[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.vnd die darauff erfolgete Apologia / wie dieselbigen im Jahr des HERRN 1530. auff dem Reichstage zu Augspurg von dem Euangelischen Stenden Röm. Key. Maj. vberantwortet / vnd im folgenden 1531. Jahr in öffentlichen Druck publicirt sind. Auch auff die Schmalkaldische Artickeln / so Anno 37. von D. Martino Luthero gestellet / vnd von den fürnemsten Theologis approbirt / gebillichet vnd vnterschrieben worden seyn / Vnd alßdenn auch auff den grossen vnd kleinen Catechismum Lutheri. Welche Schrifften durch gemeinen einhelligen Conseus der Reformierten Kirchen angenommen sind / wie ein Symbolum, Corpus oder Summa der Lehre / welche aus vnd nach Gottes Wort von dem Papistischen grewel vnd andern verworffenen Secten vnd vnflat durch den getrewen Dienst des Mannes Gottes D. Luthers seliger / geleutert vnd gereiniget ist. I. Von Persönlicher Vereinigung der wahren Göttlichen vnd wahren Menschlichen Natur in der einigen Person Christi / Vnd wie man von seiner Person / von beyden Naturen / vnd von den Eigenschafften beyder Naturen / in der Kirchen Gottes gewönliche / Gottselige / vnd in der heiligen Göttlichen Schrifft gegründte Reden führen sol. BElangende die Heuptlehre von Gott / sind in vnser Kirchen / aus verleihung Göttlicher Gnaden / keine zwiespalt bißher fürgefallen / Derhalben wir die wahre allgemeine Lehre von dem einigen / ewigen / vnzertrenlichen / Göttlichen Wesen / vnd den Dreyen Göttlichen / vnterschiedenen / selbstendigen Personen in der einigen Gottheit (so Vrbanus Rhegius seliger die Drey Einigkeit / vnd wir gewönlichem Gebrauch nach die heilige Dreyfaltigkeit nennen) in rechtem Verstande / mit gebreuchlichen / vnd der heiligen Schrifft gemessen worten / aus Gottes Wort / vnd aus den alten bewehrten Symbolen herrhürend / wieder alle alte vnd newe Ketzereyen rein behalten / vnd hiemit also wiederholet haben wollen. vnd die darauff erfolgete Apologia / wie dieselbigen im Jahr des HERRN 1530. auff dem Reichstage zu Augspurg von dem Euangelischen Stenden Röm. Key. Maj. vberantwortet / vnd im folgenden 1531. Jahr in öffentlichen Druck publicirt sind. Auch auff die Schmalkaldische Artickeln / so Anno 37. von D. Martino Luthero gestellet / vnd von den fürnemsten Theologis approbirt / gebillichet vnd vnterschrieben worden seyn / Vnd alßdenn auch auff den grossen vnd kleinen Catechismum Lutheri. Welche Schrifften durch gemeinen einhelligen Conseus der Reformierten Kirchen angenommen sind / wie ein Symbolum, Corpus oder Summa der Lehre / welche aus vnd nach Gottes Wort von dem Papistischen grewel vnd andern verworffenen Secten vnd vnflat durch den getrewen Dienst des Mannes Gottes D. Luthers seliger / geleutert vnd gereiniget ist. I. Von Persönlicher Vereinigung der wahren Göttlichen vnd wahren Menschlichen Natur in der einigen Person Christi / Vnd wie man von seiner Person / von beyden Naturen / vnd von den Eigenschafften beyder Naturen / in der Kirchen Gottes gewönliche / Gottselige / vnd in der heiligen Göttlichen Schrifft gegründte Reden führen sol. BElangende die Heuptlehre von Gott / sind in vnser Kirchen / aus verleihung Göttlicher Gnaden / keine zwiespalt bißher fürgefallen / Derhalben wir die wahre allgemeine Lehre von dem einigen / ewigen / vnzertrenlichen / Göttlichen Wesen / vnd den Dreyen Göttlichen / vnterschiedenen / selbstendigen Personen in der einigen Gottheit (so Vrbanus Rhegius seliger die Drey Einigkeit / vnd wir gewönlichem Gebrauch nach die heilige Dreyfaltigkeit nennen) in rechtem Verstande / mit gebreuchlichen / vnd der heiligen Schrifft gemessen worten / aus Gottes Wort / vnd aus den alten bewehrten Symbolen herrhürend / wieder alle alte vnd newe Ketzereyen rein behalten / vnd hiemit also wiederholet haben wollen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0716" n="48"/> vnd die darauff erfolgete Apologia / wie dieselbigen im Jahr des HERRN 1530. auff dem Reichstage zu Augspurg von dem Euangelischen Stenden Röm. Key. Maj. vberantwortet / vnd im folgenden 1531. 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vnd die darauff erfolgete Apologia / wie dieselbigen im Jahr des HERRN 1530. auff dem Reichstage zu Augspurg von dem Euangelischen Stenden Röm. Key. Maj. vberantwortet / vnd im folgenden 1531. Jahr in öffentlichen Druck publicirt sind.
Auch auff die Schmalkaldische Artickeln / so Anno 37. von D. Martino Luthero gestellet / vnd von den fürnemsten Theologis approbirt / gebillichet vnd vnterschrieben worden seyn / Vnd alßdenn auch auff den grossen vnd kleinen Catechismum Lutheri. Welche Schrifften durch gemeinen einhelligen Conseus der Reformierten Kirchen angenommen sind / wie ein Symbolum, Corpus oder Summa der Lehre / welche aus vnd nach Gottes Wort von dem Papistischen grewel vnd andern verworffenen Secten vnd vnflat durch den getrewen Dienst des Mannes Gottes D. Luthers seliger / geleutert vnd gereiniget ist.
I. Von Persönlicher Vereinigung der wahren Göttlichen vnd wahren Menschlichen Natur in der einigen Person Christi / Vnd wie man von seiner Person / von beyden Naturen / vnd von den Eigenschafften beyder Naturen / in der Kirchen Gottes gewönliche / Gottselige / vnd in der heiligen Göttlichen Schrifft gegründte Reden führen sol.
BElangende die Heuptlehre von Gott / sind in vnser Kirchen / aus verleihung Göttlicher Gnaden / keine zwiespalt bißher fürgefallen / Derhalben wir die wahre allgemeine Lehre von dem einigen / ewigen / vnzertrenlichen / Göttlichen Wesen / vnd den Dreyen Göttlichen / vnterschiedenen / selbstendigen Personen in der einigen Gottheit (so Vrbanus Rhegius seliger die Drey Einigkeit / vnd wir gewönlichem Gebrauch nach die heilige Dreyfaltigkeit nennen) in rechtem Verstande / mit gebreuchlichen / vnd der heiligen Schrifft gemessen worten / aus Gottes Wort / vnd aus den alten bewehrten Symbolen herrhürend / wieder alle alte vnd newe Ketzereyen rein behalten / vnd hiemit also wiederholet haben wollen.
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