Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.GEschege dem Breutgam schade darüber / der Anfenger sol den gelten / oder wo sie gleiche schuldt hetten / sollen sie auch gleichen schaden tragen. TITVLVS 23. Von vorachtunge der Stadtfeste. WEr ohne not vber des Raths feste steiget / ob er gleich sonst den Kopff nicht vorwircket hette / Er solt vmb des vbersteigens willen / mit dem Schwerte gestraffet werden. TITVLVS 24. Von Hausfriede. WER dem andern bey Tage oder bey Nachte mit fürsatz sein Haus auffstiesse / vnd darin jemands schlüge / oder gewaldt darin vbte / das sol für ein Haus friedbruch erkandt / vnd mit dem Schwerte gestraffet werden / darin auch keinen seine trunckenheit sol entschüldigen. GEschege dem Breutgam schade darüber / der Anfenger sol den gelten / oder wo sie gleiche schuldt hetten / sollen sie auch gleichen schaden tragen. TITVLVS 23. Von vorachtunge der Stadtfeste. WEr ohne not vber des Raths feste steiget / ob er gleich sonst den Kopff nicht vorwircket hette / Er solt vmb des vbersteigens willen / mit dem Schwerte gestraffet werden. TITVLVS 24. Von Hausfriede. WER dem andern bey Tage oder bey Nachte mit fürsatz sein Haus auffstiesse / vnd darin jemands schlüge / oder gewaldt darin vbte / das sol für ein Haus friedbruch erkandt / vnd mit dem Schwerte gestraffet werden / darin auch keinen seine trunckenheit sol entschüldigen. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0033" n="17"/> <p>GEschege dem Breutgam schade darüber / der Anfenger sol den gelten / oder wo sie gleiche schuldt hetten / sollen sie auch gleichen schaden tragen.</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 23.</head><lb/> </div> <div> <head>Von vorachtunge der Stadtfeste.</head><lb/> <p>WEr ohne not vber des Raths feste steiget / ob er gleich sonst den Kopff nicht vorwircket hette / Er solt vmb des vbersteigens willen / mit dem Schwerte gestraffet werden.</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 24.</head><lb/> </div> <div> <head>Von Hausfriede.</head><lb/> <p>WER dem andern bey Tage oder bey Nachte mit fürsatz sein Haus auffstiesse / vnd darin jemands schlüge / oder gewaldt darin vbte / das sol für ein Haus friedbruch erkandt / vnd mit dem Schwerte gestraffet werden / darin auch keinen seine trunckenheit sol entschüldigen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [17/0033]
GEschege dem Breutgam schade darüber / der Anfenger sol den gelten / oder wo sie gleiche schuldt hetten / sollen sie auch gleichen schaden tragen.
TITVLVS 23.
Von vorachtunge der Stadtfeste.
WEr ohne not vber des Raths feste steiget / ob er gleich sonst den Kopff nicht vorwircket hette / Er solt vmb des vbersteigens willen / mit dem Schwerte gestraffet werden.
TITVLVS 24.
Von Hausfriede.
WER dem andern bey Tage oder bey Nachte mit fürsatz sein Haus auffstiesse / vnd darin jemands schlüge / oder gewaldt darin vbte / das sol für ein Haus friedbruch erkandt / vnd mit dem Schwerte gestraffet werden / darin auch keinen seine trunckenheit sol entschüldigen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |