Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.verwandt; Urenkel, Neffe und Onkel sind römisch im dritten Grade mit dem Erblasser verwandt, nach deutscher Berechnung kommen sie nie auf gleicher Linie zusammen, vielmehr steht der Urenkel im dritten Gliede der eigenen Parentel des Erblassers u. schließt den im zweiten Gliede der väterlichen Parentel stehenden Neffen, aber dieser hinwieder den im ersten Gliede der großelterlichen Parentel befindlichen Oheim aus. Vergl. Verwandtschaft. Greith, Karl, geb. 1807 zu Rapperswyl, machte seine Studien in St. Gallen, Luzern, München und 1830 in Paris, wo er im großen Priesterseminar zu St. Sulpice die Priesterweihe empfing, wurde von da durch den Fürstbischof Karl Rudolf (s. Buol) als Subrege ns und Professor der Theologie an das Priesterseminar u. als Bibliothekar an die berühmte Stiftsbibliothek in St. Gallen berufen. Er wirkte in dieser Stellung zur Unterdrückung josephinischer Reformgelüste seitens einiger Geistlichen, verlor deßwegen nach dem Tode Karl Rudolfs (1833) und dem Siege der radicalen Partei seine Stellen und ging 1834 auf 3 Jahre nach Rom. Hier betraute ihn die Commission der brittischen Archive mit Untersuchung der Vaticana in Beziehung auf altenglische und altdeutsche Literatur und er ärntete dabei sowie durch seinen Aufenthalt in der Weltstadt überhaupt hohen Gewinn für Wissenschaft u. Leben. 1837 kehrte er zurück, wurde Pfarrer in Mörswyl und bald darauf Pfarrer und Dekan in St. Gallen; von 1837-53 war er Mitglied des Großen Rathes u. glänzte als einer der tüchtigsten Kämpfer für die kathol. Interessen des Kantons und der Schweiz; als Präsident des kathol. Erziehungsraths beseitigte er unkirchliche und frivole Elemente aus der kathol. Kantonsschule, arbeitete unausgesetzt an der Wiederherstellung des Bisthums St. Gallen u. als diese 1847 erkämpft war, wurde er zum Domdekan u. Official erhoben. 1849 stiftete er im Verein mit andern Lehrkräften einen philosoph. Lehrkurs an der kath. Kantonsschule, an welchem er selbst die engern philosoph. Fächer lehrte; die kräftig aufblühende Anstalt wurde aber 1856 durch radicale Arglist gestürzt, welche es bei der den Katholiken ungünstigen politischen Organisation des Kantons durch zudrücken vermochte, daß die kath. Kantonsschule mit der reformirten verschmolzen wurde. Außer einigen Staats- und Gelegenheitsschriften erschienen von G. "Spicilegium Vaticanum" 1838 bei Beyel in Frauenfeld; "Apologetik in Kanzel reden" 3 Bde., 1827-52 bei Hurter in Schaffhausen; Handbuch der Philosophie: "Propädeutik" Freiburg 1853, "Anthropologie" ebdsst. 1854, "Logik" ebdsst. 1857. Joerg, Jos. Edmund, geb. zu Immenstadt im Algäu 23. Dec. 1819, studierte zu Kempten und München, absolvirte das Studium der Theologie 1843; langjähriger Mitarbeiter Döllingers, seit 1852 Archivbeamter in München, seit 1851 Redaktor der histor.-polit. Blätter; schrieb: "Deutschland in der Revolutions-Periode von 1523-26" (Freiburg, Herder 1850); "Der Irwingianismus" (München, Rieger 1856) und zahlreiche Artikel im genannten Journal. Ketzertaufe, die, ein Gegenstand von Streitigkeiten, die von Tertullian angeregt sich um die Fragen drehten: ist die von Ketzern ertheilte Taufe giltig? Müssen Ketzer, ehe und bevor sie wiederum in die Kirche aufgenommen werden sich wiederum taufen lassen, od. genügt das in der römischen Kirche übliche Auflegen der Hände? Tertullian, Clemens von Alexandrien u. a. verwarfen die K. u. in einem bedeutenden Theile Afrikas u. Kleinasiens kam die Sitte auf, Häretiker erst durch die Ertheilung der Taufe in die kirchliche Gemeinschaft aufzunehmen. Heftig entbrannte aber der Ketzertaufstreit, nachdem Cyprian 248 n. Chr. Bischof von Carthago geworden. Die Novatianer tauften nämlich alle zu ihnen übertretenden Katholiken von Neuem, dadurch veranlaßt fragten 18 Bischöfe in Karthago an, wie es künftig mit der Aufnahme von Häretikern zu halten sei, unter Cyprians Vorsitz und Leitung in Karthago 255 u. 256 abgehaltene Synoden entschieden sich gegen die Giltigkeit der K., Papst Stephan I. dagegen verwandt; Urenkel, Neffe und Onkel sind römisch im dritten Grade mit dem Erblasser verwandt, nach deutscher Berechnung kommen sie nie auf gleicher Linie zusammen, vielmehr steht der Urenkel im dritten Gliede der eigenen Parentel des Erblassers u. schließt den im zweiten Gliede der väterlichen Parentel stehenden Neffen, aber dieser hinwieder den im ersten Gliede der großelterlichen Parentel befindlichen Oheim aus. Vergl. Verwandtschaft. Greith, Karl, geb. 1807 zu Rapperswyl, machte seine Studien in St. Gallen, Luzern, München und 1830 in Paris, wo er im großen Priesterseminar zu St. Sulpice die Priesterweihe empfing, wurde von da durch den Fürstbischof Karl Rudolf (s. Buol) als Subrege ns und Professor der Theologie an das Priesterseminar u. als Bibliothekar an die berühmte Stiftsbibliothek in St. Gallen berufen. Er wirkte in dieser Stellung zur Unterdrückung josephinischer Reformgelüste seitens einiger Geistlichen, verlor deßwegen nach dem Tode Karl Rudolfs (1833) und dem Siege der radicalen Partei seine Stellen und ging 1834 auf 3 Jahre nach Rom. Hier betraute ihn die Commission der brittischen Archive mit Untersuchung der Vaticana in Beziehung auf altenglische und altdeutsche Literatur und er ärntete dabei sowie durch seinen Aufenthalt in der Weltstadt überhaupt hohen Gewinn für Wissenschaft u. Leben. 1837 kehrte er zurück, wurde Pfarrer in Mörswyl und bald darauf Pfarrer und Dekan in St. Gallen; von 1837–53 war er Mitglied des Großen Rathes u. glänzte als einer der tüchtigsten Kämpfer für die kathol. Interessen des Kantons und der Schweiz; als Präsident des kathol. Erziehungsraths beseitigte er unkirchliche und frivole Elemente aus der kathol. Kantonsschule, arbeitete unausgesetzt an der Wiederherstellung des Bisthums St. Gallen u. als diese 1847 erkämpft war, wurde er zum Domdekan u. Official erhoben. 1849 stiftete er im Verein mit andern Lehrkräften einen philosoph. Lehrkurs an der kath. Kantonsschule, an welchem er selbst die engern philosoph. Fächer lehrte; die kräftig aufblühende Anstalt wurde aber 1856 durch radicale Arglist gestürzt, welche es bei der den Katholiken ungünstigen politischen Organisation des Kantons durch zudrücken vermochte, daß die kath. Kantonsschule mit der reformirten verschmolzen wurde. Außer einigen Staats- und Gelegenheitsschriften erschienen von G. „Spicilegium Vaticanum“ 1838 bei Beyel in Frauenfeld; „Apologetik in Kanzel reden“ 3 Bde., 1827–52 bei Hurter in Schaffhausen; Handbuch der Philosophie: „Propädeutik“ Freiburg 1853, „Anthropologie“ ebdsst. 1854, „Logik“ ebdsst. 1857. Joerg, Jos. Edmund, geb. zu Immenstadt im Algäu 23. Dec. 1819, studierte zu Kempten und München, absolvirte das Studium der Theologie 1843; langjähriger Mitarbeiter Döllingers, seit 1852 Archivbeamter in München, seit 1851 Redaktor der histor.-polit. Blätter; schrieb: „Deutschland in der Revolutions-Periode von 1523–26“ (Freiburg, Herder 1850); „Der Irwingianismus“ (München, Rieger 1856) und zahlreiche Artikel im genannten Journal. Ketzertaufe, die, ein Gegenstand von Streitigkeiten, die von Tertullian angeregt sich um die Fragen drehten: ist die von Ketzern ertheilte Taufe giltig? Müssen Ketzer, ehe und bevor sie wiederum in die Kirche aufgenommen werden sich wiederum taufen lassen, od. genügt das in der römischen Kirche übliche Auflegen der Hände? Tertullian, Clemens von Alexandrien u. a. verwarfen die K. u. in einem bedeutenden Theile Afrikas u. Kleinasiens kam die Sitte auf, Häretiker erst durch die Ertheilung der Taufe in die kirchliche Gemeinschaft aufzunehmen. Heftig entbrannte aber der Ketzertaufstreit, nachdem Cyprian 248 n. Chr. Bischof von Carthago geworden. Die Novatianer tauften nämlich alle zu ihnen übertretenden Katholiken von Neuem, dadurch veranlaßt fragten 18 Bischöfe in Karthago an, wie es künftig mit der Aufnahme von Häretikern zu halten sei, unter Cyprians Vorsitz und Leitung in Karthago 255 u. 256 abgehaltene Synoden entschieden sich gegen die Giltigkeit der K., Papst Stephan I. dagegen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0809" n="808"/> verwandt; Urenkel, Neffe und Onkel sind römisch im dritten Grade mit dem Erblasser verwandt, nach deutscher Berechnung kommen sie nie auf gleicher Linie zusammen, vielmehr steht der Urenkel im dritten Gliede der eigenen Parentel des Erblassers u. schließt den im zweiten Gliede der väterlichen Parentel stehenden Neffen, aber dieser hinwieder den im ersten Gliede der großelterlichen Parentel befindlichen Oheim aus. Vergl. Verwandtschaft.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Greith</hi>, Karl, geb. 1807 zu Rapperswyl, machte seine Studien in St. Gallen, Luzern, München und 1830 in Paris, wo er im großen Priesterseminar zu St. Sulpice die Priesterweihe empfing, wurde von da durch den Fürstbischof Karl Rudolf (s. Buol) als Subrege ns und Professor der Theologie an das Priesterseminar u. als Bibliothekar an die berühmte Stiftsbibliothek in St. Gallen berufen. Er wirkte in dieser Stellung zur Unterdrückung josephinischer Reformgelüste seitens einiger Geistlichen, verlor deßwegen nach dem Tode Karl Rudolfs (1833) und dem Siege der radicalen Partei seine Stellen und ging 1834 auf 3 Jahre nach Rom. Hier betraute ihn die Commission der brittischen Archive mit Untersuchung der Vaticana in Beziehung auf altenglische und altdeutsche Literatur und er ärntete dabei sowie durch seinen Aufenthalt in der Weltstadt überhaupt hohen Gewinn für Wissenschaft u. Leben. 1837 kehrte er zurück, wurde Pfarrer in Mörswyl und bald darauf Pfarrer und Dekan in St. Gallen; von 1837–53 war er Mitglied des Großen Rathes u. glänzte als einer der tüchtigsten Kämpfer für die kathol. Interessen des Kantons und der Schweiz; als Präsident des kathol. Erziehungsraths beseitigte er unkirchliche und frivole Elemente aus der kathol. Kantonsschule, arbeitete unausgesetzt an der Wiederherstellung des Bisthums St. Gallen u. als diese 1847 erkämpft war, wurde er zum Domdekan u. Official erhoben. 1849 stiftete er im Verein mit andern Lehrkräften einen philosoph. Lehrkurs an der kath. Kantonsschule, an welchem er selbst die engern philosoph. Fächer lehrte; die kräftig aufblühende Anstalt wurde aber 1856 durch radicale Arglist gestürzt, welche es bei der den Katholiken ungünstigen politischen Organisation des Kantons durch zudrücken vermochte, daß die kath. Kantonsschule mit der reformirten verschmolzen wurde. Außer einigen Staats- und Gelegenheitsschriften erschienen von G. „<hi rendition="#i">Spicilegium Vaticanum</hi>“ 1838 bei Beyel in Frauenfeld; „Apologetik in Kanzel reden“ 3 Bde., 1827–52 bei Hurter in Schaffhausen; Handbuch der Philosophie: „Propädeutik“ Freiburg 1853, „Anthropologie“ ebdsst. 1854, „Logik“ ebdsst. 1857.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Joerg</hi>, Jos. Edmund, geb. zu Immenstadt im Algäu 23. Dec. 1819, studierte zu Kempten und München, absolvirte das Studium der Theologie 1843; langjähriger Mitarbeiter Döllingers, seit 1852 Archivbeamter in München, seit 1851 Redaktor der histor.-polit. Blätter; schrieb: „Deutschland in der Revolutions-Periode von 1523–26“ (Freiburg, Herder 1850); „Der Irwingianismus“ (München, Rieger 1856) und zahlreiche Artikel im genannten Journal.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Ketzertaufe</hi>, die, ein Gegenstand von Streitigkeiten, die von Tertullian angeregt sich um die Fragen drehten: ist die von Ketzern ertheilte Taufe giltig? Müssen Ketzer, ehe und bevor sie wiederum in die Kirche aufgenommen werden sich wiederum taufen lassen, od. genügt das in der römischen Kirche übliche Auflegen der Hände? Tertullian, Clemens von Alexandrien u. a. verwarfen die K. u. in einem bedeutenden Theile Afrikas u. Kleinasiens kam die Sitte auf, Häretiker erst durch die Ertheilung der Taufe in die kirchliche Gemeinschaft aufzunehmen. Heftig entbrannte aber der <hi rendition="#g">Ketzertaufstreit</hi>, nachdem Cyprian 248 n. Chr. Bischof von Carthago geworden. Die Novatianer tauften nämlich alle zu ihnen übertretenden Katholiken von Neuem, dadurch veranlaßt fragten 18 Bischöfe in Karthago an, wie es künftig mit der Aufnahme von Häretikern zu halten sei, unter Cyprians Vorsitz und Leitung in Karthago 255 u. 256 abgehaltene Synoden entschieden sich gegen die Giltigkeit der K., Papst Stephan I. dagegen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [808/0809]
verwandt; Urenkel, Neffe und Onkel sind römisch im dritten Grade mit dem Erblasser verwandt, nach deutscher Berechnung kommen sie nie auf gleicher Linie zusammen, vielmehr steht der Urenkel im dritten Gliede der eigenen Parentel des Erblassers u. schließt den im zweiten Gliede der väterlichen Parentel stehenden Neffen, aber dieser hinwieder den im ersten Gliede der großelterlichen Parentel befindlichen Oheim aus. Vergl. Verwandtschaft.
Greith, Karl, geb. 1807 zu Rapperswyl, machte seine Studien in St. Gallen, Luzern, München und 1830 in Paris, wo er im großen Priesterseminar zu St. Sulpice die Priesterweihe empfing, wurde von da durch den Fürstbischof Karl Rudolf (s. Buol) als Subrege ns und Professor der Theologie an das Priesterseminar u. als Bibliothekar an die berühmte Stiftsbibliothek in St. Gallen berufen. Er wirkte in dieser Stellung zur Unterdrückung josephinischer Reformgelüste seitens einiger Geistlichen, verlor deßwegen nach dem Tode Karl Rudolfs (1833) und dem Siege der radicalen Partei seine Stellen und ging 1834 auf 3 Jahre nach Rom. Hier betraute ihn die Commission der brittischen Archive mit Untersuchung der Vaticana in Beziehung auf altenglische und altdeutsche Literatur und er ärntete dabei sowie durch seinen Aufenthalt in der Weltstadt überhaupt hohen Gewinn für Wissenschaft u. Leben. 1837 kehrte er zurück, wurde Pfarrer in Mörswyl und bald darauf Pfarrer und Dekan in St. Gallen; von 1837–53 war er Mitglied des Großen Rathes u. glänzte als einer der tüchtigsten Kämpfer für die kathol. Interessen des Kantons und der Schweiz; als Präsident des kathol. Erziehungsraths beseitigte er unkirchliche und frivole Elemente aus der kathol. Kantonsschule, arbeitete unausgesetzt an der Wiederherstellung des Bisthums St. Gallen u. als diese 1847 erkämpft war, wurde er zum Domdekan u. Official erhoben. 1849 stiftete er im Verein mit andern Lehrkräften einen philosoph. Lehrkurs an der kath. Kantonsschule, an welchem er selbst die engern philosoph. Fächer lehrte; die kräftig aufblühende Anstalt wurde aber 1856 durch radicale Arglist gestürzt, welche es bei der den Katholiken ungünstigen politischen Organisation des Kantons durch zudrücken vermochte, daß die kath. Kantonsschule mit der reformirten verschmolzen wurde. Außer einigen Staats- und Gelegenheitsschriften erschienen von G. „Spicilegium Vaticanum“ 1838 bei Beyel in Frauenfeld; „Apologetik in Kanzel reden“ 3 Bde., 1827–52 bei Hurter in Schaffhausen; Handbuch der Philosophie: „Propädeutik“ Freiburg 1853, „Anthropologie“ ebdsst. 1854, „Logik“ ebdsst. 1857.
Joerg, Jos. Edmund, geb. zu Immenstadt im Algäu 23. Dec. 1819, studierte zu Kempten und München, absolvirte das Studium der Theologie 1843; langjähriger Mitarbeiter Döllingers, seit 1852 Archivbeamter in München, seit 1851 Redaktor der histor.-polit. Blätter; schrieb: „Deutschland in der Revolutions-Periode von 1523–26“ (Freiburg, Herder 1850); „Der Irwingianismus“ (München, Rieger 1856) und zahlreiche Artikel im genannten Journal.
Ketzertaufe, die, ein Gegenstand von Streitigkeiten, die von Tertullian angeregt sich um die Fragen drehten: ist die von Ketzern ertheilte Taufe giltig? Müssen Ketzer, ehe und bevor sie wiederum in die Kirche aufgenommen werden sich wiederum taufen lassen, od. genügt das in der römischen Kirche übliche Auflegen der Hände? Tertullian, Clemens von Alexandrien u. a. verwarfen die K. u. in einem bedeutenden Theile Afrikas u. Kleinasiens kam die Sitte auf, Häretiker erst durch die Ertheilung der Taufe in die kirchliche Gemeinschaft aufzunehmen. Heftig entbrannte aber der Ketzertaufstreit, nachdem Cyprian 248 n. Chr. Bischof von Carthago geworden. Die Novatianer tauften nämlich alle zu ihnen übertretenden Katholiken von Neuem, dadurch veranlaßt fragten 18 Bischöfe in Karthago an, wie es künftig mit der Aufnahme von Häretikern zu halten sei, unter Cyprians Vorsitz und Leitung in Karthago 255 u. 256 abgehaltene Synoden entschieden sich gegen die Giltigkeit der K., Papst Stephan I. dagegen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-08-19T11:47:14Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-08-19T11:47:14Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |