[N. N.]: Rümpfer Ordnung. In: Palamedes Redivivus. Leipzig, 1678, S. 165–182.Ordnung. Jm Ausgeben soll keiner das un- Der zwölffte Artikul. Die Kaufkarte soll allezeit creutz- Der 13. Artikul. Wer sich einmal des kauffens be- Der 14. Artikul. So einer die erste Kauffkart Der 15. Artikul. Es soll keiner vor der Hand auff- Der 16. Artikul. Wann H iij
Ordnung. Jm Ausgeben ſoll keiner das un- Der zwoͤlffte Artikul. Die Kaufkarte ſoll allezeit creutz- Der 13. Artikul. Wer ſich einmal des kauffens be- Der 14. Artikul. So einer die erſte Kauffkart Der 15. Artikul. Es ſoll keiner vor der Hand auff- Der 16. Artikul. Wann H iij
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Ordnung.
Jm Ausgeben ſoll keiner das un-
terſte Blat ſehen/ bey Straffe/ ſo der Compagnie beliebig.
Der zwoͤlffte Artikul.
Die Kaufkarte ſoll allezeit creutz-
weiß auffeinander gelegt werden.
Der 13. Artikul.
Wer ſich einmal des kauffens be-
giebet/ ſoll nicht mehr darzu gelaſſen
werden/ und ſo er gekauffet/ muß er
einen Spieler abgeben.
Der 14. Artikul.
So einer die erſte Kauffkart
kauffet/ und die andere wieder an
ihm koͤmmet/ ſoll ihm ſolches umb
gedoppelten Stam zu kauffen frey
ſtehen.
Der 15. Artikul.
Es ſoll keiner vor der Hand auff-
ſtoſſen/ vielweniger im Spielen dem
andern fuͤrwerffen.
Der 16. Artikul.
Wann
H iij
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