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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Ein ander Exhortation.

WEine allerliebsten / Vns wird stets durch die Predigt des Euangelij Christi fürgehalten / das wir von vns selbst vnwissen / arme Sünder / vnd verloren sein / vnd dieweil wir nicht mehr von vns selbst sein / denn Fleisch vnd Blut / derwegen wir vns auch / mit vnserm verstande vnd vermögen / nicht können los machen / aus dem strengen Gericht Gottes / vnd von der gewalt des Teuffels / darein wir gefallen sind / durch die vbertrettung der Gebot / vnd des willens Gottes / So hat Gott vnser vnvermögen bas erkandt denn wir / vnd hat vor vns gegeben / als ein gnediger Vater / seinen eingebornen Son / Ihesum Christum / das wir durch sein Euangelium erleuchtet / vnd durch seinen Todt erlöset worden / von vnsern Sünden / vnd durch jn Kinder Gottes worden / ewig selig / so wir das gleubten / Solchs lest er vns stets predigen / Wer das gleubet / der hat gewis das ewige Leben. Auff solchen Glauben / vnd zu solcher seligkeit werden wir auch getaufft / da sollen wir stets in bleiben / so bleiben wir in Christo / vnd Christus in

Ein ander Exhortation.

WEine allerliebsten / Vns wird stets durch die Predigt des Euangelij Christi fürgehalten / das wir von vns selbst vnwissen / arme Sünder / vnd verloren sein / vnd dieweil wir nicht mehr von vns selbst sein / denn Fleisch vnd Blut / derwegen wir vns auch / mit vnserm verstande vnd vermögen / nicht können los machen / aus dem strengen Gericht Gottes / vnd von der gewalt des Teuffels / darein wir gefallen sind / durch die vbertrettung der Gebot / vnd des willens Gottes / So hat Gott vnser vnvermögen bas erkandt denn wir / vnd hat vor vns gegeben / als ein gnediger Vater / seinen eingebornen Son / Ihesum Christum / das wir durch sein Euangelium erleuchtet / vnd durch seinen Todt erlöset worden / von vnsern Sünden / vnd durch jn Kinder Gottes worden / ewig selig / so wir das gleubten / Solchs lest er vns stets predigen / Wer das gleubet / der hat gewis das ewige Leben. Auff solchen Glauben / vnd zu solcher seligkeit werden wir auch getaufft / da sollen wir stets in bleiben / so bleiben wir in Christo / vnd Christus in

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[0068] Ein ander Exhortation. WEine allerliebsten / Vns wird stets durch die Predigt des Euangelij Christi fürgehalten / das wir von vns selbst vnwissen / arme Sünder / vnd verloren sein / vnd dieweil wir nicht mehr von vns selbst sein / denn Fleisch vnd Blut / derwegen wir vns auch / mit vnserm verstande vnd vermögen / nicht können los machen / aus dem strengen Gericht Gottes / vnd von der gewalt des Teuffels / darein wir gefallen sind / durch die vbertrettung der Gebot / vnd des willens Gottes / So hat Gott vnser vnvermögen bas erkandt denn wir / vnd hat vor vns gegeben / als ein gnediger Vater / seinen eingebornen Son / Ihesum Christum / das wir durch sein Euangelium erleuchtet / vnd durch seinen Todt erlöset worden / von vnsern Sünden / vnd durch jn Kinder Gottes worden / ewig selig / so wir das gleubten / Solchs lest er vns stets predigen / Wer das gleubet / der hat gewis das ewige Leben. Auff solchen Glauben / vnd zu solcher seligkeit werden wir auch getaufft / da sollen wir stets in bleiben / so bleiben wir in Christo / vnd Christus in

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/68>, abgerufen am 21.11.2024.