Musäus, Johann Karl August: Physiognomische Reisen. Bd. 1, 2. Aufl. Altenburg, 1779.ihn in einer glimpflichen Antwort zurecht' Folgt das Promemoria in Extenso. Pflichtschuldigermaßen habe Ew. auf De- Zeugen K
ihn in einer glimpflichen Antwort zurecht’ Folgt das Promemoria in Extenſo. Pflichtſchuldigermaßen habe Ew. auf De- Zeugen K
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ihn in einer glimpflichen Antwort zurecht’
zu weiſen. Schickt einen Expreſſen nach
der Stadt an den Gerichtshalter, der von
Haus aus die Unterſuchung gegen den Ba-
der Meffner betrieben hat, mir Bericht
zu geben, wie weit er damit gekommen
ſey. Hat Herr Spoͤrtler wohl recht, daß
mit dem gerichtlichen Verfahren nicht
viel werd’ ausgericht’ ſeyn. Aus dem
Promemoria des Gerichtshalters ergiebt
ſich noch uͤberdieß, daß den guten Mann
ſein ſchwer Gehoͤr zu allerley chimaͤriſchen
Einfaͤllen verleitet hab’, die aus hellem
Mißverſtand entſprungen und nicht hierher
gehoͤren.
Folgt das Promemoria in Extenſo.
Pflichtſchuldigermaßen habe Ew. auf De-
ro Anfrage, in Betreff des in Jhrem Ge-
richtsbezirk ſeßhaften verdaͤchtigen Roß- und
Zahnarztes, folgendes zu vermelden: ſo
wenig aus der nach Moͤglichkeit beſchleunig-
ten Unterſuchung die Vermuthung erwaͤchſt,
daß Jukulpat mit dem aus der Gerolds-
heimer Gerichtshaft entwichenen Jnquiſiten
einerley Perſon ſey; indem durch abgehoͤrte
Zeugen
K
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