[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.D. BRENTIUS IN APOLOGIA CONfessionis Wirtebergensis folio 649. DIE zu Pfarrherrn oder Kirchendienern erwehlet werden / die verhöret man für allen dingen / So viel durch Menschlichen fleiß vnd Vrtheyl geschehen kan / wie es vmb sie in Lehre vnd Leben eine Gelegenheyt habe. Darnach werden sie fürstehen sollen. Aber sie werden jhnen doch auch nicht wider jhren willen auffgedrungen / sondern als dann werden sie eingewiesen / wann die Kirche williget / vnnd jhr die Person gefallen lest. Dann daß bey der Gemeynen Kirchen die macht stehe / tüchtige Prediger anzunemen / vnnd vntüchtige abzuweisen / vnnd daß in alle wege ihr gebüre / Gottlose Prediger / als rechte Kirchen Diebe zu fliehen vnnd zumeiden / bezeuget Cyprianus in dem vierdten Brieffe im ersten Buch / welches wort ich hieher setzen will: Die Gemeyne soll nicht gedencken / spricht er / daß sie frey vnd entschüldigt sey / wann sie es mit einem vnrechten Prediger helt / oder in eines Obersten Predigers / der nicht mit billichkeit oder gutem Gewissen Bischoff sein kan / Vnchristlichen Bernff bewilliget. Dieweil GOtt durch den Propheten Oseam drewet vnd sagt: Ihr Opffer soll sein wie der betrübten Brot / an welchem snreyn werden alle die davon essen / damit er lehret vnd zuverstehen gibt / daß alle die jenigen gewißlich mit Sünden sich beladen / welche mit eines Gottlosen vnd vnrechten Priesters Opffer sich beflecken. Welches auch außdrücklich in 4. Buch Mosi zusehen / da Chore Dathan vnd Abiron wider Aaron sich vnterstundeu zu Opffern. Da hat Gott durch Mosen auch gebotten / daß das Volck von jhnen sich scheyden solte / damit sie nit / wann sie mit solchen bösen Buben vmbgiengen / gleicher Sünden theylhafftig würden. Weichet / spricht er / von den Hütten dieser Gottlosen Menschen / vnnd rühret nichts an was jhr ist / daß jr nicht vielleicht vmbkommet in jrgendt jhrer Sünden eine. Darumb auch die Gemeyne / so Gottes Gebott folgen will / vnd sich für Gott fürchten / von einem Lehrer der vnrichtig handelt sich sondern soll / vnd sich nicht finden lassen / bey eines solchen Kirchenraubers Opffer / dieweil sie aller ding macht hat / tüchtige Personen zuerwehlen vnd vntüchtige vnd vnrechte zuflichen. So ferne Cyprianus. Ibidem Tit. De ordine. Es ist nicht alleine der Gemeyne erlaubet / Sondern es erforderts auch die noth / daß sie vntüchtiger vnnd Gottloser Priester sich entschlahe / vnnd D. BRENTIUS IN APOLOGIA CONfessionis Wirtebergensis folio 649. DIE zu Pfarrherrn oder Kirchendienern erwehlet werden / die verhöret man für allen dingen / So viel durch Menschlichen fleiß vñ Vrtheyl geschehen kan / wie es vmb sie in Lehre vnd Leben eine Gelegenheyt habe. Darnach werden sie fürstehen sollen. Aber sie werden jhnen doch auch nicht wider jhren willen auffgedrungen / sondern als dann werden sie eingewiesen / wann die Kirche williget / vnnd jhr die Person gefallen lest. Dann daß bey der Gemeynen Kirchen die macht stehe / tüchtige Prediger anzunemen / vnnd vntüchtige abzuweisen / vnnd daß in alle wege ihr gebüre / Gottlose Prediger / als rechte Kirchen Diebe zu fliehen vnnd zumeiden / bezeuget Cyprianus in dem vierdten Brieffe im ersten Buch / welches wort ich hieher setzen will: Die Gemeyne soll nicht gedencken / spricht er / daß sie frey vnd entschüldigt sey / wann sie es mit einem vnrechten Prediger helt / oder in eines Obersten Predigers / der nicht mit billichkeit oder gutem Gewissen Bischoff sein kan / Vnchristlichen Bernff bewilliget. Dieweil GOtt durch den Propheten Oseam drewet vnd sagt: Ihr Opffer soll sein wie der betrübten Brot / an welchem snreyn werden alle die davon essen / damit er lehret vnd zuverstehen gibt / daß alle die jenigen gewißlich mit Sünden sich beladen / welche mit eines Gottlosen vnd vnrechten Priesters Opffer sich beflecken. Welches auch außdrücklich in 4. Buch Mosi zusehen / da Chore Dathan vnd Abiron wider Aaron sich vnterstundeu zu Opffern. Da hat Gott durch Mosen auch gebotten / daß das Volck von jhnen sich scheyden solte / damit sie nit / wann sie mit solchen bösen Buben vmbgiengen / gleicher Sünden theylhafftig würden. Weichet / spricht er / von den Hütten dieser Gottlosen Menschen / vnnd rühret nichts an was jhr ist / daß jr nicht vielleicht vmbkommet in jrgendt jhrer Sünden eine. Darumb auch die Gemeyne / so Gottes Gebott folgen will / vnd sich für Gott fürchten / von einem Lehrer der vnrichtig handelt sich sondern soll / vnd sich nicht finden lassen / bey eines solchen Kirchenraubers Opffer / dieweil sie aller ding macht hat / tüchtige Personen zuerwehlen vnd vntüchtige vnd vnrechte zuflichen. So ferne Cyprianus. Ibidem Tit. De ordine. Es ist nicht alleine der Gemeyne erlaubet / Sondern es erforderts auch die noth / daß sie vntüchtiger vnnd Gottloser Priester sich entschlahe / vnnd <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0024" n="24"/> </div> <div> <head>D. BRENTIUS IN APOLOGIA CONfessionis Wirtebergensis folio 649.<lb/></head> <p>DIE zu Pfarrherrn oder Kirchendienern erwehlet werden / die verhöret man für allen dingen / So viel durch Menschlichen fleiß vñ Vrtheyl geschehen kan / wie es vmb sie in Lehre vnd Leben eine Gelegenheyt habe. Darnach werden sie fürstehen sollen. Aber sie werden jhnen doch auch nicht wider jhren willen auffgedrungen / sondern als dann werden sie eingewiesen / wann die Kirche williget / vnnd jhr die Person gefallen lest. Dann daß bey der Gemeynen Kirchen die macht stehe / tüchtige Prediger anzunemen / vnnd vntüchtige abzuweisen / vnnd daß in alle wege ihr gebüre / Gottlose Prediger / als rechte Kirchen Diebe zu fliehen vnnd zumeiden / bezeuget Cyprianus in dem vierdten Brieffe im ersten Buch / welches wort ich hieher setzen will: Die Gemeyne soll nicht gedencken / spricht er / daß sie frey vnd entschüldigt sey / wann sie es mit einem vnrechten Prediger helt / oder in eines Obersten Predigers / der nicht mit billichkeit oder gutem Gewissen Bischoff sein kan / Vnchristlichen Bernff bewilliget. Dieweil GOtt durch den Propheten Oseam drewet vnd sagt: Ihr Opffer soll sein wie der betrübten Brot / an welchem snreyn werden alle die davon essen / damit er lehret vnd zuverstehen gibt / daß alle die jenigen gewißlich mit Sünden sich beladen / welche mit eines Gottlosen vnd vnrechten Priesters Opffer sich beflecken. Welches auch außdrücklich in 4. Buch Mosi zusehen / da Chore Dathan vnd Abiron wider Aaron sich vnterstundeu zu Opffern. Da hat Gott durch Mosen auch gebotten / daß das Volck von jhnen sich scheyden solte / damit sie nit / wann sie mit solchen bösen Buben vmbgiengen / gleicher Sünden theylhafftig würden. Weichet / spricht er / von den Hütten dieser Gottlosen Menschen / vnnd rühret nichts an was jhr ist / daß jr nicht vielleicht vmbkommet in jrgendt jhrer Sünden eine. Darumb auch die Gemeyne / so Gottes Gebott folgen will / vnd sich für Gott fürchten / von einem Lehrer der vnrichtig handelt sich sondern soll / vnd sich nicht finden lassen / bey eines solchen Kirchenraubers Opffer / dieweil sie aller ding macht hat / tüchtige Personen zuerwehlen vnd vntüchtige vnd vnrechte zuflichen. So ferne Cyprianus.</p> </div> <div> <head>Ibidem Tit. De ordine.<lb/></head> <p>Es ist nicht alleine der Gemeyne erlaubet / Sondern es erforderts auch die noth / daß sie vntüchtiger vnnd Gottloser Priester sich entschlahe / vnnd </p> </div> </body> </text> </TEI> [24/0024]
D. BRENTIUS IN APOLOGIA CONfessionis Wirtebergensis folio 649.
DIE zu Pfarrherrn oder Kirchendienern erwehlet werden / die verhöret man für allen dingen / So viel durch Menschlichen fleiß vñ Vrtheyl geschehen kan / wie es vmb sie in Lehre vnd Leben eine Gelegenheyt habe. Darnach werden sie fürstehen sollen. Aber sie werden jhnen doch auch nicht wider jhren willen auffgedrungen / sondern als dann werden sie eingewiesen / wann die Kirche williget / vnnd jhr die Person gefallen lest. Dann daß bey der Gemeynen Kirchen die macht stehe / tüchtige Prediger anzunemen / vnnd vntüchtige abzuweisen / vnnd daß in alle wege ihr gebüre / Gottlose Prediger / als rechte Kirchen Diebe zu fliehen vnnd zumeiden / bezeuget Cyprianus in dem vierdten Brieffe im ersten Buch / welches wort ich hieher setzen will: Die Gemeyne soll nicht gedencken / spricht er / daß sie frey vnd entschüldigt sey / wann sie es mit einem vnrechten Prediger helt / oder in eines Obersten Predigers / der nicht mit billichkeit oder gutem Gewissen Bischoff sein kan / Vnchristlichen Bernff bewilliget. Dieweil GOtt durch den Propheten Oseam drewet vnd sagt: Ihr Opffer soll sein wie der betrübten Brot / an welchem snreyn werden alle die davon essen / damit er lehret vnd zuverstehen gibt / daß alle die jenigen gewißlich mit Sünden sich beladen / welche mit eines Gottlosen vnd vnrechten Priesters Opffer sich beflecken. Welches auch außdrücklich in 4. Buch Mosi zusehen / da Chore Dathan vnd Abiron wider Aaron sich vnterstundeu zu Opffern. Da hat Gott durch Mosen auch gebotten / daß das Volck von jhnen sich scheyden solte / damit sie nit / wann sie mit solchen bösen Buben vmbgiengen / gleicher Sünden theylhafftig würden. Weichet / spricht er / von den Hütten dieser Gottlosen Menschen / vnnd rühret nichts an was jhr ist / daß jr nicht vielleicht vmbkommet in jrgendt jhrer Sünden eine. Darumb auch die Gemeyne / so Gottes Gebott folgen will / vnd sich für Gott fürchten / von einem Lehrer der vnrichtig handelt sich sondern soll / vnd sich nicht finden lassen / bey eines solchen Kirchenraubers Opffer / dieweil sie aller ding macht hat / tüchtige Personen zuerwehlen vnd vntüchtige vnd vnrechte zuflichen. So ferne Cyprianus.
Ibidem Tit. De ordine.
Es ist nicht alleine der Gemeyne erlaubet / Sondern es erforderts auch die noth / daß sie vntüchtiger vnnd Gottloser Priester sich entschlahe / vnnd
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |