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Die Bayerische Presse. Nr. 230. Würzburg, 25. September 1850.

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[Spaltenumbruch] mit 8 Stimmen gegen 7 verworfen, somit auch
der Antrag selbst.

Dresden, 18. Sept. Die Fr. S.=Ztg. bringt
heute folgenden Leitartikel. "Die Civilehe ist ein
Erzeugniß der Revolution in christlichen Staaten,
und sie ist der Theil der Revolution, welcher
nicht sowohl der Kirche Abbruch thun soll, als
dem Hause und dem Staate. Sie schließt die
Nothwendigkeit der Gemeinschaft der Güter in
Bezug auf die religiöse Ueberzeugung unter den
Ehegenossen aus, obschon in eben dieser die Hei-
ligkeit der Ehe, die Zufriedenheit des Lebens,
das gegenseitige sittliche Verhältniß, die Mäßig-
keit in guten und der Trost in bösen Tagen, der
Segen der Kindererziehung bedingt ist. Die Ehe
verliert ihre Weihe in ihrem Ursprung, die reli-
giöse Erbauung im Hause und die gemeinschaft-
liche in einer Kirche. Denn sie wird nur ein
Band zur Gemeinschaft an Tisch und Bette, eine
Anweisung zur Befriedigung sinnlicher und mate-
rieller Genüsse, und sie verliert den höhern Schmelz
des Lebens und die Aussicht auf die Zukunft über
das Grab hinaus. Binden die sinnlichen Reize
und die Macht der Gewohnheit oder die Gegen-
seitigkeit der Dienste nicht mehr, so fehlt das Hei-
ligthum des Herzens im Hause. Die Civilehe
verbindet Christen, Juden, Heiden, Ungläubige
oder Freigemeindliche, so lange sie etwas haben
oder erwerben. Sie ist ein rein weltlicher Con-
trakt, der zuletzt wie eine Handelscompagnie ohne
Umstände aufgelöst werden kann. Die Civilehe
einigt möglicher Weise ganz ungleiche religiöse
Elemente und hat daher auch nicht für die Schule
einen Stützpunkt in sich. Jn der Civilehe liegt
eben daher auch ein Ruin der Kirche, als einer
Anstalt zur Gründung und Befestigung des Rei-
ches Gottes auf Erden. Sie entchristlicht sonach
den Staat und entsittlicht dadurch denselben. Die
Treue, das Fundament der Gesellschaft, verliert
durch die Civilehe ihren Ursprung, der vom Hause
ausgeht. Die Civilehe gefährdet das weibliche
Geschlecht und erleichtert die wilde Ehe und Un-
zucht. Sie ist ein Beförderungsmittel des Pro-
letariats, wiefern sie den Wechsel der Ehe und
den Ehebruch erleichtert. Sie ist sonach dem Hause,
dem Staate und der Kirche verderblich, bei uns
kein gefühltes Bedürfniß. Also keine Civilehe!"

Wien, 17. Sept. Die der hiesigen Militär-
mannschaft zur Probe hinausgegebenen Pickelhau-
ben sind wieder abgenommen worden, und es wird
die beabsichtigt gewesene Einführung derselben
gänzlich unterbleiben. Die bisherigen Czakos der
Jnfanterie erhalten in der Form einige Abände-
rungen, und statt der Kokarde und Schlinge den
k. k. Adler von Messing. Auch die in Vorschlag
gebrachten neuen Kavalleriehelme bekommen an ih-
rer Vorderseite den kaiserlichen Adler als Ver-
zierung. -- Die Uebungen der Tambours der
hiesigen Garnison mit Flageoletten werden fort-
gesetzt, da nächstens eine Probe mit dieser neuen
Militarmusik, die allgemein anspricht, vor Sr.
Majestät dem Kaiser stattfinden wird.

Jtalien.

Turin. Der vom Erzbischofe von Cagliari
erlassene Bannfluch lautet: "Jn Erwägung, daß
durch das Anlegen des Siegels und das Weg-
nehmen der Schlüssel gegen Mittag dieses Tages
an der Thüre der Contadoria der Kirche, welche
in unserer heiligen und religiösen Wohnung liegt,
die canonischen Gesetze und besonders, die Vor-
schrift des Conciliums von Trient und der päpst-
lichen Einrichtungen verletzt worden sind, in Er-
wägung, daß man sich nicht durch die Unbekannt-
schaft mit den päpstlichen Gesetzen entschuldigen
kann, da dieses nicht mehr möglich ist, seit der
Monitore am 13. Nov. 1849 in dieser Stadt
und der Diöcese veröffentlicht worden ist -- aus
diesen Beweggründen u. durch die Kraft Unserer Au-
torität erklären wir, das die Urheber, Mithelfer,
Uebereinstimmenden ec. für die Siegellegung mit
Wegnahme der Schlüssel ec., sowie auch die Exe-
cutoren mit dem Bannfluch belegt sind. Wir
[Spaltenumbruch] verbieten daher allen Beichtvätern, denselben Ab-
solution ohne unsere Erlaubniß, mit Ausnahme
in Todesfällen, zu ertheilen. Gegeben in Unserer
entheiligten Wohnung den 4. Sept. 1850. Emma-
nuel, Erzbischof."

Portugal.

Wir entnehmen einem Schreiben aus Lissa-
bon
vom 3. Sept. Folgendes: "Es ist nur noch
die Rede von einer militärischen Revolution, die
jeden Augenblick ausbrechen und deren Zweck der
Umsturz des Ministeriums und die Bildung einer
Regentschaft sein soll. Es ist unnöthig zu bemer-
ken, daß man die Königin Marie zur Abdankung
zwingen will. An allen Orten spricht man von
dieser Angelegenheit, als von einer abgemachten
Sache. Ein Journal sagt ganz offen, daß der
Herzog von Saldanha an der Spitze der Ver-
schwörung ist, und geht so weit, die Namen der
Minister der Regentschaft zu nennen. Die Revo-
lution sollte gestern den Gerüchten zufolge statt-
finden; es scheint jedoch, daß man sie verschoben
hat. Alle diese Gerüchte, vereint mit dem Elende,
das in dem Lande herrscht, haben den Handel
noch mehr zu Grunde gerichtet. Die Provinzen
befinden sich in einer schwer zu beschreibenden Auf-
regung. Die Behörden haben nicht die nöthige
Kraft, die Steuern einzutreiben, denn das Volk
ist fest entschlossen, keine zu bezahlen. Ueberall
erklärt man laut, daß man müde ist, den über-
triebenen Luxus des Grafen von Thomar zu be-
zahlen. -- Die Bank hat der Regierung eine
Anleihe von 2,160,000 Franken verweigert, wo-
durch unser Finanzminister zu dem unglücklichsten
Menschen gemacht wird. -- Die Geschäfte auf
Hypotheken werden zu 2 und2 1 / 2 % pr. Monat
gemacht. Man kann daraus auf den Zustand
des Landes schließen. Die Handelstratten erlei-
den einen Abzug von 1, 2 und 3 Prozent pr.
Monat.

Vermischte Nachrichten.

Als Nees von Esenbeck im vorigen Jahre
Socialphilosophie duce Froebelio ankündigte,
wendete sich eine große Anzahl Mütter aus Bres-
lau an den Senat der Universität und ersuchte
denselben, dafür Sorge zu tragen, daß der Ge-
fahr für das irdische und ewige Heil ihrer Söhne,
welche in solchen Vorlesungen, so wie in dem no-
torischen Lebenswandel des Nees von Esenbeck
liege, gesteuert werde; der Senat hat diese Peti-
tion dem Unterrichtsministerium übergeben. Jetzt
ist die Antwort ertheilt worden. Jn dem eben
gedruckten Lectionscatalog für das Wintersemester,
welchen das Ministerium vorher durchgesehen und
approbirt hat, ist von demselben Nees v. Esenbeck
wieder Socialphilosophie duce Froebelio ange-
kündigt!! Woher, fragen wir, die Berechtigung
zu Preßgesetzen, wie das vom 5. Juni, wenn
man duldet, daß die Lehre des Atheismus und
der Revolution ihre Stimme vom Universitäts-
Lehrstuhl her verkündet, daß von ihm aus der
Blüthe der Jugend sittliches und politisches Gift
unter der Autorität des Staates geboten wird?
Gehört das zur Lehrfreiheit, zur Freiheit der Wis-
senschaft, soll die Annahme wissenschaftlicher Form
der Freibrief für die Zügellosigkeit sein, so wollen
wir von solcher Freiheit der Wissenschaft Nichts
wissen!

Neuestes.

* Würzburg, 25. Sept. Bereits haben meh-
rere Zeitungen das Antwortschreiben, welches der
hl. Vater an das "Univers" erlassen haben sollte,
veröffentlicht. Wir werden dasselbe unsern ver-
ehrten Lesern erst dann mittheilen, wenn wir
durch offizielle Mittheilungen über dessen Richtig-
keit hiezu in Stand gesetzt sind.

Frankfurt, 23. Sept. Der Beschluß, welchen
der engere Rath in seiner vorgestrigen Sitzung
faßte, bezieht sich dem Vernehmen nach in seinen
[Spaltenumbruch] Erwägungsgründen darauf, daß nach dem Geist
der Grundgesetze des Bundes und nach der im
Jahre 1832 gegebenen authentischen Jnterpretation
der Artikel 57 und 58 der Wiener Schlußakte
den Landständen eines deutschen Bundesstaats nicht
das Recht zustehe, die zur Führung der Regierung
erforderlichen Mittel zu verweigern, ein Fall, wel-
cher gegenwärtig in Kurfürstenthum Hessen einge-
treten sei. Der Beschluß soll dahin gerichtet sein,
daßdie kurhes. Regierung aufgefordert sei, die geeigne-
ten Mittel zur Aufrechthaltung der ernstlich bedrohten
landesherrlichen Autorität im Kurfürstenthume zu
greifen und die Bundesversammlung in Kenntniß
davon zu setzen, welche Mittel sie zu diesem Zweck
anzuwenden beabsichtige, -- und daß die Bun-
desversammlung sich vorbehalte, alle zur Siche-
rung oder Wiederherstellung des gesetzlichen Zu-
standes im Kurfürstenthume Hessen erforderlichen
Maßregeln anzuordnen.

   

Wien, 21. Sept. Der Gemeinderath von
Wien überreichte dieser Tage des F.=Z.=M. Hay-
nau das Diplom als Ehrenbürger. Jn demsel-
ben wird des Attentats in London mit Entrüstung
gedacht.

Paris, 17. Sept. Einen ganz neuen und
gewiß sehr rein demokratischen Gedanken hat Emil
de Girardin entdeckt, und er verarbeitet denselben
in den sechsspaltigen Artikeln der "Presse," auf
die Gefahr hin, von der Welt für verrückt ge-
halten zu werden. Girardin sagt, kurzgefaßt:
Das Volk ist unumschränkter Souverän, so gut
wie Ludwig XIV. cs war; es ist daher ein Un-
sinn, dem Volke eine Verfassung zu geben oder
gar einen Präsidenten und eine gesetzgebende Ver-
sammlung auf bestimmte Fristen. Solche Jnsti-
tutionen sind Beschränkungen seiner Vollgewalt.
Ludwig XIV. konnte seine Minister zwei Stun-
den oder zwanzig Jahre behalten, je nachdem sie
gut oder schlecht waren; darin besteht die wahre
und absolute Souveränetät; eine andere gibt es
nicht. Also weg mit der Präsidentschaft, weg mit
der gesetzgebenden Versammlung, weg mit aller
Verfassung! Das Volk erwähle einen Minister-
rath mit einem Ministerpräsidenten; dies Colle-
gium besorge seine Geschäfte, und wenn es ihm
nicht mehr gefällt, so wähle es einen neuen. Da
habt ihr eine wahre, eine vernünftige Lösung!
Girardin ist übrigens bescheiden genug, einzuräu-
men, daß sein Vorschlag wohl schwerlich Annahme
finden werde; dazu sei derselbe "zu absolut," zu
entfernt von den alten Jrrthümern; aber er meint,
"die nächste Revolution" werde ihn verwirklichen.
-- Die arme nächste Revolution, was soll die
nicht alles thun!



Verantwortlicher Redakteur u. Verleger:
Franz v. Faber.



Frankfurter Cours.
Den 24. September 1850.
Geld.Papier.
Oesterreich Bankaktien......11621168
   "   5% Metallique....79 7 / 880 1 / 8
   "   4%   "   ....62 7 / 863 3 / 8
   "   3%   "   ....4747 1 / 2
   "   2 1 / 2 %   "   ....42 3 / 443
   "   4 1 / 2 % Bethmann...--76
   "   4%   "   ...--66 1 / 2
   "   fl. 250 Loose v. J. 1839.100 1 / 8100 5 / 8
   "   "   500   "   "   1834.156 1 / 4156 3 / 4
Preußen3 1 / 2 % St. Schuld Scheine.86 3 / 886 7 / 8
   "   Tthl. 50 Prämien Scheine.113 --
Bayern3 1 / 2 % Obligationen   ...84 1 / 4 84 3 / 4
   "   4%   "   ....89 1 / 489 3 / 4
   "   5%   "   ....100 1 / 8100 5 / 8
Württemberg3 1 / 4 % "   ....83 3 / 883 7 / 8
   "   4 1 / 2    "   ....9898 1 / 2
Baden   3 1 / 2 %   "   ....81 1 / 2 82
   "   fl. 35 Loose   ......32 1 / 4 32 1 / 2
   "   "   50   "   ......52 5 / 853 1 / 8
Nassau fl. 25 "   ...... 2626 1 / 4
Hessen Darmst. fl. 50 Loose   ...76 3 / 876 7 / 8
   "   "   "   25   "   ...28 5 / 8 28 7 / 8
Polen   fl. 300   "   ...136--
Sardinien Fcs. 36   "   ...33 1 / 433 3 / 4
[Ende Spaltensatz] Druck von Joseph Steib in Würzburg.   Hiezu das Ergänzungsblatt Nr. 77.

[Spaltenumbruch] mit 8 Stimmen gegen 7 verworfen, somit auch
der Antrag selbst.

Dresden, 18. Sept. Die Fr. S.=Ztg. bringt
heute folgenden Leitartikel. „Die Civilehe ist ein
Erzeugniß der Revolution in christlichen Staaten,
und sie ist der Theil der Revolution, welcher
nicht sowohl der Kirche Abbruch thun soll, als
dem Hause und dem Staate. Sie schließt die
Nothwendigkeit der Gemeinschaft der Güter in
Bezug auf die religiöse Ueberzeugung unter den
Ehegenossen aus, obschon in eben dieser die Hei-
ligkeit der Ehe, die Zufriedenheit des Lebens,
das gegenseitige sittliche Verhältniß, die Mäßig-
keit in guten und der Trost in bösen Tagen, der
Segen der Kindererziehung bedingt ist. Die Ehe
verliert ihre Weihe in ihrem Ursprung, die reli-
giöse Erbauung im Hause und die gemeinschaft-
liche in einer Kirche. Denn sie wird nur ein
Band zur Gemeinschaft an Tisch und Bette, eine
Anweisung zur Befriedigung sinnlicher und mate-
rieller Genüsse, und sie verliert den höhern Schmelz
des Lebens und die Aussicht auf die Zukunft über
das Grab hinaus. Binden die sinnlichen Reize
und die Macht der Gewohnheit oder die Gegen-
seitigkeit der Dienste nicht mehr, so fehlt das Hei-
ligthum des Herzens im Hause. Die Civilehe
verbindet Christen, Juden, Heiden, Ungläubige
oder Freigemeindliche, so lange sie etwas haben
oder erwerben. Sie ist ein rein weltlicher Con-
trakt, der zuletzt wie eine Handelscompagnie ohne
Umstände aufgelöst werden kann. Die Civilehe
einigt möglicher Weise ganz ungleiche religiöse
Elemente und hat daher auch nicht für die Schule
einen Stützpunkt in sich. Jn der Civilehe liegt
eben daher auch ein Ruin der Kirche, als einer
Anstalt zur Gründung und Befestigung des Rei-
ches Gottes auf Erden. Sie entchristlicht sonach
den Staat und entsittlicht dadurch denselben. Die
Treue, das Fundament der Gesellschaft, verliert
durch die Civilehe ihren Ursprung, der vom Hause
ausgeht. Die Civilehe gefährdet das weibliche
Geschlecht und erleichtert die wilde Ehe und Un-
zucht. Sie ist ein Beförderungsmittel des Pro-
letariats, wiefern sie den Wechsel der Ehe und
den Ehebruch erleichtert. Sie ist sonach dem Hause,
dem Staate und der Kirche verderblich, bei uns
kein gefühltes Bedürfniß. Also keine Civilehe!“

Wien, 17. Sept. Die der hiesigen Militär-
mannschaft zur Probe hinausgegebenen Pickelhau-
ben sind wieder abgenommen worden, und es wird
die beabsichtigt gewesene Einführung derselben
gänzlich unterbleiben. Die bisherigen Czakos der
Jnfanterie erhalten in der Form einige Abände-
rungen, und statt der Kokarde und Schlinge den
k. k. Adler von Messing. Auch die in Vorschlag
gebrachten neuen Kavalleriehelme bekommen an ih-
rer Vorderseite den kaiserlichen Adler als Ver-
zierung. -- Die Uebungen der Tambours der
hiesigen Garnison mit Flageoletten werden fort-
gesetzt, da nächstens eine Probe mit dieser neuen
Militarmusik, die allgemein anspricht, vor Sr.
Majestät dem Kaiser stattfinden wird.

Jtalien.

Turin. Der vom Erzbischofe von Cagliari
erlassene Bannfluch lautet: „Jn Erwägung, daß
durch das Anlegen des Siegels und das Weg-
nehmen der Schlüssel gegen Mittag dieses Tages
an der Thüre der Contadoria der Kirche, welche
in unserer heiligen und religiösen Wohnung liegt,
die canonischen Gesetze und besonders, die Vor-
schrift des Conciliums von Trient und der päpst-
lichen Einrichtungen verletzt worden sind, in Er-
wägung, daß man sich nicht durch die Unbekannt-
schaft mit den päpstlichen Gesetzen entschuldigen
kann, da dieses nicht mehr möglich ist, seit der
Monitore am 13. Nov. 1849 in dieser Stadt
und der Diöcese veröffentlicht worden ist -- aus
diesen Beweggründen u. durch die Kraft Unserer Au-
torität erklären wir, das die Urheber, Mithelfer,
Uebereinstimmenden ec. für die Siegellegung mit
Wegnahme der Schlüssel ec., sowie auch die Exe-
cutoren mit dem Bannfluch belegt sind. Wir
[Spaltenumbruch] verbieten daher allen Beichtvätern, denselben Ab-
solution ohne unsere Erlaubniß, mit Ausnahme
in Todesfällen, zu ertheilen. Gegeben in Unserer
entheiligten Wohnung den 4. Sept. 1850. Emma-
nuel, Erzbischof.“

Portugal.

Wir entnehmen einem Schreiben aus Lissa-
bon
vom 3. Sept. Folgendes: „Es ist nur noch
die Rede von einer militärischen Revolution, die
jeden Augenblick ausbrechen und deren Zweck der
Umsturz des Ministeriums und die Bildung einer
Regentschaft sein soll. Es ist unnöthig zu bemer-
ken, daß man die Königin Marie zur Abdankung
zwingen will. An allen Orten spricht man von
dieser Angelegenheit, als von einer abgemachten
Sache. Ein Journal sagt ganz offen, daß der
Herzog von Saldanha an der Spitze der Ver-
schwörung ist, und geht so weit, die Namen der
Minister der Regentschaft zu nennen. Die Revo-
lution sollte gestern den Gerüchten zufolge statt-
finden; es scheint jedoch, daß man sie verschoben
hat. Alle diese Gerüchte, vereint mit dem Elende,
das in dem Lande herrscht, haben den Handel
noch mehr zu Grunde gerichtet. Die Provinzen
befinden sich in einer schwer zu beschreibenden Auf-
regung. Die Behörden haben nicht die nöthige
Kraft, die Steuern einzutreiben, denn das Volk
ist fest entschlossen, keine zu bezahlen. Ueberall
erklärt man laut, daß man müde ist, den über-
triebenen Luxus des Grafen von Thomar zu be-
zahlen. -- Die Bank hat der Regierung eine
Anleihe von 2,160,000 Franken verweigert, wo-
durch unser Finanzminister zu dem unglücklichsten
Menschen gemacht wird. -- Die Geschäfte auf
Hypotheken werden zu 2 und2 1 / 2 % pr. Monat
gemacht. Man kann daraus auf den Zustand
des Landes schließen. Die Handelstratten erlei-
den einen Abzug von 1, 2 und 3 Prozent pr.
Monat.

Vermischte Nachrichten.

Als Nees von Esenbeck im vorigen Jahre
Socialphilosophie duce Froebelio ankündigte,
wendete sich eine große Anzahl Mütter aus Bres-
lau an den Senat der Universität und ersuchte
denselben, dafür Sorge zu tragen, daß der Ge-
fahr für das irdische und ewige Heil ihrer Söhne,
welche in solchen Vorlesungen, so wie in dem no-
torischen Lebenswandel des Nees von Esenbeck
liege, gesteuert werde; der Senat hat diese Peti-
tion dem Unterrichtsministerium übergeben. Jetzt
ist die Antwort ertheilt worden. Jn dem eben
gedruckten Lectionscatalog für das Wintersemester,
welchen das Ministerium vorher durchgesehen und
approbirt hat, ist von demselben Nees v. Esenbeck
wieder Socialphilosophie duce Froebelio ange-
kündigt!! Woher, fragen wir, die Berechtigung
zu Preßgesetzen, wie das vom 5. Juni, wenn
man duldet, daß die Lehre des Atheismus und
der Revolution ihre Stimme vom Universitäts-
Lehrstuhl her verkündet, daß von ihm aus der
Blüthe der Jugend sittliches und politisches Gift
unter der Autorität des Staates geboten wird?
Gehört das zur Lehrfreiheit, zur Freiheit der Wis-
senschaft, soll die Annahme wissenschaftlicher Form
der Freibrief für die Zügellosigkeit sein, so wollen
wir von solcher Freiheit der Wissenschaft Nichts
wissen!

Neuestes.

* Würzburg, 25. Sept. Bereits haben meh-
rere Zeitungen das Antwortschreiben, welches der
hl. Vater an das „Univers“ erlassen haben sollte,
veröffentlicht. Wir werden dasselbe unsern ver-
ehrten Lesern erst dann mittheilen, wenn wir
durch offizielle Mittheilungen über dessen Richtig-
keit hiezu in Stand gesetzt sind.

Frankfurt, 23. Sept. Der Beschluß, welchen
der engere Rath in seiner vorgestrigen Sitzung
faßte, bezieht sich dem Vernehmen nach in seinen
[Spaltenumbruch] Erwägungsgründen darauf, daß nach dem Geist
der Grundgesetze des Bundes und nach der im
Jahre 1832 gegebenen authentischen Jnterpretation
der Artikel 57 und 58 der Wiener Schlußakte
den Landständen eines deutschen Bundesstaats nicht
das Recht zustehe, die zur Führung der Regierung
erforderlichen Mittel zu verweigern, ein Fall, wel-
cher gegenwärtig in Kurfürstenthum Hessen einge-
treten sei. Der Beschluß soll dahin gerichtet sein,
daßdie kurhes. Regierung aufgefordert sei, die geeigne-
ten Mittel zur Aufrechthaltung der ernstlich bedrohten
landesherrlichen Autorität im Kurfürstenthume zu
greifen und die Bundesversammlung in Kenntniß
davon zu setzen, welche Mittel sie zu diesem Zweck
anzuwenden beabsichtige, -- und daß die Bun-
desversammlung sich vorbehalte, alle zur Siche-
rung oder Wiederherstellung des gesetzlichen Zu-
standes im Kurfürstenthume Hessen erforderlichen
Maßregeln anzuordnen.

   

Wien, 21. Sept. Der Gemeinderath von
Wien überreichte dieser Tage des F.=Z.=M. Hay-
nau das Diplom als Ehrenbürger. Jn demsel-
ben wird des Attentats in London mit Entrüstung
gedacht.

Paris, 17. Sept. Einen ganz neuen und
gewiß sehr rein demokratischen Gedanken hat Emil
de Girardin entdeckt, und er verarbeitet denselben
in den sechsspaltigen Artikeln der „Presse,“ auf
die Gefahr hin, von der Welt für verrückt ge-
halten zu werden. Girardin sagt, kurzgefaßt:
Das Volk ist unumschränkter Souverän, so gut
wie Ludwig XIV. cs war; es ist daher ein Un-
sinn, dem Volke eine Verfassung zu geben oder
gar einen Präsidenten und eine gesetzgebende Ver-
sammlung auf bestimmte Fristen. Solche Jnsti-
tutionen sind Beschränkungen seiner Vollgewalt.
Ludwig XIV. konnte seine Minister zwei Stun-
den oder zwanzig Jahre behalten, je nachdem sie
gut oder schlecht waren; darin besteht die wahre
und absolute Souveränetät; eine andere gibt es
nicht. Also weg mit der Präsidentschaft, weg mit
der gesetzgebenden Versammlung, weg mit aller
Verfassung! Das Volk erwähle einen Minister-
rath mit einem Ministerpräsidenten; dies Colle-
gium besorge seine Geschäfte, und wenn es ihm
nicht mehr gefällt, so wähle es einen neuen. Da
habt ihr eine wahre, eine vernünftige Lösung!
Girardin ist übrigens bescheiden genug, einzuräu-
men, daß sein Vorschlag wohl schwerlich Annahme
finden werde; dazu sei derselbe „zu absolut,“ zu
entfernt von den alten Jrrthümern; aber er meint,
„die nächste Revolution“ werde ihn verwirklichen.
-- Die arme nächste Revolution, was soll die
nicht alles thun!



Verantwortlicher Redakteur u. Verleger:
Franz v. Faber.



Frankfurter Cours.
Den 24. September 1850.
Geld.Papier.
Oesterreich Bankaktien......11621168
   „   5% Metallique....79 7 / 880 1 / 8
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   „   4 1 / 2 % Bethmann...--76
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Preußen3 1 / 2 % St. Schuld Scheine.86 3 / 886 7 / 8
   „   Tthl. 50 Prämien Scheine.113 --
Bayern3 1 / 2 % Obligationen   ...84 1 / 4 84 3 / 4
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Baden   3 1 / 2 %   „   ....81 1 / 2 82
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   „   „   50   „   ......52 5 / 853 1 / 8
Nassau fl. 25 „   ...... 2626 1 / 4
Hessen Darmst. fl. 50 Loose   ...76 3 / 876 7 / 8
   „   „   „   25   „   ...28 5 / 8 28 7 / 8
Polen   fl. 300   „   ...136--
Sardinien Fcs. 36   „   ...33 1 / 433 3 / 4
[Ende Spaltensatz] Druck von Joseph Steib in Würzburg.   Hiezu das Ergänzungsblatt Nr. 77.
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[0004] mit 8 Stimmen gegen 7 verworfen, somit auch der Antrag selbst. Dresden, 18. Sept. Die Fr. S.=Ztg. bringt heute folgenden Leitartikel. „Die Civilehe ist ein Erzeugniß der Revolution in christlichen Staaten, und sie ist der Theil der Revolution, welcher nicht sowohl der Kirche Abbruch thun soll, als dem Hause und dem Staate. Sie schließt die Nothwendigkeit der Gemeinschaft der Güter in Bezug auf die religiöse Ueberzeugung unter den Ehegenossen aus, obschon in eben dieser die Hei- ligkeit der Ehe, die Zufriedenheit des Lebens, das gegenseitige sittliche Verhältniß, die Mäßig- keit in guten und der Trost in bösen Tagen, der Segen der Kindererziehung bedingt ist. Die Ehe verliert ihre Weihe in ihrem Ursprung, die reli- giöse Erbauung im Hause und die gemeinschaft- liche in einer Kirche. Denn sie wird nur ein Band zur Gemeinschaft an Tisch und Bette, eine Anweisung zur Befriedigung sinnlicher und mate- rieller Genüsse, und sie verliert den höhern Schmelz des Lebens und die Aussicht auf die Zukunft über das Grab hinaus. Binden die sinnlichen Reize und die Macht der Gewohnheit oder die Gegen- seitigkeit der Dienste nicht mehr, so fehlt das Hei- ligthum des Herzens im Hause. Die Civilehe verbindet Christen, Juden, Heiden, Ungläubige oder Freigemeindliche, so lange sie etwas haben oder erwerben. Sie ist ein rein weltlicher Con- trakt, der zuletzt wie eine Handelscompagnie ohne Umstände aufgelöst werden kann. Die Civilehe einigt möglicher Weise ganz ungleiche religiöse Elemente und hat daher auch nicht für die Schule einen Stützpunkt in sich. Jn der Civilehe liegt eben daher auch ein Ruin der Kirche, als einer Anstalt zur Gründung und Befestigung des Rei- ches Gottes auf Erden. Sie entchristlicht sonach den Staat und entsittlicht dadurch denselben. Die Treue, das Fundament der Gesellschaft, verliert durch die Civilehe ihren Ursprung, der vom Hause ausgeht. Die Civilehe gefährdet das weibliche Geschlecht und erleichtert die wilde Ehe und Un- zucht. Sie ist ein Beförderungsmittel des Pro- letariats, wiefern sie den Wechsel der Ehe und den Ehebruch erleichtert. Sie ist sonach dem Hause, dem Staate und der Kirche verderblich, bei uns kein gefühltes Bedürfniß. Also keine Civilehe!“ Wien, 17. Sept. Die der hiesigen Militär- mannschaft zur Probe hinausgegebenen Pickelhau- ben sind wieder abgenommen worden, und es wird die beabsichtigt gewesene Einführung derselben gänzlich unterbleiben. Die bisherigen Czakos der Jnfanterie erhalten in der Form einige Abände- rungen, und statt der Kokarde und Schlinge den k. k. Adler von Messing. Auch die in Vorschlag gebrachten neuen Kavalleriehelme bekommen an ih- rer Vorderseite den kaiserlichen Adler als Ver- zierung. -- Die Uebungen der Tambours der hiesigen Garnison mit Flageoletten werden fort- gesetzt, da nächstens eine Probe mit dieser neuen Militarmusik, die allgemein anspricht, vor Sr. Majestät dem Kaiser stattfinden wird. Jtalien. Turin. Der vom Erzbischofe von Cagliari erlassene Bannfluch lautet: „Jn Erwägung, daß durch das Anlegen des Siegels und das Weg- nehmen der Schlüssel gegen Mittag dieses Tages an der Thüre der Contadoria der Kirche, welche in unserer heiligen und religiösen Wohnung liegt, die canonischen Gesetze und besonders, die Vor- schrift des Conciliums von Trient und der päpst- lichen Einrichtungen verletzt worden sind, in Er- wägung, daß man sich nicht durch die Unbekannt- schaft mit den päpstlichen Gesetzen entschuldigen kann, da dieses nicht mehr möglich ist, seit der Monitore am 13. Nov. 1849 in dieser Stadt und der Diöcese veröffentlicht worden ist -- aus diesen Beweggründen u. durch die Kraft Unserer Au- torität erklären wir, das die Urheber, Mithelfer, Uebereinstimmenden ec. für die Siegellegung mit Wegnahme der Schlüssel ec., sowie auch die Exe- cutoren mit dem Bannfluch belegt sind. Wir verbieten daher allen Beichtvätern, denselben Ab- solution ohne unsere Erlaubniß, mit Ausnahme in Todesfällen, zu ertheilen. Gegeben in Unserer entheiligten Wohnung den 4. Sept. 1850. Emma- nuel, Erzbischof.“ Portugal. Wir entnehmen einem Schreiben aus Lissa- bon vom 3. Sept. Folgendes: „Es ist nur noch die Rede von einer militärischen Revolution, die jeden Augenblick ausbrechen und deren Zweck der Umsturz des Ministeriums und die Bildung einer Regentschaft sein soll. Es ist unnöthig zu bemer- ken, daß man die Königin Marie zur Abdankung zwingen will. An allen Orten spricht man von dieser Angelegenheit, als von einer abgemachten Sache. Ein Journal sagt ganz offen, daß der Herzog von Saldanha an der Spitze der Ver- schwörung ist, und geht so weit, die Namen der Minister der Regentschaft zu nennen. Die Revo- lution sollte gestern den Gerüchten zufolge statt- finden; es scheint jedoch, daß man sie verschoben hat. Alle diese Gerüchte, vereint mit dem Elende, das in dem Lande herrscht, haben den Handel noch mehr zu Grunde gerichtet. Die Provinzen befinden sich in einer schwer zu beschreibenden Auf- regung. Die Behörden haben nicht die nöthige Kraft, die Steuern einzutreiben, denn das Volk ist fest entschlossen, keine zu bezahlen. Ueberall erklärt man laut, daß man müde ist, den über- triebenen Luxus des Grafen von Thomar zu be- zahlen. -- Die Bank hat der Regierung eine Anleihe von 2,160,000 Franken verweigert, wo- durch unser Finanzminister zu dem unglücklichsten Menschen gemacht wird. -- Die Geschäfte auf Hypotheken werden zu 2 und2 1 / 2 % pr. Monat gemacht. Man kann daraus auf den Zustand des Landes schließen. Die Handelstratten erlei- den einen Abzug von 1, 2 und 3 Prozent pr. Monat. Vermischte Nachrichten. Als Nees von Esenbeck im vorigen Jahre Socialphilosophie duce Froebelio ankündigte, wendete sich eine große Anzahl Mütter aus Bres- lau an den Senat der Universität und ersuchte denselben, dafür Sorge zu tragen, daß der Ge- fahr für das irdische und ewige Heil ihrer Söhne, welche in solchen Vorlesungen, so wie in dem no- torischen Lebenswandel des Nees von Esenbeck liege, gesteuert werde; der Senat hat diese Peti- tion dem Unterrichtsministerium übergeben. Jetzt ist die Antwort ertheilt worden. Jn dem eben gedruckten Lectionscatalog für das Wintersemester, welchen das Ministerium vorher durchgesehen und approbirt hat, ist von demselben Nees v. Esenbeck wieder Socialphilosophie duce Froebelio ange- kündigt!! Woher, fragen wir, die Berechtigung zu Preßgesetzen, wie das vom 5. Juni, wenn man duldet, daß die Lehre des Atheismus und der Revolution ihre Stimme vom Universitäts- Lehrstuhl her verkündet, daß von ihm aus der Blüthe der Jugend sittliches und politisches Gift unter der Autorität des Staates geboten wird? Gehört das zur Lehrfreiheit, zur Freiheit der Wis- senschaft, soll die Annahme wissenschaftlicher Form der Freibrief für die Zügellosigkeit sein, so wollen wir von solcher Freiheit der Wissenschaft Nichts wissen! Neuestes. * Würzburg, 25. Sept. Bereits haben meh- rere Zeitungen das Antwortschreiben, welches der hl. Vater an das „Univers“ erlassen haben sollte, veröffentlicht. Wir werden dasselbe unsern ver- ehrten Lesern erst dann mittheilen, wenn wir durch offizielle Mittheilungen über dessen Richtig- keit hiezu in Stand gesetzt sind. Frankfurt, 23. Sept. Der Beschluß, welchen der engere Rath in seiner vorgestrigen Sitzung faßte, bezieht sich dem Vernehmen nach in seinen Erwägungsgründen darauf, daß nach dem Geist der Grundgesetze des Bundes und nach der im Jahre 1832 gegebenen authentischen Jnterpretation der Artikel 57 und 58 der Wiener Schlußakte den Landständen eines deutschen Bundesstaats nicht das Recht zustehe, die zur Führung der Regierung erforderlichen Mittel zu verweigern, ein Fall, wel- cher gegenwärtig in Kurfürstenthum Hessen einge- treten sei. Der Beschluß soll dahin gerichtet sein, daßdie kurhes. Regierung aufgefordert sei, die geeigne- ten Mittel zur Aufrechthaltung der ernstlich bedrohten landesherrlichen Autorität im Kurfürstenthume zu greifen und die Bundesversammlung in Kenntniß davon zu setzen, welche Mittel sie zu diesem Zweck anzuwenden beabsichtige, -- und daß die Bun- desversammlung sich vorbehalte, alle zur Siche- rung oder Wiederherstellung des gesetzlichen Zu- standes im Kurfürstenthume Hessen erforderlichen Maßregeln anzuordnen. ( N. Kor. ) Wien, 21. Sept. Der Gemeinderath von Wien überreichte dieser Tage des F.=Z.=M. Hay- nau das Diplom als Ehrenbürger. Jn demsel- ben wird des Attentats in London mit Entrüstung gedacht. Paris, 17. Sept. Einen ganz neuen und gewiß sehr rein demokratischen Gedanken hat Emil de Girardin entdeckt, und er verarbeitet denselben in den sechsspaltigen Artikeln der „Presse,“ auf die Gefahr hin, von der Welt für verrückt ge- halten zu werden. Girardin sagt, kurzgefaßt: Das Volk ist unumschränkter Souverän, so gut wie Ludwig XIV. cs war; es ist daher ein Un- sinn, dem Volke eine Verfassung zu geben oder gar einen Präsidenten und eine gesetzgebende Ver- sammlung auf bestimmte Fristen. Solche Jnsti- tutionen sind Beschränkungen seiner Vollgewalt. Ludwig XIV. konnte seine Minister zwei Stun- den oder zwanzig Jahre behalten, je nachdem sie gut oder schlecht waren; darin besteht die wahre und absolute Souveränetät; eine andere gibt es nicht. Also weg mit der Präsidentschaft, weg mit der gesetzgebenden Versammlung, weg mit aller Verfassung! Das Volk erwähle einen Minister- rath mit einem Ministerpräsidenten; dies Colle- gium besorge seine Geschäfte, und wenn es ihm nicht mehr gefällt, so wähle es einen neuen. Da habt ihr eine wahre, eine vernünftige Lösung! Girardin ist übrigens bescheiden genug, einzuräu- men, daß sein Vorschlag wohl schwerlich Annahme finden werde; dazu sei derselbe „zu absolut,“ zu entfernt von den alten Jrrthümern; aber er meint, „die nächste Revolution“ werde ihn verwirklichen. -- Die arme nächste Revolution, was soll die nicht alles thun! Verantwortlicher Redakteur u. Verleger: Franz v. Faber. Frankfurter Cours. Den 24. September 1850. Geld. Papier. Oesterreich Bankaktien...... 1162 1168 „ 5% Metallique.... 79 7 / 8 80 1 / 8 „ 4% „ .... 62 7 / 8 63 3 / 8 „ 3% „ .... 47 47 1 / 2 „ 2 1 / 2 % „ .... 42 3 / 4 43 „ 4 1 / 2 % Bethmann... -- 76 „ 4% „ ... -- 66 1 / 2 „ fl. 250 Loose v. J. 1839. 100 1 / 8 100 5 / 8 „ „ 500 „ „ 1834. 156 1 / 4 156 3 / 4 Preußen3 1 / 2 % St. Schuld Scheine. 86 3 / 8 86 7 / 8 „ Tthl. 50 Prämien Scheine. 113 -- Bayern3 1 / 2 % Obligationen ... 84 1 / 4 84 3 / 4 „ 4% „ .... 89 1 / 4 89 3 / 4 „ 5% „ .... 100 1 / 8 100 5 / 8 Württemberg3 1 / 4 % „ .... 83 3 / 8 83 7 / 8 „ 4 1 / 2 „ .... 98 98 1 / 2 Baden 3 1 / 2 % „ .... 81 1 / 2 82 „ fl. 35 Loose ...... 32 1 / 4 32 1 / 2 „ „ 50 „ ...... 52 5 / 8 53 1 / 8 Nassau fl. 25 „ ...... 26 26 1 / 4 Hessen Darmst. fl. 50 Loose ... 76 3 / 8 76 7 / 8 „ „ „ 25 „ ... 28 5 / 8 28 7 / 8 Polen fl. 300 „ ... 136 -- Sardinien Fcs. 36 „ ... 33 1 / 4 33 3 / 4 Druck von Joseph Steib in Würzburg. Hiezu das Ergänzungsblatt Nr. 77.

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 230. Würzburg, 25. September 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische230_1850/4>, abgerufen am 26.04.2024.