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Kriegs-Staats Particulariteten. [s. l.], [27. 4. 1673].

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nommen werden/ und was für effect es haben möchte. So haben wir auch den
an dem Kön. Frantzös. Hof sich befindenden Kön. Schwedischen Extraordi-
nari Ambassadeurs
ersuchet/ unsere intention bestmöglichst zu secundiren;
und gelanget auch an E. Kays. May. unser allerunterthänigste Bitte/ sie geru-
hen allergnädigst/ sich unser hierinnen durch solche Mittel und Weeg/ welche
sie der Sach am vorträglichsten zu seyn ermessen werden/ kräfftigst anzunehmen/
und absonderlich dieses allergnädigst zu vermitteln/ daß doch die bey dem Reich
zu Regenspurg schon vorlängsten geschlossene remonstration an den Königl.
Frantzösischen Herrn Plenipotentiarium dermaleinst ohne fernere Zeit Ver-
lust werckstellig möge gemacht werden. Welche hohe Kayserl. Gnad werden
wir mit allerunterthänigster devotion zu demeriren uns beständigst angelegen
seyn lassen/ und bey allen Begebenheiten uns erweisen/ als E. Kayserl. May.
allerunterthänigste
Philipp Jacob Wormser/ der Meister und der Raht der Stadt Straßburg.

Ihrer Mayestät Antwort war folgende.

Leopold/ etc.
EHrsame Liebe Getreue. Uns ist aus euren gehorsamen Bericht-Schreiben
sambt der darzu gehörigen Beylage in unterthänigkeit referirt worden/ aus
was Ursachen ihr verlanget/ daß wir uns euer großgünstig annehmen/ insonder-
heit aber die Verfügung thun wolten/ damit die schon längst zu Regenspurg ge-
schlossene Remonstration an den Königl. Frantzösischen Plenipotentiarium
Gravell
dermaleins werckstellig gemacht werden möge. Allermassen nun solche
bereits den 8. Martij durch das ChurMainzische Reichs-Directorium im
Namen des Reichs gegen gedachten Gravell vorgenommen worden/ und der-
selbe sich erkläret/ daß er die ihm beschehene Anzeige seinem Herrn des Königs
in Franckreich Liebd. treulich hinterbringen wolle/ man auch (laut dessen Con-testation) annoch erbietig seye/ den dißfalls erlittenen Schaden zu ergäntzen/
als werdet ihr nicht unrecht thun/ wann ihr vorernannten ChurMainzisches
Reichs-Directorium noch ferner dahin zu vermögen euch bearbeitet/ daß dassel-
be ferner mit cooperiren wolle/ damit die Königl. Resolution fürdersamst
würcklich erfolgen möge. Dieweil ihr auch in vorangeregten eurem Schreiben
die Erwehnung gethan/ daß ihr an hochged. Königl. Liebd. ein und anderwerts
Schreiben abgehen lassen/ uns aber davon keine Abschrifft mit eingeschickt habt/
so wollen wir deren soviel/ als was darauf etwa für eine Antwort erfolgen mö-
ge/ zu unserer Nachricht mit dem ehisten gewärtig seyn/ und habe unterdessen
nicht ermangelt/ unsere gevollmächtigten Kayserl. Commissariis beym Reichs-
tag gnädigst mitzugeben/ eure Intentiones auch ihres Orts nachdrücklich zu

secun-

nommen werden/ und was für effect es haben möchte. So haben wir auch den
an dem Kön. Frantzös. Hof sich befindenden Kön. Schwedischen Extraordi-
nari Ambassadeurs
ersuchet/ unsere intention bestmöglichst zu secundiren;
und gelanget auch an E. Kays. May. unser allerunterthänigste Bitte/ sie geru-
hen allergnädigst/ sich unser hierinnen durch solche Mittel und Weeg/ welche
sie der Sach am vorträglichsten zu seyn ermessen werden/ kräfftigst anzunehmẽ/
und absonderlich dieses allergnädigst zu vermitteln/ daß doch die bey dem Reich
zu Regenspurg schon vorlängsten geschlossene remonstration an den Königl.
Frantzösischen Herrn Plenipotentiarium dermaleinst ohne fernere Zeit Ver-
lust werckstellig möge gemacht werden. Welche hohe Kayserl. Gnad werden
wir mit allerunterthänigster devotion zu demeriren uns beständigst angelegen
seyn lassen/ und bey allen Begebenheiten uns erweisen/ als E. Kayserl. May.
allerunterthänigste
Philipp Jacob Wormser/ der Meister und der Raht der Stadt Straßburg.

Ihrer Mayestät Antwort war folgende.

Leopold/ ꝛc.
EHrsame Liebe Getreue. Uns ist aus euren gehorsamen Bericht-Schreiben
sambt der darzu gehörigen Beylage in unterthänigkeit referirt worden/ aus
was Ursachen ihr verlanget/ daß wir uns euer großgünstig annehmen/ insonder-
heit aber die Verfügung thun wolten/ damit die schon längst zu Regenspurg ge-
schlossene Remonstration an den Königl. Frantzösischen Plenipotentiarium
Gravell
dermaleins werckstellig gemacht werden möge. Allermassen nun solche
bereits den 8. Martij durch das ChurMainzische Reichs-Directorium im
Namen des Reichs gegen gedachten Gravell vorgenommen worden/ und der-
selbe sich erkläret/ daß er die ihm beschehene Anzeige seinem Herrn des Königs
in Franckreich Liebd. treulich hinterbringen wolle/ man auch (laut dessen Con-testation) annoch erbietig seye/ den dißfalls erlittenen Schaden zu ergäntzen/
als werdet ihr nicht unrecht thun/ wann ihr vorernannten ChurMainzisches
Reichs-Directorium noch ferner dahin zu vermögen euch bearbeitet/ daß dassel-
be ferner mit cooperiren wolle/ damit die Königl. Resolution fürdersamst
würcklich erfolgen möge. Dieweil ihr auch in vorangeregten eurem Schreiben
die Erwehnung gethan/ daß ihr an hochged. Königl. Liebd. ein und anderwerts
Schreiben abgehen lassen/ uns aber davon keine Abschrifft mit eingeschickt habt/
so wollen wir deren soviel/ als was darauf etwa für eine Antwort erfolgen mö-
ge/ zu unserer Nachricht mit dem ehisten gewärtig seyn/ und habe unterdessen
nicht ermangelt/ unsere gevollmächtigten Kayserl. Commissariis beym Reichs-
tag gnädigst mitzugeben/ eure Intentiones auch ihres Orts nachdrücklich zu

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Michel Lefèvre, Centre de Recherches et d'Etudes Germaniques, Université Paul Valéry Montpellier 3: Bereitstellung der Texttranskription. (2019-11-14T12:15:08Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2019-11-14T12:15:08Z)

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Zitationshilfe: Kriegs-Staats Particulariteten. [s. l.], [27. 4. 1673], S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_particulariteten0000_1673/3>, abgerufen am 21.12.2024.