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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809.

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der Menschheit in das Privatleben hinein.
Die Freiheit und das Gesetz, welche, wie ich
hinreichend gezeigt habe, sich ohne Unterlaß ge-
genseitig bilden sollen, waren in Friedrichs Mo-
narchie getrennter, als irgendwo sonst, und eben
dadurch auch das Privatleben von dem öffentli-
chen. Die Mängel dieser, in mancher untergeord-
neten Beziehung bis zur Vollkommenheit aus-
gebildeten, Verwaltung hingen zum Theil freilich
von der Zeit ab. Verstärkt wurden sie aber be-
deutend durch die isolirte Bildung, die dem Kö-
nige in seiner Jugendzeit abgedrungen und nur
übrig war, und die ihn nicht mit seinem, gegen
die Einseitigkeit dieser Bildung weit zurückstehen-
den, Volke hatte vereinigen können. Erst die spä-
tere Zeit hat darüber mehr aufgeklärt, indessen sie
niemals aufhören kann, seinem stets auf das
Beste seines Staates gerichteten ernsten Willen
und seinem wahrhaften Heldenthum in der eigenen
unermüdeten Regierungsarbeit Gerechtigkeit wi-
derfahren zu lassen. Damit war aber dennoch
der Staat -- den Ansichten des anführenden
Helden, also auch des von ihm geleiteten Volkes,
nach -- nichts weiter als eine nur so viel als möglich
zu vollendende Maschine in der Hand der höch-
sten Gewalt; und es mußte von einem solchen
Geiste der Verwaltung auch auf die Diener und

der Menſchheit in das Privatleben hinein.
Die Freiheit und das Geſetz, welche, wie ich
hinreichend gezeigt habe, ſich ohne Unterlaß ge-
genſeitig bilden ſollen, waren in Friedrichs Mo-
narchie getrennter, als irgendwo ſonſt, und eben
dadurch auch das Privatleben von dem oͤffentli-
chen. Die Maͤngel dieſer, in mancher untergeord-
neten Beziehung bis zur Vollkommenheit aus-
gebildeten, Verwaltung hingen zum Theil freilich
von der Zeit ab. Verſtaͤrkt wurden ſie aber be-
deutend durch die iſolirte Bildung, die dem Koͤ-
nige in ſeiner Jugendzeit abgedrungen und nur
uͤbrig war, und die ihn nicht mit ſeinem, gegen
die Einſeitigkeit dieſer Bildung weit zuruͤckſtehen-
den, Volke hatte vereinigen koͤnnen. Erſt die ſpaͤ-
tere Zeit hat daruͤber mehr aufgeklaͤrt, indeſſen ſie
niemals aufhoͤren kann, ſeinem ſtets auf das
Beſte ſeines Staates gerichteten ernſten Willen
und ſeinem wahrhaften Heldenthum in der eigenen
unermuͤdeten Regierungsarbeit Gerechtigkeit wi-
derfahren zu laſſen. Damit war aber dennoch
der Staat — den Anſichten des anfuͤhrenden
Helden, alſo auch des von ihm geleiteten Volkes,
nach — nichts weiter als eine nur ſo viel als moͤglich
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[167/0175] der Menſchheit in das Privatleben hinein. Die Freiheit und das Geſetz, welche, wie ich hinreichend gezeigt habe, ſich ohne Unterlaß ge- genſeitig bilden ſollen, waren in Friedrichs Mo- narchie getrennter, als irgendwo ſonſt, und eben dadurch auch das Privatleben von dem oͤffentli- chen. Die Maͤngel dieſer, in mancher untergeord- neten Beziehung bis zur Vollkommenheit aus- gebildeten, Verwaltung hingen zum Theil freilich von der Zeit ab. Verſtaͤrkt wurden ſie aber be- deutend durch die iſolirte Bildung, die dem Koͤ- nige in ſeiner Jugendzeit abgedrungen und nur uͤbrig war, und die ihn nicht mit ſeinem, gegen die Einſeitigkeit dieſer Bildung weit zuruͤckſtehen- den, Volke hatte vereinigen koͤnnen. Erſt die ſpaͤ- tere Zeit hat daruͤber mehr aufgeklaͤrt, indeſſen ſie niemals aufhoͤren kann, ſeinem ſtets auf das Beſte ſeines Staates gerichteten ernſten Willen und ſeinem wahrhaften Heldenthum in der eigenen unermuͤdeten Regierungsarbeit Gerechtigkeit wi- derfahren zu laſſen. Damit war aber dennoch der Staat — den Anſichten des anfuͤhrenden Helden, alſo auch des von ihm geleiteten Volkes, nach — nichts weiter als eine nur ſo viel als moͤglich zu vollendende Maſchine in der Hand der hoͤch- ſten Gewalt; und es mußte von einem ſolchen Geiſte der Verwaltung auch auf die Diener und

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Zitationshilfe: Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/175>, abgerufen am 26.04.2024.