Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

Bild:
<< vorherige Seite
D. BRENTIUS IN APOLOGIA CONfessionis Wirtebergensis folio 649.

DIE zu Pfarrherrn oder Kirchendienern erwehlet werden / die verhöret man für allen dingen / So viel durch Menschlichen fleiß vnd Vrtheyl geschehen kan / wie es vmb sie in Lehre vnd Leben eine Gelegenheyt habe. Darnach werden sie fürstehen sollen. Aber sie werden jhnen doch auch nicht wider jhren willen auffgedrungen / sondern als dann werden sie eingewiesen / wann die Kirche williget / vnnd jhr die Person gefallen lest. Dann daß bey der Gemeynen Kirchen die macht stehe / tüchtige Prediger anzunemen / vnnd vntüchtige abzuweisen / vnnd daß in alle wege ihr gebüre / Gottlose Prediger / als rechte Kirchen Diebe zu fliehen vnnd zumeiden / bezeuget Cyprianus in dem vierdten Brieffe im ersten Buch / welches wort ich hieher setzen will: Die Gemeyne soll nicht gedencken / spricht er / daß sie frey vnd entschüldigt sey / wann sie es mit einem vnrechten Prediger helt / oder in eines Obersten Predigers / der nicht mit billichkeit oder gutem Gewissen Bischoff sein kan / Vnchristlichen Bernff bewilliget. Dieweil GOtt durch den Propheten Oseam drewet vnd sagt: Ihr Opffer soll sein wie der betrübten Brot / an welchem snreyn werden alle die davon essen / damit er lehret vnd zuverstehen gibt / daß alle die jenigen gewißlich mit Sünden sich beladen / welche mit eines Gottlosen vnd vnrechten Priesters Opffer sich beflecken. Welches auch außdrücklich in 4. Buch Mosi zusehen / da Chore Dathan vnd Abiron wider Aaron sich vnterstundeu zu Opffern. Da hat Gott durch Mosen auch gebotten / daß das Volck von jhnen sich scheyden solte / damit sie nit / wann sie mit solchen bösen Buben vmbgiengen / gleicher Sünden theylhafftig würden. Weichet / spricht er / von den Hütten dieser Gottlosen Menschen / vnnd rühret nichts an was jhr ist / daß jr nicht vielleicht vmbkommet in jrgendt jhrer Sünden eine. Darumb auch die Gemeyne / so Gottes Gebott folgen will / vnd sich für Gott fürchten / von einem Lehrer der vnrichtig handelt sich sondern soll / vnd sich nicht finden lassen / bey eines solchen Kirchenraubers Opffer / dieweil sie aller ding macht hat / tüchtige Personen zuerwehlen vnd vntüchtige vnd vnrechte zuflichen. So ferne Cyprianus.

Ibidem Tit. De ordine.

Es ist nicht alleine der Gemeyne erlaubet / Sondern es erforderts auch die noth / daß sie vntüchtiger vnnd Gottloser Priester sich entschlahe / vnnd

D. BRENTIUS IN APOLOGIA CONfessionis Wirtebergensis folio 649.

DIE zu Pfarrherrn oder Kirchendienern erwehlet werden / die verhöret man für allen dingen / So viel durch Menschlichen fleiß vñ Vrtheyl geschehen kan / wie es vmb sie in Lehre vnd Leben eine Gelegenheyt habe. Darnach werden sie fürstehen sollen. Aber sie werden jhnen doch auch nicht wider jhren willen auffgedrungen / sondern als dann werden sie eingewiesen / wann die Kirche williget / vnnd jhr die Person gefallen lest. Dann daß bey der Gemeynen Kirchen die macht stehe / tüchtige Prediger anzunemen / vnnd vntüchtige abzuweisen / vnnd daß in alle wege ihr gebüre / Gottlose Prediger / als rechte Kirchen Diebe zu fliehen vnnd zumeiden / bezeuget Cyprianus in dem vierdten Brieffe im ersten Buch / welches wort ich hieher setzen will: Die Gemeyne soll nicht gedencken / spricht er / daß sie frey vnd entschüldigt sey / wann sie es mit einem vnrechten Prediger helt / oder in eines Obersten Predigers / der nicht mit billichkeit oder gutem Gewissen Bischoff sein kan / Vnchristlichen Bernff bewilliget. Dieweil GOtt durch den Propheten Oseam drewet vnd sagt: Ihr Opffer soll sein wie der betrübten Brot / an welchem snreyn werden alle die davon essen / damit er lehret vnd zuverstehen gibt / daß alle die jenigen gewißlich mit Sünden sich beladen / welche mit eines Gottlosen vnd vnrechten Priesters Opffer sich beflecken. Welches auch außdrücklich in 4. Buch Mosi zusehen / da Chore Dathan vnd Abiron wider Aaron sich vnterstundeu zu Opffern. Da hat Gott durch Mosen auch gebotten / daß das Volck von jhnen sich scheyden solte / damit sie nit / wann sie mit solchen bösen Buben vmbgiengen / gleicher Sünden theylhafftig würden. Weichet / spricht er / von den Hütten dieser Gottlosen Menschen / vnnd rühret nichts an was jhr ist / daß jr nicht vielleicht vmbkommet in jrgendt jhrer Sünden eine. Darumb auch die Gemeyne / so Gottes Gebott folgen will / vnd sich für Gott fürchten / von einem Lehrer der vnrichtig handelt sich sondern soll / vnd sich nicht finden lassen / bey eines solchen Kirchenraubers Opffer / dieweil sie aller ding macht hat / tüchtige Personen zuerwehlen vnd vntüchtige vnd vnrechte zuflichen. So ferne Cyprianus.

Ibidem Tit. De ordine.

Es ist nicht alleine der Gemeyne erlaubet / Sondern es erforderts auch die noth / daß sie vntüchtiger vnnd Gottloser Priester sich entschlahe / vnnd

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0024" n="24"/>
      </div>
      <div>
        <head>D. BRENTIUS IN APOLOGIA CONfessionis Wirtebergensis folio 649.<lb/></head>
        <p>DIE zu Pfarrherrn oder Kirchendienern erwehlet werden / die verhöret man für                      allen dingen / So viel durch Menschlichen fleiß vn&#x0303; Vrtheyl                      geschehen kan / wie es vmb sie in Lehre vnd Leben eine Gelegenheyt habe. Darnach                      werden sie fürstehen sollen. Aber sie werden jhnen doch auch nicht wider jhren                      willen auffgedrungen / sondern als dann werden sie eingewiesen / wann die Kirche                      williget / vnnd jhr die Person gefallen lest. Dann daß bey der Gemeynen Kirchen                      die macht stehe / tüchtige Prediger anzunemen / vnnd vntüchtige abzuweisen /                      vnnd daß in alle wege ihr gebüre / Gottlose Prediger / als rechte Kirchen Diebe                      zu fliehen vnnd zumeiden / bezeuget Cyprianus in dem vierdten Brieffe im ersten                      Buch / welches wort ich hieher setzen will: Die Gemeyne soll nicht gedencken /                      spricht er / daß sie frey vnd entschüldigt sey / wann sie es mit einem vnrechten                      Prediger helt / oder in eines Obersten Predigers / der nicht mit billichkeit                      oder gutem Gewissen Bischoff sein kan / Vnchristlichen Bernff bewilliget.                      Dieweil GOtt durch den Propheten Oseam drewet vnd sagt: Ihr Opffer soll sein wie                      der betrübten Brot / an welchem snreyn werden alle die davon essen / damit er                      lehret vnd zuverstehen gibt / daß alle die jenigen gewißlich mit Sünden sich                      beladen / welche mit eines Gottlosen vnd vnrechten Priesters Opffer sich                      beflecken. Welches auch außdrücklich in 4. Buch Mosi zusehen / da Chore Dathan                      vnd Abiron wider Aaron sich vnterstundeu zu Opffern. Da hat Gott durch Mosen                      auch gebotten / daß das Volck von jhnen sich scheyden solte / damit sie nit /                      wann sie mit solchen bösen Buben vmbgiengen / gleicher Sünden theylhafftig                      würden. Weichet / spricht er / von den Hütten dieser Gottlosen Menschen / vnnd                      rühret nichts an was jhr ist / daß jr nicht vielleicht vmbkommet in jrgendt                      jhrer Sünden eine. Darumb auch die Gemeyne / so Gottes Gebott folgen will / vnd                      sich für Gott fürchten / von einem Lehrer der vnrichtig handelt sich sondern                      soll / vnd sich nicht finden lassen / bey eines solchen Kirchenraubers Opffer /                      dieweil sie aller ding macht hat / tüchtige Personen zuerwehlen vnd vntüchtige                      vnd vnrechte zuflichen. So ferne Cyprianus.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Ibidem Tit. De ordine.<lb/></head>
        <p>Es ist nicht alleine der Gemeyne erlaubet / Sondern es erforderts auch die noth /                      daß sie vntüchtiger vnnd Gottloser Priester sich entschlahe / vnnd
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[24/0024] D. BRENTIUS IN APOLOGIA CONfessionis Wirtebergensis folio 649. DIE zu Pfarrherrn oder Kirchendienern erwehlet werden / die verhöret man für allen dingen / So viel durch Menschlichen fleiß vñ Vrtheyl geschehen kan / wie es vmb sie in Lehre vnd Leben eine Gelegenheyt habe. Darnach werden sie fürstehen sollen. Aber sie werden jhnen doch auch nicht wider jhren willen auffgedrungen / sondern als dann werden sie eingewiesen / wann die Kirche williget / vnnd jhr die Person gefallen lest. Dann daß bey der Gemeynen Kirchen die macht stehe / tüchtige Prediger anzunemen / vnnd vntüchtige abzuweisen / vnnd daß in alle wege ihr gebüre / Gottlose Prediger / als rechte Kirchen Diebe zu fliehen vnnd zumeiden / bezeuget Cyprianus in dem vierdten Brieffe im ersten Buch / welches wort ich hieher setzen will: Die Gemeyne soll nicht gedencken / spricht er / daß sie frey vnd entschüldigt sey / wann sie es mit einem vnrechten Prediger helt / oder in eines Obersten Predigers / der nicht mit billichkeit oder gutem Gewissen Bischoff sein kan / Vnchristlichen Bernff bewilliget. Dieweil GOtt durch den Propheten Oseam drewet vnd sagt: Ihr Opffer soll sein wie der betrübten Brot / an welchem snreyn werden alle die davon essen / damit er lehret vnd zuverstehen gibt / daß alle die jenigen gewißlich mit Sünden sich beladen / welche mit eines Gottlosen vnd vnrechten Priesters Opffer sich beflecken. Welches auch außdrücklich in 4. Buch Mosi zusehen / da Chore Dathan vnd Abiron wider Aaron sich vnterstundeu zu Opffern. Da hat Gott durch Mosen auch gebotten / daß das Volck von jhnen sich scheyden solte / damit sie nit / wann sie mit solchen bösen Buben vmbgiengen / gleicher Sünden theylhafftig würden. Weichet / spricht er / von den Hütten dieser Gottlosen Menschen / vnnd rühret nichts an was jhr ist / daß jr nicht vielleicht vmbkommet in jrgendt jhrer Sünden eine. Darumb auch die Gemeyne / so Gottes Gebott folgen will / vnd sich für Gott fürchten / von einem Lehrer der vnrichtig handelt sich sondern soll / vnd sich nicht finden lassen / bey eines solchen Kirchenraubers Opffer / dieweil sie aller ding macht hat / tüchtige Personen zuerwehlen vnd vntüchtige vnd vnrechte zuflichen. So ferne Cyprianus. Ibidem Tit. De ordine. Es ist nicht alleine der Gemeyne erlaubet / Sondern es erforderts auch die noth / daß sie vntüchtiger vnnd Gottloser Priester sich entschlahe / vnnd

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/24
Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/24>, abgerufen am 30.12.2024.