[N. N.]: Rümpfer Ordnung. In: Palamedes Redivivus. Leipzig, 1678, S. 165–182.Rümpffer Der neundte Artikul. Es muß aber nach dem alten A dextris heb ab/ a sinistris por- von der rechten Hand die Kartenrige chartam, abgehoben/ und nach der Lincken ge- geben werden. Der Zehende Artickel Die Karte soll nicht ehe ausge- Der eilffte Artikul. Jm
Ruͤmpffer Der neundte Artikul. Es muß aber nach dem alten A dextris heb ab/ à ſiniſtris por- von der rechten Hand die Kartenrige chartam, abgehoben/ und nach der Lincken ge- geben werden. Der Zehende Artickel Die Karte ſoll nicht ehe ausge- Der eilffte Artikul. Jm
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Ruͤmpffer
Der neundte Artikul.
Es muß aber nach dem alten
KnittelVers:
A dextris heb ab/ à ſiniſtris por-
rige chartam,
von der rechten Hand die Karten
abgehoben/ und nach der Lincken ge-
geben werden.
Der Zehende Artickel
Die Karte ſoll nicht ehe ausge-
geben werden/ es habe denn ein ieder
zuvor Geld heraus gesucht/ und die-
ſer Ordnung verſtaͤndiget worden/
und ſoll auch ein ieder gut gangbar
Geld heraus setzen/ falſche Muͤntze
und boͤſe Geld aber wird ernſtlich
verboten/ und ſo es bey einẽ Freunde
gefunden wird/ ſoll des Spiels Com-
pagni Macht haben/ ſolche an die
Auſſwaͤrter auszuthun/ oder nach
Gelegenheit der Musicanten oder
Spielleuten zu geben.
Der eilffte Artikul.
Jm
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(2020-10-11T08:11:35Z)
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