nach Athen verpflanzt worden -- als Lysandros die dreißig Männer ernannte, welche ein gesetzgebendes Corps und zugleich das höchste Gericht Athens sein sollten; mit wie wenig Glück ist bekannt; so wahr ist es, daß jedes Institut nur auf dem Boden, in dem es wurzelt, gedeihlich wirken kann.
4.
Es ist kein Zweifel, daß eine Gerusie vor Alters in jedem Dorischen Staate war, aber nur in Kreta haben sich noch Nachrichten von ihr erhalten, welche sie ganz auf denselben Punkt stellen, wie die Spartiatische. Sie war dort mit hoher politischer und legislativer Macht bekleidet, und legte ihre Beschlüsse, schon fertig und abgeschlossen, der Volksgemeine zur Bestätigung und Verwerfung vor 1. Sie entschied, ebenfalls durch geschriebene Gesetze ungebunden, nach eigenem besten Dafürhalten, und Niemandem darum verantwortlich 2. Die Mitglieder wurden gewählt aus den Männern, welche schon die höchsten Magistrate (der Kosmen) verwaltet hatten, doch erst nach neuer Prüfung ihrer Würdigkeit 3. Das Amt war lebens- länglich, wie zu Sparta 4; der Princeps Senatus heiß boules preigistos 5.
Auch in Elis, dessen Verfassung der Spartiati- schen analog, bestand eine Gerusie als ein sehr wichti- ges Glied der Verfassung. Sie bestand aus neunzig Männern, die für ihre Lebenszeit aus oligarchischen Familien 6, aber sonst wie in Sparta, also wohl vom gesammten Volke gewählt wurden. Doch gab es dane- ben noch eine größere Versammlung von sechshun-
1 Ephor. bei Str. 10, 484. (Marx p. 171.) oben S. 90.
2 Arist. 2, 7, 5. Gewiß auch als Gericht.
3 Str. oi tes ton kosmon arkhes exiomenoi kai ta alla dokimoi kri- nomenoi. vgl. Arist. 2, 7, 5.
4 Arist. a. O.
5 bei Montfaucon a. O.
6 Arist. 5, 5, 8.
nach Athen verpflanzt worden — als Lyſandros die dreißig Maͤnner ernannte, welche ein geſetzgebendes Corps und zugleich das hoͤchſte Gericht Athens ſein ſollten; mit wie wenig Gluͤck iſt bekannt; ſo wahr iſt es, daß jedes Inſtitut nur auf dem Boden, in dem es wurzelt, gedeihlich wirken kann.
4.
Es iſt kein Zweifel, daß eine Geruſie vor Alters in jedem Doriſchen Staate war, aber nur in Kreta haben ſich noch Nachrichten von ihr erhalten, welche ſie ganz auf denſelben Punkt ſtellen, wie die Spartiatiſche. Sie war dort mit hoher politiſcher und legislativer Macht bekleidet, und legte ihre Beſchluͤſſe, ſchon fertig und abgeſchloſſen, der Volksgemeine zur Beſtaͤtigung und Verwerfung vor 1. Sie entſchied, ebenfalls durch geſchriebene Geſetze ungebunden, nach eigenem beſten Dafuͤrhalten, und Niemandem darum verantwortlich 2. Die Mitglieder wurden gewaͤhlt aus den Maͤnnern, welche ſchon die hoͤchſten Magiſtrate (der Kosmen) verwaltet hatten, doch erſt nach neuer Pruͤfung ihrer Wuͤrdigkeit 3. Das Amt war lebens- laͤnglich, wie zu Sparta 4; der Princeps Senatus heiß βουλῆς πρείγιστος 5.
Auch in Elis, deſſen Verfaſſung der Spartiati- ſchen analog, beſtand eine Geruſie als ein ſehr wichti- ges Glied der Verfaſſung. Sie beſtand aus neunzig Maͤnnern, die fuͤr ihre Lebenszeit aus oligarchiſchen Familien 6, aber ſonſt wie in Sparta, alſo wohl vom geſammten Volke gewaͤhlt wurden. Doch gab es dane- ben noch eine groͤßere Verſammlung von ſechshun-
1 Ephor. bei Str. 10, 484. (Marx p. 171.) oben S. 90.
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[96/0102]
nach Athen verpflanzt worden — als Lyſandros die
dreißig Maͤnner ernannte, welche ein geſetzgebendes
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ſollten; mit wie wenig Gluͤck iſt bekannt; ſo wahr iſt
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wurzelt, gedeihlich wirken kann.
4.
Es iſt kein Zweifel, daß eine Geruſie vor
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Kreta haben ſich noch Nachrichten von ihr erhalten,
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Spartiatiſche. Sie war dort mit hoher politiſcher und
legislativer Macht bekleidet, und legte ihre Beſchluͤſſe,
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Beſtaͤtigung und Verwerfung vor 1. Sie entſchied,
ebenfalls durch geſchriebene Geſetze ungebunden, nach
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verantwortlich 2. Die Mitglieder wurden gewaͤhlt aus
den Maͤnnern, welche ſchon die hoͤchſten Magiſtrate
(der Kosmen) verwaltet hatten, doch erſt nach neuer
Pruͤfung ihrer Wuͤrdigkeit 3. Das Amt war lebens-
laͤnglich, wie zu Sparta 4; der Princeps Senatus
heiß βουλῆς πρείγιστος 5.
Auch in Elis, deſſen Verfaſſung der Spartiati-
ſchen analog, beſtand eine Geruſie als ein ſehr wichti-
ges Glied der Verfaſſung. Sie beſtand aus neunzig
Maͤnnern, die fuͤr ihre Lebenszeit aus oligarchiſchen
Familien 6, aber ſonſt wie in Sparta, alſo wohl vom
geſammten Volke gewaͤhlt wurden. Doch gab es dane-
ben noch eine groͤßere Verſammlung von ſechshun-
1 Ephor. bei Str. 10, 484. (Marx p. 171.) oben S. 90.
2 Ariſt. 2, 7, 5. Gewiß auch als Gericht.
3 Str. οἱ τῆς
τῶν κόσμων ἀϱχῆς ἠξιωμένοι καὶ τὰ ἄλλα δόκιμοι κϱι-
νόμενοι. vgl. Ariſt. 2, 7, 5.
4 Ariſt. a. O.
5 bei
Montfaucon a. O.
6 Ariſt. 5, 5, 8.
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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/102>, abgerufen am 22.12.2024.
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