Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

Bild:
<< vorherige Seite

leichtfertigkeit sollen vnd wöllen wir nicht verwilligen / sollen sie vns nicht allein nicht begraben / sondern auch zu den Dieben an den liechten Galgen hencken / was fragen wir darnach? Wir glauben an Jesum Christum / darumb können wir nicht zusehen / daß sie mit seinen Dienern handelt vnd spielet / wie die Lotterbuben mit den Blinden Würffeln auff der Schollerbanck / vnnd teglichen jhres gefallens einen außstösset den andern einweiset / etc.

Vnnd balt hernach / in demselbigen Brieff / laßt euch aber jhr judicium vber die Frage weisen / Nicht ob die Oberkeit einen Diener Christi / von wegen einer gantzen Christlichen Gemeyn zu beruffen / sondern ob sie fug vnnd recht habe / jhres gefallens einen frommen vnschüldigen Diener Christi vnverschulter Sachen / auß seinem ordentlichen Göttlichen Beruff zustossen / vnnd einen andern in seine städte zusetzen. Das ist vnser Handel mit jhnen / vnd ehe wir jhren muthwillen darinnen bey wolten fallen / ehe wolten wir die Sacrament vber hundert Meil Weges holen / vnd vns nach dem Todte auff Räder lassen legen / wann sie aber sagen / sie haben mercklich grosse vrsachen gehabt / Magistrum N. zuentsetzen / so gebet die Antwort / sie sollen solche vrsachen auß GOttes Wort in gegenwertigkeit deß Beklagten darthun / laßt sehen was sie können / etc.

An gebürliche Oberkeit Suppliciern / ist nicht Auffrhürisch / noch wider die heilige Schrifft.

ALs Rehabeam / deß Königes Salomonis Sohn / nach seines Vatters Absterben / zu Sichem zu einem Könige solt erwehlet werden / redete Jerobeam sampt der gantzen Gemeyn Israel mit Rehabeam / vnd baten / daß er den harten Dienst vnd schwere Joch / so sein Vatter Salomo zu hart gemacht / vnd jhn auffgeleget / wolte leichter machen / so wöllen sie jhm vnterthänig sein. Diese Supplication vnnd Bitte / welche die Supplicanten entweder Mündtlich oder Schrifftlich haben fürgebracht / wird von Rehabeam vnd den Eltesten die für seinem Vatter Salomo stunden / da er noch lebet / wol berathschlaget vnd beweget / vnd befinden / daß solche bitte nicht vnzimlich noch auffrürisch / sondern beyde dem Könige vnnd dem Volck nützlich vnnd zuträglich sey / derwegen rathen sie dem Könige / daß er jhnen zuwillen sein / vnd sie erhören wolt. 1. Reg. 12.

Als David von der Schlacht deß Philisters widerkommen war / giengen die Weiber auß allen Städten Israel mit Gesang vnnd Reygen dem

leichtfertigkeit sollen vnd wöllen wir nicht verwilligen / sollen sie vns nicht allein nicht begraben / sondern auch zu den Dieben an den liechten Galgen hencken / was fragen wir darnach? Wir glauben an Jesum Christum / darumb können wir nicht zusehen / daß sie mit seinen Dienern handelt vnd spielet / wie die Lotterbuben mit den Blinden Würffeln auff der Schollerbanck / vnnd teglichen jhres gefallens einen außstösset den andern einweiset / etc.

Vnnd balt hernach / in demselbigen Brieff / laßt euch aber jhr judicium vber die Frage weisen / Nicht ob die Oberkeit einen Diener Christi / von wegen einer gantzen Christlichen Gemeyn zu beruffen / sondern ob sie fug vnnd recht habe / jhres gefallens einen frommen vnschüldigen Diener Christi vnverschulter Sachen / auß seinem ordentlichen Göttlichen Beruff zustossen / vnnd einen andern in seine städte zusetzen. Das ist vnser Handel mit jhnen / vnd ehe wir jhren muthwillen darinnen bey wolten fallen / ehe wolten wir die Sacrament vber hundert Meil Weges holen / vnd vns nach dem Todte auff Räder lassen legen / wann sie aber sagen / sie haben mercklich grosse vrsachen gehabt / Magistrum N. zuentsetzen / so gebet die Antwort / sie sollen solche vrsachen auß GOttes Wort in gegenwertigkeit deß Beklagten darthun / laßt sehen was sie können / etc.

An gebürliche Oberkeit Suppliciern / ist nicht Auffrhürisch / noch wider die heilige Schrifft.

ALs Rehabeam / deß Königes Salomonis Sohn / nach seines Vatters Absterben / zu Sichem zu einem Könige solt erwehlet werden / redete Jerobeam sampt der gantzen Gemeyn Israel mit Rehabeam / vnd baten / daß er den harten Dienst vnd schwere Joch / so sein Vatter Salomo zu hart gemacht / vnd jhn auffgeleget / wolte leichter machen / so wöllen sie jhm vnterthänig sein. Diese Supplication vnnd Bitte / welche die Supplicanten entweder Mündtlich oder Schrifftlich haben fürgebracht / wird von Rehabeam vnd den Eltesten die für seinem Vatter Salomo stunden / da er noch lebet / wol berathschlaget vñ beweget / vnd befinden / daß solche bitte nicht vnzimlich noch auffrürisch / sondern beyde dem Könige vnnd dem Volck nützlich vnnd zuträglich sey / derwegen rathen sie dem Könige / daß er jhnen zuwillen sein / vnd sie erhören wolt. 1. Reg. 12.

Als David von der Schlacht deß Philisters widerkommen war / giengen die Weiber auß allen Städten Israel mit Gesang vnnd Reygen dem

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0040" n="40"/>
leichtfertigkeit sollen vnd wöllen wir nicht                      verwilligen / sollen sie vns nicht allein nicht begraben / sondern auch zu den                      Dieben an den liechten Galgen hencken / was fragen wir darnach? Wir glauben an                      Jesum Christum / darumb können wir nicht zusehen / daß sie mit seinen Dienern                      handelt vnd spielet / wie die Lotterbuben mit den Blinden Würffeln auff der                      Schollerbanck / vnnd teglichen jhres gefallens einen außstösset den andern                      einweiset / etc.</p>
        <p>Vnnd balt hernach / in demselbigen Brieff / laßt euch aber jhr judicium vber die                      Frage weisen / Nicht ob die Oberkeit einen Diener Christi / von wegen einer                      gantzen Christlichen Gemeyn zu beruffen / sondern ob sie fug vnnd recht habe /                      jhres gefallens einen frommen vnschüldigen Diener Christi vnverschulter Sachen /                      auß seinem ordentlichen Göttlichen Beruff zustossen / vnnd einen andern in seine                      städte zusetzen. Das ist vnser Handel mit jhnen / vnd ehe wir jhren muthwillen                      darinnen bey wolten fallen / ehe wolten wir die Sacrament vber hundert Meil                      Weges holen / vnd vns nach dem Todte auff Räder lassen legen / wann sie aber                      sagen / sie haben mercklich grosse vrsachen gehabt / Magistrum N. zuentsetzen /                      so gebet die Antwort / sie sollen solche vrsachen auß GOttes Wort in                      gegenwertigkeit deß Beklagten darthun / laßt sehen was sie können / etc.</p>
      </div>
      <div>
        <head>An gebürliche Oberkeit Suppliciern / ist nicht Auffrhürisch / noch wider die                      heilige Schrifft.<lb/></head>
        <p>ALs Rehabeam / deß Königes Salomonis Sohn / nach seines Vatters Absterben / zu                      Sichem zu einem Könige solt erwehlet werden / redete Jerobeam sampt der gantzen                      Gemeyn Israel mit Rehabeam / vnd baten / daß er den harten Dienst vnd schwere                      Joch / so sein Vatter Salomo zu hart gemacht / vnd jhn auffgeleget / wolte                      leichter machen / so wöllen sie jhm vnterthänig sein. Diese Supplication vnnd                      Bitte / welche die Supplicanten entweder Mündtlich oder Schrifftlich haben                      fürgebracht / wird von Rehabeam vnd den Eltesten die für seinem Vatter Salomo                      stunden / da er noch lebet / wol berathschlaget vn&#x0303; beweget / vnd                      befinden / daß solche bitte nicht vnzimlich noch auffrürisch / sondern beyde dem                      Könige vnnd dem Volck nützlich vnnd zuträglich sey / derwegen rathen sie dem                      Könige / daß er jhnen zuwillen sein / vnd sie erhören wolt. 1. Reg. 12.</p>
        <p>Als David von der Schlacht deß Philisters widerkommen war / giengen die Weiber                      auß allen Städten Israel mit Gesang vnnd Reygen dem
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[40/0040] leichtfertigkeit sollen vnd wöllen wir nicht verwilligen / sollen sie vns nicht allein nicht begraben / sondern auch zu den Dieben an den liechten Galgen hencken / was fragen wir darnach? Wir glauben an Jesum Christum / darumb können wir nicht zusehen / daß sie mit seinen Dienern handelt vnd spielet / wie die Lotterbuben mit den Blinden Würffeln auff der Schollerbanck / vnnd teglichen jhres gefallens einen außstösset den andern einweiset / etc. Vnnd balt hernach / in demselbigen Brieff / laßt euch aber jhr judicium vber die Frage weisen / Nicht ob die Oberkeit einen Diener Christi / von wegen einer gantzen Christlichen Gemeyn zu beruffen / sondern ob sie fug vnnd recht habe / jhres gefallens einen frommen vnschüldigen Diener Christi vnverschulter Sachen / auß seinem ordentlichen Göttlichen Beruff zustossen / vnnd einen andern in seine städte zusetzen. Das ist vnser Handel mit jhnen / vnd ehe wir jhren muthwillen darinnen bey wolten fallen / ehe wolten wir die Sacrament vber hundert Meil Weges holen / vnd vns nach dem Todte auff Räder lassen legen / wann sie aber sagen / sie haben mercklich grosse vrsachen gehabt / Magistrum N. zuentsetzen / so gebet die Antwort / sie sollen solche vrsachen auß GOttes Wort in gegenwertigkeit deß Beklagten darthun / laßt sehen was sie können / etc. An gebürliche Oberkeit Suppliciern / ist nicht Auffrhürisch / noch wider die heilige Schrifft. ALs Rehabeam / deß Königes Salomonis Sohn / nach seines Vatters Absterben / zu Sichem zu einem Könige solt erwehlet werden / redete Jerobeam sampt der gantzen Gemeyn Israel mit Rehabeam / vnd baten / daß er den harten Dienst vnd schwere Joch / so sein Vatter Salomo zu hart gemacht / vnd jhn auffgeleget / wolte leichter machen / so wöllen sie jhm vnterthänig sein. Diese Supplication vnnd Bitte / welche die Supplicanten entweder Mündtlich oder Schrifftlich haben fürgebracht / wird von Rehabeam vnd den Eltesten die für seinem Vatter Salomo stunden / da er noch lebet / wol berathschlaget vñ beweget / vnd befinden / daß solche bitte nicht vnzimlich noch auffrürisch / sondern beyde dem Könige vnnd dem Volck nützlich vnnd zuträglich sey / derwegen rathen sie dem Könige / daß er jhnen zuwillen sein / vnd sie erhören wolt. 1. Reg. 12. Als David von der Schlacht deß Philisters widerkommen war / giengen die Weiber auß allen Städten Israel mit Gesang vnnd Reygen dem

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/40
Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/40>, abgerufen am 21.11.2024.