verborgen gewesen seyn muß: denn sonst würde er sie nicht versäumt, sondern mit einer Emendation die Schwierigkeit gehoben haben daß das Volk damals höch- stens fünf Tribunen hatte. Eben wegen der Zahl müßte der Vorfall nach dem Jahre 297 gesetzt werden, und das that auch, wie es scheint, Dio, dessen Erzählung wir nur äußerst zusammengezogen und verworren haben. Der Scheiterhaufen war Strafe der Hochverräther; aber, was ein Gericht des Volks über Abtrünnige gewesen wäre, ist sichtbar widersinnig neben die Ermordung seiner Häupter gestellt. Das ist wohl Schuld des Epitomators: man möchte vermuthen, wann auch die Sache geschah, daß die Curien das Urtheil sprachen, und mit dem Beystand eines Tribuns vollzogen: und die verstärkte Garantie der tribunicischen Unverletzlichkeit nach dem Fall der Decem- virn sich auf solche Vorfälle bezog.
Der vejentische, die volskischen und äquischen Kriege.
Unter den Etruskern welche Rom nach der Tarquinier Verbannung überzogen und besiegten, waren die Vejenter vielleicht die Hauptmacht, und gewiß die welche des Kriegs bleibende Vortheile genossen: aber ihre Obmacht in jenem Kriege beruhte auf ihren Verbündeten und rö- mischen Ausgewanderten oder Verräthern: mit eigner Kraft konnte Veji Rom nicht überwältigen. An Um- fang war es Rom gleich, so groß sich dieses in seiner Blüthe unter den Königen erweitert hatte, beyde Städte waren nicht kleiner als Athen in den Mauern des The-
verborgen geweſen ſeyn muß: denn ſonſt wuͤrde er ſie nicht verſaͤumt, ſondern mit einer Emendation die Schwierigkeit gehoben haben daß das Volk damals hoͤch- ſtens fuͤnf Tribunen hatte. Eben wegen der Zahl muͤßte der Vorfall nach dem Jahre 297 geſetzt werden, und das that auch, wie es ſcheint, Dio, deſſen Erzaͤhlung wir nur aͤußerſt zuſammengezogen und verworren haben. Der Scheiterhaufen war Strafe der Hochverraͤther; aber, was ein Gericht des Volks uͤber Abtruͤnnige geweſen waͤre, iſt ſichtbar widerſinnig neben die Ermordung ſeiner Haͤupter geſtellt. Das iſt wohl Schuld des Epitomators: man moͤchte vermuthen, wann auch die Sache geſchah, daß die Curien das Urtheil ſprachen, und mit dem Beyſtand eines Tribuns vollzogen: und die verſtaͤrkte Garantie der tribuniciſchen Unverletzlichkeit nach dem Fall der Decem- virn ſich auf ſolche Vorfaͤlle bezog.
Der vejentiſche, die volskiſchen und aͤquiſchen Kriege.
Unter den Etruskern welche Rom nach der Tarquinier Verbannung uͤberzogen und beſiegten, waren die Vejenter vielleicht die Hauptmacht, und gewiß die welche des Kriegs bleibende Vortheile genoſſen: aber ihre Obmacht in jenem Kriege beruhte auf ihren Verbuͤndeten und roͤ- miſchen Ausgewanderten oder Verraͤthern: mit eigner Kraft konnte Veji Rom nicht uͤberwaͤltigen. An Um- fang war es Rom gleich, ſo groß ſich dieſes in ſeiner Bluͤthe unter den Koͤnigen erweitert hatte, beyde Staͤdte waren nicht kleiner als Athen in den Mauern des The-
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verborgen geweſen ſeyn muß: denn ſonſt wuͤrde er ſie
nicht verſaͤumt, ſondern mit einer Emendation die
Schwierigkeit gehoben haben daß das Volk damals hoͤch-
ſtens fuͤnf Tribunen hatte. Eben wegen der Zahl muͤßte
der Vorfall nach dem Jahre 297 geſetzt werden, und das
that auch, wie es ſcheint, Dio, deſſen Erzaͤhlung wir nur
aͤußerſt zuſammengezogen und verworren haben. Der
Scheiterhaufen war Strafe der Hochverraͤther; aber, was
ein Gericht des Volks uͤber Abtruͤnnige geweſen waͤre, iſt
ſichtbar widerſinnig neben die Ermordung ſeiner Haͤupter
geſtellt. Das iſt wohl Schuld des Epitomators: man
moͤchte vermuthen, wann auch die Sache geſchah, daß
die Curien das Urtheil ſprachen, und mit dem Beyſtand
eines Tribuns vollzogen: und die verſtaͤrkte Garantie der
tribuniciſchen Unverletzlichkeit nach dem Fall der Decem-
virn ſich auf ſolche Vorfaͤlle bezog.
Der vejentiſche, die volskiſchen und
aͤquiſchen Kriege.
Unter den Etruskern welche Rom nach der Tarquinier
Verbannung uͤberzogen und beſiegten, waren die Vejenter
vielleicht die Hauptmacht, und gewiß die welche des
Kriegs bleibende Vortheile genoſſen: aber ihre Obmacht
in jenem Kriege beruhte auf ihren Verbuͤndeten und roͤ-
miſchen Ausgewanderten oder Verraͤthern: mit eigner
Kraft konnte Veji Rom nicht uͤberwaͤltigen. An Um-
fang war es Rom gleich, ſo groß ſich dieſes in ſeiner
Bluͤthe unter den Koͤnigen erweitert hatte, beyde Staͤdte
waren nicht kleiner als Athen in den Mauern des The-
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/88>, abgerufen am 22.12.2024.
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