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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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der Keyser trawete / ehe er den Brieff wider wolt von sich geben / vnd dadurch helffen vnd Förderung thun / daß der Melitius entsetzt würde.

48. Ja wann gleich der Keyser den Brieff hette wider kriegt / dannoch hette er damit den Beruff deß Melitii nicht können zu nicht machen.

49. So hat sich auch keiner in deß Melitii Städte setzen können / ohne seine Bewilligung.

50. Der aber an seine stedte ist eingedrungen / derselbige hat nit in seinem / sondern in einem frembden Beruff gesessen.

51. Darumb ist er auch ein Dieb vnd ein Mörder gewesen / der einem andern das seine / wider Gottes Wort geraubet hat.

Spoliatus debet restitui dicunt Juristae.
Antwort D. Joachimi Mörlini / auff die Confutation N. so er in seiner Predigt zur Rettung seiner nichtigen Vocation fürgewandt.

AVff des N. vermeynte Consutation / so er in seiner Predigt / zu Rettung seiner nichtigen Vocation fürgewandt / ist daß meine kurtze bestendige Antwort. Daß der arme Mensch noch nicht weyß was Vocatio divina, ein Göttlicher Beruff sey. Vnd freylich bey jhm selbst / noch der Sache nicht eins ist / ob auch der Beruff zum Predigampt von nöhten / oder / Ob ohne Beruff jederman zu hören sey. Ja er bleset kalt vnnd Warm auß einem Munde / vnnd ist in beyderley Meynung / der Beruff sey viel / darumb soll man keinen getrewen Diener / der ordentlich / als er von sich rühmet / beruffen ist / leichtfertiglich außstossen / Vnd widerumb / der Beruff sey nichts / sondern wer nur nicht wider Christum Lehre / aber desselbigen ehre suche / den soll jederman hören. Was kan man nun einem solchen vngeschickten verirreten Kopff rathen / oder mit jhm handeln? Freylich / bessers nicht / dann wie Christus sagt / Lasset sie fahren / sie sind Blinde vnd Blinden leyter / wen die leyten vnd führen / Lehren vnd Gottes Wort berichten sollen / dem gnade Gott. Muß aber vmb der frommen willen / auff sein angeben / einen kleinen Bericht thun / so viel ich auß seiner vngeschicklichkeit dißmahl nemen kan.

Mein Argumentum / daß keiner in eines andern vnd frembden Beruff / haben könte seinen eygenen ordentlichen Beruff / Ja so wenig als der / so in eines frommen Manns Gut eingedrungen / dasselbige mit gutem Titel jhm

der Keyser trawete / ehe er den Brieff wider wolt von sich geben / vnd dadurch helffen vnd Förderung thun / daß der Melitius entsetzt würde.

48. Ja wann gleich der Keyser den Brieff hette wider kriegt / dannoch hette er damit den Beruff deß Melitii nicht können zu nicht machen.

49. So hat sich auch keiner in deß Melitii Städte setzen können / ohne seine Bewilligung.

50. Der aber an seine stedte ist eingedrungen / derselbige hat nit in seinem / sondern in einem frembden Beruff gesessen.

51. Darumb ist er auch ein Dieb vnd ein Mörder gewesen / der einem andern das seine / wider Gottes Wort geraubet hat.

Spoliatus debet restitui dicunt Juristae.
Antwort D. Joachimi Mörlini / auff die Confutation N. so er in seiner Predigt zur Rettung seiner nichtigen Vocation fürgewandt.

AVff des N. vermeynte Consutation / so er in seiner Predigt / zu Rettung seiner nichtigen Vocation fürgewandt / ist daß meine kurtze bestendige Antwort. Daß der arme Mensch noch nicht weyß was Vocatio divina, ein Göttlicher Beruff sey. Vnd freylich bey jhm selbst / noch der Sache nicht eins ist / ob auch der Beruff zum Predigampt von nöhten / oder / Ob ohne Beruff jederman zu hören sey. Ja er bleset kalt vnnd Warm auß einem Munde / vnnd ist in beyderley Meynung / der Beruff sey viel / darumb soll man keinen getrewen Diener / der ordentlich / als er von sich rühmet / beruffen ist / leichtfertiglich außstossen / Vnd widerumb / der Beruff sey nichts / sondern wer nur nicht wider Christum Lehre / aber desselbigen ehre suche / den soll jederman hören. Was kan man nun einem solchen vngeschickten verirreten Kopff rathen / oder mit jhm handeln? Freylich / bessers nicht / dann wie Christus sagt / Lasset sie fahren / sie sind Blinde vnd Blinden leyter / wen die leyten vnd führen / Lehren vnd Gottes Wort berichten sollen / dem gnade Gott. Muß aber vmb der frommen willen / auff sein angeben / einen kleinen Bericht thun / so viel ich auß seiner vngeschicklichkeit dißmahl nemen kan.

Mein Argumentum / daß keiner in eines andern vnd frembden Beruff / haben könte seinen eygenen ordentlichen Beruff / Ja so wenig als der / so in eines frommen Manns Gut eingedrungen / dasselbige mit gutem Titel jhm

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[34/0034] der Keyser trawete / ehe er den Brieff wider wolt von sich geben / vnd dadurch helffen vnd Förderung thun / daß der Melitius entsetzt würde. 48. Ja wann gleich der Keyser den Brieff hette wider kriegt / dannoch hette er damit den Beruff deß Melitii nicht können zu nicht machen. 49. So hat sich auch keiner in deß Melitii Städte setzen können / ohne seine Bewilligung. 50. Der aber an seine stedte ist eingedrungen / derselbige hat nit in seinem / sondern in einem frembden Beruff gesessen. 51. Darumb ist er auch ein Dieb vnd ein Mörder gewesen / der einem andern das seine / wider Gottes Wort geraubet hat. Spoliatus debet restitui dicunt Juristae. Antwort D. Joachimi Mörlini / auff die Confutation N. so er in seiner Predigt zur Rettung seiner nichtigen Vocation fürgewandt. AVff des N. vermeynte Consutation / so er in seiner Predigt / zu Rettung seiner nichtigen Vocation fürgewandt / ist daß meine kurtze bestendige Antwort. Daß der arme Mensch noch nicht weyß was Vocatio divina, ein Göttlicher Beruff sey. Vnd freylich bey jhm selbst / noch der Sache nicht eins ist / ob auch der Beruff zum Predigampt von nöhten / oder / Ob ohne Beruff jederman zu hören sey. Ja er bleset kalt vnnd Warm auß einem Munde / vnnd ist in beyderley Meynung / der Beruff sey viel / darumb soll man keinen getrewen Diener / der ordentlich / als er von sich rühmet / beruffen ist / leichtfertiglich außstossen / Vnd widerumb / der Beruff sey nichts / sondern wer nur nicht wider Christum Lehre / aber desselbigen ehre suche / den soll jederman hören. Was kan man nun einem solchen vngeschickten verirreten Kopff rathen / oder mit jhm handeln? Freylich / bessers nicht / dann wie Christus sagt / Lasset sie fahren / sie sind Blinde vnd Blinden leyter / wen die leyten vnd führen / Lehren vnd Gottes Wort berichten sollen / dem gnade Gott. Muß aber vmb der frommen willen / auff sein angeben / einen kleinen Bericht thun / so viel ich auß seiner vngeschicklichkeit dißmahl nemen kan. Mein Argumentum / daß keiner in eines andern vnd frembden Beruff / haben könte seinen eygenen ordentlichen Beruff / Ja so wenig als der / so in eines frommen Manns Gut eingedrungen / dasselbige mit gutem Titel jhm

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/34>, abgerufen am 21.11.2024.