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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Darnach sol ein Pastor den Breutigam vnd die Braut namhafftig / nachmals auffbieten / auff folgende vnd dergleichen weise.

ES sein allhie gegenwertig N. vnd N. welche sich in den Ehelichen stand / nach Göttlichem willen zu begeben / bedacht sein / auch derwegen nach gebrauch dieser Kirchen offentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nochmals zum vberflus auffgeboten haben / Ob jemand were / der einrede hette / vnd gute vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe / nicht möchte vor sich gehen / das der bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals / Taceat paulisper, postea pergat.

Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht verhanden / der einige einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jtzt genanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollenzogen wird / sol sich kein Mensch vnterstehen zuuerandern.

Darnach sol ein Pastor den Breutigam vnd die Braut namhafftig / nachmals auffbieten / auff folgende vnd dergleichen weise.

ES sein allhie gegenwertig N. vnd N. welche sich in den Ehelichen stand / nach Göttlichem willen zu begeben / bedacht sein / auch derwegen nach gebrauch dieser Kirchen offentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nochmals zum vberflus auffgeboten haben / Ob jemand were / der einrede hette / vnd gute vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe / nicht möchte vor sich gehen / das der bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals / Taceat paulisper, postea pergat.

Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht verhanden / der einige einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jtzt genanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollenzogẽ wird / sol sich kein Mensch vnterstehen zuuerandern.

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[0145] Darnach sol ein Pastor den Breutigam vnd die Braut namhafftig / nachmals auffbieten / auff folgende vnd dergleichen weise. ES sein allhie gegenwertig N. vnd N. welche sich in den Ehelichen stand / nach Göttlichem willen zu begeben / bedacht sein / auch derwegen nach gebrauch dieser Kirchen offentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nochmals zum vberflus auffgeboten haben / Ob jemand were / der einrede hette / vnd gute vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe / nicht möchte vor sich gehen / das der bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals / Taceat paulisper, postea pergat. Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht verhanden / der einige einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jtzt genanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollenzogẽ wird / sol sich kein Mensch vnterstehen zuuerandern.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/145>, abgerufen am 21.11.2024.