[N. N.]: Rümpfer Ordnung. In: Palamedes Redivivus. Leipzig, 1678, S. 165–182.Rümpffer Der 35. Artikul. Einem ieden stehet frey auffzuhö- Der 36. Artikul. Und da man auffhören will/ soll Der
Ruͤmpffer Der 35. Artikul. Einem ieden ſtehet frey auffzuhoͤ- Der 36. Artikul. Und da man auffhoͤren will/ ſoll Der
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Ruͤmpffer
Der 35. Artik.
Einem ieden ſtehet frey auffzuhoͤ-
ren wenn er will/ es waͤre denn auff
eine gewiſſe Zeit zu ſpielen eine Ver-
gleichung geſchehen.
Der 36. Art.
Und da man auffhoͤren will/ ſoll
man zuvor noch etliche Spiel/ wie
man ſich derſelben vergleichen wird/
anlegen/ und das letzte allezeit einen
Ritterſpiel nennen/ damit auch rit-
terlich ausgezahlet werde/ denn da-
durch auch leicht etwas wieder zu
gewinnen oder zu verlieren iſt/ wenn
mans ſonderlich hoch ſpielt/ denn die
Spieler unterſchidner Inclination,
einer ſpielt es gern hoch/ der ander
zur Kurtzweil und Zeitvertreib/ man
kan ein Auge einen Groſchen gelten
laſſen/ auch das Aug 1. Pfennig/
oder 2. Augen 1. Pfennig/ wiewohl
es das gemeineſte/ 4. einen Pfennig/
denn das iſt Buͤrgerlich.
Der
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(2020-10-11T08:11:35Z)
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