gottlosen Athanasti / entschlahen wöllest / dann das hat die gantze Welt gebillichet / vnnd ist durch gemeynen Beschlus deß Synodi für recht erkandt / daß er von der Gemeynschafft der Christlichen Kirchen / abgesondert sein sol.
Der Bischoff Liberius sagt / Lieber Keyser / die Kirchengerichte sollen / der Gerechtigkeit nach / fleissig gehalten werden / derwegen so es deiner Gottseligkeit geliebet / so befiehl daß ein Gerichte angestelt werde / darinnen wieder Athanasium / wann mans dafür achtet / daß er sol verdammet werden / nach Ordnung vñ Gebrauch der Kirchen / ein Vrtheyl gefellet werde.
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Zitationshilfe: | [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/75>, abgerufen am 16.07.2024. |