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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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beyfall bekam. Sindt viel Erbare Weiber vom Adel sampt jhren Söhnen vnd Töchterlein vnd vnmündigen Kindern / für deß Fürsten Hoff gangen / vnd auff Fürstliche Durchleuchtigkeit gewartet. Vnd da dieselbe kommen / vnd jhre Supplication / die sie durch namhafftige Person haben vberantworten wöllen / nicht angenommen / haben sie mit betrübtem Hertzen / vnnd erbermlicher Stimme angefangen zu singen. Ach Gott vom Himmel sihe darein / vnd laß dich deß Erbarmen / etc. Wie dieselbige Historia weitleufftig von dem Ehrwirdigen Herrn D. Joach. Mörlino in seiner Preußsischen Historien / selbst warhafftig beschrieben ist.

Daß auch an andern orthen / Christliche Bürger für Mörlinum jhren Pfarrherrn / an jhre Oberkeit suppliciert haben / ist nun vielen bekannt / vnd wird von Luthero gelobet.

Lutheri Brieff.

GNad vnd Fried im HERRN. Mein lieber Freundt / daß solche Schrifft der vier Bürger zu Arnstadt an den Graffen solte auffrürisch sein / ist mir vnmöglich zuverstehen / weil es eine demütige billiche Schrifft ist / an niemandt anders / dann an jhre ordentliche Oberkeit für einen trewen gelehrten Prediger / darinn sie viel mehr zu loben / dann zu schelten sein solten / schweige dann / daß es jhnen nicht solte zu gut gehalten werden / wo sie gleich etwas in worten sich vberredt hetten. Aber wann man dem Hunde zu will / so hat er das Ledder gefressen. Cs hat mir auff den Rath zu Arnstadt vber die massen vbel gefallen / daß sie solch einen trefflichen Mann verjagen / vnd damit Christum selbst außschlagen / vnnd wanns bey mir stünde / solten sie ewig keinen Pfarrherrn kriegen / vnd wers auch nach diesem D. Mörlin annimpt / d' sol in meiner Gemeynschafft nit sein / biß sie mit D. Mörlin sich Christlich vertragen. Solt ein Pfarrkind nit ein wenig leiden / ob es vmb Sünde willen gestraffet würde / gerade als verdienten wirs nit viel ärger / vnd haben vnter dem Bapstthumb sich schinden lassen / dafür eytel Lügen vnd Verdamnuß gelernet. An den Churfürsten zu schreiben / ists (sorg ich) zu lange / vielleicht auch vergeblich / zu dem / daß sein C. F. G. sich auff den Reichstag geschickt hat. Ich höre aber der Graffe werde zu vns herein schreiben / geschichts / so soll er mich / ob Gott will / daheim finden. Dann ich D. Mörlins handel bey mir habe / Hiemit Gott befohlen / Amen. Am tage S. Pauli Conversionis 1544.

Martinus Luther D.

beyfall bekam. Sindt viel Erbare Weiber vom Adel sampt jhren Söhnen vnd Töchterlein vnd vnmündigen Kindern / für deß Fürsten Hoff gangen / vnd auff Fürstliche Durchleuchtigkeit gewartet. Vnd da dieselbe kommen / vnd jhre Supplication / die sie durch namhafftige Person haben vberantworten wöllen / nicht angenommen / haben sie mit betrübtem Hertzen / vnnd erbermlicher Stim̃e angefangen zu singen. Ach Gott vom Himmel sihe darein / vnd laß dich deß Erbarmen / etc. Wie dieselbige Historia weitleufftig von dem Ehrwirdigen Herrn D. Joach. Mörlino in seiner Preußsischen Historien / selbst warhafftig beschrieben ist.

Daß auch an andern orthen / Christliche Bürger für Mörlinum jhren Pfarrherrn / an jhre Oberkeit suppliciert haben / ist nun vielen bekannt / vnd wird von Luthero gelobet.

Lutheri Brieff.

GNad vnd Fried im HERRN. Mein lieber Freundt / daß solche Schrifft der vier Bürger zu Arnstadt an den Graffen solte auffrürisch sein / ist mir vnmöglich zuverstehen / weil es eine demütige billiche Schrifft ist / an niemandt anders / dann an jhre ordentliche Oberkeit für einen trewen gelehrten Prediger / dariñ sie viel mehr zu loben / dann zu schelten sein solten / schweige dann / daß es jhnen nicht solte zu gut gehalten werden / wo sie gleich etwas in worten sich vberredt hetten. Aber wañ man dem Hunde zu will / so hat er das Ledder gefressen. Cs hat mir auff den Rath zu Arnstadt vber die massen vbel gefallen / daß sie solch einen trefflichen Mann verjagen / vnd damit Christum selbst außschlagen / vnnd wanns bey mir stünde / solten sie ewig keinen Pfarrherrn kriegen / vnd wers auch nach diesem D. Mörlin annimpt / d’ sol in meiner Gemeynschafft nit sein / biß sie mit D. Mörlin sich Christlich vertragen. Solt ein Pfarrkind nit ein wenig leiden / ob es vmb Sünde willen gestraffet würde / gerade als verdienten wirs nit viel ärger / vnd haben vnter dem Bapstthumb sich schinden lassen / dafür eytel Lügen vnd Verdamnuß gelernet. An den Churfürsten zu schreiben / ists (sorg ich) zu lange / vielleicht auch vergeblich / zu dem / daß sein C. F. G. sich auff den Reichstag geschickt hat. Ich höre aber der Graffe werde zu vns herein schreiben / geschichts / so soll er mich / ob Gott will / daheim finden. Dañ ich D. Mörlins handel bey mir habe / Hiemit Gott befohlen / Amen. Am tage S. Pauli Conversionis 1544.

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[43/0043] beyfall bekam. Sindt viel Erbare Weiber vom Adel sampt jhren Söhnen vnd Töchterlein vnd vnmündigen Kindern / für deß Fürsten Hoff gangen / vnd auff Fürstliche Durchleuchtigkeit gewartet. Vnd da dieselbe kommen / vnd jhre Supplication / die sie durch namhafftige Person haben vberantworten wöllen / nicht angenommen / haben sie mit betrübtem Hertzen / vnnd erbermlicher Stim̃e angefangen zu singen. Ach Gott vom Himmel sihe darein / vnd laß dich deß Erbarmen / etc. Wie dieselbige Historia weitleufftig von dem Ehrwirdigen Herrn D. Joach. Mörlino in seiner Preußsischen Historien / selbst warhafftig beschrieben ist. Daß auch an andern orthen / Christliche Bürger für Mörlinum jhren Pfarrherrn / an jhre Oberkeit suppliciert haben / ist nun vielen bekannt / vnd wird von Luthero gelobet. Lutheri Brieff. GNad vnd Fried im HERRN. Mein lieber Freundt / daß solche Schrifft der vier Bürger zu Arnstadt an den Graffen solte auffrürisch sein / ist mir vnmöglich zuverstehen / weil es eine demütige billiche Schrifft ist / an niemandt anders / dann an jhre ordentliche Oberkeit für einen trewen gelehrten Prediger / dariñ sie viel mehr zu loben / dann zu schelten sein solten / schweige dann / daß es jhnen nicht solte zu gut gehalten werden / wo sie gleich etwas in worten sich vberredt hetten. Aber wañ man dem Hunde zu will / so hat er das Ledder gefressen. Cs hat mir auff den Rath zu Arnstadt vber die massen vbel gefallen / daß sie solch einen trefflichen Mann verjagen / vnd damit Christum selbst außschlagen / vnnd wanns bey mir stünde / solten sie ewig keinen Pfarrherrn kriegen / vnd wers auch nach diesem D. Mörlin annimpt / d’ sol in meiner Gemeynschafft nit sein / biß sie mit D. Mörlin sich Christlich vertragen. Solt ein Pfarrkind nit ein wenig leiden / ob es vmb Sünde willen gestraffet würde / gerade als verdienten wirs nit viel ärger / vnd haben vnter dem Bapstthumb sich schinden lassen / dafür eytel Lügen vnd Verdamnuß gelernet. An den Churfürsten zu schreiben / ists (sorg ich) zu lange / vielleicht auch vergeblich / zu dem / daß sein C. F. G. sich auff den Reichstag geschickt hat. Ich höre aber der Graffe werde zu vns herein schreiben / geschichts / so soll er mich / ob Gott will / daheim finden. Dañ ich D. Mörlins handel bey mir habe / Hiemit Gott befohlen / Amen. Am tage S. Pauli Conversionis 1544. Martinus Luther D.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/43>, abgerufen am 21.11.2024.