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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.

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ten, ſagt mehr 66): und jener, der uͤber alle dieſe Vor-
faͤlle, unwillig zu verweilen, hineilt, mag verſchwiegen
haben was die alten Annalen vielleicht einſtimmig erzaͤhl-
ten. Nicht von nur drohender Gaͤhrung redet Ovidius:
er erzaͤhlt, das Volk habe die Waffen ergriffen, und ſich
zuſammengezogen. Ohne Zweifel auf dem Aventinus.
Aber ſelbſt Camillus war des verderblichen Kampfs muͤde,
und ſehnte ſich in Frieden zu entſchlafen. Vier und ſechs-
zig Jahre waren nun ſeit der Schlacht des Dictators A.
Poſtumius vergangen, in der er den erſten Ruhm und die
erſten Wunden empfangen hatte. Er verſuchte nicht mehr
die Schrecken der Dictatur, er vermittelte den Frieden
unter beyden Staͤnden; und gelobte der Concordia einen
Tempel fuͤr den gluͤcklichen Erfolg. Die Curien ſanctio-
nirten die Wahl, und wahrſcheinlich ſind alle liciniſche
Geſetze als Grundgeſetz von beyden Staͤnden beſchworen
worden, wie dies vom Ackergeſetz beſtimmt gemeldet wird.
Dagegen willigten die Plebejer in die Verminderung der
jetzt mit ihnen getheilten conſulariſchen Machtfuͤlle.

Die neuen curuliſchen Wuͤrden des
Jahrs 389
.

Schon vor der Decemviralzeit hatte die Nation eine
Beſchraͤnkung der Macht des Conſulats gefordert, welche
nur durch Zertheilung ſeiner Attribute moͤglich war: in
dieſem Sinn ward das decemviraliſche Collegium errich-
tet, dann das Militartribunat mit conſulariſcher Macht
bekleidet, die Cenſur, und die Criminaljurisdiction uͤber

66) Ovidius fast. I. v. 643.

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Zitationshilfe: Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 414. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/430>, abgerufen am 19.02.2025.