vorkommende ateleia läßt sich daraus erklären 1. Wenn in Agis III. Zeit der Ephor Agesilaos das Jahr seiner Amtsverwaltung um einen Monat verlängerte, um seine Einkünfte zu vermehren 2: so rechnete er vermuth- lich noch auf bedeutende Strafgelder 3, von denen ein Theil an ihn kommen mochte. Einen Staatsschatz be- saß Sparta bis zum Peloponnesischen Kriege nicht 4; Einkünfte und Ausgaben glichen sich also ziemlich aus, und von den Bundesgenossen forderte man redlicher Weise nur so viel ein als man verbrauchen wollte 5. Wie anders sich aber auch hierin später die Verhält- nisse gestellt: liegt außerhalb dem Kreise dieser Unter- suchungen.
12.
Eben so wenig kann uns hier obliegen, die Nachrichten über Finanzen und Geldverkehr in andern Dorischen Staaten zu sammeln, da die mehr binnen- ländischen, bei denen allerdings manches Eigenthümliche statt gefunden haben mag, wenig bekaunt sind, und die Handelsstädte, wie Aegina, Korinth, Rhodos, Kyrene, um des Handels willen von nationalem Herkommen das Meiste aufopfern mußten. Es waren aber im Peloponnes die Städte der Argolischen Küste von der Natur bestimmt, die Produkte des ackerbauenden Bin- nenlandes gegen ausländische Waaren umzusetzen 6, und
(Cic. de rep. 2, 20. zum Verständniß vgl. Niebuhr R. G. 1. S. 265), nicht so unbillig als es scheint, da diese ja indeß keinen bewaffneten Mann stellten, und bei rechtlicher Verwaltung gewin- nen mußten.
1 S. oben 195, 3. und von dem Geschlecht des Antikrates Plut. Ages. 35.
2 Plut. Ag. 16.
3 S. oben S. 120.
4 Thuk. 1, 80. khremata oute en koino ekhomen oute etoimos ek ton idion pheromen. Aristot. a. O.
5 S. oben S. 108., wo zu N. 5. zu bemerken, daß das Apophth. os ou tetagmena von Plut. a. O. und S. 202. ganz richtig Archidam II. beigeschrieben wird, und Arkh. o palaios kein anderer sein soll.
6 Thuk. 1, 120.
vorkommende ἀτέλεια laͤßt ſich daraus erklaͤren 1. Wenn in Agis III. Zeit der Ephor Ageſilaos das Jahr ſeiner Amtsverwaltung um einen Monat verlaͤngerte, um ſeine Einkuͤnfte zu vermehren 2: ſo rechnete er vermuth- lich noch auf bedeutende Strafgelder 3, von denen ein Theil an ihn kommen mochte. Einen Staatsſchatz be- ſaß Sparta bis zum Peloponneſiſchen Kriege nicht 4; Einkuͤnfte und Ausgaben glichen ſich alſo ziemlich aus, und von den Bundesgenoſſen forderte man redlicher Weiſe nur ſo viel ein als man verbrauchen wollte 5. Wie anders ſich aber auch hierin ſpaͤter die Verhaͤlt- niſſe geſtellt: liegt außerhalb dem Kreiſe dieſer Unter- ſuchungen.
12.
Eben ſo wenig kann uns hier obliegen, die Nachrichten uͤber Finanzen und Geldverkehr in andern Doriſchen Staaten zu ſammeln, da die mehr binnen- laͤndiſchen, bei denen allerdings manches Eigenthuͤmliche ſtatt gefunden haben mag, wenig bekaunt ſind, und die Handelsſtaͤdte, wie Aegina, Korinth, Rhodos, Kyrene, um des Handels willen von nationalem Herkommen das Meiſte aufopfern mußten. Es waren aber im Peloponnes die Staͤdte der Argoliſchen Kuͤſte von der Natur beſtimmt, die Produkte des ackerbauenden Bin- nenlandes gegen auslaͤndiſche Waaren umzuſetzen 6, und
(Cic. de rep. 2, 20. zum Verſtaͤndniß vgl. Niebuhr R. G. 1. S. 265), nicht ſo unbillig als es ſcheint, da dieſe ja indeß keinen bewaffneten Mann ſtellten, und bei rechtlicher Verwaltung gewin- nen mußten.
1 S. oben 195, 3. und von dem Geſchlecht des Antikrates Plut. Ageſ. 35.
2 Plut. Ag. 16.
3 S. oben S. 120.
4 Thuk. 1, 80. χϱήματα οὔτε ἐν κοινῷ ἔχομεν οὔτε ἑτοίμως ἐκ τῶν ἰδίων φέϱομεν. Ariſtot. a. O.
5 S. oben S. 108., wo zu N. 5. zu bemerken, daß das Apophth. ὡς οὐ τεταγμένα von Plut. a. O. und S. 202. ganz richtig Archidam II. beigeſchrieben wird, und Ἀϱχ. ὁ παλαιὸς kein anderer ſein ſoll.
6 Thuk. 1, 120.
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ſeine Einkuͤnfte zu vermehren 2: ſo rechnete er vermuth-
lich noch auf bedeutende Strafgelder 3, von denen ein
Theil an ihn kommen mochte. Einen Staatsſchatz be-
ſaß Sparta bis zum Peloponneſiſchen Kriege nicht 4;
Einkuͤnfte und Ausgaben glichen ſich alſo ziemlich aus,
und von den Bundesgenoſſen forderte man redlicher
Weiſe nur ſo viel ein als man verbrauchen wollte 5.
Wie anders ſich aber auch hierin ſpaͤter die Verhaͤlt-
niſſe geſtellt: liegt außerhalb dem Kreiſe dieſer Unter-
ſuchungen.
12.
Eben ſo wenig kann uns hier obliegen, die
Nachrichten uͤber Finanzen und Geldverkehr in andern
Doriſchen Staaten zu ſammeln, da die mehr binnen-
laͤndiſchen, bei denen allerdings manches Eigenthuͤmliche
ſtatt gefunden haben mag, wenig bekaunt ſind, und die
Handelsſtaͤdte, wie Aegina, Korinth, Rhodos, Kyrene,
um des Handels willen von nationalem Herkommen
das Meiſte aufopfern mußten. Es waren aber im
Peloponnes die Staͤdte der Argoliſchen Kuͤſte von der
Natur beſtimmt, die Produkte des ackerbauenden Bin-
nenlandes gegen auslaͤndiſche Waaren umzuſetzen 6, und
5
1 S. oben 195, 3. und von dem Geſchlecht des Antikrates
Plut. Ageſ. 35.
2 Plut. Ag. 16.
3 S. oben S. 120.
4 Thuk. 1, 80. χϱήματα οὔτε ἐν κοινῷ ἔχομεν οὔτε ἑτοίμως ἐκ
τῶν ἰδίων φέϱομεν. Ariſtot. a. O.
5 S. oben S. 108., wo
zu N. 5. zu bemerken, daß das Apophth. ὡς οὐ τεταγμένα von
Plut. a. O. und S. 202. ganz richtig Archidam II. beigeſchrieben
wird, und Ἀϱχ. ὁ παλαιὸς kein anderer ſein ſoll.
6 Thuk.
1, 120.
5 (Cic. de rep. 2, 20. zum Verſtaͤndniß vgl. Niebuhr R. G. 1.
S. 265), nicht ſo unbillig als es ſcheint, da dieſe ja indeß keinen
bewaffneten Mann ſtellten, und bei rechtlicher Verwaltung gewin-
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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/218>, abgerufen am 03.03.2025.
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