[N. N.]: Rümpfer Ordnung. In: Palamedes Redivivus. Leipzig, 1678, S. 165–182.Ordnung. Der 24. Artikul. Wären aber uffn Fall keine Gei- Der 25. Artikul. Nach ausgezehltem Matsch soll Der 26. Artikul. Und H v
Ordnung. Der 24. Artikul. Waͤren aber uffn Fall keine Gei- Der 25. Artikul. Nach ausgezehltem Matſch ſoll Der 26. Artikul. Und H v
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Ordnung.
Der 24. Artikul.
Waͤren aber uffn Fall keine Gei-
ger oder Stadtpfeiffer vorhanden/
ſo thuts ein Hackebret/ Mauldrom-
mel/ oder ſonſt ein annehmlich Run-
da oder klopffen eben ſo wohl/ damit
der Matsch nicht verschwiegen blei-
bet/ und der Brauch erhalten werde.
Der 25. Artikul.
Nach ausgezehltem Matſch ſoll
der Beſchaͤdigte auff eine Banck ſtei-
gen/ dem Widerſacher ſeine rechte
Hand bieten/ und ihm von Grund
ſeines Hertzens (wie ein Bauer in
Thurn ſteiget) ein Glaß mit Bier
oder Wein ſtehend zutrincken/ auch
einer dem andern verzeyhen und ver-
geben/ der jenige/ ſo den Beleidigten
gematscht/ muß die Karte nicht eher
geben/ es iſt ihm dann zuvor der
Matsch bezahlt/ ſonſt gehet es ver-
lohren.
Der 26. Artikul.
Und
H v
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(2020-10-11T08:11:35Z)
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