Es erhellt aus dem bisher Zusammengestell- ten, daß, so wenig man auch von einer dem Dorischen Stamme gemeinsamen Verfassung, als in historischer Zeit bestehend, sprechen kann, doch eine solche in vielen Staaten desselben noch deutlich als den spätern Ent- wickelungen voraus und zum Grunde liegend erkannt, und in dem einen längere, in dem andern kürzere Zeit sich erhaltend gefunden wird. Diese Verfassung, die wir mit Pindar in der Spartiatischen Staatsform am bestimmtesten ausgeprägt sehen, ist durchaus ari- stokratischer Art 1; Sparta war daher der Hellenischen Aristokratie Grundstein und Angelpunkt; und hier allein stand diese durch alle Perioden fast unverrückt (daher auch Sparta unter allen Staaten einzig ohne heftige Revolutionen blieb) 2, bis die Zahl der ächten Spartiaten fast ausgestorben, und die Bedingungen des Bestandes der alten Verfassung zum Theil hinwegge- nommen waren. -- Aristokratie aber nennen wir die Spartiatische Verfassung mit Entschiedenheit 1 der durchgehenden und herrschenden Tendenz wegen, die Menge stets durch Wenige aber als besser vorausge- setzte zu leiten, und den Bürgern weit weniger selbst- vertrauende Freiheit einzuprägen, als Gehorsam und Scheu vor denen, für deren Würdigkeit ihr Geschlecht, ihre Erziehung und ihre eigene vom Staate anerkannte Tüchtigkeit bürgt. Indessen bemerken die Alten 3, daß
1 austera kai aristokratike politeia. Plut. Vergl. Lyk. u. Numa's 2. Nach Plut. de monarchia 2. p. 205. hat Sp. aristokratiken oligarkhian kai authekhaston. Isokr. Nikokles S. 39. Lange, von den Lakedämoniern: oikhoi men oligarkhoumenoi, peri de ton polemon basileuomenoi. vgl. Cragius 1, 4.
2 Ohne Tyrannis auch Kreta nach Platon Ges. 4, 711.
1 Der König soll im Dorischen Staate damon gerairein, Pind. P. 1, 61.
3 Vgl. hiezu und zum Folgenden Platon Ges. 4, 712 d. Arist. Pol. 2, 3, 10. 4, 5, 11. 4, 6, 4. 5., womit Cic. de rep. 2, 23. zu vgl., die respubli-
17.
Es erhellt aus dem bisher Zuſammengeſtell- ten, daß, ſo wenig man auch von einer dem Doriſchen Stamme gemeinſamen Verfaſſung, als in hiſtoriſcher Zeit beſtehend, ſprechen kann, doch eine ſolche in vielen Staaten deſſelben noch deutlich als den ſpaͤtern Ent- wickelungen voraus und zum Grunde liegend erkannt, und in dem einen laͤngere, in dem andern kuͤrzere Zeit ſich erhaltend gefunden wird. Dieſe Verfaſſung, die wir mit Pindar in der Spartiatiſchen Staatsform am beſtimmteſten ausgepraͤgt ſehen, iſt durchaus ari- ſtokratiſcher Art 1; Sparta war daher der Helleniſchen Ariſtokratie Grundſtein und Angelpunkt; und hier allein ſtand dieſe durch alle Perioden faſt unverruͤckt (daher auch Sparta unter allen Staaten einzig ohne heftige Revolutionen blieb) 2, bis die Zahl der aͤchten Spartiaten faſt ausgeſtorben, und die Bedingungen des Beſtandes der alten Verfaſſung zum Theil hinwegge- nommen waren. — Ariſtokratie aber nennen wir die Spartiatiſche Verfaſſung mit Entſchiedenheit 1 der durchgehenden und herrſchenden Tendenz wegen, die Menge ſtets durch Wenige aber als beſſer vorausge- ſetzte zu leiten, und den Buͤrgern weit weniger ſelbſt- vertrauende Freiheit einzupraͤgen, als Gehorſam und Scheu vor denen, fuͤr deren Wuͤrdigkeit ihr Geſchlecht, ihre Erziehung und ihre eigene vom Staate anerkannte Tuͤchtigkeit buͤrgt. Indeſſen bemerken die Alten 3, daß
1 αὐστηϱὰ καὶ ἀϱιστοκϱατικὴ πολιτεία. Plut. Vergl. Lyk. u. Numa’s 2. Nach Plut. de monarchia 2. p. 205. hat Sp. ἀϱιστοκϱατικὴν ὀλιγαϱχίαν καὶ αὐϑέχαστον. Iſokr. Nikokles S. 39. Lange, von den Lakedaͤmoniern: οἴχοι μὲν ὀλιγαϱχοὐμενοι, πεϱὶ δὲ τὸν πόλεμον βασιλευόμενοι. vgl. Cragius 1, 4.
2 Ohne Tyrannis auch Kreta nach Platon Geſ. 4, 711.
1 Der Koͤnig ſoll im Doriſchen Staate δᾶμον γεϱαὶϱειν, Pind. P. 1, 61.
3 Vgl. hiezu und zum Folgenden Platon Geſ. 4, 712 d. Ariſt. Pol. 2, 3, 10. 4, 5, 11. 4, 6, 4. 5., womit Cic. de rep. 2, 23. zu vgl., die respubli-
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Es erhellt aus dem bisher Zuſammengeſtell-
ten, daß, ſo wenig man auch von einer dem Doriſchen
Stamme gemeinſamen Verfaſſung, als in hiſtoriſcher
Zeit beſtehend, ſprechen kann, doch eine ſolche in vielen
Staaten deſſelben noch deutlich als den ſpaͤtern Ent-
wickelungen voraus und zum Grunde liegend erkannt,
und in dem einen laͤngere, in dem andern kuͤrzere Zeit
ſich erhaltend gefunden wird. Dieſe Verfaſſung, die
wir mit Pindar in der Spartiatiſchen Staatsform
am beſtimmteſten ausgepraͤgt ſehen, iſt durchaus ari-
ſtokratiſcher Art 1; Sparta war daher der Helleniſchen
Ariſtokratie Grundſtein und Angelpunkt; und hier
allein ſtand dieſe durch alle Perioden faſt unverruͤckt
(daher auch Sparta unter allen Staaten einzig ohne
heftige Revolutionen blieb) 2, bis die Zahl der aͤchten
Spartiaten faſt ausgeſtorben, und die Bedingungen des
Beſtandes der alten Verfaſſung zum Theil hinwegge-
nommen waren. — Ariſtokratie aber nennen wir
die Spartiatiſche Verfaſſung mit Entſchiedenheit 1 der
durchgehenden und herrſchenden Tendenz wegen, die
Menge ſtets durch Wenige aber als beſſer vorausge-
ſetzte zu leiten, und den Buͤrgern weit weniger ſelbſt-
vertrauende Freiheit einzupraͤgen, als Gehorſam und
Scheu vor denen, fuͤr deren Wuͤrdigkeit ihr Geſchlecht,
ihre Erziehung und ihre eigene vom Staate anerkannte
Tuͤchtigkeit buͤrgt. Indeſſen bemerken die Alten 3, daß
1 αὐστηϱὰ καὶ ἀϱιστοκϱατικὴ πολιτεία. Plut. Vergl. Lyk.
u. Numa’s 2. Nach Plut. de monarchia 2. p. 205. hat Sp.
ἀϱιστοκϱατικὴν ὀλιγαϱχίαν καὶ αὐϑέχαστον. Iſokr. Nikokles S.
39. Lange, von den Lakedaͤmoniern: οἴχοι μὲν ὀλιγαϱχοὐμενοι,
πεϱὶ δὲ τὸν πόλεμον βασιλευόμενοι. vgl. Cragius 1, 4.
2 Ohne
Tyrannis auch Kreta nach Platon Geſ. 4, 711.
1 Der Koͤnig ſoll im Doriſchen Staate δᾶμον γεϱαὶϱειν,
Pind. P. 1, 61.
3 Vgl. hiezu
und zum Folgenden Platon Geſ. 4, 712 d. Ariſt. Pol. 2, 3, 10.
4, 5, 11. 4, 6, 4. 5., womit Cic. de rep. 2, 23. zu vgl., die respubli-
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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 183. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/189>, abgerufen am 03.03.2025.
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